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VORWORT
Liebe BürgerInnen und Bürger,
die Dokumentation über die
Einwohnerversammlung und Ratssitzung v. 29.09.2009 hat sich
verzögert.
In der amtl. Veröffentlichung
im "Blättchen", Ausgabe 42/2009 wurde u.a. ein
Beschluß veröffentlicht,
der nicht auf der Ratssitzung
beraten oder als Antrag zum Beschluss vorgelegt worden ist.
!Das Ding
gab es gar nicht!
Außerdem ist die
Darstellung von Sachverhalten in anderen Teilen fehlerhaft, unvollständig
und vermittelt
ein falsches Bild der Sitzung.
Ich habe
versucht im Vorfeld dieser Dokumentation einen Konsens mit der
Gemeindeverwaltung zu finden und "Ursachenforschung"
zu betreiben.
Nach derzeitigem Stand der
Dinge ist nicht geklärt, warum ein Beschluß veröffentlicht
wurde, den es nicht gegeben hat. Allerdings wurde eine
Korrektur abgelehnt und die Richtigstellung im Amtsblatt mit
der "Allmacht" des Ortsbürgermeisters
als Vertreter der Ortsgemeinde abgelehnt.
Ähnlich verhält es sich
mit dem Inhaltstext zu anderen Beratungsgegenständen bzw.
Vorträgen.
Aus diesem Grund ist es
unabdingbar öffentlich aufzuklären.
Zum Verständnis
Ratssitzungen und
Einwohnerversammlungen werden während der Veranstaltung
protokolliert.
Dieses Protokoll wird anschließend den Gemeinderäten übergeben
und zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht.
Gibt es widersprüchliche
Auffassungen zum Protokoll, kann seitens der Gemeinderäte
-oder eines Gemeinderates- innerhalb von 4 Wochen Widerspruch
eingelegt werden. Dieser Widerspruch muß spätestens auf der
nachfolgenden Ratssitzung zu Beginn der Sitzung behandelt
werden.
Anschließend entscheidet
der Rat über eine Änderung der Niederschrift. Üblich ist
eine Textänderung in der Niederschrift und selbstverständlich
auch eine Berichtigung des Textes im Amtsblatt.
Eigentlich sollte dieser
Ablauf selbstverständlich und im Sinne einer
"sauberen" Ratsarbeit von den Ratsmitglieder und des
Bürgermeisters verinnerlicht sein.
Weit gefehlt
Nach meiner Erfahrung, die
ich später noch ausführlich darlegen werde, wird die
Protokollierung nur allzuoft als politisches Instrument mißbraucht.
Warum ist eine
"saubere" Darstellung im Amtsblatt unabdingbar?
Die Ratsarbeit bedingt das
Vortragen und Beraten wichtiger Sachthemen.
Ratssitzungen sind im Sinne einer demokratischen
Willensbildung öffentlich
-mit wenigen Ausnahmen die hauptsächlich
den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit betreffen.
Unbedingt öffentlich sind
Ratssitzungen, damit bei den BürgerInnen nicht der Eindruck
einer "Hinterzimmerpolitik" oder gar der Anschein
unredlichen Verhaltens erweckt wird (s.a. § 35 GemO).
Die Öffentlichkeit hat ein
Recht auf wahrheitsgetreue Darstellung, denn oft kann nur
durch öffentliche Bekanntmachungen, also der Veröffentlichung
von Sitzungsprotokollen, der Bürger ersehen was der von Ihm
gewählte Rat eigentlich arbeitet und entscheidet.
Daher sind
Sitzungsprotokolle auf Landesebene oder höher regelmäßig im
kompletten Wortlaut wiedergegeben.
Wie wir sehen, liegt in der
Protokollierung eine erhebliche Verantwortung und auch Macht.
In unserem Rat sind die
Mehrheitsverhältnisse eindeutig.
"Für Niederscheidweiler e.V." stellt fünf Gemeinderäte zusätzlich
zum Ortsbürgermeister.
Die VBB e.V. stellt einen Gemeinderat, Axel Burdt.
Damit kann der Gemeinderat
alle Anträge des Hr. Burdt per Abstimmung ablehnen.
Eigene Anträgen können ebenso einfach beschlossen werden.
So weit, so
klar.
Aufgabe (m)einer Minderheitsvertretung
ist es also
- die Vorstellungen der mich ansprechenden BürgerInnen
- meine Vorstellungen
- die Vorstellungen der VBB
e.V.
in
den Rat und ggf. in die Öffentlichkeit zu bringen.
Mit entsprechender
Informations-, Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gilt es
Mehrheiten zu gestalten
und im Sinne der BürgerInnen zu
handeln.
Auf Gemeindeebene sind die
Themen relativ überschaubar.
"Überschaubar" heißt nicht simpel.
Überschaubarkeit verlangt nach Information, nach fundierten
Kenntnissen, nach Weiterbildung,
nach Miteinander, nach einem "offenen Herzen".
HIER LIEGT DIE KRUX!
Überschaubarkeit und Öffentlichkeit
macht Arbeit, ist unbequem, bedeutet persönliche Verantwortung.
"Richtig"
ist überschaubar.
Einfacher aber ist:
weiter
wie gehabt, keine Ahnung, keine Perspektive, keine Vision und
vor allem:
keine persönliche Verantwortlichkeit.
So unterliegen meines Erachtens viele Mandatsträger der
Einfachheit.
Einfach weiter wie bisher, einfach im stillen Kämmerlein, einfach nach unten treten, nach
oben katzbuckeln.
Die Frage stellt sich dann für diese Klientel:
wie verkauft sich ein Rat der "Einfachheit" den BürgerInnen.
Damit kommen wir zurück zum
Thema "Niederschriften" und "amtliche Veröffentlichung".
Werden Niederschriften
unrichtig, unwahr, unvollständig, werden Meinungen
unterschlagen, unrichtige, unwahre Beschlüsse veröffentlicht,
dann werden die BürgerInnen getäuscht.
Fehler und Mißverständnisse
geschehen immer und überall -dies ist menschlich und bedarf
der Klärung
Daher gehe ich den Weg der Klärung, des Gespräches, des Miteinanders, statt des
Gegeneinanders.
Stellen sich Fehler und Mißverständnisse
aber als Werkzeug manipulativen Handelns heraus, oder besteht auch nur der Ansatz eines Verdachtes des "böse Anscheins",
so gilt für
mich:
Schluß mit Lustig
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Die Einwohnerversammlung wurde
zur Information der BürgerInnen hinsichtlich
der Umgestaltung des Dorfzentrums einberufen.
Kern ist der zentrale Dorfplatz mit dem angrenzenden
Jugendhaus und einem weiteren Wohnhaus.
Das Jugendhaus wurde ca. 2000 umgebaut, das angrenzende
Wohnhaus wurde in 2007 zum Preis v. ca. 25.000 EUR erworben,
(das Haus war bis zuletzt
bewohnt).
Der Dorfplatz wurde wohl im
Vorgriff und Zusammenhang der 1100 Jahrfeier teilerneuert und mit Buswartehäuschen
und Brunnen (Bauwerke aus Bruchstein, Bedachung aus echtem
Schiefer) im eifeltypischen Sinne ausgestattet.
Der Dorfplatz diente fortan
als Buswendeplatz.
Wer auf die Idee gekommen
ist, einen zentralen Dorfplatz, idyllisch gelegen, mit
angrenzendem eifeltypischen Gebäuden (Jugendhaus) und
ummauerten Brunnen zu einem Buswendeplatz zu degradieren,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Zumindest hätte ein ernsthaftes Nachdenken über die Option
eines Buswendeplatzes außerhalb des Dorfkernes ein wenig mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt und tatsächlich wäre in der Nähe,
am Rande des Dorfes, ein Buswendeplatz erstellbar
gewesen (ehemaliger Bolzplatz).
Jedenfalls wurde der Platz vor Anfang der neunziger Jahre Jahren saniert und
entsprechend ausgestaltet.
So weit, so gut.
Etwa ab 2006 stellte dann
der Gemeinderat fest, daß die Busse nicht ohne zurückzusetzen
dort wenden könnten.
Nur wurden die Busse nicht größer, der Platz auch nicht
kleiner.
Manchen Busführern gelingt das Wenden ohne Probleme, anderen
Busführern (mit baugleichen Bussen) nicht.
Vielleicht stellte unsere
Gemeindeverwaltung auch einfach fest, daß das in der
Zwischenzeit neu errichtete Bürgerhaus durch diesen Busplatz kompromittiert wird -umgangssprachlich
ausgedrückt- der Platz ist zu hässlich.
Oder dient die Interessenlage eher einem direkt angrenzenden
Wohnhaus, welches nun durch die Baumaßnahme einen, sagen wir
öffentlich finanzierten, kostengünstigen, "Schöner
Wohnen" Bereich auf öffentlichem Grund erhält?
Ginge es um den
"Wendeplatz" für Busse, wäre die Option des alten
Bolzplatzes sicherlich bedenkenswert gewesen.
Der Dorfkern wäre erhalten geblieben, die angrenzenden Gebäude
als Jugendhaus,
Dorfladen mit kleiner Begegnungsstätte, Seniorentreff oder
auch als Wohnhaus , o.ä. nutzbar.
Eine Erhebung über die Möglichkeiten
der Nutzung, den Bedarf, über Angebot und Nachfrage ist mir
nicht bekannt.
Auch ist nicht geklärt, wie
ab 2014 die neuen Verbandsgemeindegrenzen verlaufen
werden
-ist Niederscheidweiler nicht mehr "Endstation" des
ÖPNV, erübrigt sich der Buswendeplatz.
Kostenmäßig werden ca. 300.000 EUR für den Umbau
veranschlagt. Genauere Informationen werden auch dem
Gemeinderat verweigert. Kosten-/Nutzenanalyse,
Planungsunterlagen, Finanzierung, Statik (angrenzender Gebäude)
-Fehlanzeige.
Außer einem an die Wand
genagelten Plan werden keine gesicherten Informationen
herausgegeben.
Mündlich wird seitens des Bürgermeisters
Koch erklärt, das ehemalige Jugendhaus wäre durch einen
unterirdischen Wasserlauf unbewohnbar (das Teil steht seit
locker 100 Jahren, und sicher, die Gemeinde hat das Gebäude
vor ca. 10 Jahren als Jugendhaus umgebaut, weil es so schön
feucht ist.....), das Gebäude wäre abgängig (ja, die
Scheiben wurden (zufällig) eingeworfen, nach entsprechender
Beregnungszeit wurden die Fenster zugenagelt).
Das weiter angrenzende, für
ca. 25.000 EUR gekaufte Gebäude
-bis zuletzt bewohnt und
zumindest teilsaniert-
wäre ebenfalls abgängig.
Auch hier
sparte man sich eine Belüftung oder eine Unterhaltung selbst
auf niedrigstem Niveau.
Unser Bürgermeister erklärte:
Dorfladen rechnet sich nicht, Bürgerbefragung brauchen wir
nicht, Gemeindeschwester zu teuer und unsinnig, ein Jugendhaus
ist nicht notwendig.
Eine Nachfrage ergab, das
Wissen des Bürgermeisters, was die GemeindebürgerInnen wünschen
oder brauchen,
erfolgte nicht durch persönliche Ansprache der
BürgerInnen, sondern mehr durch "höhere" Eingabe.
Weder fand die
demographische Entwicklung Eingang, noch das Fehlen einer
Kosten-/Nutzenrechnung, das Aufzehren jedweder gemeindlichen Rücklagen
für Jahre, schlichtweg die Darstelllung einer seriösen, der
Gemeindeordnung entsprechenden Finanzierung.
Eine Befragung der BürgerInnen
seitens der Gemeindeverwaltung, eine Vorstellung alternativer
Konzepte erfolgte nicht.
Nun hatten die BürgerInnen
das Wort:
Es waren ca. 25 Personen
anwesend.
Der überwiegende Teil bestätigte den Vortrag des Bürgermeisters,
es wurde erklärt weder einen Seniorenbetreuung zu benötigen,
noch einen Dorfladen, ein Jugendhaus, eine Gemeindeschwester,
einen Treffpunkt für jung und alt.
Wichtig schien den Bürgern
die Beitragsfreiheit der Baumaßnahme " Busplatz" zu sein.
So erklärte
Hr. Weins, die BürgerInnen würden für den Umbau des
Buswendeplatzes nicht zu Beiträgen herangezogen.
Da diese Aussage eines Hr. Weins nicht rechtsfähig (Anm. des
Verfassers: wie so viele seiner Aussagen) ist, galt es
Rechtssicherheit für die BürgerInnen zu schaffen.
Dazu muß bekannt sein:
Der
Umbau des Dorfplatzes besteht aus mehreren, eigenständigen Einzelmaßnahmen.
Für diese Einzelmaßnahmen sind separate Förderanträge zu stellen.
Die gesamte Finanzierung ist
vom Gemeinderat zu prüfen und anschließend zu beschließen.
Eine Prüfung hat nach meinem Wissen nie stattgefunden.
Es würde mich hocherfreuen, wenn der Rat tatsächlich eine
Beitragspflicht jemals geprüft hätte.
Dazu Bedarf es einiger
Kenntnisse im Beitragsrecht. In der Vergangenheit glänzte
unser Rat nicht gerade mit derartigen Kenntnissen -sonst hätte
die Gemeinde wohl kaum einen fünfstelligen Betrag für eine
Kanalisation ausgegeben, die nach der derzeitiger Rechtslage
beitragsfrei gewesen ist.
Und nicht zu vergessen unser
"Gehweg und die Beleuchtung". Auch hier wird noch
einiges zur Beitragspflicht der BürgerInnen zu klären sein
-die betroffenen WiderspruchsführerInnen warten seit Monaten
auf einen Termin vor dem Kreisrechtsausschuß.
Jede einzelne Maßnahme ist auf Beitragspflicht zu prüfen
-der Gemeinderat hat per Beschluss die Finanzierung
sicherzustellen.
Daher habe ich den Antrag zur Beitragsfreiheit in Sachen
Buswendeplatz/Dorfplatz im Rat eingebracht und beschließen
lassen.
Und siehe da: Antrag mit fünf Gegenstimmen abgelehnt -da
hilft auch keine noch so schwammige Erklärung seitens des Bürgermeisters
-fakt ist, der Antrag zur Beitragsfreiheit wurde zur
Abstimmung gestellt und die Beitragsfreiheit abgelehnt.
(Liste "fürNiederschediweiler" stimmte geschlossen
gegen Beitragsfreiheit
Axel Burdt, Liste VBB e.V. stimmte für Beitragsfreiheit.)
Nachtigall ick hör Dir trapsen.
Den Beschlußantrag
zur Beitragsfreiheit stellte ich auf der Sitzung vom 14.12.2009
-der Antrag zur Beitragsfreiheit wurde mit fünf Gegenstimmen
abgelehnt-
Einwohnerversammlung
Ausbau und Gestaltung eines Dorfplatzes sowie
Neuanlegung eines Buswendeplatzes m. Haltestelle. |
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009
|
Niederschrift
der Einwohnerversammlung und des öffentlichen Teiles
der Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung- |
|
Kein
Eintrag. |
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Gemeinderatssitzung
Niederscheidweiler, 29.09.2009
Falsche Veröffentlichung
im Amtsblatt!
Ein Beschluß,
die Maßnahme Dorferneuerung - Buswendeplatz wie geplant
durchzuführen
wurde nicht gefasst!
Tagesordnungspunkt
1
TOP
1
Ausbau und Gestaltung eines Dorfplatzes sowie
Neuanlegung eines Buswendeplatzes m. Haltestelle. |
|
Nichtkorrekte
Darstellung
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009
|
Korrekte Darstellung
Niederschrift
des öffentlichen Teiles
der Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung-
|
|
Anschließend
erfolgte der einstimmige Beschluss, zur
Vorbereitung der Maßnahme die erforderlichen Förderanträge
zu stellen. Der Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung
(50 % Zuwendung) zur Förderung der
Dorferneuerung ist bereits auf den Weg gebracht.
Zusätzlich soll eine Förderung aus ÖPNV-Mitteln beantragt werden.
|
Es erfolgte
lediglich der einstimmige Beschluß, die Förderanträge zu stellen.
Warum wurde nicht ein Beschluß gefasst, die Maßnahme wie
vorgetragen durchzuführen?
Die Gemeindeverwaltung
verweigert dem Ratsmitglied Axel Burdt die Einsicht in alle
Unterlagen der Baumaßnahme.
Es wurde lediglich ein "Planungsentwurf", also eine
Art Bauplan an die Wand genagelt.
Es fehlen alle Unterlagen
die maßstäblich die Baumaßnahme ausweisen,
-es
fehlt an der Erklärung, aus welchen eigenständigen Baumaßnahmen
das gesamte Bauprojekt besteht.
Tatsächlich scheint die Baumaßnahme aus mind. zwei getrennten Maßnahmen
zu bestehen.
-Umbau Buswendeplatz, Dorferneuerungsmaßnahme-
Damit sind beitragsrechtlich auch zwei Baumaßnahmen zu
bewerten.
-es fehlt
eine Kosten-/Nutzenrechnung
-es
fehlt die komplette Kostenauflistung
-es fehlt
an der Kostenanalyse für den zukünftigen Betrieb der Anlage
-es fehlt
an dem Nachweis der Beantragung der Zuweisung
Nach meiner Information können Zuweisungen in Abhängigkeit
einer Beitragspflicht für den Bürger ausgesprochen werden.
De facto heißt das, ohne Beitragspflicht für den Bürger,
keine Zuweisung.
-es
fehlt an dem Nachweis, daß der für die Gemeinde verbleibende
Kostenanteil von der Gemeinde getragen werden muß,
statt anteilig vom Bürger.
-es fehlt
der Nachweis der Standsicherung angrenzender Gebäude
(eine Scheune muß hälftig abrissen werden, die andere Hälfte
bleibt in Privatbesitz)
-es fehlt
an dem Kostennachweis der Standsicherungsmaßnahme
(die Scheune ist hälftig nicht standsicher)
-es fehlt
an dem zukünftigen Bedarfnachweis
(die Grenzen der Verbandsgemeinde stehen zur Disposition und
daher ist ein Buswendeplatz insgesamt nur notwendig, wenn die
Busse auch in Zukunft wenden. Werden die
Verbandsgemeindegrenzen geändert, so daß Niederscheidweiler
nicht mehr Endpunkt des ÖPNV ist, erübrigt sich ein
Wendeplatz.)
-es
fehlt an dem Finanzierungskonzept unter Einhaltung der
gemeindlichen Rücklagenbildung für die vorhandene
Infrastruktur
(tatsächlich sollen keine Rücklagen zum Werterhalt der
Gemeinde gebildet werden).
Die finanzielle Belastung der BürgerInnen ist unbekannt.
Aus diesem Grunde wurde kein
Beschluss gefasst, die Maßnahme wie geplant durchzuführen.
Mit mir als Ratsmitglied ist ein derartiger Beschluss ohne die
geforderten
Unterlagen und Nachweise nicht zu machen.
Die BürgerInnen
wurden mit der Veröffentlichung getäuscht,
eine Korrektur/Richtigstellung wurde seitens des Bürgermeisters
auf der Ratssitzung v. 14.12.2009 verweigert!
Um die Finanzierung des
Buswendeplatzes insgesamt im Sinne der Gemeindeordnung und der
BürgerInnen sicherzustellen, stellte ich folgenden Antrag.
Antrag,
gestellt von Axel Burdt auf der Ratssitzung 29.09.2009
Der Rat
möge beschließen:
Die
Darstellung des Aufbaues von Rücklagen für den
Unterhalt gemeindlicher
Anlagen unter Bezug der zu finanzierenden
Ausbaumaßnahme Busplatz.
Begründung:
Für die gemeindliche Infrastruktur müssen die Mittel
zur Unterhaltung (Betrieb, Wartung, Reparatur) und
Instandsetzung/Wiederbeschaffung von der Gemeinde zur
Verfügung gestellt werden.
Die Mittel sind in den Haushaltsplänen
auszuweisen.
Um die Finanzierung sicherzustellen sind Rücklagen
anzulegen.
Ausreichende
Rücklagenbildung für den Erhalt der bestehenden
Anlagen ist bei Neuinvestitionen zu gewährleisten.
Der Antrag
wurde zur Behandlung in der nächsten Ratssitzung
vertagt.
Der Text wurde im Protokoll sinngemäß aufgenommen
und absprachegemäß im Wortlaut am nächsten Tag
nachgereicht, da der Schriftführer sich nicht in der
Lage sah, sofort den Text im Wortlaut aufzunehmen!
In der
Niederschrift findet sich keine Wiedergabe
-das Protokoll muß somit nachträglich geändert
worden sein.
Tatsächlich erfolgte keine
Behandlung in der nächsten Ratssitzung (14.12.2009).
Der Antrag wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Widerspruch zur Nichtveröffentlichung wurde auf
der Ratssitzung vom 14.12.2009 abgelehnt.
Eine Richtigstellung wurde vom Bürgermeister
verweigert.
!Dieses
Verhalten ist m.E. gesetzeswidrig -leider hat es
derzeit Methode! |
|
Unvollständig
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009
|
Unvollständig
Niederschrift
des öffentlichen Teiles
der
Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung-
|
-keine
Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt.
-Behandlung abgelehnt. |
-keine
Erwähnung in der Niederschrift
-Behandlung abgelehnt. |
Lösung des Problemes:
Bei fehlerhafter Wiedergabe von Protokollen und
Niederschriften ist das Vertrauen beschädigt - eine
sofortige Kontrolle notwendig.
Wird im Nachhinein noch der Wortlaut geändert, hilft
letztendlich nur die Teilnahme BürgerInnen an den
Ratssitzungen.
Eine sofortige Aufnahme von Texten, Anträgen,
Stellungnahmen, etc. in das Protokoll ist
unumgänglich und wird in Zukunft verlangt werden.
|
Tagesordnungspunkt
2
TOP
2
Abnahme der Jahresrechnung 2008 |
|
Tagesordnungspunkt
3
TOP
3 Informationen/Verschiedenes
!Suggestion als Mittel der Macht!
|
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
-Part 1-
|
und
weiter
|
Suggeriert
wird, die Kommunalaufsicht hätte die
Verweigerung
der Akteneinsicht / Auskunft bestätigt.
|
Wahr ist
Die
Kommunalaufsicht erklärte zur Akteneinsicht
Folgendes:
Die
Gewährung von Akteneinsicht an einzelne
Ratsmitglieder ist gem. § 33 Abs.3 Satz 6 GemO eine
Ermessensentscheidung des Bürgermeisters. Es muss ein
berechtigtes Interesse des Gemeinderates vorliegen und
die Einsichtnahme muß zur Erfüllung des berechtigten
Interesses erforderlich sein.
(Burkhard
Born, Kommunalaufsicht)
Zusätzliche
Erklärung
HInweis
des Verfassers:
Lt. § 33, VV, Satz 5.4 GemO ist die Verweigerung der
Akteneinsicht durch den Bürgermeister zu begründen.
Ermessensentscheidungen stellen keine willkürlichen
Entscheidungsvorgänge dar, sondern sind nach Stand
der Dinge sachlich zu begründen.
Der Bürgermeister
verweigerte bis heute die Begründung.
Keine Begründung = Willkür!
Tatsächlich
wird die Ratsarbeit mit Informationsverweigerung und
Auskunftsverweigerung vereitelt und die Öffentlichkeit
mit unvollständigen, unrichtigen oder gar unwahren
Berichten versorgt.
|
Zur
Erinnerung
Ich habe schriftliche Anfragen an die Gemeindeverwaltung
mit Datum 9.7.2009 zu den o.a. Themen Gehweg, Beleuchtung
und Baumaßnahmen gestellt.
Diese
Anfragen wurden bis heute (Januar 2010) nicht
beantwortet.
Auszug aus
dem Schreiben der Kommunalaufsicht v. 20.08.2009
(Burkhard
Born, Kommunalaufsicht)
|
Hierbei
geht es demnach um die mögliche Verletzung von
kommunalverfassungsrechtlichen Rechten des Klägers,
die durch das Verhalten des Beklagten (gemeint ist:
Bürgermeister Koch) herbeigeführt wurden. Als
konkrete Klageart wäre im vorliegenden Fall die
allgemeine Leistungsklage zu wählen, da es sich um
Rechte handelt, aus denen sich ein Anspruch auf ein
Handeln eines Organs ergibt. Beklagter
wäre in ihrem Fall der Ortsbürgermeister als Organ
der Gemeinde, da dieser Ihnen ihr evtl. Recht auf
Auskunft bzw. Akteneinsicht verwehrt.
Kostenträger
ist grundsätzlich die Gemeinde, da eine
öffentlich-rechtliche Körperschaft die Ausgaben zu
tragen hat, die sich aus der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben durch ihre Organe ergeben
Um
der Pflicht der verantwortungsbewußten Ratsarbeit
nachzugehen, werde ich also gezwungen den
Bürgermeister zu verklagen. Die entstehenden Kosten
sind von der Gemeindeverwaltung zu tragen -und damit
von den BürgerInnen.
|
Lösung:
Liebe BürgerInnen
Fordern Sie Ihr Recht auf korrekte Ratsarbeit.
Ihr Geld wird dort ausgegeben, Ihre Zukunft wird
verplant.
Gehen Sie zu den Ratssitzungen, nutzen Sie die
Einwohnerfragestunde. |
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ANTRAG / Anfrage
!Suggestion als Mittel der Macht!
TOP
3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009
(Auszug)
-Part
2-
|
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Die
Gemeindeordnung sagt hierzu: |
S.
681, Kommunalbrevier, Ausgabe 2009 (Auszug)
Gemäß der
Kommunalaufwandentschädigungsverordnung besteht ein
Anspruch auf Verdienstausfall und darüber hinaus auch
der durch die Mandatsausübung entstandenen
notwendigen baren Auslagen.
Zu den baren
Auslagen zählen die Auslagen, die tatsächlich
entstanden sind und mit der Wahrnehmung des
Ratsmandates einem ursächlichen Zusammenhang stehen,
wie z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten, Kosten für
Fachliteratur u.a.
Fazit:
Die Verweigerung des Bürgermeisters Koch zur
Erstattung der Kosten, insbesondere der Kosten des
staatlich empfohlenen (und dringend zu empfehlenden)
Seminares hat keinerlei Rechtsgrundlage.
Und wie
verhielten sich die
restlichen Ratsmitglieder (Liste "für
Niederscheidweiler"),
schweigen, schweigen, Stille.
Fragen Sie Ihr Ratsmitglied?
Nochmals im
Klartext: der Rat trifft die Entscheidungen -nicht der
Bürgermeister.
|
Während ich als Ratsmitglied auf die Kosten des
Verdienstausfalles verzichtet habe, ist ein Verzicht
auf entstandene Sachkosten unakzeptabel.
Wozu nicht
informierte und/oder ausreichend fortgebildete
Ratsmitglieder hinsichtlich der Ratsarbeit führen,
wird den Bürgern deutlich durch:
A) unzulässige
Beitragsbescheide Kanal, Wasser
1. verbratene (ungeklärte) ca. 50.000 EUR, öffentlicher
Gemeindekostenanteil -NSW.
2. mehrere zigtausend EUR aus nach derzeitigem Stand
der Gesetzgebung
unzulässigen, privaten
Beitragsbescheiden (VG-Manderscheid).
B) unzulässige
MwSt. Überhöhung -Abrechnung (über 9 Jahre lang!!!;
VG-Manderscheid)
C) jahrzehntelang
nicht funktionierende Kanalisation (VG-Manderscheid)
D) Beitragsbescheide für Beleuchtung und Gehweg, die
m.E. rechtswidrig sind
(Sache liegt vor dem Kreisrechtsausschuß -NSW)
E) keinerlei gemeindliche Rücklagenbildung
F) keine Haushaltsvorlage im Rat, die auch nur annähernd
den rechtlichen Vorgaben entspricht
(NSW)
G) keine Eröffnungsbilanz
des Haushaltes (NSW)
H) keine
Energiebedarfsplanung / Gesamtenergiekonzept (NSW)
(Kommentar Bürgermeister: sowas brauchen wir nicht)
I) einen
Konzessionsvertrag mit dem RWE, (Laufzeit über 20
Jahre!!!!) ,
den anscheinend keiner im Rat kennt (NSW)
J) einen Konzessionsvertrag mit dem RWE (Laufzeit über
20 Jahre!!!!), der anscheinend im Rat nicht
beschlossen wurde (NSW)
K) keine
nachhaltige, demographische Sozialplanung
keine Jugendhaus, Bildungsangebot, Seniorenbetreuung,
Dorfladen, Gemeindeschwester
(NSW)
L) Nichtvorlage des Haushaltes aus dem Zweckverband
Forst (NSW)
(der Rat halt als Miteigentümer des Forstes keine
Ahnung, was dort gerade läuft, geplant, ausgeführt
wird)
M) keine Umlagenerklärung
(Kreis-/VG-Umlage für NSW etc.)
N) keine Nachhaltigkeitsplanung (NSW)
O-Z .......
|
Da jedes Ratsmitglied für das eigene Verhalten ggf.
auch persönlich (u.U. mit seinem Privatvermögen)
haftet, sehe ich die Pflicht der Fortbildung nicht nur
als akademische Verhaltensweise, sondern neben der
moralischen und ethischen Pflicht meines Ratsmandates,
auch zum Schutz der eigenen Person.
ANTRAG
/ Anfrage
TOP
3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
Part 3
Pikant:
Das Seminar (komplett, drei Bausteine) wurde einmal für 160 EUR
angeboten
-an zwei Tagen ohne Übernachtung (ca. 70km Anfahrt)-
Teilnahme Axel Burdt (Liste VBB e.V.)
Das gleiche Seminar wurde auch für 320 EUR angeboten
-zwei Tage mit Übernachtung
Teilnahme Bürgermeister Stefan Koch (Liste "für
Niederscheidweiler").
Ob der Bürgermeister alle drei Bausteine gebucht hat,
entzieht sich der Kenntnis des Rates.
.
Eine passive Desinformation der Ratsmitglieder durch
Nichtteilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen ist wohl durchaus üblich.
Eine Verweigerung der Kostenübernahme bei
"interessierten" Ratsmitgliedern ist
bei Sorge um die eigene Courage und das Ratsmützchen
allerdings folgerichtig logisch.
Wie immer gilt: Fragen kostet nix, lernen kostet
wenig, vermasseln wird dagegen teuer! |
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3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
Anfrage
Part
3
Pikant:
Die Nutzung des Gemeindehauses für ortsansässige
Vereine ist erfolgt mietfrei!
Lesen Sie hierzu unbedingt die Ratssitzung v.
14.12.2009 -Kurzweil garantiert!
Bei der
faktischen Verweigerung von
Informationsveranstaltungen über Mietzahlungen
(150.00 EUR)
(das Gemeindehäusken, über 300.000 EUR teuer, von
den BürgerInnen gelöhnt)
drängt sich mir der Hinweis eines Niederscheidweilers
Bürgers mit folgender Weisheit auf:
Macht die BürgerInnen
nicht zu schlau -doof bekommt ihr die nie wieder!
Part
4
Da fragt sich
der erstaunte Bürger, was denn so an Ausrüstung
vorhanden ist?
So schlichtweg gar nichts im Sinne von Vorträgen,
Informationen...? |
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3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte
Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
-Part 4-
ANTRAG
|
Beschlossen,
wurde nicht auf einer "der kommenden
Sitzungen", sondern auf der kommenden Sitzung das
Thema als eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln. |
Es geht also um eine Gesamtkonzept zur
photovoltaischen, solarenergetischen Nutzung,
privater und öffentlicher Dachflächen.
Letztendlich
habe ich angeregt, ein Konzept zur
Eigenenergieversorgung der Gemeinde und seiner BürgerInnen
(Bürgersolarkraftwerk, Kraft-/Wärmekopplungsanlagen,
Biomasseverwertungsanlagen (Holzreste, Holz als
Energieträger für Heizungen), photovoltaischer
Anlagen, ) aufzustellen.
Seien Sie
gespannt, was auf der nächsten Ratssitzung
(14.12.2009) dabei herauskam.
Kurzweil garantiert.
|
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Lück en de Pooz
ze hänge bring mir nix (Zitat BAP)
Diese Publikation dient nicht der Verunglimpfung, der
Beschuldigung, der üblen Nachrede.
Leider
gilt: Die Story ist nicht fiktiv.
Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und Institutionen
sind
daher unvermeidlich und in diesem Sinne beabsichtigt.
Den weiteren Verlauf
finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten
Ratssitzung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. * * * * * * * * * * * * * *
* * * * * * * * * * * * * V.i.S.d.P.:
Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de
|
. |