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5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Beschlüsse des Gemeinderates 5x5trans.gif (846 Byte) Planungen -sofern vorhanden 5x5trans.gif (846 Byte) der Haushalt -demnächst 5x5trans.gif (846 Byte)
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. Informationen, Transparenz, Bürgervertretung .
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Vorspann I

Zur Niederschrift der vorherigen Ratssitzung (14.12.2009)

Hinweis:

Die Kraft des Beschlusses

Beschlüsse sind die Grundlage für Satzungen, Beiträge, Gebühren, Steuern und entscheidend für die gesamte Entwicklung der Gemeinde. 
Unterschätzen sie keinesfalls die Kraft der Beschlüsse -sie, liebe BürgerInnen, zahlen immer die Zeche!  

Die Veröffentlichungen im amtlichen Mitteilungsblatt  "das Blättchen" dienen u.a. der (politischen) Information der BürgerInnen 
(wer hat was beraten und beschlossen) und sind somit Teil der politischen Willensbildung.

Einfacher ausgedrückt: was hat mein "Volksvertreter" eigentlich getan!

Aus meiner Sicht benutzt unsere Gemeinde diese Art der Veröffentlichung zur Verbreitung von nicht korrekten, teils von nicht erfolgten Beschlüssen und/oder Beratungen oder zu suggerierenden Darstellungen.

Es werden im Amtsblatt Beschlüsse veröffentlicht, die nicht Gegenstand von Ratssitzungen waren, es werden sachlich unvollständige Beschlüsse wiedergegeben (z.B. wurde veröffentlicht; Strasse wurde gewidmet, statt Strasse wurde "konludierend" gewidmet).

Politisch "Unbeugsame" werden so allzuoft und gerne in MIßkredit gebracht. 

Die Gemeindeordnung sieht als Mindestmaß an demokratischen Verhalten individuelle Erklärungen des Ratsmitgliedes zumindest zu Beschlüssen vor, die gesetzlich verankert, veröffentlicht werden müssen.

Als Ratsmitglied benutze ich diese Art der Erklärung, um die LeserInnen über den Hintergrund meiner Ratsentscheidung zu informieren und um für nachfolgende Zeiten (m)eine ggf. widersprüchliche Auffassung zum Beratungsgegenstand zu dokumentieren.

Wird nichtkorrekt veröffentlicht, 

hat das das Ratsmitglied lediglich die Möglichkeit 
in der darauffolgenden Sitzung "Widerspruch" gegen die Niederschrift einlegen.

Der Rat berät dann über den Widerspruch und beschließt, ob es eine Änderung geben wird.

Wir alle sollte meinen: es wird ggf. korrigiert und neuveröffentlicht, fertig.

Mitnichten
Es scheint in vollem Bewußtsein unwahr protokolliert, oder Protokolle nachträglich geändert zu werden.
Die Niederschriften der Ratsmitglieder stimmen allzuoft weder textlich noch sachlich mit den Ratsgeschehnissen überein.


Ich sage: Schande, Schande, Schande

Mein Rat: besuchen Sie die Sitzungen persönlich. 
 
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.
Vorspann II

Am 9.03.2010 wurde den Gemeinderäten die Einladung zur  Ratssitzung am 17.3.2010 übermittelt.

Die BürgerInnen erhielten die Einladung erst am 12.03.2010.
Hat diese kurze Zeitspanne nun Methode?

Es wurde schon in der Vergangenheit von mir gerügt, 
daß derartig kurzfristige Einladungen erfolgen.

Unterlagen für die Ratsmitglieder wurden vor der Sitzung nicht bereitgestellt.

Das Vertragswerk des RWE -Beleuchtungsvertrag, Wartungsvertrag und Stromliefervertrag- stand vor der Sitzung nicht zur Verfügung. Der Rat hat also ohne Kenntnis des Inhaltes der Unterlagen abgestimmt. 
Die Vorlage des Vertragswerkes wurde mir vor und während der Sitzung verweigert.
Über eine Eingabe an die Kommunalaufsicht wurde mir das Vertragswerk Monate nach der Sitzung zugestellt.

Das ist gelebte Demokratie in Niederscheidweiler.

Die "Räte -mit Ausnahme meiner Person" haben also über ein Vertragswerk im "Gottvertrauen" zugestimmt. Dieses Vertrauen führt zu der Enteignung des Vermögens der Beleuchtungsanlage der Gemeinde und zu dauerhaft überhöhten Kosten für die Stromlieferung und der Wartung.

Skandal:

Der Rat hat gegen die Stimme des Ratsmitgliedes Axel Burdt die Straßenbeleuchtung an das RWE verschenkt. Dem RWE wurde die Anlage sowohl im öffentlich rechtlichem Eigentum, als auch im zivilrechtlichem Eigentum übereignet. Die Nutzungsrechte wurden ebenfalls an das RWE überführt.
Diese Handlung ist aus meiner Sicht strafbewehrt.

Insoweit relativieren sich die Spenden des "Energieversorgers und Netzbetreibers" an unsere Gemeinde.

 

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. Gemeinderatssitzung v. 17.03.2010 .
.  

TOP
Öffentlicher Teil
1)  Einwohnerfragestunde
2) Photovoltaikanlage für das Bürgerhaus, Vergabe
3) Neuabschluss des Strassenbeleuchtungsvertrages
und des Stromlieferungsvertrages
4) Friedhofsangelegenheiten
5) Mitteilungen
Nichtöffentlicher Teil
6)  Grundstücksangelegenheiten
7) Mitteilungen

zu TOP 1 
-- 

zu TOP 2
Photovoltaikanlage für das Bürgerhaus, Vergabe

Unterlagen zum Bau der Photovoltaikanlage lagen vor der Ratssitzung nicht vor.
Es fehlten den Ratsmitgliedern
vorab die Planungsunterlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsberechnungen.

Alle diese Unterlagen wurden mir zur Vorbereitung der Sitzung verweigert.

Während der Sitzung wurden Fotomontagen der fertig installierten Anlage vorgelegt.

Die Ausschreibungsunterlagen haben die Ratsmitglieder nie gesehen. 

Technische Daten, Wirkungsgrade der angebotenen Zellen, Informationen über die Eigenart und Leistungsfähigkeit monokristalliner und polykristalliner Zellen wurden nicht erteilt. 

Beide Arten unterscheiden sich jedoch nicht nur im Wirkungsgrad, sondern auch im Preis.

Ohne Kosten-/Nutzenrechnung war ein Vergleich der Angebote nicht möglich.

Es wurden die Leistung der Module in EUR/kwh-peak aus den Angeboten umgerechnet. 
Eine Überprüfung der errechneten Angaben war nicht möglich.

Zu Garantieleistungen oder Gewährleistungen gab es keine Angaben.


Die Fa. Hieronimi stand durch den Mitarbeiter Horst Klas zur Auskunft zur Verfügung 
(ebenfalls Ratsmitglied, hier in Funktion des Zuschauers -keine Beteiligung als Ratsmitglied aufgrund v. Sonderinteresse).

Leider standen andere Anbieter nicht zur Information zur Verfügung. 
Eine Einladung an diese Firmen ist nach meiner Kenntnis auch nicht erfolgt.

Es ist für mich als Ratsmitglied völlig unverständlich, wenn selbst einheimische Anbieter  
 während der Ratssitzung nicht zur Beratung zur Verfügung stehen.

Bei einer Investitionssumme von über 70 TSD EUR, das Geld der BürgerInnen, ist eine wirtschaftliche Absicherung der projektierten Einnahmen sinnvoll. Vor allem bei einer "Finanzierungsdauer" von ca. 8-10 Jahren.
Daher habe ich eine "Minderertragsversicherung" angeregt. Dieser Versicherungsschutz deckt einen Minderertrag ab, sofern die Anlage weniger als 90% der projektierten Energie liefert.

Erstattet wird die Differenz zu der berechneten Leistung in Bezug zur Einspeisevergütung.

Was kostet der Spaß: lt. mir vorliegendem Angebot  ab 29.99  EUR jährlich...

Minderertragsversicherung für 30 EURO pro Jahr - denn es ist Ihr Geld

 

 

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. .
. Photovoltaikanlage
Antrag Photovoltaikanlage -Ertragsversicherung
(Auszug Niederschrift)

Der Bürgermeister wurde mit einstimmigen (allstimmigen) Beschluß beauftragt, eine derartige Versicherung anzufragen.

Eigene Recherche: Minderertragsversicherung kostet ca. 30 EURO/Jahr

Skandal

Nun ist mit den Beschlüssen in unserer Gemeinde nicht immer weit her. 
Hr. Koch, der Bürgermeister, erklärte auf meine Nachfrage in einer späteren Ratssitzung, er habe entgegen des Beschlusses keine Anfrage gehalten, die Provinzial-Versicherung würde diesen Schutz nicht anbieten, und damit wäre die Sache für Ihn erledigt.

Und wie verhielten sich die übrigen Ratsmitglieder?
Stille.

Antrag Photovoltaikanlage -Vergabe
(Auszug Niederschrift)

Ich habe der Vergabe zum Bau und Installation der Anlage zugestimmt.  

Schweren Herzens aber in der Überzeugung, einer letztlich funktionierenden Sache.

 

 

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.

TOP 3
Straßenbeleuchtungsvertrag

.
.  

I. Historie und Exkurs:

Um einen Vertrag zu bewerten, muß man einen Vertrag haben -und lesen.

Eine Binsenweisheit -doch nicht so in Niederscheidweiler. 
Dort reicht den Räten offensichtlich das Gottvertrauen in die VG-Manderscheid und natürlich in "die Bürgermeisterin, respektive den Bürgermeister".

Es gilt derweil zu oft: Vertragstext, brauchen wir nicht.

Was diesen Ratsmitgliedern billig war, war erfreulicherweise einigen BürgerInnen nicht Recht.

Diese Bürger haben in der jüngsten Vergangenheit die Strassenbeleuchtungsverträge bei der Gemeinde angefordert. 
Diese Anforderung wurde seitens der Gemeinde abgelehnt. 

Verträge zur Bürgerhand?- Igitt.

Die BürgerInnen suchten Rat und Hilfe. 
In meiner Funktion als Ratsmitglied von NSW habe ich sodann einen Antrag an die Gemeinde nach dem Landesunweltinformationsgesetz (LUIG) gestellt.

Gegenstand war u.a. die Vorlage aller Beleuchtungsverträge ab Anbeginn der Strassenbeleuchtung in unserer Gemeinde. Was mir als "Ratsmitglied für die Ratsarbeit" verweigert wurde, wurde nun wenigstens zum Teil vorgelegt,
nämlich die "alten, historischen Verträge" ab ca. 1960 -1997. 

Die aktuellen Verträge jedoch fehlten.

Aus diesen Altverträgen wurde offenbar:

Die Strassenbeleuchtung wurde Zug um Zug an das RWE übertragen. 
Jeder "neue" Vertrag stellte die Gemeinde bezogen auf den vorherigen Vertrag schlechter 
-und damit die BürgerInnen, welche die "Musik" bezahlen dürfen.

Zum Sachverhalt in aller Kürze: 
In den sechziger Jahren wurde die Beleuchtungsanlage von der Gemeinde bestellt, bezahlt und an das RWE unentgeltlich übertragen. Was mir hier schon Magendrücken verursacht, denn eine unentgeltliche Eigentumsübertragung an einen Privatunternehmer ist schlichtweg verboten, diese Handlung hatte jedoch eine "unbezahlbare Gegenleistung" zum Hintergrund. 

Denn das RWE erklärte sich bis in alle Ewigkeit, zumindest bis zum Jahr 2015 bereit, für alle Kosten der Erneuerung nach Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungszeit aufzukommen.

KLARTEXT

Das RWE übernimmt alle Kosten der Erneuerung der Beleuchtung bis zum Jahr 2015.

 Eine vorzeitige Vertragsaufhebung wurde ausgeschlossen!

Jahre später wurde noch während der Laufzeit des alten Vertrages (also rechtswidrig), 
ein neuer Vertrag geschlossen und die Erneuerung nun kostenmäßig der Gemeinde auferlegt.

Wer beschließt und unterzeichnet solch "verschlechterten" einen Vertrag? 

Nun der damalige Gemeinderat, unterzeichnet von der Bürgermeisterin, Fr.Sliwka.

Zur Rettung der "Ehre" sei hinzugefügt, daß viele Gemeinden diese RWE-Musterverträge unterzeichneten.

Stellt sich die Frage nach dem warum?
Antwort: wohl wegen des Geldes.

Denn das RWE übertrug auf die Gemeinde auch die gebildeten Rücklagen, das sogenannte "Erneuerungskonto".

Kohle satt: das Erneuerungskonto des RWE geht an die Gemeinde.

Und was machten die Gemeinden mit dem Füllhorn, den "Rücklagen des Erneuerungskontos"? 

Nun, im Zuge der "Dorferneuerungen" wurden viele zusätzliche Leuchten aufgestellt.
Oft wurde diese Leuchtstellen aus Zuweisungen der Länder -nichts anderes als des Bürgers Steuergeld- finanziert. 
Ebenso oft aus "einmaligen Beitragsbescheiden.

Damit verfügten die Gemeinden über "intakte" Beleuchtungen.

Die nun in "bar" zur Verfügung stehenden Rücklagen des Kontos wurden verbraten. 
Nicht immer, aber immer öfter.

Wir erinnern uns an den Ausspruch unseres Bürgermeisters auf meine Sorge der insgesamt fehlenden Rücklagen für den Erhalt der gemeindeeigenen Anlagen, auf die dann im fünfstelligen Kostenbereich drohenden Beitragsbescheide für die "Erneuerung" von Straßen, Wegen etc., der resultierenden Insolvenz vieler Anlieger, der Altersarmut...

Ausspruch des BM:
Wenn wir Rücklagen bilden, dann hätten wir ja kein Geld mehr, dann könnten wir nicht bauen -z.B. den Dorfplatz. 

Die Meinung der Gemeinde: Rücklagen, können wir nicht, brauchen wir nicht...

So waren alle zufrieden:
die Gemeinderäte

-(zur Wiederwahl), ob der tollen, eigenen Leistung eines "schöneren" Dorfbildes

viele BürgerInnen

-ob der "kostenlosen" Schöner-Wohnen-Optik

das RWE
-für den gemeindlichen Verzicht auf zukünftige Kostenübernahmen
-für einen mehr als verdoppelten Stromabsatz für die vielen, neuen (und ineffizienten) Leuchten

Kleine Geschenke erhalten eben die Freundschaft

Wenn kleine Geschenke die Freundschaft erhalten, was bewirken dann erst größere Geschenke?

Größere Geschenke in Form von ganzen Anlagen...von Beleuchtungsanlagen. 
In unserer Gemeinde ein Wert von sicherlich an die 100.000 EUR.
Bezogen auf RLP: sicherlich hunderte Millionen EURO.

Ja, was bewirken diese Geschenke?

Nun vielleicht ?
-Spendengelder vom RWE für die Gemeinde (Ablassscheine?)
-Lohn und Brot für "besonders zuverlässige" Zuarbeiter?
-Posten im Aufsichtsrat und Vorstand?
-Vorzugsbehandlung in Form kleinerer oder größerer Zuwendungen?

Das RWE macht jedenfalls keine Hehl daraus, bis in die Ortsgemeinden "unterstützend" zu wirken.

Aber waren nun auch alle zufrieden?

Nein, denn die Zeche muß bezahlt werden. Und wie immer: von den BürgerInnen.

Per Einmalbescheid für die Beleuchtungsanlage, per wiederkehrenden Bescheiden, per Stromrechnung...

Und so kam durch ein paar Unbeirrbare ans Tageslicht, was eigentlich im Dunkeln bleiben sollte.

Ist Licht am Ende der Dunkelheit?
Lesen Sie die Ausführungen zu den weiteren Ratssitzungen -a never ending story...

Lesetip: Wahrheiten aus der Eröffnungsbilanz unserer Gemeinde

Auszug aus dem Vertragstext, der Vertrag kann hier eingesehen werden.

§ 2 Straßenbeleuchtungsvertrag (Mustervertrag)

-Eigentümer; RWE
und weiter: 
-Stromversorger: RWE
-Wartungsdienst: RWE
-Nutzungsrechte: RWE

Das ist skandalös.

Es ist so, daß der Gemeinderat (ohne meine Stimme) die gesamte Beleuchtungsanlage verschenkt hat
-selbstverständlich hat man die BürgerInnen zuvor für die Straßenbeleuchtung bezahlen lassen. 

Zuletzt wurden für die Hauptstrasse in 2009 Beitragsbescheide erstellt und die AnliegerInnen belastet.

Nach meiner Auffassung stellen Straßenbeleuchtungsverträge mit 
"geschenkter" Eigentumsübereignung der Anlage an das RWE eine strafbare Handlung dar.

Zudem ist ein solcher Vertrag
sittenwidrig. 
Sittenwidrige Verträge sind zudem rechtsungültig.

Aus rechtsungültigen Verträgen kann keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger hergeleitet werden.
Aus dem Verschenken von Eigentum kann ebenfalls keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger abgleitet werden.

Der Vertrag widerspricht § 79 GemO - Veräußerung von Vermögen.
(s.a. Kommunalbrevier GemO, Seite 98 ff.)

Die Gemeinde darf nur solche Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe nicht braucht.

Vermögensgegenstände dürfen nur zum Verkehrswert veräußert werden.


Verschenken ist demnach verboten!


UND DIE ANLIEGER ABZUKASSIEREN, IST SCHLICHTWEG DREIST

 

 

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II. zu TOP 3
Strassenbeleuchtung

"Beratung"
1. Strassenbeleuchtungsvertrag
A) Stromlieferungsvertrag
B) Wartungsvertag

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"Beratung"
In der Beratung wurde die o.a. Historie von mir vorgetragen, allerdings mit wenig einsichtigem Erfolg.
der Straßenbeleuchtungsvertrag besteht aus dem Hauptvertrag und den beiden untrennbaren Unterverträgen und soll ebenfalls untrennbar mit dem Konzessionsvertrag verbunden sein. Wenn dem so wäre, ist das gesamte Vertragswerk zum Einen sittenwidrig, zum Anderen stände die Gemeinde nicht in der Zahllast für die Beleuchtungsanlage

Mein Vortrag:
nach meiner Auffassung stellen Straßenbeleuchtungsverträge mit "geschenkter" Eigentumsübereignung der Anlage an das RWE, strafbare Handlungen dar. Zudem ist ein solcher Vertrag
sittenwidrig. Sittenwidrige Verträge sind zudem rechtsungültig.

Aus rechtsungültigen Verträgen kann keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger hergeleitet werden.
Aus dem Verschenken von Eigentum kann ebenfalls keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger abgleitet werden.

Der Vertrag widerspricht § 79 GemO - Veräußerung von Vermögen.
(s.a. Kommunalbrevier GemO, Seite 98 ff.)

Die Gemeinde darf nur solche Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe nicht braucht.

Vermögensgegenstände dürfen nur zum Verkehrswert veräußert werden.

Verschenken ist demnach verboten!

A. Stromlieferungsvertrag

Zum Stromlieferungsvertrag wurde von mir (weiter) vorgetragen:

Stromverbrauch der Beleuchtungsanlage f. 2011 (prognostiziert) über 21.000 kw/h.
Anbieter RWE: Stromkosten netto: 18.53 cent (Angabe Bürgermeister)

Mehrkosten gegenüber 2009 (vor Ausbau Hauptstrasse) über 450.00 EUR.
Zu erwartende Gesamtstromkosten >3800.- EUR / jhrl.

Zu berücksichtigen sind für 2011 angekündigte steigende, zusätzliche Entgelte für Umlagen (EEG), die den Preis weiter in die Höhe treiben.

Vorgeschlagen wurde von mir die Einholung eines Stromversorgungsangebotes für die Straßenbeleuchtung von mehreren, alternativen Anbietern, so z.B. durch die Fa. naturstrom, oder über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren.

Um die Notwendigkeit zu begründen habe ich dem Rat mitgeteilt, daß nach meiner Information z.B. die Fa. naturstrom den vom RWE zu zahlenden Preis von 18.53 cent/netto (brutto 22.05 cent) unterbietet.

Hierzu wurde von mir ein eigener Antrag formuliert -und abgelehnt.

 

Nachtrag: Mittlerweile (Jahr 2011) liegt mir der RWE-Vertrag vor.
Demnach zahlen wir auf Basis 2010 statt ca. 3800,00 EUR nun 4364,57
RWE cent Kosten f. 21.000 kw/h / Jahr (EUR)
Arbeitspreis / kw/h  14,47 3038,70
Stromsteuer 2,05 430,50
KWKG Aufschlag 0,00231 48,51
EEG 1.424 cent -lt. Vertrag tatsächlich 2.161 cent (s.Website RWE) 150,00
Grundpreis / Monat 12.50
Gesamt netto 3667,71
MwSt. 19% 696,86
Gesamtpreis Strom  RWE: brutto für 2010 4364,57 EUR
Erhöhung d. EEG-Umlage ab 2011 auf  3,54 cent/kw/h  (Angabe BDEW) zuzüglich 289,59 netto 4654,00
MwSt. 19% 55,02
Gesamtpreis Strom  RWE: brutto für 2011 4709,02 EUR

Fazit: der tatsächliche Kostenaufwand liegt nach dieser Berechnungsgrundlage um ca. 900 EURO über dem Preis, den der Bürgermeister anhand der ihm selbst vorliegenden Vertragsunterlagen RWE (mit Berücksichtigung der Kostensteigerung EEG-Umlage 2011) gegenüber dem Rat vorgestellt hat. 

Soviel zur Verweigerung der Vorlage der Verträge an die Ratsmitglieder.

Angebot alternativer Stromlieferanten Kosten f. 21.000 kw/h / Jahr (EUR)
Arbeitspreis / kw/h  13,52  2839.20 
Zuschläge  --
Grundpreis 80.17 / jährlich 80.17
Gesamt netto 2919,37
MwSt. 19% 554,68
Gesamtpreis Strom  freier Markt: brutto für 2011 3474,05 EUR
Fazit: der tatsächliche "realisierbare" Kostenaufwand liegt nach dieser Berechnungsgrundlage um ca. 1300 EURO unter dem Preis, den der Bürgermeister anhand der ihm selbst vorliegenden Vertragsunterlagen RWE (mit Berücksichtigung der Kostensteigerung EEG-Umlage 2011) gegenüber dem Rat vorgestellt hat. 


Soviel zur Verweigerung der Einholung alternativer Preisangebote.

Der Hauptgrund für die o.a. Preisdifferenz besteht m.E. durch die wegfallende EEG-Umlage bei Energieversorgern, deren Strom zu mehr als 50% aus regenerativen Quellen besteht.

 

HINWEIS: 
Der Strompreis bei "freien Anbietern" beträgt mit Vertragsgarantie für 2011 (Festpreis) ca. 20 cent/kw/h, incl. aller Abgaben. 
Bei Vorausorder dürfte in etwa ein Strompreis zwischen 17 und 19 cent/kwh, incl. aller Abgaben und Steuern realistisch sein. Im Ergebnis: 18 x 21.000 = 3780,00 EUR. 
Dieser Betrag entspricht meiner Vorstellung der realistischen Kosten für die Straßenbeleuchtung in unserer Gemeinde.

Eine Kostenersparnis von ca. 1000 EURO/Jahr scheint demnach realisierbar.


B. Wartungsvertrag 

Zum Wartungsvertrag wurde von mir mitgeteilt, daß für die Wartung der Anlage ebenfalls Angebote zertifizierter Betriebe einzuholen sind. Auch hier gibt es "kostengünstigere Anbieter".

Um die Gesamtkosten zu senken, schlug der Bürgermeister vor, auf alle zusätzlichen Wartungsleistungen zu verzichten. So z.B. auf den Wiederholungsanstrich der Leuchtenträger.

Zusätzlich wird auf den bisher "bezahlten" Wiederholungsanstrich" verzichtet. Denn seit Jahrzehnten zahlen wir für diesen Anstrich.
Oberscheidweiler war da "schlauer". 
Dort wurde mit dem RWE eine Vereinbarung geschlossen, alle Leuchten "kostenfrei" mit einem Wiederholungsanstrich zu versehen...

Mit reduzierter Wartung wird auf wesentliche Maßnahmen verzichtet, die "werterhaltend" sind, besonders auf den Wiederholungsanstrich der Leuchtenträger (3.71 EUR / pro Jahr).

Der Wiederholungsanstrich kostet 3.71 EUR/Jahr und Leuchte -kein Witz. 
Für schlappe 3.71 EUR gibt es einen Wiederholungsanstrich!
Daher "verzichtet" das RWE auch gerne auf diese Wartungsbuchung, diesen Anstrich.

Mein Hinweis, ohne Wiederholungsanstrich ist der Bestand der Leuchten letztendlich gefährdet, wurde nicht beachtet.
Denn diesen "Erhaltungsverzicht" merken die BürgerInnen erst nach Jahrzehnten -mit einer "neuen" Beitragsrechnung.

Wartung: reduziert auf Mindestmaß -die Bürger dürfen am "Ende" wieder löhnen. 

Auszug aus dem Vertragstext des "alten" und "neuen" Vertrages

§ 2 ff. Straßenbeleuchtungsvertrag (Mustervertrag)

-Eigentümer; RWE
und weiter: 
-Stromversorger: RWE
-Wartungsdienst: RWE
-Nutzungsrechte: RWE

Das ist skandalös.

Ohne meine Zustimmung stelle der Rat samt Bürgermeister fest:

1. Die komplette Anlage gehört dem RWE.

2. Die Gemeinde hat keinerlei wirtschaftlichen oder zivilen Rechte an der Anlage.

3. Die Gemeinde hat keinerlei Nutzungsrechte an der Anlage.

 

Hinweis in eigener Bewertung:

Diese Verträge widersprechen § 79 GemO - Veräußerung von Vermögen.
(s.a. Kommunalbrevier GemO, Seite 98 ff.)

und erfüllen in der Konsequenz strafrechtliche Tatbestände.
Nach meiner Auffassung stellen Straßenbeleuchtungsverträge mit "geschenkter" Eigentumsübereignung der Anlage an das RWE, strafbare Handlungen dar. Zudem ist ein solcher Vertrag sittenwidrig. Sittenwidrige Verträge sind zudem rechtsungültig.

Aus rechtsungültigen Verträgen kann keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger hergeleitet werden.
Aus dem Verschenken von Eigentum kann ebenfalls keine Zahlungslast gegenüber dem Bürger abgleitet werden.

 

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III. zu TOP 3
Strassenbeleuchtung

"Beschlüsse"
1. Straßenbeleuchtungsvertrag
A) Stromlieferungsvertrag
B) Wartungsvertrag

"Anträge und Beschlüsse"

Abstimmungsergebnis im Rat:

Stromversorgung, Antrag VBB e.V. im Rat 

Einholen eines Stromversorgungsangebotes für die Straßenbeleuchtung von mehreren, alternativen Anbietern, so z.B. durch die Fa. naturstrom, oder über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren.

Um die Notwendigkeit zu begründen habe ich dem Rat mitgeteilt, daß nach meiner Information z.B. die Fa. naturstrom den vom RWE zu zahlenden Preis von 18.53 cent/netto (brutto 22.05 cent) unterbietet.

Begründung:
Für die Stromversorgung ist ein alternativer Anbieter dann zu wählen, wenn dieser Anbieter bei gleicher Leistung preiswerter ist.

Abstimmungsergebnis im Rat:

Mein Antrag wird abgelehnt:
Die Gruppe "für Niederscheidweiler" stimmt gegen den Antrag zur Einholung alternativer Angebote ( 6 Gegenstimmen).

Stromlieferungsvertrag mit RWE

Stromlieferungsvertrag mit RWE

Abstimmungsergebnis im Rat:
Gruppe "für Niederscheidweiler" stimmt dem Stromlieferungsvertrag mit RWE zu 
( 6 Stimmen).
VBB e.V. (Axel Burdt) stimmt dagegen (1 Stimme).

Wartungsvertrag mit RWE

Wartungsvertrag mit RWE

Abstimmungsergebnis im Rat:
Gruppe "für Niederscheidweiler" stimmt dem "eingeschränkten" Wartungsvertrag RWE zu 
( 6 Stimmen).
VBB e.V. (Axel Burdt) stimmt dagegen (1 Stimme).

Straßenbeleuchtungsvertrag mit RWE

Straßenbeleuchtungsvertrag mit RWE

Auszug aus dem Vertragstext des "alten" und "neuen" Vertrages

§ 2 ff. Straßenbeleuchtungsvertrag (Mustervertrag)

-Eigentümer; RWE
und weiter: 
-Stromversorger: RWE
-Wartungsdienst: RWE
-Nutzungsrechte: RWE

Das ist skandalös.

Ohne meine Zustimmung stellte der Rat samt Bürgermeister fest:

1. Die komplette Anlage gehört dem RWE.

2. Die Gemeinde hat keinerlei wirtschaftlichen oder zivilen Rechte an der Anlage.

3. Die Gemeinde hat keinerlei Nutzungsrechte an der Anlage.

Abstimmungsergebnis im Rat:
Gruppe "für Niederscheidweiler" stimmt dem "Straßenbeleuchtungsvertrag
mit RWE" zu 
( 6 Stimmen).
VBB e.V. (Axel Burdt) stimmt dagegen (1 Stimme).

Begründung des Beschlusses zum "Verschenken" der Anlage:
(Hr. Weins, VG-Manderscheid, Werksleiter der VG-Werke)
Eine alternative Versorgung ist unzulässig, dem RWE gehört die Anlage und hat die alleinige Verfügungsgewalt. Eine Fremdversorgung ist daher ausgeschlossen.

 

 

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In eigener Sache

Bundesweit regt sich nun endlich gegen diese Verhaltensweise des Verschenkens und der Monopolisierung Widerstand.

Der Vorstand der VBB e.V. hat sich mit dem RWE persönlich auseinandergesetzt.
Ergebnis aller Bemühungen der "Unbeirrbaren" ist eine erstmals in dieser Region vorgenommene Aufhebung des monopolistischen Stromlieferungsvertrag zwischen RWE und einer Gemeinde.

Ergebnis ist

eine wesentlich kostengünstigere Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung.

keine zusätzliche "Kostensteigerung" durch steigende EEG-Umlagen

Energieversorger, welchea usschließlich Strom aus regenerativen Quellen beziehen, berechnen Ihren Kunden keine EEG-Umlagen. EEG-Umlagen zahlen nur die (kolpoltierend) "Schmutzfinken" mit einen Stromanteil von mehr als 50% in Ihrem Angebot (RWE....).

Die BürgerInnen dürfen gespannt sein, wie unser Bürgermeister und der Rat auf die Möglichkeiten reagiert.
Ob "für Niederscheidweiler" nun in Zukunft  für Niederscheidweiler beschließt 
oder für "RWE", dies wird sicherlich auch weiter spannend.

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zu TOP 4

Friedhofsangelegenheiten

Abstimmungsergebnis: die Enthaltung betraf das Sonderinteresse an diesem Beratungsgegenstand.
Beide politischen Gruppen stimmten für den Antrag

 

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zu TOP 5 - Kommunalreform - Info

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Kommunalreform -da kommt noch was!

Die Kommunalreform ist Gegenstand zahlreicher Äußerungen. Ich habe den Rat angesprochen, dieses Thema in einer Einwohnerversammlung zu besprechen.

Die Resonanz ist negativ -Bürgerbeteiligungen direkter Art scheinen unerwünscht.

Nachtrag: auf der Informationsveranstaltung in Grosslittgen v. 19.4.2010 wurde seitens des Innenministers Karl-Peter Bruch unmißverständlich festgestellt (inhaltsgemäß).

Die BürgerInnen müssen erkennen, daß sie, die Bürgerinnen die "Schulden" der VG und ihrer OG zu tragen haben. Die Kommunalreform ist notwendig, um die VGs und OGs handlungsfähig zu gestalten. 

Klartext: 
Die VG-Manderscheid hat ca. 23 Mio. EUR Schulden angehäuft (2009) 
-zum größten Teil versteckt in den VG-Werken (19 Mio). 

Bei unter 8000 BürgerInnen sind rechnerisch pro Einwohner ca. 3000 EUR zu zahlen.

In Kürze wird die VBB e.V. auf eigenen Veranstaltungen und mit eigenen Publikationen
informieren.

Die Kommunalreform geht uns alle an
Wußten Sie z.B.:

§ 11 GemO: 
Gemeinden mit weniger als 300 EinwohnerInnen können 
gegen den Willen der EinwohnerInnen durch 
Rechtsverordnungen aufgelöst werden.

 

Ende des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung v. 17.3.2010

Es gilt: 
Lesen (und informieren) gefährdet die Dummheit (Zitat Eifelzeitung).
Ich schließe mich dieser Feststellung an.

Die Kommunalreform -wem nützt Sie?
Lassen Sie uns reden!

Seien Sie einfach neugierig.

Fragen, Antworten und Hilfen:
VBB e.V.: Axel Burdt, Hauptstrasse 2, 54533 Niederscheidweiler
Tel. 06572 / 139 550 ab 14.00 Uhr oder direkt vor Ort.

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V.i.S.d.P.: Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de

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