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VBB e.V. Vereinigung Bürger für Bürger -überparteilich, unabhängig, frei
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.  VBB e.V. Vereinigung Bürger für Bürger -überparteilich, unabhängig, frei .
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Jahresbericht 2011

Hier veröffentlicht die VBB e.V. ab sofort die Jahresberichte der eigenen Tätigkeit. Diese Berichte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
Es "passiert" zuviel, als das ein Bericht unsere gesamte Arbeit erfassen könnte. 

Der öffentliche Teil des Jahresberichtes für 2011 umfasst 28 Seiten.

Mit einem Klick auf den Button downloaden Sie den Bericht im .pdf Format. 
Auszüge und Wiedergabe aus den Berichten sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vereines und unter Quellenangabe zulässig.

 

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JB 2012/13

 

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JB 2011

 

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Jahresbericht 2011

Gremien 2010/2011
Unsere Mitglieder sind vertreten in den Gemeinderäten von Graach (VBB -Axel Pauly / Wolfgang Ehlen / (jeweils halbzeitig) und Niederscheidweiler (VBB - Axel Burdt).

Wir sind in den Verbandsgemeinderäten Bernkastel-Kues und Manderscheid (Ausschüße) vertreten.
Auf Kreisebene nehmen wir Einfluss als Mitglied des Kreisausschußes Umwelt, Abfall & Energie.

Wir besetzen den Kreisrechtsausschuß mit einem Mitglied, ebenso stehen wir mit einem Mitglied als ehrenamtlicher Richter dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Der Sitz des Vereines ist Niederscheidweiler.

Vorbericht

Themen: 

-Kreis Bernkastel-Wittlich, Kreistag, Verantwortung v. Mandatsträgern, KOM-Reform, kommunale Daseinsvorsorge

-Erschließung: Beitragsrecht, Ausbaubeitrag, Mindeststandards, aktuelle Rechtsverfahren

-B50-Neu: geogene Bodenkontaminationen, Staubbelastungen, unsichere Baustandards, Parteienverhalten -verraten und verkauft

Windpark v. 5 Gemeinden "Sammethöhe"
-Beteiligungsnotwendigkeit, Bürger- und Gemeindebeteiligungen, vorl. Kostenschätzungen, technischer Hintergrund Windräder, gemeindliche Stromversorgung, Strompreissenkung, Solidarvereinbarung, Steuereinnahmen.

AKTUELL:
Holger Knippschild ist aus der VBB e.V. ausgetreten. Hr. Knippschild erhielt sein Mandat nicht über die Stimmen zu seiner Person, sondern durch die Gesamtheit der Stimmen aller ListenkandidatInnen.

Die Rückgabe seines Mandates hat er verweigert. Grundsätzlich sind Mandate personengebunden, auch wenn die Mandatierung nur über die Stimmen aller Listenplätze erfolgt ist.

Damit verhält sich Holger Knippschild entgegen seiner damaligen Zusage und des Vereinskodexes, der bei Ausscheiden aus dem Verein die Weitergabe des Mandats an die nachfolgende Person auf der Kandidatenliste der VBB e.V. zur Kreistagswahl zumindest dann vorsieht, wenn der Mandatsträger nicht über ausreichende Eigenstimmen für ein Mandat verfügte.

Holger Knippschild hat in 2011 keinerlei Tätigkeitsbericht abgegeben, eine Haushaltsrede für 2011/12 aufzustellen verweigert und zuletzt erklärt, es ginge ihm nur noch um den Erhalt von Sitzungsgeldern.

In seiner Ortsgemeinde stand Hr. Knippschild weder zur Thematik der Windkraft noch zur aktuellen Entwicklung eines mehr-gemeindlichen Windparks zur Verfügung, ebenso nicht für gemeindliche Belange.

Teilnahmen an diversen gemeindlichen Veranstaltungen zum Thema Kommunal-Reform lehnte Hr. Knippschild ab.

Zu Haushaltsberatungen und für Lehrgänge/Fortbildungen stand Hr. Knippschild nicht zur Verfügung. Am kommunalen Arbeitskreis nahm Hr. Knippschild ebenfalls nicht teil, obwohl er eine Anfangs leitende Funktion innehatte.

So geht es nicht!
In unserer letztjährigen Stellungnahme zum Kreishaushalt und den "Verantwortlichkeiten" hat die
VBB e.V. unmißverständlich deutlich gemacht, was geht und was nicht.

Auszug: Stellungnahme z. Kreishaushalt 2011, veröffentlich im Dezember 2010:
Bringen wir es auf den Punkt:
Wer ist verantwortlich für politische Entscheidungen, für die Haushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden? Alle gewählten Volksvertreter, also Politiker in der Pflicht als Abgeordnete, als Kreistagsmitglieder, als Ratsmitglieder. Wer ist verantwortlich, daß die von den o. a. Politikern getroffenen Entscheidungen nur ausgeführt werden, wenn Recht und Gesetz beachtet wurde? Verantwortlich ist die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten, die Landräte, die Bürgermeister -jeder in seinem Bereich. Wer ist also verantwortlich für das Desaster?

Alle o.a. Personen, die diesen (Haushalts)-murks getragen haben. Und wenn nun unsere Kreistagsmitglieder erklären, huch, wir "Armen", wir "Unwissenden", keiner sagt uns, was wir tun sollen, wenn unsere Landrätin erklärt, "der Kreis ist pleite", was ist dann zu tun? Da hilft nur eins:

Die Verantwortlichen abwählen. Sofort, später, Zug um Zug. Immer dann, wenn sich eine Gelegenheit bietet. Inkompetenz durch Kompetenz ersetzen. Verantwortlichkeiten verbindlich machen. Selbst Verantwortung übernehmen. Weil es unsere Pflicht ist. Unsere Pflicht? Wer bei Kenntnis der katastrophalen Zustände seine Verantwortung verweigert, der verleugnet unsere Werte. Er verleugnet unsere Demokratie. Demokratie? Demokratie statt Rebellion; weil es unsere Pflicht ist.

Diese Forderung des verantwortlichen Handelns hat für uns Allgemeingültigkeit, gilt für alle Mandatsträger, auch und besonders für die Eigenen. Wer sich verweigert zu lernen, zu informieren, zu diskutieren, zu agieren um anschließend aus dieser Essenz verantwortlich zu entscheiden, der ist als Aufgabenträger nach unserem Ermessen ungeeignet.

Seine Leistung fand Ausdruck in der Vorstandswahl 2011, bei der Hr. Knippschild im Verein für keinerlei Funktion das Vertrauen ausgesprochen wurde. Der "Warnschuß" bewirkte nichts.

Der weitere Verlauf seines Verhaltens führte im Dezember zu der Empfehlung des Vorstandes, sein Mandat im Falle der persönlichen Überlastung zurückzugeben. Einen Tag vor der fälligen Haushaltsberatung und Haushaltsrede für 2011/12, erklärte Hr. Knippschild seinen Austritt aus der VBB e.V. bei Beibehaltung des Mandates. Schon zuvor hatte er sich zu der entsprechenden Sitzung formal beim Landrat abgemeldet.

Im Sinne eines Vereines, welcher auf Leistung und Ethik nach den Eckwerten und Zielen gemäß unserer Satzung ausgelegt ist, wäre ein Verbleib von Hr. Knippschild als Mandatsträger unseres Vereines untragbar.

Wir bedauern diese, sich wiederholende Erfahrung mißbräuchlicher Inanspruchnahme der VBB e.V., möchten aber unsere Vereinstruktur der Offenheit und des Vertrauensvorsprunges nicht mißkreditieren lassen.

VBB -Vereinigung Bürger für Bürger e.V. -dieser Name ist unser Programm.
Nach wie vor ist unsere "Personaldecke" recht dünn, die Zahl der Mandate in den Gremien gering. Besserung täte not. Um eine breitere Aufstellung in den Gemeinden zu erreichen, ist die Weitergabe von Informationen, von Wissen um Geschehnisse und Zusammenhängen dringlich.

Was ist in diesem Jahr geschehen:
Anfang des Jahres stand die Wahl des neuen Landrates an, denn unsere alte "Landrätin", Fr. Läsch-Weber stellte die eigene Berufung zu Höherem fest.

Zu Höherem wohl deshalb, weil Fr. Läsch-Weber dem Ruf zur Präsidentin des deutschen Sparkassenverbandes nicht widerstehen konnte.

Wer nun von einem eher unmoralischem Angebot des Sparkassenverbandes ausgeht, bekannterweise ließ sich Fr. Läsch-Weber im Wahljahr 2009 für eine weitere Legislaturperiode zur Landrätin wählen, dem muß die doch multiplikativ höhere "Dotierung" des Arbeitsangebotes der SPK in Bezug des schon ohnehin üppigen Landratssaläres in Zeiten von Bankenkrisen und Rettungsschirmen, als zutiefst unethisch erscheinen.

Selbst bitterste Medizin, verabreicht in Form von Sparmaßnahmen, Steuer- und Abgabenerhöhungen, die hierdurch entfachte Inflation mit drohender Enteignung der BürgerInnen wird keine wirtschaftliche Gesundung des Kreises, der VGs und der Gemeinden in Aussicht stellen können.

Wenn das öffentliche Geld nicht reicht, strafen satte "Gehaltserhöhungen" durch "Jobwechsel neben den erzeugten exorbitanten Zusatzkosten -man denke nur an die Kosten der vorgezogenen Landratswahl sowie das sich hier anschließende Personalkarussel-, den Beteuerungen nach Sparen und Konsolidieren der Haushalte eindeutig der Lüge.

Ein Angebot zu unterbreiten ist die eine Sache, es anzunehmen eine gänzlich Andere.

Biedermann und Brandstifter.
So gewichtet, sind die Gesundungschancen der öffentlichen Kreditwirtschaft marginal. Wenn gilt "Unrecht Gut" gedeihe nicht, dann sind selbst die süßesten Früchte aus dem "unmoralisch Gut" wohl kaum genießbar. Denn diese Früchte sind oberfaul.

Den wirtschaftlich Siechenden, den zahlenden BürgerInnen, deucht allemal, wenn "Ruf" für "Berufung" steht, daß ist es um den Sparkassenverband unter Leitung von Fr. Läsch-Weber zukünftig ernsthaft palliativ bestellt ist.

Denn die langjährige Berufung von Fr. Läsch-Weber zur Landrätin führte den Landkreis in den wirtschaftlichen Bankrott.

Jedenfalls stellte unsere Landrätin a.D. genau diesen Bankrott des Kreises am Ende Ihrer insgesamt 8-jährigen Amtszeit selbst fest.

Selbsterkenntnis des Versagens als Berufung?

Der Bankrott des Kreises ist hausgemacht.
Die langjährige Forderung der VBB e.V. nach strikter Einhaltung des Konnexitätsprinzipes (wer bestellt, der bezahlt) wurde zwar unter Fr. Läsch-Weber immer mal wieder erwähnt, jedoch niemals gegenüber dem Verursacher, dem Land RLP oder dem Bund durchgesetzt.

Wurden unter der Landrätin a.D. die Anträge der VBB e.V. auf entsprechende Resolutionen zur Übernahme der Kosten welche Bund und Land gesetzlich lostreten aber dem Kreis "auferlegen", mit Mehrheit der großen Parteien jahrein, jahraus rundweg abgelehnt, so könnte mit dem neuen Landrat Hr. Eibes, selbst bei gleicher Parteienzugehörigkeit mit seiner Amtsvorgängerin, eine andere Gangart erfolgen.

Zumindest, wenn Hr. Eibes in Kenntnis eines diesbezüglichen Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes zur Unterfinanzierung eines Kreises pflichtgemäß handeln will.

Pflichtgemäß, weil das Abwenden von Schaden von den BürgerInnen eine der ersten Pflichten eines Landrates ist. Ein öffentlicher Bankrott eines ganzen Landkreises ist zweifelsfrei ein volkswirtschaftlicher Schaden ungeheuren Ausmaßes.

Ein Bankrott, verursacht durch die fortdauernde Unterfinanzierung des Kreises, vorsätzlich durch eklatante Nicheinhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Landes und des Bundes in Form unzureichender Schlüsselzuweisungen verursacht.

Pflichtgemäßes Handeln verlangt, gesetzlich verankerte Zahlungsverpflichtungen einzufordern, ggf. einzuklagen. Nicht anders verfährt die Verwaltung gegenüber Ihren BürgerInnen und insbesondere den Gemeinden.

Gleiches Recht für alle!
Die von Fr. Läsch-Weber drastische Erhöhung der Kreisumlage, zahlbar durch die Gemeinden, ist die direkte Folge der Verletzung der Zahlungspflichten von Bund und Land und enteignet die BürgerInnen.

Unsere Landrätrin a.D. drangsalierte lieber ihre Gemeinden, als das Geld beim tatsächlichen Schuldner einzufordern, dem Land, bzw. dem Bund.

Nach oben buckeln, nach unten treten...
Seit Jahrzenten kämpft die VBB e.V. um diese fehlenden Einnahmen -alljährlich nachzulesen in den Stellungnahmen zur Haushaltssituation unseres Kreises und unseren diesbezüglich abgelehnten Forderungen.

Aber vielleicht gelingt mit dem selbstentschiedenem Ausscheiden der Landrätin ja tatsächlich ein Neuanfang. Da nun benachbarte Landkreise offensichtlich den gesetzlichen Zahlungsanspruch durch strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzipes gegenüber dem Land gerichtlich durchsetzen wollen, sehen wir gespannt auf die Tätigkeiten unseres Kreistages und Landrates.

Stellt sich die Frage, warum wird so spät gehandelt?
Fehlten den AufgabenträgerInnen, den MandatsträgerInnen vielleicht die notwendigen Informationen, mangelte es an Wissen, an der Bereitschaft sich zu informieren?

Die Beweggründe werden wohl im Verborgenen bleiben, da hilft nur Öffentlichkeit herzustellen.

Um einem Wissensdefizit abzuhelfen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen, um abstruse Verhaltensweisen und Entscheidungen der Bürgervertreter und auch der Verwaltungsspitzen öffentlich darzustellen, haben wir unser Webportal geschaffen.

Öffentlichkeit tut not.

Was dort steht, ist nicht nur für lange Zeit unvergänglich, es ist Fluch und Segen für die Mandatsträger;

Fluch, weil die "Ausrede" des Nichtwissens nur noch peinlich wirkt.
Segen, weil "Gutes" dort ebenso veröffentlicht wird und Balsam für die Seelen der positiv Aktiven ist.

Wer liest die Informationen der VBB e.V.?
Die Analyse welchem Ereignis letztendlich eine Verhaltensänderung der EntscheidungsträgerInnen in unseren Gremien zuzuschreiben wäre, ist eher akademischer Natur.

Doch unzweifelhaft ist Information und Publikation die Grundlage zu Wissen und damit zum Handeln.

Unser Internetportal gewinnt an Information und Umfang und ist mit über 3300 Aufrufen/Monat sicherlich beachtlicher, als allgemein angenommen. Wobei hinzugefügt werden soll, der politische "Gegner", die Verwaltung und auch die Justiz scheinen die Inhalte unserer Webseiten sehr ausführlich aufzunehmen und sind oft hervorragend informiert.

Ein kleiner Einblick:
Als Anhaltspunkt wie unsere Seiten aufgenommen werden, dient u.a. der Begriff der "Absprungrate". Diese Rate benennt die Anzahl der BesucherInnen, die sich lediglich "eine Seite oder weniger" unseres politischen Portals ansehen, ein Personenkreis, der eher als "surfend" denn als sich informierend eingestuft wird.

Diese Absprungrate der BesucherInnen unserer Webseiten beträgt z.B. weniger als 1%.
Oder andersrum: 99% der BesucherInnen schauen genauer hin, diese BesucherInnen besuchen zumindest mehrere Seiten.

Ein Informationspool hat es aber nicht nur in sich, es wirkt nachhaltig.
Die Wirkung zeigt sich mit einigem Zeitverzug, dann aber allenthalben.

So setzt der Niederscheidweiler Gemeinderat derzeit Zug um Zug das Programm der VBB e.V. um.
Wüßten wir es nicht besser, der "Gesinnungswandel" wäre nahezu unheimlich.

Doch ist es ein Gesinnungswandel, wenn die "Gegner" von einst, die Gegner der kommunalen Daseinsvorsorge, Gegner der "gemeindeeigenen" Energieversorgung (z.B. Windkraft & Photovoltaik), die Gegner von Nachhaltigkeit oder einer seriösen Haushaltswirtschaft, die Gegner von gemeindlicher Entwicklung im Sinne des demographischen Faktors, fast dämonisch anmutend zum Paulus mutieren?

Oder ist es eher der Makel der Schande, wenn unsinnige, ja unsägliche Entscheidungen unserer Mandats- und Entscheidungsträger auf ewig "öffentlich im Web" plakatiert worden sind, der zu geändertem Verhalten zwingt.

"Die Außendarstellung unseres Gemeinderates ist durch die VBB e.V. nicht vorteilhaft" -so einst die Feststellung unseres Bürgermeister von NSW samt "seinen" eigenen Gemeinderatsmitgliedern, allesamt der Wählergruppe "für Niederscheidweiler" angehörig.

Meine Entgegnung:
Tut Gutes und dann lest ihr darüber.

Diese Nachhaltigkeit der Dokumentation führt aus meiner Sicht zu einer Verhaltensänderung. Wer nicht nach dem Prinzip des ruinierten Rufes lebt, für den ist die Gefahr bei Missetaten erwischt und auf ewig genannt zu werden, allgegenwärtig und damit unerträglich.

Hier liegt auch eine besondere Verantwortung unserer Redakteure. Es ist genau abzuwägen, ob der Zweck das Mittel heiligt. Wir verbürgen uns für eine sachlich korrekte Darstellung, nach bestem Wissen und Gewissen.

Als weitere Wirkung unserer (und aller anderen) Informationsplattformen gilt es, die Unwissenden wissend zu machen, denn Informationsfreiheit ist kein Schlagwort, es ist System.

Und, die Unwissenden werden allmählich wissend. Zumindest ein bißchen.

Doch alle diese Erklärungen begründen nur zum Teil den Wandel im Verhalten, es muß ein weiterer, fast allmächtiger Zwang vorhanden sein, wenn sich Verhalten ändert.

Dieser Zwang dürfte eher in der Angst des Verlustes von Sicherheiten sein, seien diese materiell, ideologisch oder soziologisch begründet.

In einem immer unsicherer werdenden Wirtschaftssystem, im Auflösen von als sicher geglaubten Werten, nicht zuletzt im flatterhaften Verhalten der Parteienkader, deren Ansichten und Entscheidungen sich in immer kürzeren Zeiträumen ins Gegenteil verkehren, liegen diese Ängste begründet.

Diese Phase der Unbeständigkeit, in der nur Gewißheit darüber zu herrschen scheint, daß den Letzten die Hunde beißen, fordert geradezu nach Eigeninitiativen der BürgerInnen und MandatsträgerInnen.

Eine Zeit der Unbeständigkeit ist damit immer auch eine Zeit der Chancen.

Chancen deshalb, weil das vorher so sicher funktionierende Netzwerk des absoluten Gehorsams mangels Orientierung und Abstimmung auseinanderbricht.

Das führt zumindest in Niederscheidweiler zu dem Kuriosum, daß BürgerInnen fragen, warum jetzt gegenständlich das von der VBB e.V. im Wahlkampf veröffentlichte Progrämmchen genau von dem Personenkreis zur Umsetzung aufgegriffen wird, welcher noch tags zuvor eher Teufelswerk und Hochverrat in unserem kleinen aber feinen "was ist zu tun" Werk vermutete.

So weit zur Theorie, was geschah weiter?
Durch eine umfangreiche Spendenaktion, die in größerem Umfang von den Graachern VBBlern geleistet wurde, war es möglich, das Rechtsverfahren in Sachen "Abwasser -nie endende Beitragsbescheide der ersten Herstellung" zur Revisionszulassung vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Die Kosten für das BVwerG belaufen sich auf einige Tausend EURO und durch die Spenden wurde es möglich, das Klageverfahren auf Bundesebene weiterzuführen.

Bundesgerichtsebenen dienen ausschließlich dem "Wohl aller BürgerInnen", Entscheidungen auf diese Ebene sind nicht an die Person gebunden, sondern auf die Allgemeinheit projeziert.

Zwar wurde die Revision nicht zugelassen und daher die "Schlacht" verloren.
Der Krieg um die ewige Abzocke der BürgerInnen wurde jedoch, zumindest aus meiner Sicht, gewonnen.

Denn nun ist endgültig klar:
Das Recht auf Anliegerbeiträge zur Erschließung von bereits erschlossenen Grundstücken ist nur noch über eine "Wesensänderung" der Anlage möglich.

Provisorium, Erneuerung, Reparatur, Modernisierung.... diese gern verwendeten Begründungen für Beiträge sind nun obsolet, dank der von uns geführten Verfahren.

Eine "erneute erste Herstellung" ist ausschließlich auf Basis der Wesensänderung möglich, anderweitige Beitragsbegründungen dürften keinen gerichtlichen Bestand mehr haben.

Das wissen auch die VG-Verwaltungen, so daß sich auch hier zwangsläufig Verfahrensänderungen entwickeln werden.

Endlich auf den Punkt gebracht:
Das Wesen einer Erschließungsanlage ist der Dreh- und Angelpunkt in der Beitragsforderung für "erneute, erste Herstellungen".

Bisher entzog sich zwar das Wesen einer Erschließungsanlage einer gerichtlichen Entscheidung -oder genauer- die Richter entzogen sich der Verantwortung und der Pflicht zur tatsachenbegründenden Definition dieses "Wesens" (in unserem Beispiel einer Kanalisation).

In Zukunft dürfte es ein Leichtes sein, das entsprechende Gericht dergestalt in die Pflicht zu nehmen, per definitionem über das Wesen zu entscheiden.

Dringlich und peinlich genau ist aber zu beachten:
Es Bedarf der richterlichen Entscheidung -eine richterliche Feststellung ist unzureichend.

Denn so lehrt uns das Bundesverwaltungsgericht, richterliche Feststellungen sind unangreifbar, basieren richterliche Feststellungen doch auf "Lebenserfahrung" und nicht auf Fakten, Fakten, Fakten.

Mit dieser Wortklauberei wurde uns Klägern die Revision verweigert -wobei das BVwerG sich genötigt fühlte, die sachliche Korrektheit des angegriffenen Urteils unserer "feststellenden OVG-Richter Dr. Mildner und Dr. Beuscher" nicht bestätigen zu wollen.

Im Kartext:
Begründet sich das Urteil des OVG nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht auf sachliche Entscheidungen, ist sachlich unhaltbar, faktisch neben der Beweislage und daher aus Volkes Sicht zu Recht "Bockmist", begründet es sich dagegen auf "willkürliche" Feststellungen, ja dann ist es unangreifbar.

Denn richterliche Feststellungen basieren nicht auf Wahrheiten, sondern auf der Lebenserfahrung des Richters.

Mit dem willkürlichen Richterspruch ist es möglich, Unrecht zu-Recht-zu-biegen, da Willkürlichkeit nach dem BVwerG offensichtlich gegenständlich in der Lebenserfahrung eines Richters beheimatet ist und diese Lebenserfahrung als Richterrecht "unangreifbar" ist.

Interessanter-, aber nicht überraschender Weise, war man sich im VG Rat der VG-Manderscheid des ausgeübten Unrechtes durchaus bewußt. Aber, so verriet mir gegenüber eine Quelle aus diesem Ratsspektrum, man erkannte den Fehler in der Gestaltung der Anlage(n) und der daraus resultierenden Kostenexplosion spät, zu spät, um im eigenen Angesicht des Versagens dem millionenschweren Abwassermurks der VG-Werke noch abzuhelfen.

Und hier dürfte als Hauptübeltäter der Leiter der VG-Werke Hr. Weins, im Zusammenspiel mit dem Verbandsbürgermeister Hr. Wolfgang Schmitz zu nennen sein. Beide Personen waren und sind sich Ihrer Missetaten sicherlich bewußt -führten ihre Handlungen doch zu einem millionenschweren Verlust in der Bilanz der VG-Werke.

Ein Defizit in Millionenhöhe in der Bilanz und das trotz exorbitanter, rechtswidriger Zusatz-Einnahmen aufgrund der zigfachen Abkocherei der Anliegerinnen in der VG-Manderscheid -"per einmaligem" sich ständig wiederholendem Anschlusskostenbeitrag für die Grundstücke.

Ohne diese "Einnahmen" wären die VG-Werke sicherlich noch um zig Millionen höher verschuldet.

Die VG-Manderscheid dürfte damit beste Chancen um den Eintrag als eine der höchstverschuldeten VGs im Land besitzen -eine zweifelhafte Ehre.

Mit gleichem Procederé der "Einnahmenoptimierung" versuchten sich die VG-Werke im Bereich der Frischwasserversorgung -Beiträge bis zum Abwinken.

Hier war die VBB e.V. derart vor den Gerichten erfolgreich, daß "Schluß mit Lustig" mit dieser Geldquelle war -die Beiträge wurden den KlägerInnen zurückerstattet.
Aber auch den nichtklagenden AnliegerInnen, die BürgerInnen insgesamt dürfte es allemal freuen, denn zukünftig geht da nichts in Sachen Beitragsabkocherei.

Und mit dieser kleinen Ausführung haben wir auch gleich den Übergang zur anstehenden Kommunalreform.
Die Kommunalrefom (KOM-Reform) sollte eigentlich in aller Munde sein und die BürgerInnen aufmerken lassen.
Es stellt sich die einfache Frage nach dem warum, warum eine Reform?

Reformen staatlicherseits erfolgen immer dann, wenn es sich um den Geldbeutel der BürgerInnen, den Machterhalt, oder die Gefährdung höchst delikater Netzwerke dreht.
Eine Reform, die tatsächlich Gutes für die BürgerInnen brachte, ist mir auf Anhieb nicht bekannt.

Wie anfangs beschrieben, scheint es ein höchst effizientes Netzwerk zwischen den VG-Oberen, dem VG-Bürgermeister und dem Werksleiter Hr. Weins zu geben. Dieses Netzwerk, so vermutet ein "Insider", umfasst auch die Rechtsprechung des OVGs (Oberverwaltungsgerichtes) und des BVwerGs (Bundesverwaltungsgerichtes). Wie wir später lesen werden, sind diese Netzwerke offensichtlich weit verbreitet.

Netzwerk bedeutet in diesem Fall, das u.U. die verfassungs- und grundgesetzliche Gewaltenteilung ausgehebelt wurde.

Passen würde es schon.
Schließlich machen auch die Richter Dr. Mildner (OVG) und Dr. Storost (BVwerG) keinen Hehl daraus, neben dem Richterberuf einträglichen "Berufungen" nachzugehen.

Berufungen dergestalt, daß diese Richter im Einvernehmen mit den Verwaltungsangestellten der VGs und der Kreise Schulungen und Vorträge im Verwaltungsrecht durchführen.

Daß sich bei diesen Vorträgen auch "Raum" zur gemeinsamen Absprache in laufenden Verfahren Berücksichtigung findet, damit wird aus meiner Sicht unverhohlen "geworben".

Man kennt sich halt, man spricht sich ab.
Wenn ein Kreisdirektor, seines Zeichens in Funktion als "Vorsitzender des Kreissrechtsausschußes im laufenden Verfahren" seine persönliche Bekanntheit mit dem o.a. OVG-Richter als Grundlage zur Urteilsfindung in ebensolcher Absprache formuliert, dann stehen den Widerspruchsführern und Beiständen, Rechtsanwälten und somit allen BürgerInnen die Haare ob der aufgehobenen Gewaltenteilung zu Berge.

Rechtsstaat adé!
Aus diesen unsäglichen Netzwerken ergeben sich, und, wir vergessen hier auch nicht die "unmoralischen Angebote", dringende Reformierungsbedürfnisse.

Allerdings anders, als BürgerIn vermuten darf.
Denn es gilt nicht, die "Demokratie" zu stärken, sondern die Verursacher der Verbreitung von Information und Aufklärung in die Verbannung zu versenden. Nicht das Netzwerk, das vermeintlich Korrupte, ist zu zerschlagen, sondern die investigativen Umtriebe der BürgerInnen.

Hier gilt der Spruch:
Mach die BürgerInnen nicht zu schlau, man bekommt sie nicht wieder dumm.
Schauen wir genauer hin:
Wir sehen uns hierzu den Initiator der "KOM" Reform an, das Land RLP daselbst.

Wir könnten zu dem Eindruck gelangen müssen, hinter dem Reformierer in der Maske des Beelzebubes unseres Landesvaters angesichtig zu werden, der in doppelter Personalunion den Teufelsaustreiber fast perfekt darbietet.

Denn so sehr wir auch nachfragen und recherchieren:
Faktisch läßt sich der Bedarf einer Reform durch Zusammenlegung von Gemeinden und VGs nicht begründen.

Landeskonform wird vierfarbig, also parteiübergeifend unter dem Mäntelchen der "Effizienz" den BürgerInnen gebetsmühlenartig vorgetragen, daß des Bürgers Wohl und Geldbeutel ausschließlich Gegenstand der KOM-Reform sein wird.

Das ist durchaus richtig -zumindest aus Sicht der "Beelzebuben".

Nichts scheint wichtiger für viele unserer Politiker, als der Zugriff auf BürgerInnens Geldbeutel, direkt gefolgt von einzunehmender Arbeitskraft des Bürgervolkes, bei Ausschluß von Widerspruch.

Daher wird dem staunend Volk auch gar nicht erst erklärt, was eigentlich Gegenstand der Reform sein soll.

Vergebens sucht das Volk nach der Substanz der Reform, z.B. dem zukünftigen Aufgabenbereich der Gemeinden und VGs.

Nichts genaues erzählt man jedenfalls nicht. Ist die Reform gar ohne Substanz?
Substantiell müssten doch zuallerst die Aufgabenbereiche in den OGs und VGs und des Kreises grundlegend definiert werden.

Damit kalkulierbar wird, was die Musik wo kostet, was effizient ist und was nicht.

Die VBB e.V. fordert seit langem die kommunale Eigenständigkeit zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge -sprich was die Gemeinde übernehmen kann, das soll die Gemeinde auch übernehmen.

VGs mutieren zu Schreibstuben der Ortsgemeinden und dienen der Vernetzung der Ortgemeinden, dem Fortentwickeln gemeindlicher Bedürfnisse. Aufgaben kann und darf eine VG nur dann übernehmen, wenn gemeindeübergreifend eine gemeinsame Verwaltung sinnvoll und gewünscht ist.

Um den Gemeinden dieses eigenständige Handeln zu ermöglichen, steht an erster Stelle die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden, an der es schlichtweg mangelt.
Genau so essentiell, ja geradezu überlebenswichtig ist die Wiederherstellung der Planungshoheit der Gemeinden.

Ein Beispiel:
Der Flächennutzungsplan wird von der Verbandsgemeinde bestimmt und beschlossen.
Ein Flächennutzungsplan beschränkt eine Gemeinde in ihrer zukünftigen, baulichen Entwicklung.
Ob diese Beschränkungen sinnvoll sind, entscheidet nicht die Ortsgemeinde, sondern die Verbandsgemeinde.

Die Ortsgemeinden haben dabei schlichtweg nur ein Anhörungsrecht und können einen von der VG beschlossenen Flächennutzungsplan lediglich und nur noch per Mehrheit der BürgerInnen der Ortsgemeinden ablehnen -die Gestaltungsmöglichkeit ist daher gleich null.

Gibt die KOM-Reform einen Ansatz eines Mitbestimmungsrechtes der Ortsgemeinden zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes her?

Nicht einmal im Ansatz.
Wer sich vergegenwärtigt, daß mit dem Flächennutzungsplan die Zukunft der Gemeinden zementiert wird, der fragt sich umgehend, wie BürgerInnen und Gemeinden bei Zusammenschluss in noch größeren Verbandsgemeindenen Ihren Bedürfnissen vor Ort Geltung verschaffen sollen.

Nehmen wir als weiters Beispiel die "digitale Onlinewelt".
In zahlreichen Bereichen der Verwaltung wird in Zukunft online gearbeitet werden, die BürgerInnen werden direkt von zu Hause aus mit der Verwaltung in Kontakt treten.
Was technisch im Online-Banking seit Jahrzehnten Standard ist, wird für die Beantragung eines Personalausweises allemal ausreichen.

Zwar werden über mobile Servicestellen die BürgerInnen auch vor Ort erreichbar sein müssen.
Fahrten zum Verwaltungssitz werden aber generell seltener bis überflüssig.

Dies ist ein Beispiel für Effizienz, aber kein Grund für größere VGs.
Doch findet diese Effizienzsteigerung Berücksichtigung bei der Kostenanalyse der vorhandenen VGs, denn schließlich sparen die VGs damit viel Geld.

Nicht einmal im Ansatz.
Wo liegt also der Reiz dieser Reform, wie wird eine mögliche Kosteneinsparung in einer "größeren" Verwaltungseinheit begründet?

Wir fordern Fakten, Fakten, Fakten.
Diese Fakten, die Antworten auf unsere Fragen bleibt uns der Landesvater schuldig -und mit Ihm zusammen alle "bekannten" Parteien, ja es scheint, man ist sich einig.

Wir stellen fest:
es mangelt an Zahlen, Fakten, an Substanz -trotzdem sind sich alle "großen" Parteien einig.

Was aber bleibt dann übrig vom Reformgedanken? Und wieso sind sich die Parteien einig?

Schauen wir genauer hin:
Die Antwort ist ebenso simpel wie augenscheinlich.

Es geht um Macht !
Nürburgring, B50-Neu, Abwasserbeitragsskandal, Gebührenüberhöhungen, Bankrotterklärung des Kreises, Skandale in den Landesbanken und Sparkassen...

Dazu die Einforderung aktiver BürgerInnen des Rechts auf Information, Mitbestimmung, Verantwortung -entsteht hier gar investigatives Bürgertum?

Das sind derzeit hochaktuelle Themen, doch von wem wurden diese Mißstände aufgedeckt und Erklärungen eingefordert?

Meist von den wirklich unahängigen Wählergruppen, den parteiunabhängigen Aktivisten, von den "WutBürgerInnen". Es folgte der kometenhaften Aufstieg der "Piraten".
Einer Partei, die derzeit für Unruhe im Machtgefüge sorgt.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Erst wenn die letzte aufbegehrende Bürgergruppe, wenn wir mit der VBB e.V. handlungsunfähig sind, erst dann ist die Reform erfolgreich, erst dann geht es weiter -weiter wie bisher.

So die Hoffnung unserer Parteien. Erst verraten, dann verkaufen.
Die GRÜNEN liefern hier kein gutes, aber ein hervorragendes Beispiel.

Jahrelang, bis vor die Landtagswahl 2011, traten die "GRÜNEN" als erklärter Gegner des B50-Neu Projektes auf, wiegen die betroffene Bevölkerung und die WiderstandsbürgerInnen in Sicherheit.

Mit uns in der Regierung nicht, so die allenthalben GRÜN posaunte Doktrin.
Weil die VBB e.V. diesem Versprechen keinerlei Ehrlichkeit beimisst, warnen wir seit Jahren vor den GRÜNEN Seelenverkäufern.

Schließlich ist das Projekt B50-Neu mit Regierungsbeteiligung der GRÜNEN erst initiiert worden. Und "der Widerstand" gegen dieses Bauprojekt wird auf GRÜNER Seite umso lautstarker geführt, je weniger Substanz in den GRÜNEN Vorträgen steckt.

Doch den "GRÜNEN" gelang es, die Widerstandsgruppen aufzufasern, mit Sprücheklopfern und Opportunisten die Widerständler zu vereinnahmen. Und diese Bündelung hemmt die Kraft derer, die den ganzen makabren Zirkus durchschauen. Printpresse, Radio, Fernsehen.... von den Parteien gekauft um substanzlos zu lamentieren, um das Volk zu verraten.

Dabei mangelt es keineswegs an vorhandener Substanz:
Hangrutsche, beschädigte Wasserhaushalte der Weinregion, Schwermetallbelastungen, getürkte (Verkehrs-) Gutachten, fehlende Standsicherheitsnachweise für Fundamente, fehlender Katastrophenschutz, exorbitante Fehlkalkulationen... diese Auflistung erhebt den Anspruch der Unvollständigkeit.

Unvollständig, weil auch nach "GRÜNER" Machtergreifung -oder genauer, weil seit GRÜNER Machtergreifung, die Information zu diesem Bauprojekt in nicht zu überbietender Arroganz von Lemke, Blatzheim-Rögler und Co. verweigert wird.

Nachweise gefällig, ein Beispiel in der Kurzfassung?
-Extreme, geogene Bleibelastung (830 mg/kg) der Böden wurde im Bereich der B50-Neu von der VBB e.V. z.B. im Kreisumweltausschuß des Landkreises BKS, per Gutachten von "EUROFINS", nachgewiesen. Es wurde insbesondere auf die Staubbelastungen mit Schwermetallen hingewiesen.

Kommentar aller, auch der GRÜNEN Ausschußmitglieder:
Bekannt seien Blei-Konzentrationen der Böden bis weit über den zulässigen Grenzwerten für Sondermüll (Klärschlammverordnung).

Da machen wir gar nichts, das ist eben so.

HINWEIS: Seit 2005 gilt ein Jahresmittelwert von max. 0.5 microgramm/m³ Atemluft als zulässig, der MAK -Wert (max.Arbeitsplatzkonzentration innerhalb v. 8h) wurde auf 0.1mg/m³ Atemluft festgelegt.

Mit der Novelle der Klärschlammverordnung sind Bleikonzentrationen bis zu 120mg/kg TS zulässig. 830mg/kg ist Sondermüll und dieser Bodenaushub ist demnach Sondermüll.

Was bedeutet diese Konzentration an Blei im Boden für Stäube, für die Atemluft?
Verteilt sich mehr als 1/8 Gramm der Bodens, lösen sich mehr als 125 mg Bodenmasse in einem m³ Luft auf, dann ist (nach MAK) Atemschutz notwendig.

1/8 Gramm, Mann -o- Mann.
Doch der Bodenaushub wird auch auf Wege als oberflächliches Material aufgebracht, oder lagert sogar als offenliegende Masse.

Hier gelten die Grenzwerte von 0.5 microgramm/m³ Luftbelastung.
Da sollte man die Wege tunlichst und weiträumig meiden.

Die Staubbelastung während des Baus und die Verwendung dieser Bodenmasse als loser, oberer Wirtschaftswegbelag rund um die Moselwege ist mehr als unverantwortlich.

Da aber die ordnungsgemäße Entsorgung dieses Materiales extrem kostenintensiv ist und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Bau ad absurdum treiben würde, ist das Handeln des Umweltausschusses und mit ihm das Handeln der Landesregierung, auch und gerade unter den GRÜNEN für uns schlichtweg kriminell.

Stichwort Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Für alle größeren, öffentlichen Bauprojekte ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgeschrieben, die den wirtschaftlichen Nutzen nachweist. Bei ca. 300 Mio. EUR Bausumme käme man nach diesem Gutachten auf einen Wert von etwas besser als 1.

Der Wirtschaftlichkeitswert sagt aus, daß für einen EUR Einsatz langfristig etwas mehr als ein EUR volkswirtschaftlicher Gewinn erfolgt.

Liegt der Wert unter 1, so ist eine Bauausführung wegen Unwirtschaftlichkeit unzulässig.

Die VBB e.V. schätzte die Baukosten bei korrekter Bodenbehandlung und bei Berücksichtigung der Standards erdbebensicherer Brückenfundamente (bisher nicht vorgesehen, obwohl die Fundamente exakt in einem erdbebengefährdeten Gebiet liegen) auf mind 1. Mrd. EUR, also auf mind. des Dreifachen der ausgewiesenen Bausumme.

Was geschah auf unsere o.a. Feststellung, die wir ebenfalls öffentlich proklamiert haben?
Alle großen Parteien widersprachen nicht der Bausummenschätzung auf 1 Mrd. EUR -kurze Zeit später fand sich diese Zahl in zahlreichen Publikationen, den Pressemitteilungen und auch in Regierungsstellungnahmen.
Für die GRÜNEN war diese mysteriöse Kostenexplosion nach der Wahl kein Grund für ein Ausstiegsszenario -sondern der Grund zur Zustimmung.

GRÜNE nach der Wahl: Denn nun wäre ja alles noch viel teurer als erwartet, damit wird auch das Ausstiegsszenario unbezahlbar.
Fakten, Nachweise, Gutachten?
Fehlanzeige, statt dessen der Hinweis von unserer stellvertretenden Landesvorsitzenden Fr. Lemke, wir machen nun Regierung, keine Oppositionsarbeit. "Die Loyalität gegenüber Kurt Beck steht über der Loyalität gegenüber den BürgerInnen", so Fr. Lemke sinngemäß weiter.

Die VBB e.V. misstraute dem GRÜNEN "gegen die Brücke Aktivismus" schon lange.

Es galt also Klartext zu reden:
Daher haben wir als VBB e.V. unmittelbar vor der Wahl auf einer Vorwahlveranstaltung in Bernkastel-Kues, während einer Podiumsdiskussion mit allen großen Parteien und der gesamten Regionalpresse, die Gretchenfrage gestellt.

Frage:
Um den Preis der Macht, um den Preis einer Regierungskoalition, welche Partei erklärt hier und heute, daß das Brückenprojekt B50-Neu in einer möglichen Koalition nach der Landtagswahl aufgegeben wird.

Antwort:
CDU / SPD / GRÜNE / FDP / FREIE WÄHLER - wir werden das Brückenprojekt nicht aufgeben.

GRÜN:
wir werden nicht auf unsere Macht verzichten, wenn durch unsere Forderung der Aufgabe des Baus der B50-Neu keine Koalition zustande käme.

Damit war eigentlich alles gesagt:
Verraten und Verkauft -doch das Besondere lag in der Arroganz der GRÜNEN!

Denn die GRÜNEN erklärten auf direkte Nachfrage vor der Wahl frank und frei, was Ihnen die BürgerInnen, deren Gesundheit und wirtschaftliches Auskommen insgesamt, was ihnen die GegnerInnen der B50-Neu im Besonderen wert sind -nämlich Nichts.

Kommentar eines Repräsentanten der Moselweinwirtschaft:
"Die Schweinetröge bleiben immer die Gleichen, nur die Schweine ändern sich"

Die Presse war vor Ort, eine inhaltliche Berichterstattung mit obigem Sachverhalt erfolgte nicht. Eine pressemäßige, landesweite Veröffentlichung hätte wohl zu einem vernichtenden Wahlergebnis der GRÜNEN führen können und damit zum Machtverlust der SPD. Nur im Leserbriefteil der TAZ rumorte es gewaltig. Die GRÜNEN mailserver dürften heißgelaufen sein.

Unter diesem Aspekt, wirft das Abschneiden der GRÜNEN in unserer Region einige markante Fragen auf -wer kaufte wann, wen, für wieviel? Fündig dürfte man dort werden, wo öffentliche Mittel unverhältnismäßig fliessen oder geflossen sind.

Zurück zum Jahresbericht, was geschah weiter:
Auch derzeit sind von uns vor dem Verwaltungsgericht in Trier zwei Klageverfahren zum Beitragsrecht anhängig.

Im ersten Verfahren geht aktuell um die Klärung, ob "modischer Schnickschnack" beitragspflichtig ist.

Es geht um den Austausch von zweifelsfrei intaktem Gehwegspflaster, welches bei gutachterlich geschätzter Restlaufzeit noch über 25 Jahre einsatzfähig gewesen wäre.

Durch die Baumaßnahme erfolgte auch keine Verlängerung dieser Nutzungszeit, es wurde auch keine Verbesserung der Anlage festgestellt -nicht einmal von der Gemeinde selbst.

Der Wert der Anlage erhöhte sich nach gutachterlicher Feststellung auch nicht.
Fazit: Geld wurde schlichtweg verbrannt.

Das zweite Verfahren betrifft die Beleuchtungsanlage. 
In aller Kürze sei festgestellt, daß die
Straßenbeleuchtung an das RWE verschenkt wurde, obwohl die BürgerInnen diese Anlage bezahlt haben. Auch hier wurde eine Anlage installiert, die zum Einen technisch hochgradig ineffizient ist, zum Anderen eine extrem schlechte Lichtqualität bietet -bei akuter Gefährdung der Erstversorgung von Unfallopfern.

Zudem stimmt die Wertschöpfung nicht. Der bilanziell ausgewiesene Restwert der "neuen Straßenbeleuchtungsanlage" liegt weit unter den Entstehungskosten. Auch die verbleibende Einsatzzeit der Anlage hat sich nicht verlängert. Die Oberverteilung der Kosten auf die Grundstücke offenbart, daß zahlreiche Anlieger kostenfrei gestellt wurden, daß die berechneten Grundstücksflächen von früheren Bescheiden abweichen. Zudem wurden Mittel zweckentfremdet, die zum Bau der Anlage hätten Verwendung finden müssen.

Weiterhin wurden gegenzurechnende Einnahmen aus den Konzessionsverträgen nicht mit der Baumaßnahme verrechnet und der Gemeindeanteil unzulässig und zu gering festgelegt.

Die o.a. Themen haben Brisanz:
Wir wollen endlich geklärt haben:
Auf Rechstgrundlage des KAG (Kommunalabgabengesetz) können Beiträge nur erhoben werden, wenn die Gemeinde keinen anderweitigen Mittel zur Verfügung hat.

Das bedeutet, daß die Einnahmen (Konzessionszahlungen) der Gemeinde für das "Produkt" Straße, zu der auch die Beleuchtungsanlage gehört, mit den dort entstehenden Kosten verrechnet werden müßen.

Wir wollen endlich geklärt haben:
Nicht alles was eine Gemeinde bauen will, kann dem Anlieger angelastet werden.

Wir stehen hier bestenfalls für einen Mindeststandard bei beitragspflichtigen Erschließungsanlagen zur Verfügung.

Meine persönliche Ansicht ist, daß die Grundausstattung von Erschließungsanlagen im Mindeststandard komplett beitragsfrei ist und über die öffentlichen Einnahmen finanziert werden muß. Denn zum Einen zahlen wir alle horrende Abgaben und Steuern, zum Anderen sind die Erschließungskosten oft höher als der Grundstückswert (im ländlichen Raum), so daß der grundgesetzliche Schutz des Eigentums aufgehoben wird und es faktisch zu Enteignungen kommt.

Die OG-Schladt liefert hier ein trauriges, hoffentlich einmaliges Beispiel.
Dort werden Baugrundstücke verschenkt, weil der Marktwert des Baugrundstückes die Kosten der (nochmaligen) Erschließung nicht einmal im Ansatz deckt.

Doch bis unsere Forderung der beitragsfreien Mindestausstattung politisch auch nur ansatzgemäß behandelt werden wird, dürften noch Jahre der Bewußtseinsbildung bei den Parteien vergehen.

Gehen wir also zumindest vorerst von der Beitragspflicht bei Erschließunganlagen im Mindeststandard aus. Baut die Gemeinde dagegen "Schöner Wohnen", dann sind diese Zusatzkosten des "Schöner Wohnens" keinesfalls beitragspflichtig. Diese Kosten sind im "Gemeindeanteil" zu veranschlagen.

Selbstverständlich sind einmal erstellte Anlagen zu hegen und zu pflegen, so daß eine weitere beitragspflichtige Erstellung auf Jahrzehnte ausgeschlossen ist.

Nur eine verpflichtende, gemeindliche Rücklagenbildung in Höhe des Abschreibungswertes der Anlage sichert einen in der Zukunft liegenden, notwendigen Neubau.

Hinter dieser Forderung steht als Oberbegriff "die kommunale Daseinsvorsorge".
Die (finanzielle) Ausstattung der Gemeinde zur "kommunalen Daseinsvorsorge" ist nicht nur eine zentrale Forderung der VBB e.V.

Tatsächlich wird die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur kommunalen Daseinsvorsorge den Gemeinden in der GemO (Gemeindeordnung) mit Bezug zum Grundgesetz als "must have" zugesprochen.

VBB e.V. -handeln statt lamentieren-
Wir, die VBB e.V. haben vor Beginn der Baumaßnahme "Gehweg und Beleuchtung" die BürgerInnen in der Gemeinde angesprochen und den ersten Einwohnerantrag in der Ortsgeschichte auf den Weg gebracht.

Die EA sprachen sich nicht gegen die geplante Bausausführung, sondern nur gegen eine Beitragspflicht aus.

Begründung:
"Schöner Wohnen" bauen sei der Gemeinde gestattet sofern die Mittel der Gemeinde zur Verfügung stehen, eine Finanzierung über eine Beitragspflicht ist jedoch unzulässig.

Mit ca. 40 AnliegerInnen und damit mit der weit überwiegenden Mehrheit der betroffenen BürgerInnen wurden diese Einwohneranträge (EA) unterstützt.

Der Rat von NSW lehnte die EAs ab und bescherte den AnliegerInnen die Beitragsrechnungen.
Wir haben nun eine Art "Musterverfahren" initiiert. Mit Zustimmung des neuen Gemeinderates wurde eine Übereinkunft getroffen, daß lediglich ein einzelnes Verfahren vor den Gerichten geführt wird und dessen Endergebnis auf alle Widerspruchs-/KlageführerInnen Anwendung findet.

Hier ist der Gemeinderat von NSW ausdrücklich zu loben. 
Auch Hr. Wolfgang Schmitz, unser VG-Bürgermeister, empfahl unserer Gemeinde diese Möglichkeit der Verfahrensführung. Vielen Dank.

Diese Art der gemeinsamen Verfahrensführung dient allen Beteiligten. Es zeigt sich, daß diese Klageverfahren ausschließlich um der Sache Willen geführt werden und nicht um das Einzelinteresse der Gemeinde bzw. des Interesses weniger Betroffener.
Je mehr Betroffene mitmachen, desto geringer die Kosten des Einzelnen.

Es wird nun das "preiswerteste" Verfahren geführt, das Verfahren mit dem niedrigsten Streitwert.
Die Kosten sind sehr überschaubar und durch den Zusammenschluß der beteiligten KlageführerInnen teilen sich die Kosten im "Unterliegensfalle" auf den Wert einer Tankfüllung.

Das Verfahren wird ohne Rechtsanwalt, von dem Vorsitzenden der VBB e.V., als selbst Betroffener geführt. Als Beistand steht unsere Schatzmeisterin zur Verfügung.

Erstmals beteiligen sich an diesem Verfahren auch Nicht-VBB e.V. Mitglieder.
Ein Wermutstropfen ist jedoch, daß sich unser (ehemaliges) Kreistagsmitglied Hr. Knippschild, trotz vorheriger Absprache und schriftlicher Zusage ausgeklinkt hat.

So ein Verhalten ist schwer zu vermitteln, es schadet der Glaubwürdigkeit der Initiatoren und des Vereins, dem Zusammenhalt der BürgerInnen, es widerspricht den Grundsätzen der VBB.

Vor dem Verwaltungsgericht wurde die Klage vorläufig verhandelt.
Wir danken ausdrücklich allen BesucherInnen und UnterstützerInnen.

Begrüßen konnten wir BürgerInnen aus Graach, Grosslittgen, Schladt und Niederscheidweiler.
Holger Knippschild erschien trotz Zusage auch auf diesem Termin nicht.
Eine erhebliche Unterstützung erfolgt wieder einmal durch unsere Graacher VBBler, ein herzliches Danke an dieser Stelle.

Es wäre durchaus hilfreich, wenn sich ein Kreistagsmitglied wenn schon nicht als Kläger, dann als Besucher den BürgerInnen zur Verfügung stellt -oder in Funktion als Beistand der Klageführer Verantwortung übernehmen würde.

Das Gericht gab zu erkennen, den umfangreichen Schriftvortrag vollständig zur Kenntnis genommen zu haben. Überraschenderweise gab das Gericht ebenfalls zu erkennen, sich noch kein abschließendes Urteil gebildet zu haben.

Tatsächlich, und dieser Vorgang ist überaus selten, hat das Verwaltungsgericht in Trier, Irminenfreihof, einen neuen Verhandlungstermin auf den 26.1.2012, 11.00 Uhr, Saal II anberaumt.

Wir laden alle BürgerInnen zu diesem Termin hiermit noch herzlich ein. Machen Sie mit.

Eine Teilnahme an diesen Gerichtsverfahren halte ich für äußerst sinnvoll. Derzeit geht es darum, neben der politischen Schiene, eine richterliche Neubewertung einzuläuten, ein anderes Bewußtsein zu schaffen. Auch die RichterInnen sind "nur" Menschen. Und es ist sicherlich nicht einfach, sich als RichterIn gegen eine langjährige Urteilspraxis zu stellen, die letztendlich das gesamte Gemeindewesen revolutionieren wird.

Daher tut bürgerliche Anteilnahme not. Diese Anteilnahme stärkt den "guten" EntscheidungsträgerInnen, auch den RichterInnen den Rücken, während die schändlichen Urteilssprecher sicher sein können, auf unserem Webportal gebührend dargestellt zu werden.

Wir dürfen gespannt sein, in welche Richtung das Gericht tendiert.
Sicher ist jedoch, das Gericht hat Klärungsbedarf und Klärungsbedarf hat nur der, der sich mit einer Sache beschäftigt.

Wozu das alles:
Wie schon mehrfach erwähnt, ändert sich das Bewußtsein in der Bevölkerung und somit auch bei den Mandatsträgern mit der Hartnäckigkeit der BürgerInnen, bei der Sache zu bleiben, zu insistieren, aufzuklären, auch anzuprangern -wenn nötig.

Die Bretter sind dick, das Bohren nimmt Zeit in Anspruch -aber das Ergebnis zählt:
In Niederscheidweiler wurde nun zum erstenmal bei einer Anlieger-/Bürgerversammlung ein Straßenausbauprogramm beschlossen, welches den Wünschen der Anlieger nach Mindestausstattung,statt "Schöner Wohnen" entsprach. Ein absolutes Novum.

Was war geschehen:
Endlich folgte der Rat meiner Darlegung, daß ausschließlich der Mindeststandard beitragspflichtig ist Ein hochwertigerer Ausbau liegt dabei durchaus im Ermessenspielraum der Gemeinde, sofern die Kostendifferenz nicht den Anliegern aufgebürdet wird.

Die Verbandsgemeinde unterstützte meine Ausführungen und verwies auf die Erfordernis, dazu entsprechende, gemeindliche Beschlüsse zu fassen.

Die anwesenden Anlieger waren allerdings derart verunsichert, daß ich vermute, dieses Modell der Kostensplittung wurde nicht verstanden.

Es war in dieser Situation der Verwunderung nicht möglich den BürgerInnen zu erklären, daß unabhängig der von den AnliegerInnen gewünschten Version des Ausbaus, die Beitragserhebung nur nach dem Mindeststandard erfolgen würde.

Daß eine Gemeinde Zusatzkosten freiwillig übernimmt, dem Braten traute man hier noch nicht.
Aus den Wortmeldungen wurde jedoch Eines klar; geht es an den eigenen Geldbeutel, so reicht Mindeststandard allemal.

Meiner Information nach war es das erste Mal, daß eine Gemeinde tatsächlich nach Mindest- und Zusatzausstattung zu unterscheiden bereit war.

Ein Meilenstein in der Geschichte des angewandten Beitragsrechtes.
Dies ist unzweifelhaft das Ergebnis unserer Arbeit.
So sei allen Unken zugerufen, ...und es ändert sich doch.

Es gibt noch mehr Erfreuliches:

Der Windpark "Sammethöhe".

Unsere Gemeinde plant mit 4 weiteren Gemeinden einen Windpark zu errichten. Allererste Untersuchungen sind vorgenommen worden, so daß bis zu 19 Windkraftanlagen vom 3 Megawatt-Typ angedacht sind. Diese Anlagen würden bei uns etwa ca. 7.3 Mio kw/h Strom pro Jahr produzieren. Das EEG verspricht über 9.2 cent/kw/h und Jahr. Pro Windkraftanlage sind demnach Einnahmen von ca. 671.000,00 EUR/Jahr zu erwarten.

Der Strompreis, ermittelt an der Leipziger Strombörse liegt jedoch oft genug höher, so daß derzeit Überlegungen angestellt werden diese Windkraft direkt an der Börse zu vermarkten. Damit würden die Betreiber einen noch höheren Erlös erzielen, während die BürgerInnen allein schon über die nichtabgerufenen Mittel aus dem EEG eine deutliche Strompreissenkung erwarten dürfen.

Weiteres dazu später...
Unsere Gemeinde lud zu einer allgemeinen Bürgerinformation mit Abstimmung zur Windkraft in unser Gemeindehaus.

Diese gut besuchte Bürgerversammlung fand ohne die Teilnahme unseres ehemaligem Kreistagsmitgliedes Hr. Knippschild statt. Da wir im Landkreis den Ausschuß für Umwelt, Abfall & Energie besetzen, konnten von uns weitergehende Informationen und vor allem die Intentionen der Kreisverwaltung zum Thema Windkraft eingebracht werden.

Hier warnt der Kreis vor allzu schnellen Aktionen der "Verpachtung" von gemeindlichen Flächen an Windparkbetreibergesellschaften.

Dargelegt habe ich zudem meine Überzeugung, daß die Gemeinden keinesfalls der Verlockung am schnellen Geld erliegen sollten.

Denn schon im Vorfeld wird seitens vermeintlicher Betreiberfirmen bei derartigen Anlagenprojekten mit "frei" verfügbaren Beträgen in Summen gewunken, daß die derzeitigen, "normalen" Haushaltseinnahmen eher als armselige Zuwendung erscheinen.

Spätestens bei den dann noch zugesicherten, alljährlich wiederkehrenden Summen (>50.000/EUR/Jahr/WEA) aus den "Pachteinnahmen", hatte ich durchaus das Gefühl der aufblitzenden Dollarzeichen im Angesicht einiger Kollegen. Es ist halt verführerisch.

Da wunderte es mich nur noch Anfangs, daß unser Bürgermeister in NSW die Einnahmen (auch) als notwendiges Mittel zur kommunalen Daseinsversorgung einsetzen möchte, zur Sicherung der Infrastruktur per Rücklagenbildung, Seniorenhilfe, schnelles Internet.

Kurzfristig so dachte ich noch, verliest unser BM jetzt unser kleines, feines VBB e.V. Programm zur Entwicklung unserer Gemeinde, mit Dorfladen, Gemeindeschwestern, Fahrdiensten...

Und tatsächlich, bei den BürgerInnen kam diese Darstellung der Mittelverwendung für nachhaltige Maßnahmen recht gut an.

Von den BürgerInnen wurde nun ein überaus positives Votum zur Windkraft abgegeben. Lediglich mit einer Gegenstimme erteilte die Bürgerabstimmung dem Rat die Aufgabe, ein Windkraftprojekt anzuschieben und nach weiteren öffentlichen Bürgerversammlungen ggf. umzusetzen.

Um sich einen Einblick vor Ort in einem Windpark zu verschaffen wurden alle BürgerInnen der Gemeinden Scheidweiler (OSW u. NSW) zu einem Besuch des Windparkes in Reckershausen eingeladen. Per für die BürgerInnen kostenfreiem Bustransfer konnte so alle BürgerInnen Eindrücke und Informationen aus erster Hand erfahren. Hr. Knippschild glänzte mit Abwesenheit.

Die freundliche und informative Führung vor Ort wurde von der Bürgermeisterin Fr. Kreutzer durchgeführt und wird mir noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben.

Der Besuch des noch z.T. im Bau befindlichen Windparkes überraschte eigentlich alle Teilnehmer.

Die Anlagen vom Typ Enercon 101 mit einer Nabenhöhe von bis zu 135 mtr. waren z.T. schon im Betrieb. Die Geräuschentwicklung war aus der Distanz von ca. 400 mtr. nicht oder kaum wahrnehmbar. Selbst unmittelbar vor dem drehenden Windrad war es derart ruhig, daß die Umgebungsgeräusche lauter waren.

Offensichtlich hat die aerodynamische Entwicklung der Flügelprofile mit druckausgleichenden Winglets, die langsamen Drehzahlen von ca. 14 - 19 U/min in Abstimmung der Bauform der Türme den Geräuschpegel derart gesenkt, daß zusammen mit dem getriebelosen Direktantrieb ein technischer Standard erreicht worden ist, bei der die Geräuschemissionen dieser Anlagen keine wesentlichen Beeinträchtigungen bedeuten.

Wichtig scheint mir folgender Hinweis, daß ENERCON nur direktangetriebene, getriebelose Anlagen baut. Der Generator dreht mit der gleichen Drehzahl wie der Rotor. Andere Hersteller benutzen Getriebe, um die Generatordrehzahl auf die benötigten 1500 U/min anzuheben.

ENERCON scheint der einzige Hersteller zu sein, der die 1500 U/min für "gewöhnliche" Generatoren auf die 14-19 U/min des Rotors reduzieren kann. Die Lösung liegt in einem "speziellen" hochpoligen Ringgenerator mit einem Durchmesser von mehreren Metern, während schnelllaufende Systeme niedrigpolige Generatoren verwenden.

Da langsam drehende Teile gegenüber Schnellläufern grundsätzlich ein geringeres Geräuschpotential besitzen und naturgemäß ein wesentlich geringeres Verschleißpotential aufweisen, spricht aus meiner Sicht einiges für getriebelose Anlagen.

Technisch ist eine Getriebeübersetzung von ca. 1:100 auch alles andere als effizient, schließlich müssen nicht nur die Massen der Zahnräder bewegt werden, es gilt auch noch bis zu 300 Ltr. Getriebeöl zu verquirlen (und zu kühlen).

Zudem werden Getriebe mit fortdauernder Einsatzzeit lauter. Fast jeder kennt (s)ein PKW-Getriebe nach längerer Laufzeit. Zunehmendes Flanken- und Lagerspiel der sich drehenden Bauteile geht in ein fröhliches Mahlen der Zahnräder u. Lager über. Dies beeinträchtigt zwar lange Zeit nicht die Funktion, die Geräuschemissionen dürften aber in einer ganz anderen Liga als bei getriebelosen Anlagen spielen.

Denn die Art der Geräuschkulisse ist wesentlich. An den Rotorenden entstehen durch den Druckausgleich Verwirbelungen in der Luft. Diese Luftwirbel erzeugen bei der Entstehung "Lärm". Doch es ist ein anderer "Lärm", als der, der durch mechanische Laufgeräusche erzeugt wird. Dieses "Singsang" oder "Mahlen" wird subjektiv anders, meist als störender wahrgenommen.

Daß die Effizienz bei verschleißenden Getriebeteilen durch ansteigenden Reibungsverlust sinkt, ist ebenfalls wenig hilfreich.

Und sollte ein Getriebe tatsächlich einmal in den Getriebehimmel aufsteigen, verbleibt das beinhaltete ÖL in der Umgebung. Sicherlich kann mit BIO-Ölen eine Umweltgefährdung eingeschränkt werden.

Aus technischer Sicht macht m.E. ein Getriebe keinen Sinn. So werden wohl aus kaufmännischer Sicht WEAs mit Getriebe gebaut. Die Frage ist, welcher Anlagentyp ist billiger, welcher "preiswerter"?

Und damit wären wir beim "Interesse" reiner Fremdbetreibergesellschaften. Denen kann es nämlich schlichtweg egal sein, was vor unserer Türe ggf. radaubrudern könnte. Es ist sogar für (diese) Betreiber in Bezug auf den "Gewinn" fast gleichgültig, ob die WEAs sich drehen oder nicht. Denn der komplette Betrieb wird durch weitere Fremdfirmen abgesichert.

Hier gilt es sich weiter zu informieren und technische Details einzufordern. Das Interesse daran, was man da eigentlich bauen will, läuft Gefahr im Zeichen des schnellen Geldes unterzugehen.

Mit modernen WEAs kann über einen Zeitraum von 20 Jahren eine 97%ige Funktionsbereitschaft garantiert werden. Die Abschreibung erfolgt im Regelfall über einen geringeren Zeitraum, so daß in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach 12-15 Jahren der Entstehungspreis des erzeugten Stromes sukzessive sinkt.

Die "Stromentstehungskosten", all in, belaufen sich nach mir vorliegenden Informationen zwischen
9 und 4.5 cent/kwh/WEA/Jahr.
Die Funktionsgarantien werden bis zu einer Maschinenlaufzeit von 20 Jahren angeboten.

Nochmals im Klartext:
Die WA ist nach 12-15 Jahren "bezahlt". In dieser Zeit sinkt der Stromentstehungspreis von ca. 9 cent auf ca. 4.5 cent/kwh/Jahr.

Sofern sich diese (sehr vorläufigen) Zahlen verifizieren lassen, bedeutet der Einstieg in die Windenergie zur kommunalen Daseinsvorsorge das Füllhorn zur Erledigung gemeindlicher Aufgaben. Mit einem Schlag rekonvaleszieren die Gemeinden zur finanzstarken, autarken Kommune.

Andererseits stellt dieser "Geldregen", diese Verheißung des Füllhorns, eine gefährliche Verlockung für die Bürgermeister und die Gemeinderäte bei vorschnellem Handeln dar.

Nix tun, null Verantwortung, aber reichlich abkassieren ist zwar das Motto unserer Zeit.

Nur zu Verschenken hat keiner was, schon gar keine privaten "Betreibergesellschaften".
Diese Feststellung ist auch nicht negativ gemeint, diese Feststellung ist eine Binsenweisheit.

Betrachten wir also die "gewöhnliche" Unternehmensstruktur zum Bau und Betrieb eines Windparkes: Wir gehen dabei von einer lediglich geklärten Grundstücksbereitstellung aus. Alles ist offen.

Es wird eine Planungsgesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft, meist in Haftung einer GmbH, übernimmt alle Aufgaben bis zur Baugenehmigung. Gegenstand, Geschäftszweck ist die komplette Abwicklung aller Formalitäten bis die Anlagen tatsächlich gebaut werden können.

Die Planungsgesellschaft ist daher von entscheidender Bedeutung.
Hier gilt es Einfluß zu nehmen, sich ein Stimmrecht zu sichern und mit dem Vertragspartner zusammen die geplante Maßnahme zu entwickeln.

Nur wer in der Planungsgesellschaft als Geschäftsführer mitvertreten ist, kann mitentscheiden.
Ist die Gemeinde da nicht vertreten, kann geplant werden was will...

Voraussetzung ist selbstverständlich ein zuvor getroffenes Abkommen mit der Gemeinde, daß ein Windpark errichtet werden soll und ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde.

Der Pachtvertrag regelt u.a. die Grundstücksnutzung und die zu zahlende Pacht.
Wie der Pachtvertrag gestaltet wird, ist ebenfalls von entscheidender Frage.

Mir sind Pachtverträge bekannt, wo pauschal jede Art der regenerativen Energiegewinnung gestattet wird. Wurden Pachtverträge im Sinne der Planung von erneuerbaren Energiequellen bedingungslos von der Gemeinde mit der Planungs-/Betreibergesellschaft abgeschlossen, kann auf dem gemeindlichen Grundstück so ziemlich alles geplant und, sofern genehmigt, gebaut werden.... Windräder, Photovoltaik aber auch Containments (ggf. a. mit thermonuklearer Energiegewinnung aus Restwärme, Stichwort Peltier- kein Witz, derartige Überlegungen wurden auch schon angestellt).

Wir sehen, wie wichtig eine Beteiligung am Planungsprozess ist. Und es lohnt sich.

Wir suchen also nach einem Vertragspartner, mit dem wir zusammen die Planungsgesellschaft bilden.
In der Sache benötigen wir dort ein Entscheidungsrecht, die Höhe der Beteiligung in dieser Gesellschaft ist eher unwesentlich. Finden wir einen Vertragspartner, der uns z.B. eine Sperrminorität einräumt, dann reicht uns das eigentlich aus.

Der Einstieg in die Planungsgesellschaft kostet weniger, als allgemein erwartet.
Da nur eine Minderheitsbeteiligung benötigt wird, die aber zwingend eine Sperrminorität beinhalten muß, darf die Höhe der Einlage gering sein. GmbHs benötigen 25.000 EUR Eigenkapital. Ein uns vorliegendes Angebot geht z.B. von einem 26%igen Geschäftsanteil der Gemeinde aus.

In diesem Beispiel besteht die Sperrminorität bei 25%. Wir hätten als "geschäftsführende" Mitgesellschafter also ein absolutes Entscheidungsrecht innerhalb dieser Planungsgesellschaft, in allen Belangen.

Klartext: Ohne uns geht da nix, der finanzielle Anteil der Gemeinde betrüge dann 6.500,00 EUR.
Hier gibt es Angebote, die uns den finanziellen Anteil komplett vorfinanzieren.
Das Risiko für die Gemeinde beträgt null, da der Betrag nicht einmal rückzahlungspflichtig ist, selbst wenn aus der gesamten Planung am Ende nichts wird.

Der Hintergrund zu diesen Angeboten:
Diese Angebote sind aus meiner Sicht sehr großzügig. Nicht aus "freundschaftlichen" Gründen, sondern aufgrund der Tatsache, daß es den Gemeinden "verboten" ist "finanzielle Risiken" einzugehen.

Unsere Gemeinden werden rechtlich derart gegängelt, daß eine eigenverantwortliche Gestaltung der Gemeinde nach Willen der Bundes-/Landesregierung am gemeindlichen Sandkasten aufzuhören hat.

Das "zwingt" faktisch zu solchen Geschäftsmodellen, will eine Firma mit der Gemeinde ins Geschäft kommen.

Weiter:
Die Planungsgesellschaft ist jetzt aufgestellt, die Pachtverträge sind abgeschlossen. Ab jetzt kostet die Sache "echtes" Geld. Denn die Planungsgesellschaft muß alle Ausgaben vorfinanzieren, bis die Baugenehmigung für den Windpark erteilt ist. Damit ist die Arbeit der Planungesellschaft beendet.

Auch diese Kosten der Planung werden in unserem Beispiel von unserem Vertragspartner vorfinanziert, es geht halt nicht anders.

Erst am Ende der erfolgreichen Planung entsteht erstmals ein echter Geldwert, womit die Planungsgesellschaft eine Wertschöpfung vorgenommen hat. Der Wert besteht in der Berechtigung zum Bauen, der Baugenehmigung. Das genehmigte Baurecht ist daher ein oft durchaus millionenschwerer Wert, dieser Wert ist bei Investoren und Banken "beleihbar".

Die Höhe der Wertschöpfung ergibt sich aus den Kosten und dem kalkulierten "Gewinn". Schließlich soll, und das ist gut so, niemand für "lau" arbeiten.

Die Planungsgesellschaft berechnet also einen Aufschlag auf die Kosten, den eigenen Gewinn. Wie hoch der "eigene" Gewinn ist, legt die Planungsgesellschaft selbst fest. Sind wir mit bei der Musik, bestimmen wir als Gemeinde (mit), wie hoch der Gewinn sein soll -und damit auch, wieviel die Anlage später kosten wird.

Wir haben als gemeindlicher Mitgesellschafter mit der Planungsgesellschaft erstmals Geld "verdient", und das ohne jedes Risiko für die Gemeinde(n).
Doch Vorsicht: Verantwortliches Handeln ist angesagt. Je höher der "Planungsgewinn", desto teurer ist am Ende die Anlage. Denn die Windmühle, der Windpark muß letztlich alle Kosten erwirtschaften.

Greift die Planungsgesellschaft viel Geld ab, z.B. um die Gemeinden mit hohen Einmalzahlungen zu bedenken, dann ist die anschließende Rendite umso geringer.

Mit dem "Verkauf" der Baugenehmigung ist die Arbeit der Planungsgesellschaft erledigt. Die Gesellschaft zahlt die Gewinnanteile aus (Gemeinde & Partner) und wird aufgelöst.

Mit der Auszahlung gelingt der Einstieg in die tatsächliche Beteiligung der Gemeinden an der Betreibergesellschaft. Es ist der Beginn einer eigenständigen, nachhaltigen Energieerzeugung.
Die Gemeinde erhält somit die Möglichkeit der Eintrittskarte für die schöne, neue, höchsteffektive und zukunftssichere Energieversorgung. Die Gemeinde kann jetzt Miteigentümer an Windkraftanlagen werden.

Folgende Zahlen wären bei einer Planungsbeteiligung realistisch, sofern die Anlage genehmigt wird:

Einmalzahlungen pro WEA an Gemeinde
(Gemeinde ist Grundstücksbesitzer) 65.000 TSD EUR
zzgl. Planungsgewinn (anteilig): 52.000 TSD EUR
---------------------------------------------------------------------------------------
sicher Zahlungen an die Gemeinde pro WEA 117.000 TSD EUR

Manche Firmen legen noch "Eilzuschläge" drauf. Diese Zahlungen bewegen sich bei
20 TSD EUR/WEA und wären ggf. noch hinzuzurechnen.

Im "günstigsten" Fall verfügt die Gemeinde über 137.000 EUR pro WEA.
Bei mehreren WEAs stände dementsprechend ein Vielfaches zur Verfügung.

Das Geld könnte die Gemeinde nun nehmen und sich zurücklehnen. Oder die Gemeinde investiert.

Betreibergesellschaft:
In o.a. Beispiel ist die Betreibergesellschaft an einem Investment von Gemeinden und Bürgern interessiert. Die Gemeinde und die BürgerInnen können sich also beteiligen und Anteile an dem Windpark, an den Windmühlen erwerben.

Ca. 1.1 Mio EUR (20-25% der Baukosten) werden zur Finanzierung eine einzigen WEA benötigt. Würde die Gemeinde also 1.1 Mio EUR aufbringen, gehört eine WEA prinzipiell der Gemeinde.

Die Finanzierung einer WEA ergäbe über eine Laufzeit von 20 Jahren, bei voll abgedecktem Risiko, ein Ergebnis von ca. 3.3 Mio EUR.
Diese Ausschüttung wird jährlich verteilt in Beträgen von aufsteigend 150.000 - 600.000 EUR pro Jahr (vor Steuern) garantiert.

Dieses Beispiel includiert einen Vollwartungsvertrag und basiert auf der EEG Einspeisevergütung.

Fazit; bei 1.1 Mio Eigenkapital werden in 20 Jahren mind. 3.3 Mio EUR ausgeschüttet.

Die WEA als "eigene" Anlage der Gemeinde:
Für eine Gemeinde, die z.B. 6 Anlagen auf eigenem Gelände aufstellen kann und sich an der Planungsgesellschaft beteiligte, ergibt sich überschlagsmäßig folgende Kalkulation:

Eigenkapitalbedarf: 1.1 Mio EUR (Rest wird kreditfinanziert)
Vorhandenes Kapital: 137.000 EUR (Planungsgelder x 6 WEAs) = 822.000 EUR
Restbedarf: 278.000 TSD EUR

Für die einzelne WEA, deren Beispiel wir hier in einer Finanzierung durchspielen, gäbe es natürlich keine "Pacht" von der Betreibergesellschaft, für die 5 weiteren WEAs fallen Pachtzahlungen an.

Aus den Grundstückspachten werden ab Anlagenbetrieb dann jährlich zwischen 35.000-55.000 EUR ausgezahlt. Die "eigene" WEA erzeugt im ersten Jahr einen Gewinn von ca. 150.000 EUR. Mit diesen Zahlungen ließen sich sicherlich die fehlende Differenz (278.000 TSD EUR) des Eigenkapitales ausgleichen.

Fassen wir zusammen (6 WEAs):

a) 
Die Gemeinde beteiligt sich an der Planungs- und Betreibergesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete Kapital ein. Damit wird eine einzelne WEA finanziert.
Bei 6 WEAs auf gemeindeeigenem Grund kann die Gemeinde Gewinne von 3.3 Mio EUR für die "eigene" WEA zzgl. ca. 5 Mio. EUR für die restlichen 5 WEAs erzielen -vor Steuern und auf Grundlage des EEGs.

Im Ergebnis ständen dann mind. 8 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

b) 
Die Gemeinde beteiligt sich an der Planungsgesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete Kapital nicht ein. Damit wird keine einzelne WEA finanziert.

Die Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung von 822.000 EUR.
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor Steuern

Im Ergebnis ständen dann mind. 5.77 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

c) 
Die Gemeinde beteiligt sich an gar nichts, sondern begnügt sich mit der Verpachtung.

Die Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung von 510.000 EUR
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor Steuern.


Im Ergebnis ständen dann mind. 5.46 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

 

Halten wir jedoch fest:
Bevor die Anlage gebaut werden kann, sind schon einmal ein paar Hunderttausend EUR aufzubringen.

Das ist die Krux, warum nicht Hänschen Klein einen Windpark bauen kann, selbst wenn er ausreichend Grundstücke hätte.

Wenn erst am Ende ein Wert entsteht, vorher aber Kosten in Höhe hunderttausender EUR auflaufen, braucht man zwangsläufig einen solventen Partner.

Diesen Partner stellt die "Planungs- und Betreibergesellschaft auf der Mehrheitsseite". Die Betreibergesellschaft zahlt den "Kaufpreis" für das Recht, die Anlagen zu bauen, an die Planungsgesellschaft.

Ab dann wird es richtig teuer. Um die Anlagen zu bauen und in Betrieb zu nehmen sind gewaltige Investitionen zu stemmen.

Dazu braucht die "Betreibergesellschaft" Investoren. Sitzt die Gemeinde nicht mit am Tisch, weil in vorauseilender Verheißung des Füllhorns mit den Pachtverträgen jede Einflussnahme ausgeschlossen wurde, liegt es in fremden Händen, was passiert.

Investoren aus "weitweg" haben dabei sicherlich andere Interessen als "heimische" Investoren. Großinvestoren haben andere Interessen als "bürgerlich" organisierte Betreibergesellschaften. Während die "bürgerlich-gemeindlichen Interessen eher in solider Technik mit möglichst leise laufenden Windrädern liegen, gilt für rein wirtschaftlich orientierte Unternehmen eher die "billigste" Version als wünschenswert. Hauptsache das Teil übersteht die Garantiezeit, evtl. abgekürzt durch einen Weiterverkauf an wen auch immer.

Für die VBB e.V. ist von besonderem Interesse, daß die Wertschöpfung so weit wie möglich in der Region verbleibt. Das bedeutet, daß die Gemeinde, daß die BürgerInnen so weit wie irgend möglich an den Gesellschaften beteiligt werden.

Wer "seine" WEA vor der Haustür findet, sieht bildlich wie mit jeder Rotorumdrehung Geld in seinen Geldbeutel geschaufelt wird.

Eine "eigene" Anlage liefert zudem Strom, ohne Inflationsgefahr und ohne Brennstoffkosten. Was das Ding dagegen kostet, ist auf 20 Jahre kalkuliert. Zumindest wenn staatliche Begehrlichkeiten außen vorgehalten werden.

Zurück zum MIT-ENTSCHEIDUNGSRECHT:
Wie wichtig das MIT-Entscheidungsrecht ist möchte wir kurz erläutern:

1. Steuern:
Es werden Gewerbesteuern in erheblichem Umfang anfallen. Diese Gewerbesteuern werden (hauptsächlich) am Unternehmenssitz fällig. Liegt der Unternehmensitz am Ort des Windparkes beheimatet, profitieren in erster Linie der Kreis und die betreffende VG.

Zwar erhält die Gemeinde diese Gelder, darf diese aber freundlichweise sofort per Kreis-/VG Umlage an den Kreis und die VG weiterleiten. In den Gemeinden werden derzeit von 100.000 EUR Gewerbesteuern mehr als 83.000 EUR an Kreis und VG abgeführt.

Freut den Kreis, freut die VG -und freut die Gemeinden, wenn mit diesen Geldern endlich verantwortungsvoll umgegangen wird, z.B. zur Senkung der Umlagen ;-).

So weit, so gut.

Schlechter ist es, wenn der Sitz des "Windparkunternehmens" in Timbuktu liegt. Dann bekommt Timbuktu die Gelder. Und um diese Gelder zu bekommen, dürfte es einen echten Wettbewerb der Vergünstigungen für Firmen geben, die sich in dem jeweiligen "Timbuktu" ansiedeln wollen würden - Briefkasten reicht. Selbst wenn gesetzliche Regelungen die Gewerbesteuer vor Ort "sichern". Wenn Eines in Deutschland gilt, dann die Unberechenbarkeit von Politikern und deren Gesetzgebung.

Beispiel:
Gewisse Wasserkraftwerke waren jahrzehntelang an der Mosel mit dem Betriebssitz in der entsprechenden Moselgemeinde beheimatet. Diese Betriebsgesellschaft zahlte vor Ort (reichlich) Gewerbesteuren, der Gemeinde ging es wirtschaftlich gut. Gemeindlich konnten langfristige Maßnahmen angeschoben werden, dachte man....

Irgendwann kam die Betriebsgesellschaft auf die Idee, daß es noch viel "schönere" Orte für einen Betriebssitz geben könnte -und wurde fündig. VoRWEg ging man mit dem Betriebssitz nach Essen, gelegen im wunderschönen Ruhrgebiet, welches jetzt noch ein wenig schöner werden konnte. Mit den Einnahmen aus der Stromrechnung der Kunden an der Mosel....

Die Moselgemeinde hat seitdem ein weiteres Problem. Die Wasserkraftanlagen benötigen schließlich auch Infraststruktur, die unterhalten werden will.

Diese Beispiele gibt es zuhauf. Kaum ein Großkonzern, der nicht voRWEg ging, meist direkt in "Offshore" Länder.

So was brauchen wir hier nicht, garantiert.

2. Pachteinnahmen
Selbst wenn in unserem Beispiel die "Pachteinnahmen" vor Ort in der Moselgemeinde verbleiben, ist dies nur ein Wermutstropfen.

Denn "diese" Pachteinnahmen wurden vor Jahrzehnten festgelegt. Sind diese Einnahmen für Jahrzehnte festgeschrieben aber plötzlich nicht mehr marktgerecht, haben wir ein gewaltiges Problem.

Wer garantiert uns heute, daß wir nicht in eine ähnliche Falle tappen?

Werden die Pachteinnahmen nicht "weitsichtig" geregelt, also in unserem Beispiel sowohl unter Berücksichtigung der in Zukunft zu erwartenden Strompreisentwicklung, als auch (hyper)inflationsbereinigt, kann die Pachteinnahme sehr schnell zum Brot ohne Butter werden.

Ggf. sogar noch "ohne Brot", wenn Vertragsverpflichtungen gegenüber der Betreibergesellschaft die Gemeinde zu Kosten verpflichten, die eines Tages nicht durch die Pachteinnahme gedeckt werden können.

Fazit:
Vom Füllhorn zum finanziellen Signalhorn, (s-o-s....mayday), kann es ein kurzer Weg sein.
Soweit darf es nicht kommen. Daher stellt die anteilige, eigene Energieerzeugung immer den sicheren Weg dar.

Wie schwierig es ist, bei "reinen" Pachtverträgen die Einnahmen in realistischer Höhe abzusichern, zeigt auch folgendes, zugegeben kreatives Beispiel:

Betragen die Pachteinnahmen (vertraglich abgesichert) z.B. 10% des erzielten Strompreises, stellt sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle des tatsächlich erzielten Strompreises, sondern auch ob der Strom marktgerecht verkauft wurde.

Eine rein gewinnorientierte Betreibergesellschaft könnte Anlaß sehen, den Strom aus "unserem" Windpark, sagen wir zum "Selbstkostenpreis" faktisch zu verschenken.

Bilanztechnisch machen Verluste Sinn, nämlich dann, wenn mit (exorbitanten) Gewinnen, die an anderer Stelle erzeugt wurden, verrechnet werden kann.

Da wir in diesem Beispiel nur den Anteil am Stromverkaufspreis erhalten, wäre Schluß mit Lustig mit den Gemeindefinanzen. Ebenso wenn die Anlage an eine "Heuschrecke" vertickt würde.
Oder an einen Investor z.B. aus China, denn unsere Rechtsansprüche liegen dann ebenfalls in China, Prost Mahlzeit.

Um es klar und deutlich zu sagen:
Wir unterstellen niemanden ein unredliches Interesse oder Verhalten.
Nur, wer seine Verantwortung abgibt, wer lieber zockt statt zu arbeiten, den bestraft das Leben.
Und, über den "Tisch" gezogen werden kann nur der, der sich ziehen läßt.
Schnelles Geld ist nicht alles.

Wir kommen zum Kernpunkt:
Energiegewinnung ist das A und O, seit die Menschheit das Feuer gefunden hat.
Mit Energie (und mit Abfall) wird das große Rad beim Geldverdienen gedreht. Energie kostet faktisch wenig, der Gewinn ist umso gewaltiger.
Vor nicht allzu langer Zeit wäre man bei diesen Gewinnspannen wegen Wucher angezeigt worden.

Mit Energie wird die Zukunft gesichert.
Es muss daher in essentiellem Interesse der Gemeinden sein, ja im vorrangigen Interesse der Gemeinden liegen, eine dezentrale, eine eigene Energieversorgung für alle BürgerInnen und der heimischen Betriebe als mittel- bis langfristiges Ziel sicherzustellen.

Das hat absolute Priorität -vor jedem schnellen Euro.
Es gilt daher die Strompreise zu senken.

Denn nur wenn wir Einfluss auf die Energiegewinnung haben, nur wenn wir
MIT-entscheidungsberechtigt und -verpflichtet einer Planungs-/Betreibergesellschaft angehören, nur wenn wir Verantwortung übernehmen, dann haben wir die ultimative Daseinsvorsorge für unsere Gemeinden umgesetzt.

Das macht sich bezahlt, wieviel zeigt ein kleines Zahlenbeispiel:
Eine einzige WEA, 3 Megawatt-Klasse, bringt bei uns voraussichtlich einen Stromertrag von
ca. 7.3 Mio kw/h pro Jahr.

Eine kleine Rechnung:
7.300.000 kw/h / WEA x 9.2 cent EEG = 671.000, 00 EUR Stromeinnahmen pro Jahr.
Liegt der Strompreis oder der Stromertrag höher, steigen die Einnahmen. Denn das neue EEG erlaubt auch den Freiverkauf an der Leipziger Strombörse, so man akkreditierter Stromverkäufer ist.

Ein anderes Beispiel:
Anlagenpreis, geschätzt: ca. 5 Mio EUR, verteilt auf 15 Jahre, Zinssatz 3% fest, Finanzierung 100%:
Macht eine Jahresrate von ca. 414.000,00 EUR. Verbleiben also knapp 260.000 EUR pro Jahr.

Abzüglich weiterer Kosten für Unterhalt + Wartung = 88.000 EUR (All-In-Vertrag), zzgl. Steuern und Netzentgelten etc. , dürfte ein noch mehr als erkleckliches Sümmchen übrigbleiben.

Auf jeden Fall mehr, als die und angebotenen ca. 50.000 EUR in Form der alleinig monetären Verpachtung der Grundstücke.

Nach Ablauf von 12 - 15 Jahren wird es dann richtig interessant: für die letzten Jahre bis zum Ablauf der garantierten wirtschaftlichen Laufzeit der WEAs von 20 Jahren, gibt es bei garantiertem "Restrisiko" nach obiger Rechnung mind. 671.000 EUR Einnahmen, abzgl. der Kosten.

Da aber in 20 Jahren ein ganz anderer Strompreis anzunehmen ist, dürfte der "Gewinn" nochmals sprunghaft ansteigen und die nächste WEA komplett vorfinanzieren.

Noch ist die Sache aber nicht perfekt:
Uns ist es einem bezahlbaren Strompreis für die BürgerInnen und Betrieben in unseren Gemeinden gelegen. Das hat Priorität.

Ein weiteres "Gedankenspiel":
Wir kalkulierten bei allen vorangegangenen Überlegungen einen Stromverkaufspreis von
ca. 9.2 cent/kwh.

Für diesen Strompreis würden uns alle BürgerInnen um den Hals fallen, so er an die Haushalte weitergeleitet werden könnte.

Kann er natürlich nicht.
Berücksichtigen wir die weiteren Kosten, wie Netzengelte, Steuern, Abgaben etc., so kann aus unserer Sicht ein Endverbraucherpreis von unter 19cent/kwh durchaus erreicht werden.

Dabei ist ein Stromverkaufspreis aus unserem Windpark von ca. 13 cent angedacht, zzgl. Steuern und Abgaben müßte, incl. Gewinn des Partners, ein Endverbraucherpreis von 19 cent/kwh realisiert werden können.

Derzeit werden die BürgerInnen mit mind. 23 cent/kwh belastet.
Unser Modell ergäbe dagegen eine über 15 prozentige Senkung des Strompreises.

Und, ist es aufgefallen?
Wenn wir den Strom für 13 cent, statt der 9.2 cent "verkaufen", dann sieht die gemeindliche Rechnung wie folgt aus: 13 cent x 7.3 Mio kwh = 949.000 EUR/Jahr. Das hat was.

Bleibt die Frage der Bürgerbeteiligung:
Die Betreibergesellschaft braucht jede Menge Geld. Für 19 WEAs dürften roundabout 90-100 Mio. EUR an Kosten bis zur Fertigstellung aufzubringen sein.

Dafür benötigt man unbedingt einen "solventen" Partner. Unser Wunschgeschäftspartner, der mehrheitlich die Planungs-/Betreibergesellschaft ausstattet, ist hier die richtige Adresse. Diese Firmen verfügen über das benötigte Mindestkapital um eine Kreditfinanzierung anzuschieben. Wobei wir in Erinnerung bringen sollten, daß Gemeinden die derzeit günstigten Kreditfinanzierungen erhalten können.

Es ist Aufgabe unseres Partners diese Finanzierung sicherzustellen. Unsere Landeskreditinstitute sollten möglichst eingebunden werden.
Wir erinnern uns, wer z.B. derzeit die Führung der Sparkassen innehat.

Da wäre doch eine positive Kreditvergabe anzunehmen, oder?

Aber es gibt ein noch überzeugenderes Modell:
Die BürgerInnen einbinden. Über eine Beteiligung könnten die BürgerInnen, z.B. in Form einer verzinslichen Einlage die Investitionen stemmen.

Und da wir möglichst viele BürgerInnen beteiligen wollen, müßte man über eine Deckelung nachdenken, schließlich öffnet man sonst einem Großinvestor oder einer Heuschrecke die Türe allzuweit.

Gehen wir beispielhaft von Einlagen im Bereich von 5.000 - 50.000 EUR / BürgerIn aus:

100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 5.000 = 4.000 BürgerInnen als Beteiligte
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 50.000 = 400 BürgerInnen als Beteiligte

Wir sehen, die Sache ist durchaus realistisch. Und da diese Einlagen je nach Form der Einlage nicht zurückgezahlt werden müssen, ist eine gewaltige Rendite für die Einlegenden zu erwarten.

Das wäre Leistung aus Leidenschaft, statt Leistung - die Leiden schafft.
Die Rendite ergibt sich aus dem erzielten Stromverkaufspreis abzgl. der Kosten und dürfte oberhalb zwischen 6% und 8% liegen.

Klingt fast wie Weihnachten, nur irgendwie besser.
Denn es gibt diese Geschäftspartner tatsächlich. Zumindest liegen Angebote vor, die o.a. Ausführungen im Prinzip entsprechen. Die hier angegebenen Zahlen, Fakten, Daten sind jedoch als sehr vorläufig anzusehen, aber durchaus substantiell.

Tatsächlich wird ein derartiges Modell, zumindest in Teilen bereits Zug um Zug umgesetzt. Eine Moselgemeinde befindet sich im Aufbau eines Windparkes.

Auch liegen erste Genehmigungen der KOM-Aufsicht vor.

Aus diesem Szenario habe ich die Strukturen übernommen, mit eigenen Recherchen angereichert und unsere Standpunkte mit eingebaut. Es soll lediglich ein Arbeitspapier darstellen.

Was hier vorliegt ist also kein fertiger Gebrauchsvorschlag, niemand soll ins Abseits gestellt werden.

Uns liegt es an einem gedanklichen Anstoß, an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Zahlungsströme
Besonders auffällig sind für mich die Zahlungsströme aus der Energiegewinnung und -Verteilung. Nach unserem Modell profitieren alle Beteiligten, dabei kostet es den Bürger weit weniger als die bisherige Stromversorgung.

Es werden also lediglich die Zahlungsströme umgeleitet, es wird die regionale Wertschöpfung in den Vordergrund gestellt.

Da wird für mich der Slogan voRWEg gehen glatt zum schweißtreibenden Bildnis.
Dem Bildnis, von Geldkoffer schleppenden Großkonzernen, schwerst angefüllt mit des Bürgers Geld.

Zukunft
Da in Zukunft entgegen allen Unkenrufe auch die denzentrale Stromspeicherung für den Hausgebrauch zur Verfügung stehen wird, ist es jetzt an der Zeit, nicht nur den Fuß in die Tür der kommunalen Daseinsvorsorge zu bekommen, zu der unbedingt die Energieversorgung gehört.

Sondern für die Zukunft eine Energieversorgungsstruktur zu entwickeln, die uns unabhängig von Großkraftwerken macht.

Und es wird solidarisch:
Wir sind uns in den Gemeinden im Prinzip einig, daß es eine Art der Beteiligung an den Gewinnen für alle Gemeinden in der VG geben wird. Damit gleichen wir nicht nur Standortnachteile aus, sondern es partizipieren auch die Gemeinden, denen keine Windkraft vergönnt ist.

Sicherlich gibt es auch noch einige, wenige Egoisten. Ob hier eine Kommunalreform dringlich ist?

Kreis und VG werden dagegen indirekt an der Windkraft partizipieren. Diese Institutionen erhalten über die Umlagen beträchtliche Summen aus den einzunehmenden Gewerbesteuern.

Der Verbandsgemeinde sei als Hilfe zur Selbsthilfe empfohlen, uns zu unterstützen, so z.B. den Raumordnungsplan des Landes eins zu eins in den Flächennutzungsplan, möglichst adhoc und ohne weitere Einschränkungen umzusetzen.
Der Kreis kann ebenfalls mit vorbildlicher Gestaltung der notwendigen Genehmigungen Punkte sammeln und so auf dringend benötigtes Geld hinarbeiten.

Arbeiten alle Hand in Hand zusammen, steht einer baldigen Umsetzung von Windparks an geeigneter Stelle nichts mehr entgegen.

Wir hoffen in einer anschaulichen und kurzweiligen Lektüre die Leistung der
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger dargestellt zu haben. Sicherlich ist noch wesentlich mehr bei uns geschehen. Wenn wir also etwas vergessen haben sollten, bitten wir um Nachsicht.

Euer Vorstand der VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger

Axel Burdt, Axel Pauly -im Dezember 2011


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