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5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Beschlüsse des Gemeinderates 5x5trans.gif (846 Byte) Planungen -sofern vorhanden 5x5trans.gif (846 Byte) der Haushalt -demnächst 5x5trans.gif (846 Byte)
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. Informationen, Transparenz, Bürgervertretung .
. VORWORT

 Liebe BürgerInnen und Bürger,

die Dokumentation über die Einwohnerversammlung und Ratssitzung v. 29.09.2009 hat sich verzögert. 

In der amtl. Veröffentlichung im "Blättchen", Ausgabe 42/2009 wurde u.a. ein Beschluß veröffentlicht, 
der nicht auf der Ratssitzung beraten oder als Antrag zum Beschluss vorgelegt worden ist.

!Das Ding gab es gar nicht!

Außerdem ist die Darstellung von Sachverhalten in anderen Teilen fehlerhaft, unvollständig und vermittelt 
ein falsches Bild der Sitzung. 


Ich habe versucht im Vorfeld dieser Dokumentation einen Konsens mit der Gemeindeverwaltung zu finden und "Ursachenforschung" zu betreiben.

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist nicht geklärt, warum ein Beschluß veröffentlicht wurde, den es nicht gegeben hat. Allerdings wurde eine Korrektur abgelehnt und die Richtigstellung im Amtsblatt mit 
der "Allmacht" des Ortsbürgermeisters als Vertreter der Ortsgemeinde abgelehnt.

Ähnlich verhält es sich mit dem Inhaltstext zu anderen Beratungsgegenständen bzw. Vorträgen.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar öffentlich aufzuklären.

Zum Verständnis

Ratssitzungen und Einwohnerversammlungen werden während der Veranstaltung protokolliert. 
Dieses Protokoll wird anschließend den Gemeinderäten übergeben und zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht.

Gibt es widersprüchliche Auffassungen zum Protokoll, kann seitens der Gemeinderäte -oder eines Gemeinderates- innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch muß spätestens auf der nachfolgenden Ratssitzung zu Beginn der Sitzung behandelt werden. 

Anschließend entscheidet der Rat über eine Änderung der Niederschrift. Üblich ist eine Textänderung in der Niederschrift und selbstverständlich auch eine Berichtigung des Textes im Amtsblatt.

Eigentlich sollte dieser Ablauf selbstverständlich und im Sinne einer "sauberen" Ratsarbeit von den Ratsmitglieder und des Bürgermeisters verinnerlicht sein.

Weit gefehlt

Nach meiner Erfahrung, die ich später noch ausführlich darlegen werde, wird die Protokollierung nur allzuoft als politisches Instrument mißbraucht. 

Warum ist eine "saubere" Darstellung im Amtsblatt unabdingbar?

Die Ratsarbeit bedingt das Vortragen und Beraten wichtiger Sachthemen.

Ratssitzungen sind im Sinne einer demokratischen Willensbildung öffentlich 
-mit wenigen Ausnahmen die hauptsächlich den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit betreffen.

Unbedingt öffentlich sind Ratssitzungen, damit bei den BürgerInnen nicht der Eindruck einer "Hinterzimmerpolitik" oder gar der Anschein unredlichen Verhaltens erweckt wird (s.a. § 35 GemO).

Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf wahrheitsgetreue Darstellung, denn oft kann nur durch öffentliche Bekanntmachungen, also der Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, der Bürger ersehen was der von Ihm gewählte Rat eigentlich arbeitet und entscheidet.

Daher sind Sitzungsprotokolle auf Landesebene oder höher regelmäßig im kompletten Wortlaut wiedergegeben.

Wie wir sehen, liegt in der Protokollierung eine erhebliche Verantwortung und auch Macht.

In unserem Rat sind die Mehrheitsverhältnisse eindeutig. 
"Für Niederscheidweiler e.V." stellt fünf Gemeinderäte zusätzlich zum Ortsbürgermeister. 

Die VBB e.V. stellt einen Gemeinderat, Axel Burdt.

Damit kann der Gemeinderat alle Anträge des Hr. Burdt per Abstimmung ablehnen. 
Eigene Anträgen können ebenso einfach beschlossen werden.

So weit, so klar.

Aufgabe (m)einer Minderheitsvertretung ist es also

  • die Vorstellungen der mich ansprechenden BürgerInnen
  • meine Vorstellungen
  • die Vorstellungen der VBB e.V. 

in den Rat und ggf. in die Öffentlichkeit zu bringen.

Mit entsprechender Informations-, Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gilt es Mehrheiten zu gestalten 
und im Sinne der BürgerInnen zu handeln.

Auf Gemeindeebene sind die Themen relativ überschaubar. 

"Überschaubar" heißt nicht simpel. 


Überschaubarkeit verlangt nach Information, nach fundierten Kenntnissen, nach Weiterbildung, 
nach Miteinander, nach einem "offenen Herzen".

HIER LIEGT DIE KRUX!

Überschaubarkeit und Öffentlichkeit  macht Arbeit, ist unbequem, bedeutet persönliche Verantwortung.

"Richtig" ist überschaubar.

Einfacher aber ist: 
weiter wie gehabt, keine Ahnung, keine Perspektive, keine Vision und vor allem:
keine persönliche Verantwortlichkeit.

So unterliegen meines Erachtens viele Mandatsträger der Einfachheit.
Einfach weiter wie bisher, einfach im stillen Kämmerlein, einfach nach unten treten, nach oben katzbuckeln. 

Die Frage stellt sich dann für diese Klientel: 
wie verkauft sich ein Rat der "Einfachheit" den BürgerInnen.

Damit kommen wir zurück zum Thema "Niederschriften" und "amtliche Veröffentlichung".

Werden Niederschriften unrichtig, unwahr, unvollständig, werden Meinungen unterschlagen, unrichtige, unwahre Beschlüsse veröffentlicht, dann werden die BürgerInnen getäuscht.

Fehler und Mißverständnisse geschehen immer und überall -dies ist menschlich und bedarf der Klärung

Daher gehe ich den Weg der Klärung, des Gespräches, des Miteinanders, statt des Gegeneinanders.

Stellen sich Fehler und Mißverständnisse aber als Werkzeug manipulativen Handelns heraus, oder besteht auch nur der Ansatz eines Verdachtes des "böse Anscheins", 
so gilt für mich:

Schluß mit Lustig

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. Die Einwohnerversammlung wurde zur Information der BürgerInnen hinsichtlich 
der Umgestaltung des Dorfzentrums einberufen. 

Kern ist der zentrale Dorfplatz mit dem angrenzenden Jugendhaus und einem weiteren Wohnhaus.
Das Jugendhaus wurde ca. 2000 umgebaut, das angrenzende Wohnhaus wurde in 2007 zum Preis v. ca. 25.000 EUR  erworben, (das Haus war bis zuletzt bewohnt).

Der Dorfplatz wurde wohl im Vorgriff und Zusammenhang der 1100 Jahrfeier teilerneuert und mit Buswartehäuschen und Brunnen (Bauwerke aus Bruchstein, Bedachung aus echtem Schiefer) im eifeltypischen Sinne ausgestattet.

Der Dorfplatz diente fortan als Buswendeplatz.

Wer auf die Idee gekommen ist, einen zentralen Dorfplatz, idyllisch gelegen, mit angrenzendem eifeltypischen Gebäuden (Jugendhaus) und ummauerten Brunnen zu einem Buswendeplatz zu degradieren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zumindest hätte ein ernsthaftes Nachdenken über die Option eines Buswendeplatzes außerhalb des Dorfkernes ein wenig mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt und
tatsächlich wäre in der Nähe, am Rande des Dorfes, ein Buswendeplatz erstellbar gewesen (ehemaliger Bolzplatz).


Jedenfalls wurde der Platz vor Anfang der neunziger Jahre Jahren saniert und entsprechend ausgestaltet.

So weit, so gut.

Etwa ab 2006 stellte dann der Gemeinderat fest, daß die Busse nicht ohne zurückzusetzen dort wenden könnten.

Nur wurden die Busse nicht größer, der Platz auch nicht kleiner. 

Manchen Busführern gelingt das Wenden ohne Probleme, anderen Busführern (mit baugleichen Bussen) nicht.

Vielleicht stellte unsere Gemeindeverwaltung auch einfach fest, daß das in der Zwischenzeit neu errichtete Bürgerhaus durch diesen Busplatz kompromittiert wird -umgangssprachlich ausgedrückt- der Platz ist zu hässlich.

Oder dient die Interessenlage eher einem direkt angrenzenden Wohnhaus, welches nun durch die Baumaßnahme einen, sagen wir öffentlich finanzierten, kostengünstigen, "Schöner Wohnen" Bereich auf öffentlichem Grund erhält?

Ginge es um den "Wendeplatz" für Busse, wäre die Option des alten Bolzplatzes sicherlich bedenkenswert gewesen.

Der Dorfkern wäre erhalten geblieben, die angrenzenden Gebäude als Jugendhaus, 
Dorfladen mit kleiner Begegnungsstätte, Seniorentreff oder auch als Wohnhaus , o.ä. nutzbar. 

Eine Erhebung über die Möglichkeiten der Nutzung, den Bedarf, über Angebot und Nachfrage ist mir nicht bekannt.

Auch ist nicht geklärt, wie ab 2014 die neuen Verbandsgemeindegrenzen verlaufen werden 
-ist Niederscheidweiler nicht mehr "Endstation" des ÖPNV, erübrigt sich der Buswendeplatz.

Kostenmäßig werden ca. 300.000 EUR für den Umbau veranschlagt. Genauere Informationen werden auch dem Gemeinderat verweigert. Kosten-/Nutzenanalyse, Planungsunterlagen, Finanzierung, Statik (angrenzender Gebäude) -Fehlanzeige.

Außer einem an die Wand genagelten Plan werden keine gesicherten Informationen herausgegeben.

Mündlich wird seitens des Bürgermeisters Koch erklärt, das ehemalige Jugendhaus wäre durch einen unterirdischen Wasserlauf unbewohnbar (das Teil steht seit locker 100 Jahren, und sicher, die Gemeinde hat das Gebäude vor ca. 10 Jahren als Jugendhaus umgebaut, weil es so schön feucht ist.....), das Gebäude wäre abgängig (ja, die Scheiben wurden (zufällig) eingeworfen, nach entsprechender Beregnungszeit wurden die Fenster zugenagelt).

Das weiter angrenzende, für ca. 25.000 EUR gekaufte Gebäude
 -bis zuletzt bewohnt und zumindest teilsaniert- 
wäre ebenfalls abgängig. 

Auch hier sparte man sich eine Belüftung oder eine Unterhaltung selbst auf niedrigstem Niveau.

Unser Bürgermeister erklärte: 
Dorfladen rechnet sich nicht, Bürgerbefragung brauchen wir nicht, Gemeindeschwester zu teuer und unsinnig, ein Jugendhaus ist nicht notwendig.

Eine Nachfrage ergab, das Wissen des Bürgermeisters, was die GemeindebürgerInnen wünschen oder brauchen, 
erfolgte nicht durch persönliche Ansprache der BürgerInnen, sondern mehr durch "höhere" Eingabe.

Weder fand die demographische Entwicklung Eingang, noch das Fehlen einer Kosten-/Nutzenrechnung, das Aufzehren jedweder gemeindlichen Rücklagen für Jahre, schlichtweg die Darstelllung einer seriösen, der Gemeindeordnung entsprechenden Finanzierung.

Eine Befragung der BürgerInnen seitens der Gemeindeverwaltung, eine Vorstellung alternativer Konzepte erfolgte nicht.

Nun hatten die BürgerInnen das Wort:

Es waren ca. 25 Personen anwesend. 
Der überwiegende Teil bestätigte den Vortrag des Bürgermeisters, es wurde erklärt weder einen Seniorenbetreuung zu benötigen, noch einen Dorfladen, ein Jugendhaus, eine Gemeindeschwester, einen Treffpunkt für jung und alt.

Wichtig schien den Bürgern die Beitragsfreiheit der Baumaßnahme " Busplatz" zu sein. 
So erklärte Hr. Weins, die BürgerInnen würden für den Umbau des Buswendeplatzes nicht zu Beiträgen herangezogen.

Da diese Aussage eines Hr. Weins nicht rechtsfähig (Anm. des Verfassers: wie so viele seiner Aussagen) ist, galt es Rechtssicherheit für die BürgerInnen zu schaffen.

Dazu muß bekannt sein:
Der Umbau des Dorfplatzes besteht aus mehreren, eigenständigen Einzelmaßnahmen.
Für diese  Einzelmaßnahmen sind separate Förderanträge zu stellen.

Die gesamte Finanzierung ist vom Gemeinderat zu prüfen und anschließend zu beschließen.
Eine Prüfung hat nach meinem Wissen nie stattgefunden.
Es würde mich hocherfreuen, wenn der Rat tatsächlich eine Beitragspflicht jemals geprüft hätte.

Dazu Bedarf es einiger Kenntnisse im Beitragsrecht. In der Vergangenheit glänzte unser Rat nicht gerade mit derartigen Kenntnissen -sonst hätte die Gemeinde wohl kaum einen fünfstelligen Betrag für eine Kanalisation ausgegeben, die nach der derzeitiger Rechtslage beitragsfrei gewesen ist.

Und nicht zu vergessen unser "Gehweg und die Beleuchtung". Auch hier wird noch einiges zur Beitragspflicht der BürgerInnen zu klären sein -die betroffenen WiderspruchsführerInnen warten seit Monaten auf einen Termin vor dem Kreisrechtsausschuß.

Jede einzelne Maßnahme ist auf Beitragspflicht zu prüfen -der Gemeinderat hat per Beschluss die Finanzierung sicherzustellen.

Daher habe ich den Antrag zur Beitragsfreiheit in Sachen Buswendeplatz/Dorfplatz im Rat eingebracht und beschließen lassen.

Und siehe da: Antrag mit fünf Gegenstimmen abgelehnt -da hilft auch keine noch so schwammige Erklärung seitens des Bürgermeisters -fakt ist, der Antrag zur Beitragsfreiheit wurde zur Abstimmung gestellt und die Beitragsfreiheit abgelehnt.
(Liste "fürNiederschediweiler" stimmte geschlossen gegen Beitragsfreiheit
Axel Burdt, Liste VBB e.V. stimmte für Beitragsfreiheit.)

Nachtigall ick hör Dir trapsen.

Den Beschlußantrag zur Beitragsfreiheit stellte ich auf der Sitzung vom 14.12.2009 
-der Antrag zur Beitragsfreiheit wurde
mit fünf Gegenstimmen abgelehnt-

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Einwohnerversammlung
Ausbau und Gestaltung eines Dorfplatzes sowie Neuanlegung eines Buswendeplatzes m. Haltestelle.

Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009

Niederschrift der Einwohnerversammlung und des öffentlichen Teiles
der Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung-

Kein Eintrag.

 

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Gemeinderatssitzung Niederscheidweiler, 29.09.2009

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Falsche Veröffentlichung im Amtsblatt!
Ein Beschluß, die Maßnahme Dorferneuerung - Buswendeplatz wie geplant durchzuführen
wurde nicht gefasst!

Tagesordnungspunkt 1

TOP 1
Ausbau und Gestaltung eines Dorfplatzes sowie Neuanlegung eines Buswendeplatzes m. Haltestelle.
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Nichtkorrekte Darstellung
Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009

Korrekte Darstellung
Niederschrift des öffentlichen Teiles
der Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung-

Anschließend erfolgte der einstimmige  Beschluss, zur Vorbereitung der Maßnahme die erforderlichen Förderanträge zu stellen. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 
(50 % Zuwendung) zur Förderung der Dorferneuerung ist bereits auf den Weg gebracht. Zusätzlich soll eine Förderung aus ÖPNV-Mitteln beantragt werden.

 

Es erfolgte lediglich der einstimmige Beschluß, die Förderanträge zu stellen. 

Warum wurde nicht ein Beschluß gefasst, die Maßnahme wie vorgetragen durchzuführen?

Die Gemeindeverwaltung verweigert dem Ratsmitglied Axel Burdt die Einsicht in alle Unterlagen der Baumaßnahme.
Es wurde lediglich ein "Planungsentwurf", also eine Art Bauplan an die Wand genagelt.

Es fehlen alle Unterlagen die maßstäblich die Baumaßnahme ausweisen, 
-es fehlt an der Erklärung, aus welchen eigenständigen Baumaßnahmen das gesamte Bauprojekt besteht.

Tatsächlich scheint die Baumaßnahme aus mind. zwei getrennten Maßnahmen zu bestehen.
-Umbau Buswendeplatz, Dorferneuerungsmaßnahme- 
Damit sind beitragsrechtlich auch zwei Baumaßnahmen zu bewerten.

-es fehlt eine Kosten-/Nutzenrechnung

-es fehlt die komplette Kostenauflistung

-es fehlt an der Kostenanalyse für den zukünftigen Betrieb der Anlage

-es fehlt an dem Nachweis der Beantragung der Zuweisung

Nach meiner Information können Zuweisungen in Abhängigkeit einer Beitragspflicht für den Bürger ausgesprochen werden.
De facto heißt das, ohne Beitragspflicht für den Bürger, keine Zuweisung.

-es fehlt an dem Nachweis, daß der für die Gemeinde verbleibende Kostenanteil von der Gemeinde getragen werden muß, 
statt anteilig vom Bürger.


-es fehlt der Nachweis der Standsicherung angrenzender Gebäude
(eine Scheune muß hälftig abrissen werden, die andere Hälfte bleibt in Privatbesitz)

-es fehlt an dem Kostennachweis der Standsicherungsmaßnahme 
(die Scheune ist hälftig nicht standsicher)

-es fehlt an dem zukünftigen Bedarfnachweis 
(die Grenzen der Verbandsgemeinde stehen zur Disposition und daher ist ein Buswendeplatz insgesamt nur notwendig, wenn die Busse auch in Zukunft wenden. Werden die Verbandsgemeindegrenzen geändert, so daß Niederscheidweiler nicht mehr Endpunkt des ÖPNV ist, erübrigt sich ein Wendeplatz.)

-es fehlt an dem Finanzierungskonzept unter Einhaltung der gemeindlichen Rücklagenbildung für die vorhandene Infrastruktur
(tatsächlich sollen keine Rücklagen zum Werterhalt der Gemeinde gebildet werden).

Die finanzielle Belastung der BürgerInnen ist unbekannt.

Aus diesem Grunde wurde kein Beschluss gefasst, die Maßnahme wie geplant durchzuführen.
Mit mir als Ratsmitglied ist ein derartiger Beschluss ohne die geforderten
Unterlagen und Nachweise nicht zu machen.

Die BürgerInnen wurden mit der Veröffentlichung getäuscht,
eine Korrektur/Richtigstellung wurde seitens des Bürgermeisters auf der Ratssitzung v. 14.12.2009 verweigert!

Um die Finanzierung des Buswendeplatzes insgesamt im Sinne der Gemeindeordnung und der BürgerInnen sicherzustellen, stellte ich folgenden Antrag.

 
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5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte)
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Antrag, gestellt von Axel Burdt auf der Ratssitzung 29.09.2009

Der Rat möge beschließen:

Die Darstellung des Aufbaues von Rücklagen für den Unterhalt gemeindlicher
Anlagen unter Bezug der zu finanzierenden Ausbaumaßnahme Busplatz.

Begründung:
Für die gemeindliche Infrastruktur müssen die Mittel zur Unterhaltung (Betrieb, Wartung, Reparatur) und Instandsetzung/Wiederbeschaffung von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Die Mittel sind in den Haushaltsplänen auszuweisen. 
Um die Finanzierung sicherzustellen sind Rücklagen anzulegen.

Ausreichende Rücklagenbildung für den Erhalt der bestehenden Anlagen ist bei Neuinvestitionen zu gewährleisten.

Der Antrag wurde zur Behandlung in der nächsten Ratssitzung vertagt. 

Der Text wurde im Protokoll sinngemäß aufgenommen und absprachegemäß im Wortlaut am nächsten Tag nachgereicht, da der Schriftführer sich nicht in der Lage sah, sofort den Text im Wortlaut aufzunehmen!

In der Niederschrift findet sich keine Wiedergabe 
-das Protokoll muß somit nachträglich geändert worden sein.


Tatsächlich erfolgte
keine Behandlung in der nächsten Ratssitzung (14.12.2009).
Der Antrag wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Widerspruch zur Nichtveröffentlichung wurde auf der Ratssitzung vom 14.12.2009 abgelehnt.
Eine Richtigstellung wurde vom Bürgermeister verweigert.

!Dieses Verhalten ist m.E. gesetzeswidrig -leider hat es derzeit Methode!

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Unvollständig

Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009

Unvollständig

Niederschrift des öffentlichen Teiles
der Ratssitzung für die Ratsmitglieder
-rechtlich bindende
Ausfertigung-

-keine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt.
-Behandlung abgelehnt.
-keine Erwähnung in der Niederschrift
-Behandlung abgelehnt.
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Lösung des Problemes:
Bei fehlerhafter Wiedergabe von Protokollen und Niederschriften ist das Vertrauen beschädigt - eine sofortige Kontrolle notwendig. 
Wird im Nachhinein noch der Wortlaut geändert, hilft letztendlich nur die Teilnahme BürgerInnen an den Ratssitzungen.
 
Eine sofortige Aufnahme von Texten, Anträgen, Stellungnahmen, etc.  in das Protokoll ist unumgänglich und wird in Zukunft verlangt werden.
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Tagesordnungspunkt 2

TOP 2
Abnahme der Jahresrechnung 2008

 Tagesordnungspunkt 3

TOP 3 Informationen/Verschiedenes
!Suggestion als Mittel der Macht!
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Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
-Part 1-

 

und weiter

 

Suggeriert wird, die Kommunalaufsicht hätte die Verweigerung 
der Akteneinsicht / Auskunft bestätigt.


Wahr ist
Die Kommunalaufsicht erklärte zur Akteneinsicht Folgendes:

Die Gewährung von Akteneinsicht an einzelne Ratsmitglieder ist gem. § 33 Abs.3 Satz 6 GemO eine Ermessensentscheidung des Bürgermeisters. Es muss ein berechtigtes Interesse des Gemeinderates vorliegen und die Einsichtnahme muß zur Erfüllung des berechtigten Interesses erforderlich sein.
(Burkhard Born, Kommunalaufsicht)

Zusätzliche Erklärung
HInweis des Verfassers:
Lt. § 33, VV, Satz 5.4 GemO ist die Verweigerung der Akteneinsicht durch den Bürgermeister zu begründen. Ermessensentscheidungen stellen keine willkürlichen Entscheidungsvorgänge dar, sondern sind nach Stand der Dinge sachlich zu begründen.

Der Bürgermeister verweigerte bis heute die Begründung.
Keine Begründung = Willkür!

Tatsächlich wird die Ratsarbeit mit Informationsverweigerung und Auskunftsverweigerung vereitelt und die Öffentlichkeit mit unvollständigen, unrichtigen oder gar unwahren Berichten versorgt.

 

 Zur Erinnerung
Ich habe schriftliche Anfragen  an die Gemeindeverwaltung mit Datum 9.7.2009 zu den o.a. Themen Gehweg, Beleuchtung und Baumaßnahmen gestellt. 

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5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte)
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Diese Anfragen wurden bis heute (Januar 2010) nicht beantwortet.

Auszug aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht v. 20.08.2009
(Burkhard Born, Kommunalaufsicht)

 

Hierbei geht es demnach um die mögliche Verletzung von kommunalverfassungsrechtlichen Rechten des Klägers, die durch das Verhalten des Beklagten (gemeint ist: Bürgermeister Koch) herbeigeführt wurden. Als konkrete Klageart wäre im vorliegenden Fall die allgemeine Leistungsklage zu wählen, da es sich um Rechte handelt, aus denen sich ein Anspruch auf ein Handeln eines Organs ergibt. Beklagter wäre in ihrem Fall der Ortsbürgermeister als Organ der Gemeinde, da dieser Ihnen ihr evtl. Recht auf Auskunft bzw. Akteneinsicht verwehrt.

Kostenträger ist grundsätzlich die Gemeinde, da eine öffentlich-rechtliche Körperschaft die Ausgaben zu tragen hat, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Organe ergeben

Um der Pflicht der verantwortungsbewußten Ratsarbeit nachzugehen, werde ich also gezwungen den Bürgermeister zu verklagen. Die entstehenden Kosten sind von der Gemeindeverwaltung zu tragen -und damit von den BürgerInnen.

 

Lösung: 
Liebe BürgerInnen
Fordern Sie Ihr Recht auf korrekte Ratsarbeit. 
Ihr Geld wird dort ausgegeben, Ihre Zukunft wird verplant.
Gehen Sie zu den Ratssitzungen, nutzen Sie die Einwohnerfragestunde.

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ANTRAG / Anfrage

!Suggestion als Mittel der Macht!

TOP 3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009
(Auszug)
-Part 2-

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Die Gemeindeordnung sagt hierzu:
S. 681, Kommunalbrevier, Ausgabe 2009 (Auszug)

Gemäß der Kommunalaufwandentschädigungsverordnung besteht ein Anspruch auf Verdienstausfall und darüber hinaus auch der durch die Mandatsausübung entstandenen notwendigen baren Auslagen.

Zu den baren Auslagen zählen die Auslagen, die tatsächlich entstanden sind und mit der Wahrnehmung des Ratsmandates einem ursächlichen Zusammenhang stehen, wie z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten, Kosten für Fachliteratur u.a.

Fazit: 
Die Verweigerung des Bürgermeisters Koch zur Erstattung der Kosten, insbesondere der Kosten des staatlich empfohlenen (und dringend zu empfehlenden) Seminares hat keinerlei Rechtsgrundlage.

Und wie verhielten sich die restlichen Ratsmitglieder (Liste "für Niederscheidweiler"), 
schweigen, schweigen, Stille.
Fragen Sie Ihr Ratsmitglied?

Nochmals im Klartext: der Rat trifft die Entscheidungen -nicht der Bürgermeister.


Während ich als Ratsmitglied auf die Kosten des Verdienstausfalles verzichtet habe, ist ein Verzicht auf entstandene Sachkosten unakzeptabel.

Wozu nicht informierte und/oder ausreichend fortgebildete Ratsmitglieder hinsichtlich der Ratsarbeit führen, wird den Bürgern deutlich durch:

A) unzulässige Beitragsbescheide Kanal, Wasser
1. verbratene (ungeklärte) ca. 50.000 EUR, öffentlicher Gemeindekostenanteil -NSW.
2. mehrere zigtausend EUR aus nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung  
unzulässigen, privaten Beitragsbescheiden (VG-Manderscheid).

B) unzulässige MwSt. Überhöhung -Abrechnung (über 9 Jahre lang!!!; VG-Manderscheid)

C) jahrzehntelang nicht funktionierende Kanalisation (VG-Manderscheid)

D) Beitragsbescheide für Beleuchtung und Gehweg, die m.E. rechtswidrig sind
(Sache liegt vor dem Kreisrechtsausschuß -NSW)

E) keinerlei gemeindliche Rücklagenbildung

F) keine Haushaltsvorlage im Rat, die auch nur annähernd den rechtlichen Vorgaben entspricht
(NSW)

G) keine Eröffnungsbilanz des Haushaltes (NSW)

H) keine Energiebedarfsplanung / Gesamtenergiekonzept (NSW)
(Kommentar Bürgermeister: sowas brauchen wir nicht)

I) einen Konzessionsvertrag mit dem RWE, (Laufzeit über 20 Jahre!!!!) , 
den anscheinend keiner im Rat kennt (NSW)

J) einen Konzessionsvertrag mit dem RWE (Laufzeit über 20 Jahre!!!!), der anscheinend im Rat nicht beschlossen wurde (NSW)

K) keine nachhaltige, demographische Sozialplanung
keine Jugendhaus, Bildungsangebot, Seniorenbetreuung, Dorfladen, Gemeindeschwester
(NSW)

L) Nichtvorlage des Haushaltes aus dem Zweckverband Forst (NSW)
(der Rat halt als Miteigentümer des Forstes keine Ahnung, was dort gerade läuft, geplant, ausgeführt wird)

M) keine Umlagenerklärung (Kreis-/VG-Umlage für NSW etc.) 

N) keine Nachhaltigkeitsplanung (NSW)

O-Z .......


Da jedes Ratsmitglied für das eigene Verhalten ggf. auch persönlich (u.U. mit seinem Privatvermögen) haftet, sehe ich die Pflicht der Fortbildung nicht nur als akademische Verhaltensweise, sondern neben der moralischen und ethischen Pflicht meines Ratsmandates, auch zum Schutz der eigenen Person.

ANTRAG / Anfrage

TOP 3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)

Part 3

Pikant: 
Das Seminar (komplett, drei Bausteine) wurde einmal für 160 EUR angeboten 
-an zwei Tagen ohne Übernachtung (ca. 70km Anfahrt)- Teilnahme Axel Burdt (Liste VBB e.V.)

Das gleiche Seminar wurde auch für 320 EUR angeboten -zwei Tage mit Übernachtung
Teilnahme Bürgermeister Stefan Koch (Liste "für Niederscheidweiler").
Ob der Bürgermeister alle drei Bausteine gebucht hat, entzieht sich der Kenntnis des Rates.


Eine passive Desinformation der Ratsmitglieder durch Nichtteilnahme an 
Fortbildungsveranstaltungen ist wohl durchaus üblich.
Eine Verweigerung der Kostenübernahme bei "interessierten" Ratsmitgliedern ist 
bei Sorge um die eigene Courage und das Ratsmützchen allerdings folgerichtig logisch.

Wie immer gilt: Fragen kostet nix, lernen kostet wenig, vermasseln wird dagegen teuer!

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TOP 3 Informationen/Verschiedenes
Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)

Anfrage

Part 3

Pikant: 
Die Nutzung des Gemeindehauses für ortsansässige Vereine ist erfolgt mietfrei!
Lesen Sie hierzu unbedingt die Ratssitzung v. 14.12.2009 -Kurzweil garantiert!

Bei der faktischen Verweigerung von Informationsveranstaltungen über Mietzahlungen (150.00 EUR)
(das Gemeindehäusken, über 300.000 EUR teuer, von den BürgerInnen gelöhnt) 
drängt sich mir der Hinweis eines Niederscheidweilers Bürgers mit folgender Weisheit auf:

Macht die BürgerInnen nicht zu schlau -doof bekommt ihr die nie wieder!

Part 4

Da fragt sich der erstaunte Bürger, was denn so an Ausrüstung vorhanden ist?
So schlichtweg gar nichts im Sinne von Vorträgen, Informationen...?

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TOP 3 Informationen/Verschiedenes

Veröffentlichte Niederschrift im Amtsblatt
"das Blättchen" Ausgabe 42/2009
Erscheinungsdatum 16.10.2009 (Auszug)
-Part 4-

ANTRAG

 

Beschlossen, wurde nicht auf einer "der kommenden Sitzungen", sondern auf der kommenden Sitzung das Thema als eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln.
 
Es geht also um eine Gesamtkonzept zur photovoltaischen, solarenergetischen Nutzung,
privater und öffentlicher Dachflächen.

Letztendlich habe ich angeregt, ein Konzept zur Eigenenergieversorgung der Gemeinde und seiner BürgerInnen (Bürgersolarkraftwerk, Kraft-/Wärmekopplungsanlagen, Biomasseverwertungsanlagen (Holzreste, Holz als Energieträger für Heizungen), photovoltaischer Anlagen, ) aufzustellen.

Seien Sie gespannt, was auf der nächsten Ratssitzung (14.12.2009) dabei herauskam.
Kurzweil garantiert.

 

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Lück en de Pooz ze hänge bring mir nix (Zitat BAP)

Diese Publikation dient nicht der Verunglimpfung, der Beschuldigung, der üblen Nachrede.

Leider gilt: Die Story ist nicht fiktiv. 
Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und Institutionen sind
daher unvermeidlich und in diesem Sinne beabsichtigt.

 Den weiteren Verlauf finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten Ratssitzung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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V.i.S.d.P.: Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de

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.  Alle diese Informationen basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und können gerne eingesehen werden. Wir stehen für Transparenz und Information!
Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur.
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