Gremien
2010/2011
Unsere Mitglieder sind vertreten in den Gemeinderäten von
Graach (VBB -Axel Pauly / Wolfgang Ehlen / (jeweils
halbzeitig) und Niederscheidweiler (VBB - Axel Burdt).
Wir
sind in den Verbandsgemeinderäten Bernkastel-Kues und
Manderscheid (Ausschüße) vertreten.
Auf Kreisebene nehmen wir Einfluss als Mitglied des
Kreisausschußes Umwelt, Abfall & Energie.
Wir
besetzen den Kreisrechtsausschuß mit einem Mitglied, ebenso
stehen wir mit einem Mitglied als ehrenamtlicher Richter dem
Verwaltungsgericht zur Verfügung.
Der
Sitz des Vereines ist Niederscheidweiler.
Vorbericht
Themen: |
-Kreis
Bernkastel-Wittlich, Kreistag, Verantwortung v.
Mandatsträgern, KOM-Reform, kommunale Daseinsvorsorge
-Erschließung: Beitragsrecht, Ausbaubeitrag,
Mindeststandards, aktuelle Rechtsverfahren
-B50-Neu: geogene Bodenkontaminationen,
Staubbelastungen, unsichere Baustandards, Parteienverhalten
-verraten und verkauft
Windpark v. 5
Gemeinden "Sammethöhe"
-Beteiligungsnotwendigkeit, Bürger- und
Gemeindebeteiligungen, vorl. Kostenschätzungen,
technischer Hintergrund Windräder, gemeindliche
Stromversorgung, Strompreissenkung, Solidarvereinbarung,
Steuereinnahmen. |
AKTUELL:
Holger Knippschild ist aus der VBB e.V. ausgetreten. Hr.
Knippschild erhielt sein Mandat nicht über die Stimmen zu
seiner Person, sondern durch die Gesamtheit der Stimmen aller
ListenkandidatInnen.
Die
Rückgabe seines Mandates hat er verweigert. Grundsätzlich
sind Mandate personengebunden, auch wenn die Mandatierung nur
über die Stimmen aller Listenplätze erfolgt ist.
Damit
verhält sich Holger Knippschild entgegen seiner damaligen
Zusage und des Vereinskodexes, der bei Ausscheiden aus dem
Verein die Weitergabe des Mandats an die nachfolgende Person
auf der Kandidatenliste der VBB e.V. zur Kreistagswahl
zumindest dann vorsieht, wenn der Mandatsträger nicht über
ausreichende Eigenstimmen für ein Mandat verfügte.
Holger Knippschild hat in 2011 keinerlei Tätigkeitsbericht
abgegeben, eine Haushaltsrede für 2011/12 aufzustellen
verweigert und zuletzt erklärt, es ginge ihm nur noch um den
Erhalt von Sitzungsgeldern.
In seiner Ortsgemeinde stand Hr. Knippschild weder zur
Thematik der Windkraft noch zur aktuellen Entwicklung eines
mehr-gemeindlichen Windparks zur Verfügung, ebenso nicht für
gemeindliche Belange.
Teilnahmen
an diversen gemeindlichen Veranstaltungen zum Thema
Kommunal-Reform lehnte Hr. Knippschild ab.
Zu
Haushaltsberatungen und für Lehrgänge/Fortbildungen stand
Hr. Knippschild nicht zur Verfügung. Am kommunalen
Arbeitskreis nahm Hr. Knippschild ebenfalls nicht teil, obwohl
er eine Anfangs leitende Funktion innehatte.
So geht es nicht!
In unserer letztjährigen Stellungnahme zum Kreishaushalt und
den "Verantwortlichkeiten" hat die
VBB e.V. unmißverständlich deutlich gemacht, was geht und
was nicht.
Auszug: Stellungnahme z. Kreishaushalt 2011, veröffentlich im
Dezember 2010:
Bringen wir es auf den Punkt:
Wer ist verantwortlich für
politische Entscheidungen, für die Haushalte des Bundes, der
Länder, der Gemeinden? Alle gewählten Volksvertreter, also
Politiker in der Pflicht als Abgeordnete, als
Kreistagsmitglieder, als Ratsmitglieder. Wer ist
verantwortlich, daß die von den o. a. Politikern getroffenen
Entscheidungen nur ausgeführt werden, wenn Recht und Gesetz
beachtet wurde? Verantwortlich ist die Kanzlerin, die
Ministerpräsidenten, die Landräte, die Bürgermeister -jeder
in seinem Bereich. Wer ist also verantwortlich für das
Desaster?
Alle
o.a. Personen, die diesen (Haushalts)-murks getragen haben.
Und wenn nun unsere Kreistagsmitglieder erklären, huch, wir
"Armen", wir "Unwissenden", keiner sagt
uns, was wir tun sollen, wenn unsere Landrätin erklärt,
"der Kreis ist pleite", was ist dann zu tun? Da
hilft nur eins:
Die
Verantwortlichen abwählen. Sofort, später, Zug um Zug. Immer
dann, wenn sich eine Gelegenheit bietet. Inkompetenz durch
Kompetenz ersetzen. Verantwortlichkeiten verbindlich machen.
Selbst Verantwortung übernehmen. Weil es unsere Pflicht
ist. Unsere Pflicht? Wer bei Kenntnis der katastrophalen
Zustände seine Verantwortung verweigert, der verleugnet
unsere Werte. Er verleugnet unsere Demokratie. Demokratie? Demokratie
statt Rebellion; weil es unsere Pflicht ist.
Diese
Forderung des verantwortlichen Handelns hat für uns
Allgemeingültigkeit, gilt für alle Mandatsträger, auch und
besonders für die Eigenen. Wer sich verweigert zu lernen, zu
informieren, zu diskutieren, zu agieren um anschließend aus
dieser Essenz verantwortlich zu entscheiden, der ist als
Aufgabenträger nach unserem Ermessen ungeeignet.
Seine
Leistung fand Ausdruck in der Vorstandswahl 2011, bei der Hr.
Knippschild im Verein für keinerlei Funktion das Vertrauen
ausgesprochen wurde. Der "Warnschuß" bewirkte
nichts.
Der weitere Verlauf seines Verhaltens führte im Dezember zu
der Empfehlung des Vorstandes, sein Mandat im Falle der
persönlichen Überlastung zurückzugeben. Einen Tag vor der
fälligen Haushaltsberatung und Haushaltsrede für 2011/12,
erklärte Hr. Knippschild seinen Austritt aus der VBB e.V. bei
Beibehaltung des Mandates. Schon zuvor hatte er sich zu der
entsprechenden Sitzung formal beim Landrat abgemeldet.
Im Sinne
eines Vereines, welcher auf Leistung und Ethik nach den
Eckwerten und Zielen gemäß unserer Satzung ausgelegt ist,
wäre ein Verbleib von Hr. Knippschild als Mandatsträger
unseres Vereines untragbar.
Wir
bedauern diese, sich wiederholende Erfahrung mißbräuchlicher
Inanspruchnahme der VBB e.V., möchten aber unsere
Vereinstruktur der Offenheit und des Vertrauensvorsprunges
nicht mißkreditieren lassen.
VBB -Vereinigung
Bürger für Bürger e.V. -dieser Name ist unser Programm.
Nach wie vor ist unsere "Personaldecke" recht dünn,
die Zahl der Mandate in den Gremien gering. Besserung täte
not. Um eine breitere Aufstellung in den Gemeinden zu
erreichen, ist die Weitergabe von Informationen, von Wissen um
Geschehnisse und Zusammenhängen dringlich.
Was ist
in diesem Jahr geschehen:
Anfang des Jahres
stand die Wahl des neuen Landrates an, denn unsere alte
"Landrätin", Fr. Läsch-Weber stellte die eigene
Berufung zu Höherem fest.
Zu
Höherem wohl deshalb, weil Fr. Läsch-Weber dem Ruf zur
Präsidentin des deutschen Sparkassenverbandes nicht
widerstehen konnte.
Wer nun
von einem eher unmoralischem Angebot des Sparkassenverbandes
ausgeht, bekannterweise ließ sich Fr. Läsch-Weber im
Wahljahr 2009 für eine weitere Legislaturperiode zur
Landrätin wählen, dem muß die doch multiplikativ höhere
"Dotierung" des Arbeitsangebotes der SPK in Bezug
des schon ohnehin üppigen Landratssaläres in Zeiten von
Bankenkrisen und Rettungsschirmen, als zutiefst unethisch
erscheinen.
Selbst
bitterste Medizin, verabreicht in Form von Sparmaßnahmen,
Steuer- und Abgabenerhöhungen, die hierdurch entfachte
Inflation mit drohender Enteignung der BürgerInnen wird keine
wirtschaftliche Gesundung des Kreises, der VGs und der
Gemeinden in Aussicht stellen können.
Wenn das
öffentliche Geld nicht reicht, strafen satte
"Gehaltserhöhungen" durch "Jobwechsel neben
den erzeugten exorbitanten Zusatzkosten -man denke nur an die
Kosten der vorgezogenen Landratswahl sowie das sich hier
anschließende Personalkarussel-, den Beteuerungen nach Sparen
und Konsolidieren der Haushalte eindeutig der Lüge.
Ein
Angebot zu unterbreiten ist die eine Sache, es anzunehmen eine
gänzlich Andere.
Biedermann und
Brandstifter.
So gewichtet, sind die
Gesundungschancen der öffentlichen Kreditwirtschaft marginal.
Wenn gilt "Unrecht Gut" gedeihe nicht, dann sind
selbst die süßesten Früchte aus dem "unmoralisch
Gut" wohl kaum genießbar. Denn diese Früchte sind
oberfaul.
Den
wirtschaftlich Siechenden, den zahlenden BürgerInnen, deucht
allemal, wenn "Ruf" für "Berufung" steht,
daß ist es um den Sparkassenverband unter Leitung von Fr.
Läsch-Weber zukünftig ernsthaft palliativ bestellt ist.
Denn die
langjährige Berufung von Fr. Läsch-Weber zur Landrätin
führte den Landkreis in den wirtschaftlichen Bankrott.
Jedenfalls
stellte unsere Landrätin a.D. genau diesen Bankrott des
Kreises am Ende Ihrer insgesamt 8-jährigen Amtszeit selbst
fest.
Selbsterkenntnis
des Versagens als Berufung?
Der
Bankrott des Kreises ist hausgemacht.
Die langjährige
Forderung der VBB e.V. nach strikter Einhaltung des
Konnexitätsprinzipes (wer bestellt, der bezahlt) wurde zwar
unter Fr. Läsch-Weber immer mal wieder erwähnt, jedoch
niemals gegenüber dem Verursacher, dem Land RLP oder dem Bund
durchgesetzt.
Wurden
unter der Landrätin a.D. die Anträge der VBB e.V. auf
entsprechende Resolutionen zur Übernahme der Kosten welche
Bund und Land gesetzlich lostreten aber dem Kreis
"auferlegen", mit Mehrheit der großen Parteien
jahrein, jahraus rundweg abgelehnt, so könnte mit dem neuen
Landrat Hr. Eibes, selbst bei gleicher Parteienzugehörigkeit
mit seiner Amtsvorgängerin, eine andere Gangart erfolgen.
Zumindest,
wenn Hr. Eibes in Kenntnis eines diesbezüglichen Urteiles des
Oberverwaltungsgerichtes zur Unterfinanzierung eines Kreises
pflichtgemäß handeln will.
Pflichtgemäß, weil das Abwenden von Schaden von den
BürgerInnen eine der ersten Pflichten eines Landrates ist.
Ein öffentlicher Bankrott eines ganzen Landkreises ist
zweifelsfrei ein volkswirtschaftlicher Schaden ungeheuren
Ausmaßes.
Ein
Bankrott, verursacht durch die fortdauernde Unterfinanzierung
des Kreises, vorsätzlich durch eklatante Nicheinhaltung der
Zahlungsverpflichtungen des Landes und des Bundes in Form
unzureichender Schlüsselzuweisungen verursacht.
Pflichtgemäßes
Handeln verlangt, gesetzlich verankerte
Zahlungsverpflichtungen einzufordern, ggf. einzuklagen. Nicht
anders verfährt die Verwaltung gegenüber Ihren BürgerInnen
und insbesondere den Gemeinden.
Gleiches Recht für alle!
Die von Fr.
Läsch-Weber drastische Erhöhung der Kreisumlage, zahlbar
durch die Gemeinden, ist die direkte Folge der Verletzung der
Zahlungspflichten von Bund und Land und enteignet die
BürgerInnen.
Unsere
Landrätrin a.D. drangsalierte lieber ihre Gemeinden, als das
Geld beim tatsächlichen Schuldner einzufordern, dem Land,
bzw. dem Bund.
Nach
oben buckeln, nach unten treten...
Seit Jahrzenten kämpft
die VBB e.V. um diese fehlenden Einnahmen -alljährlich
nachzulesen in den Stellungnahmen zur Haushaltssituation
unseres Kreises und unseren diesbezüglich abgelehnten
Forderungen.
Aber
vielleicht gelingt mit dem selbstentschiedenem Ausscheiden der
Landrätin ja tatsächlich ein Neuanfang. Da nun benachbarte
Landkreise offensichtlich den gesetzlichen Zahlungsanspruch
durch strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzipes gegenüber
dem Land gerichtlich durchsetzen wollen, sehen wir gespannt
auf die Tätigkeiten unseres Kreistages und Landrates.
Stellt sich die
Frage, warum wird so spät gehandelt?
Fehlten den AufgabenträgerInnen, den MandatsträgerInnen
vielleicht die notwendigen Informationen, mangelte es an
Wissen, an der Bereitschaft sich zu informieren?
Die
Beweggründe werden wohl im Verborgenen bleiben, da hilft nur
Öffentlichkeit herzustellen.
Um einem
Wissensdefizit abzuhelfen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu
ermöglichen, um abstruse Verhaltensweisen und Entscheidungen
der Bürgervertreter und auch der Verwaltungsspitzen
öffentlich darzustellen, haben wir unser Webportal
geschaffen.
Öffentlichkeit tut not.
Was dort
steht, ist nicht nur für lange Zeit unvergänglich, es ist
Fluch und Segen für die Mandatsträger;
Fluch,
weil die "Ausrede" des Nichtwissens nur noch
peinlich wirkt.
Segen, weil "Gutes" dort ebenso
veröffentlicht wird und Balsam für die Seelen der positiv
Aktiven ist.
Wer
liest die Informationen der VBB e.V.?
Die Analyse welchem
Ereignis letztendlich eine Verhaltensänderung der
EntscheidungsträgerInnen in unseren Gremien zuzuschreiben
wäre, ist eher akademischer Natur.
Doch
unzweifelhaft ist Information und Publikation die Grundlage zu
Wissen und damit zum Handeln.
Unser
Internetportal gewinnt an Information und Umfang und ist mit
über 3300 Aufrufen/Monat sicherlich beachtlicher, als
allgemein angenommen. Wobei hinzugefügt werden soll, der
politische "Gegner", die Verwaltung und auch die
Justiz scheinen die Inhalte unserer Webseiten sehr
ausführlich aufzunehmen und sind oft hervorragend informiert.
Ein kleiner
Einblick:
Als Anhaltspunkt wie unsere
Seiten aufgenommen werden, dient u.a. der Begriff der
"Absprungrate". Diese Rate benennt die Anzahl der
BesucherInnen, die sich lediglich "eine Seite oder
weniger" unseres politischen Portals ansehen, ein
Personenkreis, der eher als "surfend" denn als sich
informierend eingestuft wird.
Diese
Absprungrate der BesucherInnen unserer Webseiten beträgt z.B.
weniger als 1%.
Oder andersrum: 99% der BesucherInnen schauen genauer hin,
diese BesucherInnen besuchen zumindest mehrere Seiten.
Ein
Informationspool hat es aber nicht nur in sich, es
wirkt nachhaltig.
Die Wirkung zeigt sich mit einigem Zeitverzug, dann aber
allenthalben.
So setzt
der Niederscheidweiler Gemeinderat derzeit Zug um Zug das
Programm der VBB e.V. um.
Wüßten wir es nicht besser, der "Gesinnungswandel"
wäre nahezu unheimlich.
Doch ist
es ein Gesinnungswandel, wenn die "Gegner" von
einst, die Gegner der kommunalen Daseinsvorsorge, Gegner der
"gemeindeeigenen" Energieversorgung (z.B. Windkraft
& Photovoltaik), die Gegner von Nachhaltigkeit oder einer
seriösen Haushaltswirtschaft, die Gegner von gemeindlicher
Entwicklung im Sinne des demographischen Faktors, fast
dämonisch anmutend zum Paulus mutieren?
Oder ist
es eher der Makel der Schande, wenn unsinnige, ja unsägliche
Entscheidungen unserer Mandats- und Entscheidungsträger auf
ewig "öffentlich im Web" plakatiert worden sind,
der zu geändertem Verhalten zwingt.
"Die
Außendarstellung unseres Gemeinderates ist durch die VBB e.V.
nicht vorteilhaft" -so einst die Feststellung unseres
Bürgermeister von NSW samt "seinen" eigenen
Gemeinderatsmitgliedern, allesamt der Wählergruppe "für
Niederscheidweiler" angehörig.
Meine
Entgegnung:
Tut Gutes und dann lest ihr darüber.
Diese
Nachhaltigkeit der Dokumentation führt aus meiner Sicht zu
einer Verhaltensänderung. Wer nicht nach dem Prinzip des
ruinierten Rufes lebt, für den ist die Gefahr bei Missetaten
erwischt und auf ewig genannt zu werden, allgegenwärtig und
damit unerträglich.
Hier
liegt auch eine besondere Verantwortung unserer Redakteure. Es
ist genau abzuwägen, ob der Zweck das Mittel heiligt. Wir
verbürgen uns für eine sachlich korrekte Darstellung, nach
bestem Wissen und Gewissen.
Als
weitere Wirkung unserer (und aller anderen)
Informationsplattformen gilt es, die Unwissenden wissend zu
machen, denn Informationsfreiheit ist kein Schlagwort, es ist
System.
Und, die
Unwissenden werden allmählich wissend. Zumindest ein bißchen.
Doch
alle diese Erklärungen begründen nur zum Teil den Wandel im
Verhalten, es muß ein weiterer, fast allmächtiger Zwang
vorhanden sein, wenn sich Verhalten ändert.
Dieser
Zwang dürfte eher in der Angst des Verlustes von Sicherheiten
sein, seien diese materiell, ideologisch oder soziologisch
begründet.
In einem
immer unsicherer werdenden Wirtschaftssystem, im Auflösen von
als sicher geglaubten Werten, nicht zuletzt im flatterhaften
Verhalten der Parteienkader, deren Ansichten und
Entscheidungen sich in immer kürzeren Zeiträumen ins
Gegenteil verkehren, liegen diese Ängste begründet.
Diese
Phase der Unbeständigkeit, in der nur Gewißheit darüber zu
herrschen scheint, daß den Letzten die Hunde beißen, fordert
geradezu nach Eigeninitiativen der BürgerInnen und
MandatsträgerInnen.
Eine
Zeit der Unbeständigkeit ist damit immer auch eine Zeit der
Chancen.
Chancen
deshalb, weil das vorher so sicher funktionierende Netzwerk
des absoluten Gehorsams mangels Orientierung und Abstimmung
auseinanderbricht.
Das
führt zumindest in Niederscheidweiler zu dem Kuriosum, daß
BürgerInnen fragen, warum jetzt gegenständlich das von der
VBB e.V. im Wahlkampf veröffentlichte Progrämmchen genau von
dem Personenkreis zur Umsetzung aufgegriffen wird, welcher
noch tags zuvor eher Teufelswerk und Hochverrat in unserem
kleinen aber feinen "was ist zu tun" Werk vermutete.
So
weit zur Theorie, was geschah weiter?
Durch eine umfangreiche Spendenaktion, die in größerem
Umfang von den Graachern VBBlern geleistet wurde, war es
möglich, das Rechtsverfahren in Sachen "Abwasser -nie
endende Beitragsbescheide der ersten Herstellung" zur
Revisionszulassung vor das Bundesverwaltungsgericht zu
bringen.
Die
Kosten für das BVwerG belaufen sich auf einige Tausend EURO
und durch die Spenden wurde es möglich, das Klageverfahren
auf Bundesebene weiterzuführen.
Bundesgerichtsebenen
dienen ausschließlich dem "Wohl aller BürgerInnen",
Entscheidungen auf diese Ebene sind nicht an die Person
gebunden, sondern auf die Allgemeinheit projeziert.
Zwar
wurde die Revision nicht zugelassen und daher die
"Schlacht" verloren.
Der Krieg um die ewige Abzocke der BürgerInnen wurde jedoch,
zumindest aus meiner Sicht, gewonnen.
Denn nun ist
endgültig klar:
Das Recht auf Anliegerbeiträge zur Erschließung von bereits
erschlossenen Grundstücken ist nur noch über eine
"Wesensänderung" der Anlage möglich.
Provisorium, Erneuerung,
Reparatur, Modernisierung.... diese gern verwendeten
Begründungen für Beiträge sind nun obsolet, dank der von
uns geführten Verfahren.
Eine
"erneute erste Herstellung" ist ausschließlich auf
Basis der Wesensänderung möglich, anderweitige
Beitragsbegründungen dürften keinen gerichtlichen Bestand
mehr haben.
Das
wissen auch die VG-Verwaltungen, so daß sich auch hier
zwangsläufig Verfahrensänderungen entwickeln werden.
Endlich
auf den Punkt gebracht:
Das Wesen einer Erschließungsanlage ist der Dreh- und
Angelpunkt in der Beitragsforderung für "erneute, erste
Herstellungen".
Bisher
entzog sich zwar das Wesen einer Erschließungsanlage einer
gerichtlichen Entscheidung -oder genauer- die Richter entzogen
sich der Verantwortung und der Pflicht zur
tatsachenbegründenden Definition dieses "Wesens"
(in unserem Beispiel einer Kanalisation).
In
Zukunft dürfte es ein Leichtes sein, das entsprechende
Gericht dergestalt in die Pflicht zu nehmen, per definitionem
über das Wesen zu entscheiden.
Dringlich
und peinlich genau ist aber zu beachten:
Es Bedarf der richterlichen Entscheidung -eine richterliche
Feststellung ist unzureichend.
Denn so
lehrt uns das Bundesverwaltungsgericht, richterliche
Feststellungen sind unangreifbar, basieren richterliche
Feststellungen doch auf "Lebenserfahrung" und nicht
auf Fakten, Fakten, Fakten.
Mit
dieser Wortklauberei wurde uns Klägern die Revision
verweigert -wobei das BVwerG sich genötigt fühlte, die
sachliche Korrektheit des angegriffenen Urteils unserer
"feststellenden OVG-Richter Dr. Mildner und Dr. Beuscher"
nicht bestätigen zu wollen.
Im
Kartext:
Begründet sich das Urteil des OVG nach Ansicht des
Bundesverwaltungsgerichtes nicht auf sachliche Entscheidungen,
ist sachlich unhaltbar, faktisch neben der Beweislage und
daher aus Volkes Sicht zu Recht "Bockmist",
begründet es sich dagegen auf "willkürliche"
Feststellungen, ja dann ist es unangreifbar.
Denn
richterliche Feststellungen basieren nicht auf Wahrheiten,
sondern auf der Lebenserfahrung des Richters.
Mit dem willkürlichen
Richterspruch ist es möglich, Unrecht zu-Recht-zu-biegen,
da Willkürlichkeit nach dem BVwerG offensichtlich
gegenständlich in der Lebenserfahrung eines Richters
beheimatet ist und diese Lebenserfahrung als Richterrecht
"unangreifbar" ist.
Interessanter-,
aber nicht überraschender Weise, war man sich im VG Rat der
VG-Manderscheid des ausgeübten Unrechtes durchaus bewußt.
Aber, so verriet mir gegenüber eine Quelle aus diesem
Ratsspektrum, man erkannte den Fehler in der Gestaltung der
Anlage(n) und der daraus resultierenden Kostenexplosion spät,
zu spät, um im eigenen Angesicht des Versagens dem
millionenschweren Abwassermurks der VG-Werke noch abzuhelfen.
Und hier
dürfte als Hauptübeltäter der Leiter der VG-Werke Hr.
Weins, im Zusammenspiel mit dem Verbandsbürgermeister Hr.
Wolfgang Schmitz zu nennen sein. Beide Personen waren und sind
sich Ihrer Missetaten sicherlich bewußt -führten ihre
Handlungen doch zu einem millionenschweren Verlust in der
Bilanz der VG-Werke.
Ein
Defizit in Millionenhöhe in der Bilanz und das trotz
exorbitanter, rechtswidriger Zusatz-Einnahmen aufgrund der
zigfachen Abkocherei der Anliegerinnen in der VG-Manderscheid
-"per einmaligem" sich ständig wiederholendem
Anschlusskostenbeitrag für die Grundstücke.
Ohne
diese "Einnahmen" wären die VG-Werke sicherlich
noch um zig Millionen höher verschuldet.
Die
VG-Manderscheid dürfte damit beste Chancen um den Eintrag als
eine der höchstverschuldeten VGs im Land besitzen -eine
zweifelhafte Ehre.
Mit
gleichem Procederé der "Einnahmenoptimierung"
versuchten sich die VG-Werke im Bereich der
Frischwasserversorgung -Beiträge bis zum Abwinken.
Hier war
die VBB e.V. derart vor den Gerichten erfolgreich, daß "Schluß
mit Lustig" mit dieser Geldquelle war -die Beiträge
wurden den KlägerInnen zurückerstattet.
Aber auch den nichtklagenden AnliegerInnen, die BürgerInnen
insgesamt dürfte es allemal freuen, denn zukünftig geht da
nichts in Sachen Beitragsabkocherei.
Und
mit dieser kleinen Ausführung haben wir auch gleich den
Übergang zur anstehenden Kommunalreform.
Die Kommunalrefom (KOM-Reform) sollte eigentlich in aller
Munde sein und die BürgerInnen aufmerken lassen.
Es stellt sich die einfache Frage nach dem warum, warum eine
Reform?
Reformen
staatlicherseits erfolgen immer dann, wenn es sich um den
Geldbeutel der BürgerInnen, den Machterhalt, oder die
Gefährdung höchst delikater Netzwerke dreht.
Eine Reform, die tatsächlich Gutes für die BürgerInnen
brachte, ist mir auf Anhieb nicht bekannt.
Wie
anfangs beschrieben, scheint es ein höchst effizientes
Netzwerk zwischen den VG-Oberen, dem VG-Bürgermeister und dem
Werksleiter Hr. Weins zu geben. Dieses Netzwerk, so vermutet
ein "Insider", umfasst auch die Rechtsprechung des
OVGs (Oberverwaltungsgerichtes) und des BVwerGs
(Bundesverwaltungsgerichtes). Wie wir später lesen werden,
sind diese Netzwerke offensichtlich weit verbreitet.
Netzwerk
bedeutet in diesem Fall, das u.U. die verfassungs- und
grundgesetzliche Gewaltenteilung ausgehebelt wurde.
Passen
würde es schon.
Schließlich machen auch die Richter Dr. Mildner (OVG) und
Dr. Storost (BVwerG) keinen Hehl daraus, neben dem
Richterberuf einträglichen "Berufungen"
nachzugehen.
Berufungen
dergestalt, daß diese Richter im Einvernehmen mit den
Verwaltungsangestellten der VGs und der Kreise Schulungen und
Vorträge im Verwaltungsrecht durchführen.
Daß
sich bei diesen Vorträgen auch "Raum" zur
gemeinsamen Absprache in laufenden Verfahren Berücksichtigung
findet, damit wird aus meiner Sicht unverhohlen
"geworben".
Man
kennt sich halt, man spricht sich ab.
Wenn ein Kreisdirektor,
seines Zeichens in Funktion als "Vorsitzender des
Kreissrechtsausschußes im laufenden Verfahren" seine
persönliche Bekanntheit mit dem o.a. OVG-Richter als
Grundlage zur Urteilsfindung in ebensolcher Absprache
formuliert, dann stehen den Widerspruchsführern und
Beiständen, Rechtsanwälten und somit allen BürgerInnen die
Haare ob der aufgehobenen Gewaltenteilung zu Berge.
Rechtsstaat
adé!
Aus diesen unsäglichen
Netzwerken ergeben sich, und, wir vergessen hier auch nicht
die "unmoralischen Angebote", dringende
Reformierungsbedürfnisse.
Allerdings
anders, als BürgerIn vermuten darf.
Denn es gilt nicht, die
"Demokratie" zu stärken, sondern die Verursacher
der Verbreitung von Information und Aufklärung in die
Verbannung zu versenden. Nicht das Netzwerk, das vermeintlich
Korrupte, ist zu zerschlagen, sondern die investigativen
Umtriebe der BürgerInnen.
Hier
gilt der Spruch:
Mach die BürgerInnen
nicht zu schlau, man bekommt sie nicht wieder dumm.
Schauen wir genauer hin:
Wir sehen uns hierzu den Initiator der "KOM" Reform
an, das Land RLP daselbst.
Wir könnten zu dem Eindruck gelangen müssen, hinter dem
Reformierer in der Maske des Beelzebubes unseres Landesvaters
angesichtig zu werden, der in doppelter Personalunion den
Teufelsaustreiber fast perfekt darbietet.
Denn so
sehr wir auch nachfragen und recherchieren:
Faktisch läßt sich der Bedarf einer Reform durch
Zusammenlegung von Gemeinden und VGs nicht begründen.
Landeskonform
wird vierfarbig, also parteiübergeifend unter dem Mäntelchen
der "Effizienz" den BürgerInnen gebetsmühlenartig
vorgetragen, daß des Bürgers Wohl und Geldbeutel
ausschließlich Gegenstand der KOM-Reform sein wird.
Das ist
durchaus richtig -zumindest aus Sicht der "Beelzebuben".
Nichts
scheint wichtiger für viele unserer Politiker, als der
Zugriff auf BürgerInnens Geldbeutel, direkt gefolgt von
einzunehmender Arbeitskraft des Bürgervolkes, bei Ausschluß
von Widerspruch.
Daher
wird dem staunend Volk auch gar nicht erst erklärt, was
eigentlich Gegenstand der Reform sein soll.
Vergebens
sucht das Volk nach der Substanz der Reform, z.B. dem
zukünftigen Aufgabenbereich der Gemeinden und VGs.
Nichts
genaues erzählt man jedenfalls nicht. Ist die Reform gar ohne
Substanz?
Substantiell müssten doch zuallerst die Aufgabenbereiche
in den OGs und VGs und des Kreises grundlegend definiert
werden.
Damit
kalkulierbar wird, was die Musik wo kostet, was effizient ist
und was nicht.
Die VBB
e.V. fordert seit langem die kommunale Eigenständigkeit zur
Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge -sprich was die
Gemeinde übernehmen kann, das soll die Gemeinde auch
übernehmen.
VGs
mutieren zu Schreibstuben der Ortsgemeinden und dienen der
Vernetzung der Ortgemeinden, dem Fortentwickeln gemeindlicher
Bedürfnisse. Aufgaben kann und darf eine VG nur dann
übernehmen, wenn gemeindeübergreifend eine gemeinsame
Verwaltung sinnvoll und gewünscht ist.
Um den
Gemeinden dieses eigenständige Handeln zu ermöglichen, steht
an erster Stelle die finanzielle Mindestausstattung der
Gemeinden, an der es schlichtweg mangelt.
Genau so essentiell, ja geradezu überlebenswichtig ist die
Wiederherstellung der Planungshoheit der Gemeinden.
Ein
Beispiel:
Der Flächennutzungsplan wird von der Verbandsgemeinde
bestimmt und beschlossen.
Ein Flächennutzungsplan beschränkt eine Gemeinde in ihrer
zukünftigen, baulichen Entwicklung.
Ob diese Beschränkungen sinnvoll sind, entscheidet nicht die
Ortsgemeinde, sondern die Verbandsgemeinde.
Die
Ortsgemeinden haben dabei schlichtweg nur ein Anhörungsrecht
und können einen von der VG beschlossenen
Flächennutzungsplan lediglich und nur noch per Mehrheit der
BürgerInnen der Ortsgemeinden ablehnen -die
Gestaltungsmöglichkeit ist daher gleich null.
Gibt die
KOM-Reform einen Ansatz eines Mitbestimmungsrechtes der
Ortsgemeinden zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes her?
Nicht einmal im Ansatz.
Wer sich vergegenwärtigt, daß mit dem
Flächennutzungsplan die Zukunft der Gemeinden zementiert
wird, der fragt sich umgehend, wie BürgerInnen und Gemeinden
bei Zusammenschluss in noch größeren Verbandsgemeindenen
Ihren Bedürfnissen vor Ort Geltung verschaffen sollen.
Nehmen
wir als weiters Beispiel die "digitale Onlinewelt".
In zahlreichen
Bereichen der Verwaltung wird in Zukunft online gearbeitet
werden, die BürgerInnen werden direkt von zu Hause aus mit
der Verwaltung in Kontakt treten.
Was technisch im Online-Banking seit Jahrzehnten Standard ist,
wird für die Beantragung eines Personalausweises allemal
ausreichen.
Zwar
werden über mobile Servicestellen die BürgerInnen auch vor
Ort erreichbar sein müssen.
Fahrten zum Verwaltungssitz werden aber generell seltener bis
überflüssig.
Dies ist
ein Beispiel für Effizienz, aber kein Grund für größere
VGs.
Doch findet diese Effizienzsteigerung Berücksichtigung bei
der Kostenanalyse der vorhandenen VGs, denn schließlich
sparen die VGs damit viel Geld.
Nicht
einmal im Ansatz.
Wo liegt also der Reiz
dieser Reform, wie wird eine mögliche Kosteneinsparung in
einer "größeren" Verwaltungseinheit begründet?
Wir
fordern Fakten, Fakten, Fakten.
Diese Fakten, die
Antworten auf unsere Fragen bleibt uns der Landesvater
schuldig -und mit Ihm zusammen alle "bekannten"
Parteien, ja es scheint, man ist sich einig.
Wir
stellen fest:
es mangelt an Zahlen,
Fakten, an Substanz -trotzdem sind sich alle
"großen" Parteien einig.
Was aber
bleibt dann übrig vom Reformgedanken? Und wieso sind sich die
Parteien einig?
Schauen
wir genauer hin:
Die Antwort ist ebenso
simpel wie augenscheinlich.
Es geht um Macht !
Nürburgring, B50-Neu, Abwasserbeitragsskandal,
Gebührenüberhöhungen, Bankrotterklärung des Kreises,
Skandale in den Landesbanken und Sparkassen...
Dazu die
Einforderung aktiver BürgerInnen des Rechts auf Information,
Mitbestimmung, Verantwortung -entsteht hier gar investigatives
Bürgertum?
Das sind
derzeit hochaktuelle Themen, doch von wem wurden diese
Mißstände aufgedeckt und Erklärungen eingefordert?
Meist
von den wirklich unahängigen Wählergruppen, den
parteiunabhängigen Aktivisten, von den "WutBürgerInnen".
Es folgte der kometenhaften Aufstieg der "Piraten".
Einer Partei, die derzeit für Unruhe im Machtgefüge sorgt.
Und
genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Erst wenn die letzte
aufbegehrende Bürgergruppe, wenn wir mit der VBB e.V.
handlungsunfähig sind, erst dann ist die Reform erfolgreich,
erst dann geht es weiter -weiter wie bisher.
So die Hoffnung unserer Parteien. Erst verraten, dann
verkaufen.
Die GRÜNEN liefern hier kein gutes, aber ein
hervorragendes Beispiel.
Jahrelang, bis vor die Landtagswahl 2011, traten die
"GRÜNEN" als erklärter Gegner des B50-Neu
Projektes auf, wiegen die betroffene Bevölkerung und die
WiderstandsbürgerInnen in Sicherheit.
Mit uns in der Regierung nicht, so die allenthalben GRÜN
posaunte Doktrin.
Weil die VBB e.V. diesem Versprechen keinerlei Ehrlichkeit
beimisst, warnen wir seit Jahren vor den GRÜNEN
Seelenverkäufern.
Schließlich
ist das Projekt B50-Neu mit Regierungsbeteiligung der GRÜNEN
erst initiiert worden. Und "der Widerstand" gegen
dieses Bauprojekt wird auf GRÜNER Seite umso lautstarker
geführt, je weniger Substanz in den GRÜNEN Vorträgen
steckt.
Doch den
"GRÜNEN" gelang es, die Widerstandsgruppen
aufzufasern, mit Sprücheklopfern und Opportunisten die
Widerständler zu vereinnahmen. Und diese Bündelung hemmt die
Kraft derer, die den ganzen makabren Zirkus durchschauen.
Printpresse, Radio, Fernsehen.... von den Parteien gekauft um
substanzlos zu lamentieren, um das Volk zu verraten.
Dabei
mangelt es keineswegs an vorhandener Substanz:
Hangrutsche,
beschädigte Wasserhaushalte der Weinregion,
Schwermetallbelastungen, getürkte (Verkehrs-) Gutachten,
fehlende Standsicherheitsnachweise für Fundamente, fehlender
Katastrophenschutz, exorbitante Fehlkalkulationen... diese
Auflistung erhebt den Anspruch der Unvollständigkeit.
Unvollständig,
weil auch nach "GRÜNER" Machtergreifung -oder
genauer, weil seit GRÜNER Machtergreifung, die Information zu
diesem Bauprojekt in nicht zu überbietender Arroganz von
Lemke, Blatzheim-Rögler und Co. verweigert wird.
Nachweise
gefällig, ein Beispiel in der Kurzfassung?
-Extreme, geogene
Bleibelastung (830 mg/kg) der Böden wurde im Bereich der
B50-Neu von der VBB e.V. z.B. im Kreisumweltausschuß des
Landkreises BKS, per Gutachten von "EUROFINS",
nachgewiesen. Es wurde insbesondere auf die Staubbelastungen
mit Schwermetallen hingewiesen.
Kommentar aller,
auch der GRÜNEN Ausschußmitglieder:
Bekannt seien Blei-Konzentrationen der Böden bis weit über
den zulässigen Grenzwerten für Sondermüll
(Klärschlammverordnung).
Da machen wir gar nichts,
das ist eben so.
HINWEIS:
Seit 2005 gilt ein Jahresmittelwert von max. 0.5 microgramm/m³
Atemluft als zulässig, der MAK -Wert (max.Arbeitsplatzkonzentration
innerhalb v. 8h) wurde auf 0.1mg/m³ Atemluft festgelegt.
Mit der Novelle der
Klärschlammverordnung sind Bleikonzentrationen bis zu
120mg/kg TS zulässig. 830mg/kg ist Sondermüll und dieser
Bodenaushub ist demnach Sondermüll.
Was
bedeutet diese Konzentration an Blei im Boden für Stäube,
für die Atemluft?
Verteilt sich mehr als
1/8 Gramm der Bodens, lösen sich mehr als 125 mg Bodenmasse
in einem m³ Luft auf, dann ist (nach MAK) Atemschutz
notwendig.
1/8
Gramm, Mann -o- Mann.
Doch der Bodenaushub
wird auch auf Wege als oberflächliches Material aufgebracht,
oder lagert sogar als offenliegende Masse.
Hier
gelten die Grenzwerte von 0.5 microgramm/m³ Luftbelastung.
Da sollte man die Wege tunlichst und weiträumig meiden.
Die
Staubbelastung während des Baus und die Verwendung dieser
Bodenmasse als loser, oberer Wirtschaftswegbelag rund um die
Moselwege ist mehr als unverantwortlich.
Da aber
die ordnungsgemäße Entsorgung dieses Materiales extrem
kostenintensiv ist und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für
den Bau ad absurdum treiben würde, ist das Handeln des
Umweltausschusses und mit ihm das Handeln der Landesregierung,
auch und gerade unter den GRÜNEN für uns schlichtweg
kriminell.
Stichwort
Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Für alle größeren,
öffentlichen Bauprojekte ist eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgeschrieben, die den
wirtschaftlichen Nutzen nachweist. Bei ca. 300 Mio. EUR
Bausumme käme man nach diesem Gutachten auf einen Wert von
etwas besser als 1.
Der
Wirtschaftlichkeitswert sagt aus, daß für einen EUR Einsatz
langfristig etwas mehr als ein EUR volkswirtschaftlicher
Gewinn erfolgt.
Liegt
der Wert unter 1, so ist eine Bauausführung wegen
Unwirtschaftlichkeit unzulässig.
Die VBB
e.V. schätzte die Baukosten bei korrekter Bodenbehandlung und
bei Berücksichtigung der Standards erdbebensicherer
Brückenfundamente (bisher nicht vorgesehen, obwohl die
Fundamente exakt in einem erdbebengefährdeten Gebiet liegen)
auf mind 1. Mrd. EUR, also auf mind. des Dreifachen der
ausgewiesenen Bausumme.
Was
geschah auf unsere o.a. Feststellung, die wir ebenfalls
öffentlich proklamiert haben?
Alle großen Parteien
widersprachen nicht der Bausummenschätzung auf 1 Mrd. EUR
-kurze Zeit später fand sich diese Zahl in zahlreichen
Publikationen, den Pressemitteilungen und auch in
Regierungsstellungnahmen.
Für die GRÜNEN war diese mysteriöse Kostenexplosion nach
der Wahl kein Grund für ein Ausstiegsszenario -sondern der
Grund zur Zustimmung.
GRÜNE
nach der Wahl: Denn nun wäre ja alles noch viel teurer als
erwartet, damit wird auch das Ausstiegsszenario unbezahlbar.
Fakten, Nachweise, Gutachten?
Fehlanzeige, statt dessen der Hinweis von unserer
stellvertretenden Landesvorsitzenden Fr. Lemke, wir machen nun
Regierung, keine Oppositionsarbeit. "Die Loyalität
gegenüber Kurt Beck steht über der Loyalität gegenüber den
BürgerInnen", so Fr. Lemke sinngemäß weiter.
Die VBB e.V. misstraute dem GRÜNEN "gegen die Brücke
Aktivismus" schon lange.
Es galt
also Klartext zu reden:
Daher haben wir als VBB
e.V. unmittelbar vor der Wahl auf einer Vorwahlveranstaltung
in Bernkastel-Kues, während einer Podiumsdiskussion mit allen
großen Parteien und der gesamten Regionalpresse, die
Gretchenfrage gestellt.
Frage:
Um den Preis der Macht, um den Preis einer
Regierungskoalition, welche Partei erklärt hier und heute,
daß das Brückenprojekt B50-Neu in einer möglichen Koalition
nach der Landtagswahl aufgegeben wird.
Antwort:
CDU / SPD / GRÜNE / FDP / FREIE WÄHLER - wir werden das
Brückenprojekt nicht aufgeben.
GRÜN:
wir werden nicht auf unsere Macht verzichten, wenn
durch unsere Forderung der Aufgabe des Baus der B50-Neu keine
Koalition zustande käme.
Damit
war eigentlich alles gesagt:
Verraten und Verkauft
-doch das Besondere lag in der Arroganz der GRÜNEN!
Denn die GRÜNEN erklärten auf direkte Nachfrage vor der
Wahl frank und frei, was Ihnen die BürgerInnen, deren
Gesundheit und wirtschaftliches Auskommen insgesamt, was ihnen
die GegnerInnen der B50-Neu im Besonderen wert sind -nämlich
Nichts.
Kommentar
eines Repräsentanten der Moselweinwirtschaft:
"Die
Schweinetröge bleiben immer die Gleichen, nur die Schweine
ändern sich"
Die
Presse war vor Ort, eine inhaltliche Berichterstattung mit
obigem Sachverhalt erfolgte nicht. Eine pressemäßige,
landesweite Veröffentlichung hätte wohl zu einem
vernichtenden Wahlergebnis der GRÜNEN führen können und
damit zum Machtverlust der SPD. Nur im Leserbriefteil der TAZ
rumorte es gewaltig. Die GRÜNEN mailserver dürften
heißgelaufen sein.
Unter diesem Aspekt, wirft das Abschneiden der GRÜNEN in
unserer Region einige markante Fragen auf -wer kaufte wann,
wen, für wieviel? Fündig dürfte man dort werden, wo
öffentliche Mittel unverhältnismäßig fliessen oder
geflossen sind.
Zurück
zum Jahresbericht, was geschah weiter:
Auch derzeit sind von
uns vor dem Verwaltungsgericht in Trier zwei Klageverfahren
zum Beitragsrecht anhängig.
Im ersten Verfahren geht aktuell um die Klärung, ob
"modischer Schnickschnack" beitragspflichtig ist.
Es geht um den Austausch von zweifelsfrei intaktem
Gehwegspflaster, welches bei gutachterlich geschätzter
Restlaufzeit noch über 25 Jahre einsatzfähig gewesen wäre.
Durch
die Baumaßnahme erfolgte auch keine Verlängerung dieser
Nutzungszeit, es wurde auch keine Verbesserung der Anlage
festgestellt -nicht einmal von der Gemeinde selbst.
Der Wert der Anlage erhöhte sich nach gutachterlicher
Feststellung auch nicht.
Fazit: Geld wurde schlichtweg verbrannt.
Das
zweite Verfahren betrifft die Beleuchtungsanlage.
In aller Kürze sei
festgestellt, daß die
Straßenbeleuchtung
an das RWE verschenkt wurde, obwohl die BürgerInnen diese
Anlage bezahlt haben. Auch hier wurde eine Anlage installiert,
die zum Einen technisch hochgradig ineffizient ist, zum
Anderen eine extrem schlechte Lichtqualität bietet -bei
akuter Gefährdung der Erstversorgung von Unfallopfern.
Zudem
stimmt die Wertschöpfung nicht. Der bilanziell ausgewiesene
Restwert der "neuen Straßenbeleuchtungsanlage"
liegt weit unter den Entstehungskosten. Auch die verbleibende
Einsatzzeit der Anlage hat sich nicht verlängert. Die
Oberverteilung der Kosten auf die Grundstücke offenbart, daß
zahlreiche Anlieger kostenfrei gestellt wurden, daß die
berechneten Grundstücksflächen von früheren Bescheiden
abweichen. Zudem wurden Mittel zweckentfremdet, die zum Bau
der Anlage hätten Verwendung finden müssen.
Weiterhin
wurden gegenzurechnende Einnahmen aus den
Konzessionsverträgen nicht mit der Baumaßnahme verrechnet
und der Gemeindeanteil unzulässig und zu gering festgelegt.
Die o.a.
Themen haben Brisanz:
Wir wollen endlich
geklärt haben:
Auf Rechstgrundlage des KAG (Kommunalabgabengesetz) können
Beiträge nur erhoben werden, wenn die Gemeinde keinen
anderweitigen Mittel zur Verfügung hat.
Das bedeutet, daß die Einnahmen (Konzessionszahlungen) der
Gemeinde für das "Produkt" Straße, zu der auch die
Beleuchtungsanlage gehört, mit den dort entstehenden Kosten
verrechnet werden müßen.
Wir wollen endlich geklärt haben:
Nicht alles was eine Gemeinde bauen will, kann dem
Anlieger angelastet werden.
Wir
stehen hier bestenfalls für einen Mindeststandard bei
beitragspflichtigen Erschließungsanlagen zur Verfügung.
Meine
persönliche Ansicht ist, daß die Grundausstattung von
Erschließungsanlagen im Mindeststandard komplett beitragsfrei
ist und über die öffentlichen Einnahmen finanziert werden
muß. Denn zum Einen zahlen wir alle horrende Abgaben und
Steuern, zum Anderen sind die Erschließungskosten oft höher
als der Grundstückswert (im ländlichen Raum), so daß der
grundgesetzliche Schutz des Eigentums aufgehoben wird und es
faktisch zu Enteignungen kommt.
Die
OG-Schladt liefert hier ein trauriges, hoffentlich einmaliges
Beispiel.
Dort werden
Baugrundstücke verschenkt, weil der Marktwert des
Baugrundstückes die Kosten der (nochmaligen) Erschließung
nicht einmal im Ansatz deckt.
Doch bis
unsere Forderung der beitragsfreien Mindestausstattung
politisch auch nur ansatzgemäß behandelt werden wird,
dürften noch Jahre der Bewußtseinsbildung bei den Parteien
vergehen.
Gehen
wir also zumindest vorerst von der Beitragspflicht bei
Erschließunganlagen im Mindeststandard aus. Baut die Gemeinde
dagegen "Schöner Wohnen", dann sind diese
Zusatzkosten des "Schöner Wohnens" keinesfalls
beitragspflichtig. Diese Kosten sind im
"Gemeindeanteil" zu veranschlagen.
Selbstverständlich
sind einmal erstellte Anlagen zu hegen und zu pflegen, so daß
eine weitere beitragspflichtige Erstellung auf Jahrzehnte
ausgeschlossen ist.
Nur eine
verpflichtende, gemeindliche Rücklagenbildung in Höhe des
Abschreibungswertes der Anlage sichert einen in der Zukunft
liegenden, notwendigen Neubau.
Hinter
dieser Forderung steht als Oberbegriff "die kommunale
Daseinsvorsorge".
Die (finanzielle)
Ausstattung der Gemeinde zur "kommunalen
Daseinsvorsorge" ist nicht nur eine zentrale Forderung
der VBB e.V.
Tatsächlich
wird die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur kommunalen
Daseinsvorsorge den Gemeinden in der GemO (Gemeindeordnung)
mit Bezug zum Grundgesetz als "must have"
zugesprochen.
VBB e.V.
-handeln statt lamentieren-
Wir, die VBB e.V. haben
vor Beginn der Baumaßnahme "Gehweg und Beleuchtung"
die BürgerInnen in der Gemeinde angesprochen und den ersten
Einwohnerantrag in der Ortsgeschichte auf den Weg gebracht.
Die EA
sprachen sich nicht gegen die geplante Bausausführung,
sondern nur gegen eine Beitragspflicht aus.
Begründung:
"Schöner
Wohnen" bauen sei der Gemeinde gestattet sofern die
Mittel der Gemeinde zur Verfügung stehen, eine Finanzierung
über eine Beitragspflicht ist jedoch unzulässig.
Mit ca.
40 AnliegerInnen und damit mit der weit überwiegenden
Mehrheit der betroffenen BürgerInnen wurden diese
Einwohneranträge (EA) unterstützt.
Der Rat von NSW lehnte die EAs ab und bescherte den
AnliegerInnen die Beitragsrechnungen.
Wir haben nun eine Art "Musterverfahren" initiiert.
Mit Zustimmung des neuen Gemeinderates wurde eine
Übereinkunft getroffen, daß lediglich ein einzelnes
Verfahren vor den Gerichten geführt wird und dessen
Endergebnis auf alle Widerspruchs-/KlageführerInnen Anwendung
findet.
Hier ist
der Gemeinderat von NSW ausdrücklich zu loben.
Auch Hr. Wolfgang Schmitz, unser VG-Bürgermeister, empfahl
unserer Gemeinde diese Möglichkeit der Verfahrensführung.
Vielen Dank.
Diese
Art der gemeinsamen Verfahrensführung dient allen
Beteiligten. Es zeigt sich, daß diese Klageverfahren
ausschließlich um der Sache Willen geführt werden und nicht
um das Einzelinteresse der Gemeinde bzw. des Interesses
weniger Betroffener.
Je mehr Betroffene mitmachen, desto geringer die Kosten des
Einzelnen.
Es wird
nun das "preiswerteste" Verfahren geführt, das
Verfahren mit dem niedrigsten Streitwert.
Die Kosten sind sehr überschaubar und durch den
Zusammenschluß der beteiligten KlageführerInnen teilen sich
die Kosten im "Unterliegensfalle" auf den Wert einer
Tankfüllung.
Das
Verfahren wird ohne Rechtsanwalt, von dem Vorsitzenden der VBB
e.V., als selbst Betroffener geführt. Als Beistand steht
unsere Schatzmeisterin zur Verfügung.
Erstmals
beteiligen sich an diesem Verfahren auch Nicht-VBB e.V.
Mitglieder.
Ein Wermutstropfen ist jedoch, daß sich unser (ehemaliges)
Kreistagsmitglied Hr. Knippschild, trotz vorheriger Absprache
und schriftlicher Zusage ausgeklinkt hat.
So ein Verhalten ist schwer zu vermitteln, es schadet der
Glaubwürdigkeit der Initiatoren und des Vereins, dem
Zusammenhalt der BürgerInnen, es widerspricht den
Grundsätzen der VBB.
Vor dem
Verwaltungsgericht wurde die Klage vorläufig verhandelt.
Wir danken ausdrücklich allen BesucherInnen und
UnterstützerInnen.
Begrüßen
konnten wir BürgerInnen aus Graach, Grosslittgen, Schladt und
Niederscheidweiler.
Holger Knippschild erschien trotz Zusage auch auf diesem
Termin nicht.
Eine erhebliche Unterstützung erfolgt wieder einmal durch
unsere Graacher VBBler, ein herzliches Danke an dieser Stelle.
Es wäre
durchaus hilfreich, wenn sich ein Kreistagsmitglied wenn schon
nicht als Kläger, dann als Besucher den BürgerInnen zur
Verfügung stellt -oder in Funktion als Beistand der
Klageführer Verantwortung übernehmen würde.
Das
Gericht gab zu erkennen, den umfangreichen Schriftvortrag
vollständig zur Kenntnis genommen zu haben.
Überraschenderweise gab das Gericht ebenfalls zu erkennen,
sich noch kein abschließendes Urteil gebildet zu haben.
Tatsächlich,
und dieser Vorgang ist überaus selten, hat das
Verwaltungsgericht in Trier, Irminenfreihof, einen neuen
Verhandlungstermin auf den 26.1.2012, 11.00 Uhr, Saal II
anberaumt.
Wir laden alle
BürgerInnen zu diesem Termin hiermit noch herzlich ein.
Machen Sie mit.
Eine
Teilnahme an diesen Gerichtsverfahren halte ich für äußerst
sinnvoll. Derzeit geht es darum, neben der politischen
Schiene, eine richterliche Neubewertung einzuläuten, ein
anderes Bewußtsein zu schaffen. Auch die RichterInnen sind
"nur" Menschen. Und es ist sicherlich nicht einfach,
sich als RichterIn gegen eine langjährige Urteilspraxis zu
stellen, die letztendlich das gesamte Gemeindewesen
revolutionieren wird.
Daher
tut bürgerliche Anteilnahme not. Diese Anteilnahme stärkt
den "guten" EntscheidungsträgerInnen, auch den
RichterInnen den Rücken, während die schändlichen
Urteilssprecher sicher sein können, auf unserem Webportal
gebührend dargestellt zu werden.
Wir
dürfen gespannt sein, in welche Richtung das Gericht
tendiert.
Sicher ist jedoch, das Gericht hat Klärungsbedarf und
Klärungsbedarf hat nur der, der sich mit einer Sache
beschäftigt.
Wozu das
alles:
Wie schon mehrfach
erwähnt, ändert sich das Bewußtsein in der Bevölkerung und
somit auch bei den Mandatsträgern mit der Hartnäckigkeit der
BürgerInnen, bei der Sache zu bleiben, zu insistieren,
aufzuklären, auch anzuprangern -wenn nötig.
Die
Bretter sind dick, das Bohren nimmt Zeit in Anspruch -aber das
Ergebnis zählt:
In Niederscheidweiler wurde nun zum erstenmal bei einer
Anlieger-/Bürgerversammlung ein Straßenausbauprogramm
beschlossen, welches den Wünschen der Anlieger nach
Mindestausstattung,statt "Schöner Wohnen"
entsprach. Ein absolutes Novum.
Was war
geschehen:
Endlich folgte der Rat
meiner Darlegung, daß ausschließlich der Mindeststandard
beitragspflichtig ist Ein hochwertigerer Ausbau liegt dabei
durchaus im Ermessenspielraum der Gemeinde, sofern die
Kostendifferenz nicht den Anliegern aufgebürdet wird.
Die
Verbandsgemeinde unterstützte meine Ausführungen und verwies
auf die Erfordernis, dazu entsprechende, gemeindliche
Beschlüsse zu fassen.
Die
anwesenden Anlieger waren allerdings derart verunsichert, daß
ich vermute, dieses Modell der Kostensplittung wurde nicht
verstanden.
Es war
in dieser Situation der Verwunderung nicht möglich den
BürgerInnen zu erklären, daß unabhängig der von den
AnliegerInnen gewünschten Version des Ausbaus, die
Beitragserhebung nur nach dem Mindeststandard erfolgen würde.
Daß
eine Gemeinde Zusatzkosten freiwillig übernimmt, dem Braten
traute man hier noch nicht.
Aus den Wortmeldungen wurde jedoch Eines klar; geht es an den
eigenen Geldbeutel, so reicht Mindeststandard allemal.
Meiner Information nach war es das erste Mal, daß eine
Gemeinde tatsächlich nach Mindest- und Zusatzausstattung zu
unterscheiden bereit war.
Ein Meilenstein in der Geschichte des angewandten
Beitragsrechtes.
Dies ist unzweifelhaft das Ergebnis unserer Arbeit.
So sei allen Unken zugerufen, ...und es ändert sich doch.
Es gibt
noch mehr Erfreuliches:
Der
Windpark "Sammethöhe".
Unsere
Gemeinde plant mit 4 weiteren Gemeinden einen Windpark zu
errichten. Allererste Untersuchungen sind vorgenommen worden,
so daß bis zu 19 Windkraftanlagen vom 3 Megawatt-Typ
angedacht sind. Diese Anlagen würden bei uns etwa ca. 7.3 Mio
kw/h Strom pro Jahr produzieren. Das EEG verspricht über 9.2
cent/kw/h und Jahr. Pro Windkraftanlage sind demnach Einnahmen
von ca. 671.000,00 EUR/Jahr zu erwarten.
Der
Strompreis, ermittelt an der Leipziger Strombörse liegt
jedoch oft genug höher, so daß derzeit Überlegungen
angestellt werden diese Windkraft direkt an der Börse zu
vermarkten. Damit würden die Betreiber einen noch höheren
Erlös erzielen, während die BürgerInnen allein schon über
die nichtabgerufenen Mittel aus dem EEG eine deutliche
Strompreissenkung erwarten dürfen.
Weiteres dazu später...
Unsere Gemeinde lud zu einer allgemeinen
Bürgerinformation mit Abstimmung zur Windkraft in unser
Gemeindehaus.
Diese
gut besuchte Bürgerversammlung fand ohne die Teilnahme
unseres ehemaligem Kreistagsmitgliedes Hr. Knippschild statt.
Da wir im Landkreis den Ausschuß für Umwelt, Abfall &
Energie besetzen, konnten von uns weitergehende Informationen
und vor allem die Intentionen der Kreisverwaltung zum Thema
Windkraft eingebracht werden.
Hier
warnt der Kreis vor allzu schnellen Aktionen der
"Verpachtung" von gemeindlichen Flächen an
Windparkbetreibergesellschaften.
Dargelegt
habe ich zudem meine Überzeugung, daß die Gemeinden
keinesfalls der Verlockung am schnellen Geld erliegen sollten.
Denn
schon im Vorfeld wird seitens vermeintlicher Betreiberfirmen
bei derartigen Anlagenprojekten mit "frei"
verfügbaren Beträgen in Summen gewunken, daß die
derzeitigen, "normalen" Haushaltseinnahmen eher als
armselige Zuwendung erscheinen.
Spätestens
bei den dann noch zugesicherten, alljährlich wiederkehrenden
Summen (>50.000/EUR/Jahr/WEA) aus den
"Pachteinnahmen", hatte ich durchaus das Gefühl der
aufblitzenden Dollarzeichen im Angesicht einiger Kollegen. Es
ist halt verführerisch.
Da
wunderte es mich nur noch Anfangs, daß unser Bürgermeister
in NSW die Einnahmen (auch) als notwendiges Mittel zur
kommunalen Daseinsversorgung einsetzen möchte, zur Sicherung
der Infrastruktur per Rücklagenbildung, Seniorenhilfe,
schnelles Internet.
Kurzfristig so dachte ich noch, verliest unser BM jetzt unser
kleines, feines VBB e.V. Programm zur Entwicklung unserer
Gemeinde, mit Dorfladen, Gemeindeschwestern, Fahrdiensten...
Und
tatsächlich, bei den BürgerInnen kam diese Darstellung der
Mittelverwendung für nachhaltige Maßnahmen recht gut an.
Von den
BürgerInnen wurde nun ein überaus positives Votum zur
Windkraft abgegeben. Lediglich mit einer Gegenstimme erteilte
die Bürgerabstimmung dem Rat die Aufgabe, ein
Windkraftprojekt anzuschieben und nach weiteren öffentlichen
Bürgerversammlungen ggf. umzusetzen.
Um sich
einen Einblick vor Ort in einem Windpark zu verschaffen wurden
alle BürgerInnen der Gemeinden Scheidweiler (OSW u. NSW) zu
einem Besuch des Windparkes in Reckershausen eingeladen. Per
für die BürgerInnen kostenfreiem Bustransfer konnte so alle
BürgerInnen Eindrücke und Informationen aus erster Hand
erfahren. Hr. Knippschild glänzte mit Abwesenheit.
Die freundliche und informative Führung vor Ort wurde von der
Bürgermeisterin Fr. Kreutzer durchgeführt und wird mir noch
lange in angenehmer Erinnerung bleiben.
Der
Besuch des noch z.T. im Bau befindlichen Windparkes
überraschte eigentlich alle Teilnehmer.
Die
Anlagen vom Typ Enercon 101 mit einer Nabenhöhe von bis zu
135 mtr. waren z.T. schon im Betrieb. Die Geräuschentwicklung
war aus der Distanz von ca. 400 mtr. nicht oder kaum
wahrnehmbar. Selbst unmittelbar vor dem drehenden Windrad war
es derart ruhig, daß die Umgebungsgeräusche lauter waren.
Offensichtlich
hat die aerodynamische Entwicklung der Flügelprofile mit
druckausgleichenden Winglets, die langsamen Drehzahlen von ca.
14 - 19 U/min in Abstimmung der Bauform der Türme den
Geräuschpegel derart gesenkt, daß zusammen mit dem
getriebelosen Direktantrieb ein technischer Standard erreicht
worden ist, bei der die Geräuschemissionen dieser Anlagen
keine wesentlichen Beeinträchtigungen bedeuten.
Wichtig
scheint mir folgender Hinweis, daß ENERCON nur
direktangetriebene, getriebelose Anlagen baut. Der Generator
dreht mit der gleichen Drehzahl wie der Rotor. Andere
Hersteller benutzen Getriebe, um die Generatordrehzahl auf die
benötigten 1500 U/min anzuheben.
ENERCON
scheint der einzige Hersteller zu sein, der die 1500 U/min
für "gewöhnliche" Generatoren auf die 14-19 U/min
des Rotors reduzieren kann. Die Lösung liegt in einem
"speziellen" hochpoligen Ringgenerator mit einem
Durchmesser von mehreren Metern, während schnelllaufende
Systeme niedrigpolige Generatoren verwenden.
Da
langsam drehende Teile gegenüber Schnellläufern
grundsätzlich ein geringeres Geräuschpotential besitzen und
naturgemäß ein wesentlich geringeres Verschleißpotential
aufweisen, spricht aus meiner Sicht einiges für getriebelose
Anlagen.
Technisch
ist eine Getriebeübersetzung von ca. 1:100 auch alles andere
als effizient, schließlich müssen nicht nur die Massen der
Zahnräder bewegt werden, es gilt auch noch bis zu 300 Ltr.
Getriebeöl zu verquirlen (und zu kühlen).
Zudem
werden Getriebe mit fortdauernder Einsatzzeit lauter. Fast
jeder kennt (s)ein PKW-Getriebe nach längerer Laufzeit.
Zunehmendes Flanken- und Lagerspiel der sich drehenden
Bauteile geht in ein fröhliches Mahlen der Zahnräder u.
Lager über. Dies beeinträchtigt zwar lange Zeit nicht die
Funktion, die Geräuschemissionen dürften aber in einer ganz
anderen Liga als bei getriebelosen Anlagen spielen.
Denn die
Art der Geräuschkulisse ist wesentlich. An den Rotorenden
entstehen durch den Druckausgleich Verwirbelungen in der Luft.
Diese Luftwirbel erzeugen bei der Entstehung
"Lärm". Doch es ist ein anderer "Lärm",
als der, der durch mechanische Laufgeräusche erzeugt wird.
Dieses "Singsang" oder "Mahlen" wird
subjektiv anders, meist als störender wahrgenommen.
Daß die
Effizienz bei verschleißenden Getriebeteilen durch
ansteigenden Reibungsverlust sinkt, ist ebenfalls wenig
hilfreich.
Und
sollte ein Getriebe tatsächlich einmal in den Getriebehimmel
aufsteigen, verbleibt das beinhaltete ÖL in der Umgebung.
Sicherlich kann mit BIO-Ölen eine Umweltgefährdung
eingeschränkt werden.
Aus
technischer Sicht macht m.E. ein Getriebe keinen Sinn. So
werden wohl aus kaufmännischer Sicht WEAs mit Getriebe
gebaut. Die Frage ist, welcher Anlagentyp ist billiger,
welcher "preiswerter"?
Und
damit wären wir beim "Interesse" reiner
Fremdbetreibergesellschaften. Denen kann es nämlich
schlichtweg egal sein, was vor unserer Türe ggf. radaubrudern
könnte. Es ist sogar für (diese) Betreiber in Bezug auf den
"Gewinn" fast gleichgültig, ob die WEAs sich drehen
oder nicht. Denn der komplette Betrieb wird durch weitere
Fremdfirmen abgesichert.
Hier
gilt es sich weiter zu informieren und technische Details
einzufordern. Das Interesse daran, was man da eigentlich bauen
will, läuft Gefahr im Zeichen des schnellen Geldes
unterzugehen.
Mit
modernen WEAs kann über einen Zeitraum von 20 Jahren eine
97%ige Funktionsbereitschaft garantiert werden. Die
Abschreibung erfolgt im Regelfall über einen geringeren
Zeitraum, so daß in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach
12-15 Jahren der Entstehungspreis des erzeugten Stromes
sukzessive sinkt.
Die
"Stromentstehungskosten", all in, belaufen sich nach
mir vorliegenden Informationen zwischen
9 und 4.5 cent/kwh/WEA/Jahr.
Die Funktionsgarantien werden bis zu einer Maschinenlaufzeit
von 20 Jahren angeboten.
Nochmals
im Klartext:
Die WA ist nach 12-15 Jahren "bezahlt". In dieser
Zeit sinkt der Stromentstehungspreis von ca. 9 cent auf ca.
4.5 cent/kwh/Jahr.
Sofern
sich diese (sehr vorläufigen) Zahlen verifizieren lassen,
bedeutet der Einstieg in die Windenergie zur kommunalen
Daseinsvorsorge das Füllhorn zur Erledigung gemeindlicher
Aufgaben. Mit einem Schlag rekonvaleszieren die Gemeinden zur
finanzstarken, autarken Kommune.
Andererseits
stellt dieser "Geldregen", diese Verheißung des
Füllhorns, eine gefährliche Verlockung für die
Bürgermeister und die Gemeinderäte bei vorschnellem Handeln
dar.
Nix tun,
null Verantwortung, aber reichlich abkassieren ist zwar das
Motto unserer Zeit.
Nur zu Verschenken hat keiner was, schon gar keine
privaten "Betreibergesellschaften".
Diese Feststellung ist auch nicht negativ gemeint, diese
Feststellung ist eine Binsenweisheit.
Betrachten
wir also die "gewöhnliche" Unternehmensstruktur zum
Bau und Betrieb eines Windparkes: Wir gehen dabei von einer
lediglich geklärten Grundstücksbereitstellung aus. Alles ist
offen.
Es wird
eine Planungsgesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft,
meist in Haftung einer GmbH, übernimmt alle Aufgaben bis zur
Baugenehmigung. Gegenstand, Geschäftszweck ist die komplette
Abwicklung aller Formalitäten bis die Anlagen tatsächlich
gebaut werden können.
Die
Planungsgesellschaft ist daher von entscheidender Bedeutung.
Hier gilt es Einfluß
zu nehmen, sich ein Stimmrecht zu sichern und mit dem
Vertragspartner zusammen die geplante Maßnahme zu entwickeln.
Nur wer
in der Planungsgesellschaft als Geschäftsführer mitvertreten
ist, kann mitentscheiden.
Ist die Gemeinde da nicht vertreten, kann geplant werden was
will...
Voraussetzung
ist selbstverständlich ein zuvor getroffenes Abkommen mit der
Gemeinde, daß ein Windpark errichtet werden soll und ein
Pachtvertrag abgeschlossen wurde.
Der Pachtvertrag regelt u.a. die Grundstücksnutzung und die
zu zahlende Pacht.
Wie der Pachtvertrag gestaltet wird, ist ebenfalls von
entscheidender Frage.
Mir sind
Pachtverträge bekannt, wo pauschal jede Art der regenerativen
Energiegewinnung gestattet wird. Wurden Pachtverträge im
Sinne der Planung von erneuerbaren Energiequellen
bedingungslos von der Gemeinde mit der
Planungs-/Betreibergesellschaft abgeschlossen, kann auf dem
gemeindlichen Grundstück so ziemlich alles geplant und,
sofern genehmigt, gebaut werden.... Windräder, Photovoltaik
aber auch Containments (ggf. a. mit thermonuklearer
Energiegewinnung aus Restwärme, Stichwort Peltier- kein Witz,
derartige Überlegungen wurden auch schon angestellt).
Wir
sehen, wie wichtig eine Beteiligung am Planungsprozess ist.
Und es lohnt sich.
Wir
suchen also nach einem Vertragspartner, mit dem wir zusammen
die Planungsgesellschaft bilden.
In der Sache benötigen wir dort ein Entscheidungsrecht, die
Höhe der Beteiligung in dieser Gesellschaft ist eher
unwesentlich. Finden wir einen Vertragspartner, der uns z.B.
eine Sperrminorität einräumt, dann reicht uns das eigentlich
aus.
Der
Einstieg in die Planungsgesellschaft kostet weniger, als
allgemein erwartet.
Da nur eine
Minderheitsbeteiligung benötigt wird, die aber zwingend
eine Sperrminorität beinhalten muß, darf die Höhe der
Einlage gering sein. GmbHs benötigen 25.000 EUR Eigenkapital.
Ein uns vorliegendes Angebot geht z.B. von einem 26%igen
Geschäftsanteil der Gemeinde aus.
In diesem Beispiel besteht die Sperrminorität bei 25%.
Wir hätten als "geschäftsführende"
Mitgesellschafter also ein absolutes Entscheidungsrecht
innerhalb dieser Planungsgesellschaft, in allen Belangen.
Klartext:
Ohne uns geht da nix, der finanzielle Anteil der Gemeinde
betrüge dann 6.500,00 EUR.
Hier gibt es Angebote,
die uns den finanziellen Anteil komplett vorfinanzieren.
Das Risiko für die Gemeinde beträgt null, da der Betrag
nicht einmal rückzahlungspflichtig ist, selbst wenn aus der
gesamten Planung am Ende nichts wird.
Der
Hintergrund zu diesen Angeboten:
Diese Angebote sind aus
meiner Sicht sehr großzügig. Nicht aus
"freundschaftlichen" Gründen, sondern aufgrund der
Tatsache, daß es den Gemeinden "verboten" ist
"finanzielle Risiken" einzugehen.
Unsere
Gemeinden werden rechtlich derart gegängelt, daß eine
eigenverantwortliche Gestaltung der Gemeinde nach Willen der
Bundes-/Landesregierung am gemeindlichen Sandkasten
aufzuhören hat.
Das
"zwingt" faktisch zu solchen Geschäftsmodellen,
will eine Firma mit der Gemeinde ins Geschäft kommen.
Weiter:
Die
Planungsgesellschaft ist jetzt aufgestellt, die Pachtverträge
sind abgeschlossen. Ab jetzt kostet die Sache
"echtes" Geld. Denn die Planungsgesellschaft muß
alle Ausgaben vorfinanzieren, bis die Baugenehmigung für den
Windpark erteilt ist. Damit ist die Arbeit der
Planungesellschaft beendet.
Auch
diese Kosten der Planung werden in unserem Beispiel von
unserem Vertragspartner vorfinanziert, es geht halt nicht
anders.
Erst am
Ende der erfolgreichen Planung entsteht erstmals ein
echter Geldwert, womit die Planungsgesellschaft eine
Wertschöpfung vorgenommen hat. Der Wert besteht in der
Berechtigung zum Bauen, der Baugenehmigung. Das genehmigte
Baurecht ist daher ein oft durchaus millionenschwerer Wert,
dieser Wert ist bei Investoren und Banken
"beleihbar".
Die Höhe der Wertschöpfung ergibt sich aus den Kosten und
dem kalkulierten "Gewinn". Schließlich soll, und
das ist gut so, niemand für "lau" arbeiten.
Die
Planungsgesellschaft berechnet also einen Aufschlag auf die
Kosten, den eigenen Gewinn. Wie hoch der "eigene"
Gewinn ist, legt die Planungsgesellschaft selbst fest. Sind
wir mit bei der Musik, bestimmen wir als Gemeinde
(mit), wie hoch der Gewinn sein soll -und damit auch, wieviel
die Anlage später kosten wird.
Wir
haben als gemeindlicher Mitgesellschafter mit der
Planungsgesellschaft erstmals Geld "verdient", und
das ohne jedes Risiko für die Gemeinde(n).
Doch Vorsicht:
Verantwortliches Handeln ist angesagt. Je höher der
"Planungsgewinn", desto teurer ist am Ende die
Anlage. Denn die Windmühle, der Windpark muß letztlich alle
Kosten erwirtschaften.
Greift
die Planungsgesellschaft viel Geld ab, z.B. um die Gemeinden
mit hohen Einmalzahlungen zu bedenken, dann ist die
anschließende Rendite umso geringer.
Mit dem
"Verkauf" der Baugenehmigung ist die Arbeit der
Planungsgesellschaft erledigt. Die Gesellschaft zahlt die
Gewinnanteile aus (Gemeinde & Partner) und wird
aufgelöst.
Mit der
Auszahlung gelingt der Einstieg in die tatsächliche
Beteiligung der Gemeinden an der Betreibergesellschaft. Es
ist der Beginn einer eigenständigen, nachhaltigen
Energieerzeugung.
Die Gemeinde erhält somit die Möglichkeit der Eintrittskarte
für die schöne, neue, höchsteffektive und zukunftssichere
Energieversorgung. Die Gemeinde kann jetzt Miteigentümer an
Windkraftanlagen werden.
Folgende Zahlen
wären bei einer Planungsbeteiligung realistisch, sofern die
Anlage genehmigt wird:
Einmalzahlungen pro WEA an Gemeinde
(Gemeinde ist Grundstücksbesitzer) 65.000 TSD EUR
zzgl. Planungsgewinn (anteilig): 52.000 TSD EUR
---------------------------------------------------------------------------------------
sicher Zahlungen an die Gemeinde pro WEA 117.000 TSD
EUR
Manche
Firmen legen noch "Eilzuschläge" drauf. Diese
Zahlungen bewegen sich bei
20 TSD EUR/WEA und wären ggf. noch hinzuzurechnen.
Im
"günstigsten" Fall verfügt die Gemeinde über
137.000 EUR pro WEA.
Bei mehreren WEAs stände dementsprechend ein Vielfaches zur
Verfügung.
Das Geld
könnte die Gemeinde nun nehmen und sich zurücklehnen. Oder
die Gemeinde investiert.
Betreibergesellschaft:
In o.a. Beispiel ist
die Betreibergesellschaft an einem Investment von Gemeinden
und Bürgern interessiert. Die Gemeinde und die BürgerInnen
können sich also beteiligen und Anteile an dem Windpark, an
den Windmühlen erwerben.
Ca. 1.1
Mio EUR (20-25% der Baukosten) werden zur Finanzierung eine
einzigen WEA benötigt. Würde die Gemeinde also 1.1 Mio EUR
aufbringen, gehört eine WEA prinzipiell der Gemeinde.
Die
Finanzierung einer WEA ergäbe über eine Laufzeit von 20
Jahren, bei voll abgedecktem Risiko, ein Ergebnis von ca. 3.3
Mio EUR.
Diese Ausschüttung wird jährlich verteilt in Beträgen von
aufsteigend 150.000 - 600.000 EUR pro Jahr (vor Steuern)
garantiert.
Dieses Beispiel includiert einen Vollwartungsvertrag und
basiert auf der EEG Einspeisevergütung.
Fazit; bei 1.1 Mio Eigenkapital werden in 20 Jahren mind. 3.3
Mio EUR ausgeschüttet.
Die WEA
als "eigene" Anlage der Gemeinde:
Für eine Gemeinde, die
z.B. 6 Anlagen auf eigenem Gelände aufstellen kann und sich
an der Planungsgesellschaft beteiligte, ergibt sich
überschlagsmäßig folgende Kalkulation:
Eigenkapitalbedarf:
1.1 Mio EUR (Rest wird kreditfinanziert)
Vorhandenes Kapital: 137.000 EUR (Planungsgelder x 6 WEAs) =
822.000 EUR
Restbedarf: 278.000 TSD EUR
Für die
einzelne WEA, deren Beispiel wir hier in einer Finanzierung
durchspielen, gäbe es natürlich keine "Pacht" von
der Betreibergesellschaft, für die 5 weiteren WEAs fallen
Pachtzahlungen an.
Aus den
Grundstückspachten werden ab Anlagenbetrieb dann jährlich
zwischen 35.000-55.000 EUR ausgezahlt. Die "eigene"
WEA erzeugt im ersten Jahr einen Gewinn von ca. 150.000 EUR.
Mit diesen Zahlungen ließen sich sicherlich die fehlende
Differenz (278.000 TSD EUR) des Eigenkapitales ausgleichen.
Fassen
wir zusammen (6 WEAs):
a)
Die Gemeinde beteiligt
sich an der Planungs- und Betreibergesellschaft und bringt das
dort erwirtschaftete Kapital ein. Damit wird eine einzelne WEA
finanziert.
Bei 6 WEAs auf gemeindeeigenem Grund kann die Gemeinde Gewinne
von 3.3 Mio EUR für die "eigene" WEA zzgl. ca. 5
Mio. EUR für die restlichen 5 WEAs erzielen -vor Steuern und
auf Grundlage des EEGs.
Im
Ergebnis ständen dann mind. 8 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren,
zur Verfügung.
b)
Die Gemeinde beteiligt sich an
der Planungsgesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete
Kapital nicht ein. Damit wird keine
einzelne WEA finanziert.
Die
Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung
von 822.000 EUR.
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus
Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor
Steuern
Im
Ergebnis ständen dann mind. 5.77 Mio EUR, verteilt auf
20Jahren, zur Verfügung.
c)
Die Gemeinde beteiligt
sich an gar nichts, sondern begnügt sich mit der Verpachtung.
Die
Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung
von 510.000 EUR
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus
Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor
Steuern.
Im Ergebnis ständen dann mind. 5.46 Mio EUR, verteilt auf
20Jahren, zur Verfügung.
Halten
wir jedoch fest:
Bevor die Anlage gebaut
werden kann, sind schon einmal ein paar Hunderttausend EUR
aufzubringen.
Das ist
die Krux, warum nicht Hänschen Klein einen Windpark
bauen kann, selbst wenn er ausreichend Grundstücke hätte.
Wenn
erst am Ende ein Wert entsteht, vorher aber Kosten in Höhe
hunderttausender EUR auflaufen, braucht man zwangsläufig
einen solventen Partner.
Diesen
Partner stellt die "Planungs- und Betreibergesellschaft
auf der Mehrheitsseite". Die Betreibergesellschaft zahlt
den "Kaufpreis" für das Recht, die Anlagen zu
bauen, an die Planungsgesellschaft.
Ab dann
wird es richtig teuer. Um die Anlagen zu bauen und in Betrieb
zu nehmen sind gewaltige Investitionen zu stemmen.
Dazu
braucht die "Betreibergesellschaft" Investoren.
Sitzt die Gemeinde nicht mit am Tisch, weil in vorauseilender
Verheißung des Füllhorns mit den Pachtverträgen jede
Einflussnahme ausgeschlossen wurde, liegt es in fremden
Händen, was passiert.
Investoren
aus "weitweg" haben dabei sicherlich andere
Interessen als "heimische" Investoren.
Großinvestoren haben andere Interessen als
"bürgerlich" organisierte Betreibergesellschaften.
Während die "bürgerlich-gemeindlichen Interessen eher
in solider Technik mit möglichst leise laufenden Windrädern
liegen, gilt für rein wirtschaftlich orientierte Unternehmen
eher die "billigste" Version als wünschenswert.
Hauptsache das Teil übersteht die Garantiezeit, evtl.
abgekürzt durch einen Weiterverkauf an wen auch immer.
Für die
VBB e.V. ist von besonderem Interesse, daß die Wertschöpfung
so weit wie möglich in der Region verbleibt. Das bedeutet,
daß die Gemeinde, daß die BürgerInnen so weit wie irgend
möglich an den Gesellschaften beteiligt werden.
Wer
"seine" WEA vor der Haustür findet, sieht bildlich
wie mit jeder Rotorumdrehung Geld in seinen Geldbeutel
geschaufelt wird.
Eine
"eigene" Anlage liefert zudem Strom, ohne
Inflationsgefahr und ohne Brennstoffkosten. Was das Ding
dagegen kostet, ist auf 20 Jahre kalkuliert. Zumindest wenn
staatliche Begehrlichkeiten außen vorgehalten werden.
Zurück
zum MIT-ENTSCHEIDUNGSRECHT:
Wie wichtig das MIT-Entscheidungsrecht ist möchte wir kurz
erläutern:
1.
Steuern:
Es werden
Gewerbesteuern in erheblichem Umfang anfallen. Diese
Gewerbesteuern werden (hauptsächlich) am Unternehmenssitz
fällig. Liegt der Unternehmensitz am Ort des Windparkes
beheimatet, profitieren in erster Linie der Kreis und die
betreffende VG.
Zwar
erhält die Gemeinde diese Gelder, darf diese aber
freundlichweise sofort per Kreis-/VG Umlage an den Kreis und
die VG weiterleiten. In den Gemeinden werden derzeit von
100.000 EUR Gewerbesteuern mehr als 83.000 EUR an Kreis und VG
abgeführt.
Freut
den Kreis, freut die VG -und freut die Gemeinden, wenn mit
diesen Geldern endlich verantwortungsvoll umgegangen wird,
z.B. zur Senkung der Umlagen ;-).
So weit,
so gut.
Schlechter
ist es, wenn der Sitz des "Windparkunternehmens" in
Timbuktu liegt. Dann bekommt Timbuktu die Gelder. Und um diese
Gelder zu bekommen, dürfte es einen echten Wettbewerb der
Vergünstigungen für Firmen geben, die sich in dem jeweiligen
"Timbuktu" ansiedeln wollen würden - Briefkasten
reicht. Selbst wenn gesetzliche Regelungen die Gewerbesteuer
vor Ort "sichern". Wenn Eines in Deutschland gilt,
dann die Unberechenbarkeit von Politikern und deren
Gesetzgebung.
Beispiel:
Gewisse
Wasserkraftwerke waren jahrzehntelang an der Mosel mit dem
Betriebssitz in der entsprechenden Moselgemeinde beheimatet.
Diese Betriebsgesellschaft zahlte vor Ort (reichlich)
Gewerbesteuren, der Gemeinde ging es wirtschaftlich gut.
Gemeindlich konnten langfristige Maßnahmen angeschoben
werden, dachte man....
Irgendwann
kam die Betriebsgesellschaft auf die Idee, daß es noch viel
"schönere" Orte für einen Betriebssitz geben
könnte -und wurde fündig. VoRWEg ging man mit dem
Betriebssitz nach Essen, gelegen im wunderschönen Ruhrgebiet,
welches jetzt noch ein wenig schöner werden konnte. Mit den
Einnahmen aus der Stromrechnung der Kunden an der Mosel....
Die
Moselgemeinde hat seitdem ein weiteres Problem. Die
Wasserkraftanlagen benötigen schließlich auch
Infraststruktur, die unterhalten werden will.
Diese
Beispiele gibt es zuhauf. Kaum ein Großkonzern, der nicht
voRWEg ging, meist direkt in "Offshore" Länder.
So was
brauchen wir hier nicht, garantiert.
2.
Pachteinnahmen
Selbst wenn in unserem
Beispiel die "Pachteinnahmen" vor Ort in der
Moselgemeinde verbleiben, ist dies nur ein Wermutstropfen.
Denn
"diese" Pachteinnahmen wurden vor Jahrzehnten
festgelegt. Sind diese Einnahmen für Jahrzehnte
festgeschrieben aber plötzlich nicht mehr marktgerecht, haben
wir ein gewaltiges Problem.
Wer
garantiert uns heute, daß wir nicht in eine ähnliche Falle
tappen?
Werden
die Pachteinnahmen nicht "weitsichtig" geregelt,
also in unserem Beispiel sowohl unter Berücksichtigung der in
Zukunft zu erwartenden Strompreisentwicklung, als auch (hyper)inflationsbereinigt,
kann die Pachteinnahme sehr schnell zum Brot ohne Butter
werden.
Ggf. sogar noch "ohne Brot", wenn
Vertragsverpflichtungen gegenüber der Betreibergesellschaft
die Gemeinde zu Kosten verpflichten, die eines Tages nicht
durch die Pachteinnahme gedeckt werden können.
Fazit:
Vom Füllhorn zum finanziellen Signalhorn, (s-o-s....mayday),
kann es ein kurzer Weg sein.
Soweit darf es nicht kommen. Daher stellt die anteilige,
eigene Energieerzeugung immer den sicheren Weg dar.
Wie
schwierig es ist, bei "reinen" Pachtverträgen die
Einnahmen in realistischer Höhe abzusichern, zeigt auch
folgendes, zugegeben kreatives Beispiel:
Betragen
die Pachteinnahmen (vertraglich abgesichert) z.B. 10% des
erzielten Strompreises, stellt sich nicht nur die Frage nach
der Kontrolle des tatsächlich erzielten Strompreises, sondern
auch ob der Strom marktgerecht verkauft wurde.
Eine
rein gewinnorientierte Betreibergesellschaft könnte Anlaß
sehen, den Strom aus "unserem" Windpark, sagen wir
zum "Selbstkostenpreis" faktisch zu verschenken.
Bilanztechnisch
machen Verluste Sinn, nämlich dann, wenn mit (exorbitanten)
Gewinnen, die an anderer Stelle erzeugt wurden, verrechnet
werden kann.
Da wir in diesem Beispiel nur den Anteil am Stromverkaufspreis
erhalten, wäre Schluß mit Lustig mit den Gemeindefinanzen.
Ebenso wenn die Anlage an eine "Heuschrecke"
vertickt würde.
Oder an einen Investor z.B. aus China, denn unsere
Rechtsansprüche liegen dann ebenfalls in China, Prost
Mahlzeit.
Um es
klar und deutlich zu sagen:
Wir unterstellen
niemanden ein unredliches Interesse oder Verhalten.
Nur, wer seine Verantwortung abgibt, wer lieber zockt statt zu
arbeiten, den bestraft das Leben.
Und, über den "Tisch" gezogen werden kann nur der,
der sich ziehen läßt.
Schnelles Geld ist nicht alles.
Wir
kommen zum Kernpunkt:
Energiegewinnung ist
das A und O, seit die Menschheit das Feuer gefunden hat.
Mit Energie (und mit Abfall) wird das große Rad beim
Geldverdienen gedreht. Energie kostet faktisch wenig, der
Gewinn ist umso gewaltiger.
Vor nicht allzu langer Zeit wäre man bei diesen Gewinnspannen
wegen Wucher angezeigt worden.
Mit Energie wird die Zukunft gesichert.
Es muss daher in essentiellem Interesse der Gemeinden
sein, ja im vorrangigen Interesse der Gemeinden liegen, eine
dezentrale, eine eigene Energieversorgung für alle
BürgerInnen und der heimischen Betriebe als mittel- bis
langfristiges Ziel sicherzustellen.
Das hat
absolute Priorität -vor jedem schnellen Euro.
Es gilt daher die Strompreise zu senken.
Denn nur
wenn wir Einfluss auf die Energiegewinnung haben, nur wenn wir
MIT-entscheidungsberechtigt und -verpflichtet einer
Planungs-/Betreibergesellschaft angehören, nur wenn wir
Verantwortung übernehmen, dann haben wir die ultimative
Daseinsvorsorge für unsere Gemeinden umgesetzt.
Das
macht sich bezahlt, wieviel zeigt ein kleines Zahlenbeispiel:
Eine einzige WEA, 3 Megawatt-Klasse, bringt bei uns
voraussichtlich einen Stromertrag von
ca. 7.3 Mio kw/h pro Jahr.
Eine
kleine Rechnung:
7.300.000 kw/h / WEA x
9.2 cent EEG = 671.000, 00 EUR Stromeinnahmen pro Jahr.
Liegt der Strompreis oder der Stromertrag höher, steigen die
Einnahmen. Denn das neue EEG erlaubt auch den Freiverkauf an
der Leipziger Strombörse, so man akkreditierter
Stromverkäufer ist.
Ein
anderes Beispiel:
Anlagenpreis,
geschätzt: ca. 5 Mio EUR, verteilt auf 15 Jahre, Zinssatz 3%
fest, Finanzierung 100%:
Macht eine Jahresrate von ca. 414.000,00 EUR. Verbleiben also
knapp 260.000 EUR pro Jahr.
Abzüglich
weiterer Kosten für Unterhalt + Wartung = 88.000 EUR (All-In-Vertrag),
zzgl. Steuern und Netzentgelten etc. , dürfte ein noch mehr
als erkleckliches Sümmchen übrigbleiben.
Auf
jeden Fall mehr, als die und angebotenen ca. 50.000 EUR in
Form der alleinig monetären Verpachtung der Grundstücke.
Nach
Ablauf von 12 - 15 Jahren wird es dann richtig interessant:
für die letzten Jahre bis zum Ablauf der garantierten
wirtschaftlichen Laufzeit der WEAs von 20 Jahren, gibt es bei
garantiertem "Restrisiko" nach obiger Rechnung mind.
671.000 EUR Einnahmen, abzgl. der Kosten.
Da aber in 20 Jahren ein ganz anderer Strompreis anzunehmen
ist, dürfte der "Gewinn" nochmals sprunghaft
ansteigen und die nächste WEA komplett vorfinanzieren.
Noch ist
die Sache aber nicht perfekt:
Uns ist es einem
bezahlbaren Strompreis für die BürgerInnen und Betrieben in
unseren Gemeinden gelegen. Das hat Priorität.
Ein
weiteres "Gedankenspiel":
Wir kalkulierten bei
allen vorangegangenen Überlegungen einen Stromverkaufspreis
von
ca. 9.2 cent/kwh.
Für
diesen Strompreis würden uns alle BürgerInnen um den Hals
fallen, so er an die Haushalte weitergeleitet werden könnte.
Kann er
natürlich nicht.
Berücksichtigen wir
die weiteren Kosten, wie Netzengelte, Steuern, Abgaben etc.,
so kann aus unserer Sicht ein Endverbraucherpreis von unter
19cent/kwh durchaus erreicht werden.
Dabei
ist ein Stromverkaufspreis aus unserem Windpark von ca. 13
cent angedacht, zzgl. Steuern und Abgaben müßte, incl.
Gewinn des Partners, ein Endverbraucherpreis von 19 cent/kwh
realisiert werden können.
Derzeit
werden die BürgerInnen mit mind. 23 cent/kwh belastet.
Unser Modell ergäbe dagegen eine über 15 prozentige Senkung
des Strompreises.
Und, ist
es aufgefallen?
Wenn wir den Strom für 13 cent, statt der 9.2 cent
"verkaufen", dann sieht die gemeindliche Rechnung
wie folgt aus: 13 cent x 7.3 Mio kwh = 949.000 EUR/Jahr.
Das hat was.
Bleibt die Frage
der Bürgerbeteiligung:
Die Betreibergesellschaft
braucht jede Menge Geld. Für 19 WEAs dürften roundabout
90-100 Mio. EUR an Kosten bis zur Fertigstellung aufzubringen
sein.
Dafür
benötigt man unbedingt einen "solventen" Partner.
Unser Wunschgeschäftspartner, der mehrheitlich die
Planungs-/Betreibergesellschaft ausstattet, ist hier die
richtige Adresse. Diese Firmen verfügen über das benötigte
Mindestkapital um eine Kreditfinanzierung anzuschieben. Wobei
wir in Erinnerung bringen sollten, daß Gemeinden die derzeit
günstigten Kreditfinanzierungen erhalten können.
Es ist
Aufgabe unseres Partners diese Finanzierung sicherzustellen.
Unsere Landeskreditinstitute sollten möglichst eingebunden
werden.
Wir erinnern uns, wer z.B. derzeit die Führung der Sparkassen
innehat.
Da wäre doch eine positive Kreditvergabe anzunehmen, oder?
Aber es
gibt ein noch überzeugenderes Modell:
Die BürgerInnen
einbinden. Über eine Beteiligung könnten die BürgerInnen,
z.B. in Form einer verzinslichen Einlage die Investitionen
stemmen.
Und da
wir möglichst viele BürgerInnen beteiligen wollen, müßte
man über eine Deckelung nachdenken, schließlich öffnet man
sonst einem Großinvestor oder einer Heuschrecke die Türe
allzuweit.
Gehen
wir beispielhaft von Einlagen im Bereich von 5.000 - 50.000
EUR / BürgerIn aus:
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 5.000 =
4.000 BürgerInnen als Beteiligte
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 50.000 =
400 BürgerInnen als Beteiligte
Wir
sehen, die Sache ist durchaus realistisch. Und da diese
Einlagen je nach Form der Einlage nicht zurückgezahlt werden
müssen, ist eine gewaltige Rendite für die Einlegenden zu
erwarten.
Das wäre Leistung aus Leidenschaft, statt Leistung - die
Leiden schafft.
Die Rendite ergibt sich aus dem erzielten Stromverkaufspreis
abzgl. der Kosten und dürfte oberhalb zwischen 6% und 8%
liegen.
Klingt
fast wie Weihnachten, nur irgendwie besser.
Denn es gibt diese
Geschäftspartner tatsächlich. Zumindest liegen Angebote vor,
die o.a. Ausführungen im Prinzip entsprechen. Die hier
angegebenen Zahlen, Fakten, Daten sind jedoch als sehr
vorläufig anzusehen, aber durchaus substantiell.
Tatsächlich
wird ein derartiges Modell, zumindest in Teilen bereits Zug um
Zug umgesetzt. Eine Moselgemeinde befindet sich im Aufbau
eines Windparkes.
Auch
liegen erste Genehmigungen der KOM-Aufsicht vor.
Aus
diesem Szenario habe ich die Strukturen übernommen, mit
eigenen Recherchen angereichert und unsere Standpunkte mit
eingebaut. Es soll lediglich ein Arbeitspapier darstellen.
Was hier
vorliegt ist also kein fertiger Gebrauchsvorschlag, niemand
soll ins Abseits gestellt werden.
Uns
liegt es an einem gedanklichen Anstoß, an einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Zahlungsströme
Besonders auffällig
sind für mich die Zahlungsströme aus der Energiegewinnung
und -Verteilung. Nach unserem Modell profitieren alle
Beteiligten, dabei kostet es den Bürger weit weniger als die
bisherige Stromversorgung.
Es
werden also lediglich die Zahlungsströme umgeleitet, es wird
die regionale Wertschöpfung in den Vordergrund gestellt.
Da wird
für mich der Slogan voRWEg gehen glatt zum schweißtreibenden
Bildnis.
Dem Bildnis, von Geldkoffer schleppenden Großkonzernen,
schwerst angefüllt mit des Bürgers Geld.
Zukunft
Da in Zukunft entgegen
allen Unkenrufe auch die denzentrale Stromspeicherung für den
Hausgebrauch zur Verfügung stehen wird, ist es jetzt an der
Zeit, nicht nur den Fuß in die Tür der kommunalen
Daseinsvorsorge zu bekommen, zu der unbedingt die
Energieversorgung gehört.
Sondern
für die Zukunft eine Energieversorgungsstruktur zu
entwickeln, die uns unabhängig von Großkraftwerken macht.
Und es
wird solidarisch:
Wir sind uns in den
Gemeinden im Prinzip einig, daß es eine Art der Beteiligung
an den Gewinnen für alle Gemeinden in der VG geben wird.
Damit gleichen wir nicht nur Standortnachteile aus, sondern es
partizipieren auch die Gemeinden, denen keine Windkraft
vergönnt ist.
Sicherlich
gibt es auch noch einige, wenige Egoisten. Ob hier eine
Kommunalreform dringlich ist?
Kreis
und VG werden dagegen indirekt an der Windkraft partizipieren.
Diese Institutionen erhalten über die Umlagen beträchtliche
Summen aus den einzunehmenden Gewerbesteuern.
Der
Verbandsgemeinde sei als Hilfe zur Selbsthilfe empfohlen, uns
zu unterstützen, so z.B. den Raumordnungsplan des Landes eins
zu eins in den Flächennutzungsplan, möglichst adhoc und ohne
weitere Einschränkungen umzusetzen.
Der Kreis kann ebenfalls mit vorbildlicher Gestaltung der
notwendigen Genehmigungen Punkte sammeln und so auf dringend
benötigtes Geld hinarbeiten.
Arbeiten
alle Hand in Hand zusammen, steht einer baldigen Umsetzung von
Windparks an geeigneter Stelle nichts mehr entgegen.
Wir
hoffen in einer anschaulichen und kurzweiligen Lektüre die
Leistung der
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger dargestellt zu
haben. Sicherlich ist noch wesentlich mehr bei uns geschehen.
Wenn wir also etwas vergessen haben sollten, bitten wir um
Nachsicht.
Euer
Vorstand der VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger
Axel Burdt, Axel Pauly -im Dezember 2011