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VBB e.V. Vereinigung Bürger für Bürger -überparteilich, unabhängig, frei
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.  VBB e.V. Vereinigung Bürger für Bürger -überparteilich, unabhängig, frei .
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 Aufgrund der zahlreichen Nachfragen haben wir
eine kurze Zusammenstellung erarbeitet.

Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt eine Arbeitsgrundlage dar. Bitte lesen Sie den gesamten Text. 

In dem dargestellten Modell ist das finanzielle Risiko (gem. GemO) für die Gemeinde aus unserer Sicht auf die Pachtverträge begrenzt.

Die Entscheidungsträger tragen die Verantwortung von mind. 5 Mio EUR / Anlage. 
Es gibt keine Eile. Sollte auf Vertragsabschluß gedrängt werden, stellt sich die Frage "CUI BONO". 

Wir sind Jahrzehnte ohne WEAs ausgekommen, und weder laufen uns die Investoren weg, noch der Wind...
Sind die Gemeinden sich untereinander einig, wird der Druck vermindert. 
Solidarität unter den Gemeinden ist daher erste Pflicht.

Um einen Windpark, eine/mehrere Windkraftanlage(n) werden zur Planung, der Baugenehmigung und dem Betrieb i.d. Regel benötigt:

1. Planungsgesellschaft 

2. Pachtverträge

3. Betreibergesellschaft

Um eine größtmögliche Wertschöpfung für die Gemeinde und für die BürgerInnen 
"vor Ort" abzusichern, Bedarf es einiger "Beteiligungen".

1. Planungsgesellschaft: 

Gemeinde stellt Mitgeschäftsführer an der Planungsgesellschaft.  
Vorteil: 
-alle Planungsentscheidungen sind von der Zustimmung der Gemeinde abhängig. Die Gemeinde kann Ihre Wünsche umsetzen. Professionelle Unterstützung ist dabei durch den mehrheitlichen Geschäftspartner gewünscht und abgesichert.

-technische Ausgestaltung des Anlagentypes und der Standorte. Nicht das "Billigste" gewinnt.

-bei Zusammenschluß mehrerer Gemeinden werden Standortnachteile vermieden

-Vermeidung unrealistisch hoher Planungsgewinne, welche die Anlage unwirtschaftlich machen können. Je höher der Planungsgewinn, desto niedriger der Gewinn aus dem Betrieb.

-kostet je nach Angebot "Nichts", bringt aber bis zu 100% höhere Einmalzahlungen an die Gemeinde
(Wertschöpfungsbeteiligung).

Zur Planung gehören die Pachtverträge:

2. Pachtverträge 

Bei Pachtverträgen sind aus unserer Sicht folgende Überlegungen anzustellen, bzw. abzuwägen.



- Verpflichtungen und Kosten der Grundstücksbesitzer exakt definieren (z.B. f. Ausgleichsflächen, Wegeinstandhaltungen, Nebenpächerkosten...).

- Inflationsausgleich
jährlich absichern, ggf. eine "Range" vereinbaren. 

- Pachtzahlung in Bezug zu Stromertrag  und erzielbaren Strompreis stellen und damit bilanzierende Tricks vermeiden (Verlustaufrechnungen).

-Vertragslaufzeit beachten, insbesondere "Scheinpacht" vermeiden.

Spätestens nach Abschluß der Planungen wird die Betreibergesellschaft zu gründen sein.

3. Betreibergesellschaft 

Gemeinde und BürgerInnen können stimmberechtigte Anteile erwerben und damit "Teileigentümer" des Windparkes oder der Einzelanlage werden.

Anteilssplittung z.B. per 
5.000,00  - 50.000,00 EUR
(1 Anteil = 5000,00 EUR)
Vorteil: 
- durch eine breite Beteiligung steigt die Akzeptanz zu der Anlage.

- durch eine Stimmberechtigung ist ggf. das "Verhökern" der Anlage an Großinvestoren oder "Heuschrecken" 
zu verhindern.

- durch die Stimmberechtigung wird die rechtliche Möglichkeit abgesichert, Einblick in die Betreiberunterlagen zu erhalten.
Festlegen des Standortes der Betreibergesellschaft vor Ort für die gesamte Dauer des  Anlagenbetriebes  Vorteil: 
-bei strikter vertraglicher Regelung wird das Abwandern des Firmensitzes verhindert (Gewerbesteuer verbleibt am Ort)
GGf. spätere "Übernahme" einzelner WEAs möglich. Vorteil: 
-Aufbau einer kommunalen Stromversorgung als Zukunftsoption

 

 

Ein Beispiel: der Windpark "Sammethöhe".

Unsere Gemeinde Niederscheidweiler plant mit 4 weiteren Gemeinden einen Windpark zu errichten. Allererste Untersuchungen sind vorgenommen worden, so daß bis zu 19 Windkraftanlagen vom 3 Megawatt-Typ angedacht sind. Diese Anlagen würden bei uns etwa ca. 7.3 Mio kw/h Strom pro Jahr produzieren. Das EEG verspricht über 9.2 cent/kw/h und Jahr. Pro Windkraftanlage sind demnach Einnahmen von ca. 671.000,00 EUR/Jahr zu erwarten.

Der Strompreis, ermittelt an der Leipziger Strombörse liegt jedoch zeitweise und zunehmend höher als 9.2 cent/kw/h, so daß derzeit Überlegungen angestellt werden diese Windkraft direkt an der Börse zu vermarkten. Damit würden die Betreiber einen noch höheren Erlös erzielen, während die BürgerInnen allein schon über die nichtabgerufenen Mittel aus dem EEG eine deutliche Strompreissenkung erwarten dürfen.

Weiteres dazu später...
Unsere Gemeinde lud zu einer allgemeinen Bürgerinformation mit Abstimmung zur Windkraft in unser Gemeindehaus.

Diese gut besuchte Bürgerversammlung fand ohne die Teilnahme unseres ehemaligem Kreistagsmitgliedes Hr. Knippschild statt. Da wir im Landkreis den Ausschuß für Umwelt, Abfall & Energie besetzen, konnten von uns weitergehende Informationen und vor allem die Intentionen der Kreisverwaltung zum Thema Windkraft eingebracht werden.

Hier warnt der Kreis vor allzu schnellen Aktionen der "Verpachtung" von gemeindlichen Flächen an Windparkbetreibergesellschaften.

Dargelegt habe ich zudem meine Überzeugung, daß die Gemeinden keinesfalls der Verlockung am schnellen Geld erliegen sollten.

Denn schon im Vorfeld wird seitens vermeintlicher Betreiberfirmen bei derartigen Anlagenprojekten mit "frei" verfügbaren Beträgen in Summen gewunken, daß die derzeitigen, "normalen" Haushaltseinnahmen eher als armselige Zuwendung erscheinen.

Spätestens bei den dann noch zugesicherten, alljährlich wiederkehrenden Summen (>50.000/EUR/Jahr/WEA) aus den "Pachteinnahmen", hatte ich durchaus das Gefühl der aufblitzenden Dollarzeichen im Angesicht einiger Kollegen. Es ist halt verführerisch.

Da wunderte es mich nur noch Anfangs, daß unser Bürgermeister in NSW die Einnahmen (auch) als notwendiges Mittel zur kommunalen Daseinsversorgung einsetzen möchte, zur Sicherung der Infrastruktur per Rücklagenbildung, Seniorenhilfe, schnelles Internet.

Kurzfristig so dachte ich noch, verliest unser BM jetzt unser kleines, feines VBB e.V. Programm zur Entwicklung unserer Gemeinde, mit Dorfladen, Gemeindeschwestern, Fahrdiensten...

Und tatsächlich, bei den BürgerInnen kam diese Darstellung der Mittelverwendung für nachhaltige Maßnahmen recht gut an.

Von den BürgerInnen wurde nun ein überaus positives Votum zur Windkraft abgegeben. Lediglich mit einer Gegenstimme erteilte die Bürgerabstimmung dem Rat die Aufgabe, ein Windkraftprojekt anzuschieben und nach weiteren öffentlichen Bürgerversammlungen ggf. umzusetzen.

Um sich einen Einblick vor Ort in einem Windpark zu verschaffen wurden alle BürgerInnen der Gemeinden Scheidweiler (OSW u. NSW) zu einem Besuch des Windparkes in Reckershausen eingeladen. Per für die BürgerInnen kostenfreiem Bustransfer konnte so alle BürgerInnen Eindrücke und Informationen aus erster Hand erfahren. Hr. Knippschild glänzte mit Abwesenheit.

Die freundliche und informative Führung vor Ort wurde von der Bürgermeisterin Fr. Kreutzer durchgeführt und wird mir noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben.

Der Besuch des noch z.T. im Bau befindlichen Windparkes überraschte eigentlich alle Teilnehmer.

Die Anlagen vom Typ Enercon 101 mit einer Nabenhöhe von bis zu 135 mtr. waren z.T. schon im Betrieb. Die Geräuschentwicklung war aus der Distanz von ca. 400 mtr. nicht oder kaum wahrnehmbar. Selbst unmittelbar vor dem drehenden Windrad war es derart ruhig, daß die Umgebungsgeräusche lauter waren.

Offensichtlich hat die aerodynamische Entwicklung der Flügelprofile mit druckausgleichenden Winglets, die langsamen Drehzahlen von ca. 14 - 19 U/min in Abstimmung der Bauform der Türme den Geräuschpegel derart gesenkt, daß zusammen mit dem getriebelosen Direktantrieb ein technischer Standard erreicht worden ist, bei der die Geräuschemissionen dieser Anlagen keine wesentlichen Beeinträchtigungen bedeuten.

Wichtig scheint mir folgender Hinweis, daß ENERCON nur direktangetriebene, getriebelose Anlagen baut. Der Enercon-Generator dreht daher mit der gleichen Drehzahl wie der Rotor. Andere Hersteller benutzen Getriebe, um die Rotordrehzahl von ca. 20 U/min auf die benötigten 1500 U/min eines "Standardgenerators" anzuheben.

ENERCON scheint der einzige Hersteller zu sein, der die 1500 U/min für "gewöhnliche" Generatoren auf die 14-19 U/min des Rotors reduzieren kann. Die Lösung liegt in einem "speziellen" hochpoligen Ringgenerator mit einem Durchmesser von mehreren Metern, während schnelllaufende Systeme niedrigpolige Generatoren verwenden.

Da langsam drehende Teile gegenüber Schnellläufern grundsätzlich ein geringeres Geräuschpotential besitzen und naturgemäß ein wesentlich geringeres Verschleißpotential aufweisen, spricht aus meiner Sicht einiges für getriebelose Anlagen.

Technisch ist eine Getriebeübersetzung von ca. 1:100 auch alles andere als effizient, schließlich müssen nicht nur die Massen der Zahnräder bewegt werden, es gilt auch noch bis zu 300 Ltr. Getriebeöl zu verquirlen (und zu kühlen).

Zudem werden Getriebe mit fortdauernder Einsatzzeit lauter. Fast jeder kennt (s)ein PKW-Getriebe nach längerer Laufzeit. Mit steigenden Betriebsstunden geht zunehmendes Flanken- und Lagerspiel der sich drehenden Bauteile in ein fröhliches Mahlen der Zahnräder u. Lager über. Dies beeinträchtigt zwar lange Zeit nicht die Funktion, die Geräuschemissionen dürften mit zunehmendem Verschleiß in einer ganz anderen Liga spielen, als bei getriebelosen Anlagen.

Auch die Art der Geräuschkulisse ist wesentlich. An den Rotorenden entstehen durch den Druckausgleich Verwirbelungen in der Luft. Diese Luftwirbel erzeugen bei der Entstehung "Lärm". Doch es ist ein anderer "Lärm", als der, der durch mechanische Laufgeräusche erzeugt wird. Dieses "Singsang" oder "Mahlen" eines Getriebes wird subjektiv anders, meist als störender wahrgenommen.

Daß die Effizienz bei verschleißenden Getriebeteilen durch ansteigenden Reibungsverlust sinkt, ist ebenfalls wenig hilfreich.

Und sollte ein Getriebe tatsächlich einmal in den Getriebehimmel aufsteigen, verbleibt das beinhaltete ÖL in der Umgebung. Sicherlich kann mit BIO-Ölen eine Umweltgefährdung eingeschränkt werden.

Aus technischer Sicht macht m.E. ein Getriebe keinen Sinn. So werden wohl aus kaufmännischer Sicht WEAs mit Getriebe gebaut. Die Frage ist, welcher Anlagentyp ist statt billiger tatsächlich "preiswerter"?

Und damit wären wir beim "Interesse" reiner Fremdbetreibergesellschaften. Denen kann es nämlich schlichtweg egal sein, was vor unserer Türe ggf. radaubrudern könnte. Es ist sogar für (diese) Betreiber in Bezug auf den "Gewinn" fast gleichgültig, ob die WEAs sich drehen oder nicht. Denn der komplette Betrieb wird durch weitere Fremdfirmen auch finanziell abgesichert.

Hier gilt es sich weiter zu informieren und technische Details einzufordern. Das Interesse daran, was man da eigentlich bauen will, läuft Gefahr im Zeichen des schnellen Geldes unterzugehen.

Mit modernen WEAs kann über einen Zeitraum von 20 Jahren eine 97%ige Funktionsbereitschaft garantiert werden. Die Abschreibung erfolgt im Regelfall über einen geringeren Zeitraum, so daß in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach 12-15 Jahren der Entstehungspreis des erzeugten Stromes sukzessive sinkt.

Die "Stromentstehungskosten", all in, belaufen sich nach mir vorliegenden Informationen zwischen
9 und 4.5 cent/kwh/WEA/Jahr.
Die Funktionsgarantien werden bis zu einer Maschinenlaufzeit von 20 Jahren angeboten.

Nochmals im Klartext:
Die WA ist nach 12-15 Jahren "bezahlt". In dieser Zeit sinkt der Stromentstehungspreis von ca. 9 cent auf ca. 4.5 cent/kwh/Jahr.

Sofern sich diese (sehr vorläufigen) Zahlen verifizieren lassen, bedeutet der Einstieg in die Windenergie zur kommunalen Daseinsvorsorge das Füllhorn zur Erledigung gemeindlicher Aufgaben. Mit einem Schlag rekonvaleszieren die Gemeinden zu finanzstarken, autarken Kommunen.

Andererseits stellt dieser "Geldregen", diese Verheißung des Füllhorns, eine gefährliche Verlockung für die Bürgermeister und die Gemeinderäte bei vorschnellem Handeln dar.

Nix tun, null Verantwortung, aber reichlich abkassieren ist zwar das Motto unserer Zeit.

Nur zu Verschenken hat keiner was, schon gar keine privaten "Betreibergesellschaften".
Diese Feststellung ist auch nicht negativ gemeint, diese Feststellung ist eine Binsenweisheit.

Betrachten wir also die "gewöhnliche" Unternehmensstruktur zum Bau und Betrieb eines Windparkes: 

Wir gehen dabei von einer lediglich geklärten Grundstücksbereitstellung aus. Alles "andere" ist offen.

Es wird eine Planungsgesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft, meist in Haftung einer GmbH, übernimmt alle Aufgaben bis zur Baugenehmigung. Gegenstand, Geschäftszweck ist die komplette Abwicklung aller Formalitäten bis die Anlagen tatsächlich gebaut werden können.

Die Planungsgesellschaft ist daher von entscheidender Bedeutung.
Hier gilt es Einfluß zu nehmen, sich ein Stimmrecht zu sichern und mit dem Vertragspartner zusammen die geplante Maßnahme zu entwickeln.

Nur wer in der Planungsgesellschaft als Geschäftsführer mitvertreten ist, kann mitentscheiden.
Ist die Gemeinde da nicht vertreten, kann geplant werden was will...

Voraussetzung ist selbstverständlich ein zuvor getroffenes Abkommen zwischen Gemeinde und "Investor", daß ein Windpark errichtet werden soll und ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde.

Der Pachtvertrag regelt u.a. die Grundstücksnutzung und die zu zahlende Pacht.
Wie der Pachtvertrag gestaltet wird, ist ebenfalls von entscheidender Frage.

Mir sind Pachtverträge bekannt, wo pauschal jede Art der regenerativen Energiegewinnung gestattet wird. Wurden Pachtverträge im Sinne der Planung von erneuerbaren Energiequellen bedingungslos von der Gemeinde mit der Planungs-/Betreibergesellschaft abgeschlossen, kann auf dem gemeindlichen Grundstück so ziemlich alles geplant und, sofern genehmigt, gebaut werden.... Windräder, Photovoltaik aber auch Containments (ggf. a. mit thermonuklearer Energiegewinnung aus Restwärme, Stichwort Peltier- kein Witz, derartige Überlegungen wurden auch schon angestellt).

Wir sehen, wie wichtig eine Beteiligung am Planungsprozess ist. Und es lohnt sich.

Wir suchen also nach einem Vertragspartner, mit dem wir zusammen die Planungsgesellschaft bilden.
In der Sache benötigen wir dort ein Entscheidungsrecht, die Höhe der Beteiligung in dieser Gesellschaft ist eher unwesentlich. Finden wir einen Vertragspartner, der uns z.B. eine Sperrminorität einräumt, dann reicht uns das eigentlich aus.

Der Einstieg in die Planungsgesellschaft kostet weniger, als allgemein erwartet.
Da nur eine Minderheitsbeteiligung benötigt wird, die aber zwingend eine Sperrminorität beinhalten muß, darf die Höhe der Einlage gering sein. GmbHs benötigen 25.000 EUR Eigenkapital. Ein uns vorliegendes Angebot geht z.B. von einem 26%igen Geschäftsanteil der Gemeinde mit Sperrminorität aus.

In diesem Beispiel besteht die Sperrminorität bei 25%. Wir hätten als "26%ig-geschäftsführender" Mitgesellschafter also ein absolutes Entscheidungsrecht innerhalb dieser Planungsgesellschaft, in allen Belangen.

Klartext: Ohne uns geht da nix, der finanzielle Anteil der Gemeinde betrüge dann 6.500,00 EUR.
(26% von 25.000,00 EUR Eigenkapital der GmbH)
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Hier gibt es Angebote, die uns den finanziellen Anteil, also 6.500 EUR komplett vorfinanzieren.
Das Risiko für die Gemeinde beträgt somit "null", da der Betrag nicht einmal rückzahlungspflichtig ist, selbst wenn aus der gesamten Planung am Ende nichts wird.

Der Hintergrund zu diesen Angeboten:
Diese Angebote sind aus meiner Sicht sehr großzügig. Nicht aus "freundschaftlichen" Gründen, sondern aufgrund der Tatsache, daß es den Gemeinden "verboten" ist "finanzielle Risiken" einzugehen.

Unsere Gemeinden werden rechtlich derart gegängelt, daß eine eigenverantwortliche Gestaltung der Gemeinde nach Willen der Bundes-/Landesregierung am gemeindlichen Sandkasten aufzuhören hat.

Das "zwingt" faktisch zu solchen Geschäftsmodellen, will eine Firma mit der Gemeinde ins Geschäft kommen.

Weiter:
Die Planungsgesellschaft ist jetzt aufgestellt, die Pachtverträge sind abgeschlossen. Ab jetzt kostet die Sache "echtes" Geld. Denn die Planungsgesellschaft muß alle Ausgaben vorfinanzieren, bis die Baugenehmigung für den Windpark erteilt ist. Damit ist die Arbeit der Planungesellschaft beendet.

Auch diese Kosten der Planung werden in unserem Beispiel von unserem Vertragspartner vorfinanziert, es geht halt nicht anders.

Erst am Ende der erfolgreichen Planung entsteht erstmals ein echter Geldwert, womit die Planungsgesellschaft eine Wertschöpfung vorgenommen hat. Der Wert besteht in der Berechtigung zum Bauen, der Baugenehmigung. Das genehmigte Baurecht ist daher ein oft durchaus millionenschwerer Wert, dieser Wert ist bei Investoren und Banken "beleihbar".

Die Höhe der Wertschöpfung ergibt sich aus den Kosten und dem kalkulierten "Gewinn".
Insgesamt wird so ein "Kaufpreis" ermittelt, der auf der einen Seite alle Kosten und Risiken finanztechnisch includiert und auf der anderen Seite dem Marktwert entspricht. Dieser Marktwert ist beeinflußbar.

Die Planungsgesellschaft berechnet also einen Aufschlag auf die Kosten, den eigenen Gewinn. Wie hoch der "eigene" Gewinn ist, legt die Planungsgesellschaft selbst fest. Sind wir mit bei der Musik, bestimmen wir als Gemeinde (mit), wie hoch der Gewinn sein soll -und damit auch, wieviel die Anlage später kosten wird. Wir beeinflussen damit denn Marktwert.

Mit Abschluß des Verkaufes der Baugenehmigung aus der Plaungsgesellschaft haben wir als gemeindlicher Mitgesellschafter mit der Planungsgesellschaft erstmals Geld "verdient", und das ohne jedes Risiko für die Gemeinde(n).
Doch Vorsicht: Verantwortliches Handeln ist angesagt. Je höher der "Planungsgewinn", desto teurer ist am Ende die Anlage. 

Greift die Planungsgesellschaft durch einen hohen Kaufpreis viel Geld ab, z.B. um die Gemeinden mit hohen Einmalzahlungen zu bedenken, dann ist die anschließende Rendite umso geringer. 

Denn die Windmühle, der Windpark muß letztlich alle Kosten erwirtschaften.

Mit dem "Verkauf" der Baugenehmigung ist die Arbeit der Planungsgesellschaft erledigt. Die Gesellschaft zahlt die Gewinnanteile aus (Gemeinde & Partner) und wird aufgelöst.

Mit der Auszahlung gelingt der Einstieg in die tatsächliche Beteiligung der Gemeinden an der Betreibergesellschaft. Es ist der Beginn einer eigenständigen, nachhaltigen Energieerzeugung.
Die Gemeinde erhält somit die Möglichkeit der Eintrittskarte für die schöne, neue, höchsteffektive und zukunftssichere Energieversorgung. Die Gemeinde kann jetzt Miteigentümer an Windkraftanlagen werden.

Folgende Zahlen wären bei einer Planungsbeteiligung realistisch, sofern die Anlage genehmigt wird:

Einmalzahlungen pro WEA an Gemeinde
(Gemeinde ist Grundstücksbesitzer) 65.000 TSD EUR
zzgl. Planungsgewinn (anteilig): 52.000 TSD EUR
---------------------------------------------------------------------------------------
sicher Zahlungen an die Gemeinde pro WEA 117.000 TSD EUR

Manche Firmen legen noch "Eilzuschläge" drauf. Diese Zahlungen bewegen sich bei
20 TSD EUR/WEA und wären ggf. noch hinzuzurechnen.

Im "günstigsten" Fall verfügt die Gemeinde über 137.000 EUR pro WEA.
Bei mehreren WEAs stände dementsprechend ein Vielfaches zur Verfügung.

Das Geld könnte die Gemeinde nun nehmen und sich zurücklehnen. Oder die Gemeinde investiert.

Betreibergesellschaft:
In o.a. Beispiel ist die Betreibergesellschaft an einem Investment von Gemeinden und Bürgern interessiert. Die Gemeinde und die BürgerInnen können sich also beteiligen und Anteile an dem Windpark, an den Windmühlen erwerben.

Ca. 1.1 Mio EUR (20-25% der Baukosten) werden zur Finanzierung eine einzigen WEA benötigt. Würde die Gemeinde also 1.1 Mio EUR aufbringen, gehört eine WEA prinzipiell der Gemeinde.

Die Finanzierung einer WEA ergäbe über eine Laufzeit von 20 Jahren, bei voll abgedecktem Risiko, ein Betriebsergebnis von ca. 3.3 Mio EUR.
Diese Ausschüttung wird jährlich verteilt in Beträgen von aufsteigend 150.000 - 600.000 EUR pro Jahr (vor Steuern) garantiert.

Dieses Beispiel includiert einen Vollwartungsvertrag und basiert auf der EEG Einspeisevergütung.

Fazit; bei 1.1 Mio Eigenkapital werden in 20 Jahren mind. 3.3 Mio EUR ausgeschüttet.

Die WEA als "eigene" Anlage der Gemeinde:
Für eine Gemeinde, die z.B. 6 Anlagen auf eigenem Gelände aufstellen kann und sich an der Planungsgesellschaft beteiligte, ergibt sich überschlagsmäßig folgende Kalkulation:

Eigenkapitalbedarf: 1.1 Mio EUR (Rest wird kreditfinanziert)
Vorhandenes Kapital: 137.000 EUR (Planungsgelder x 6 WEAs) = 822.000 EUR
Restbedarf: 278.000 TSD EUR

Für die einzelne WEA, deren Beispiel wir hier in einer Finanzierung durchspielen, gäbe es natürlich keine "Pacht" von der Betreibergesellschaft, für die 5 weiteren WEAs fallen Pachtzahlungen an.

Aus den Grundstückspachten werden ab Anlagenbetrieb dann jährlich zwischen 35.000-55.000 EUR ausgezahlt. Die "eigene" WEA erzeugt im ersten Jahr einen Gewinn von ca. 150.000 EUR. Mit diesen Zahlungen ließen sich sicherlich die fehlende Differenz (278.000 TSD EUR) des Eigenkapitales ausgleichen.

Fassen wir zusammen (6 WEAs):

a) 
Die Gemeinde beteiligt sich an der Planungs- und Betreibergesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete Kapital ein. Damit wird eine einzelne WEA finanziert.
Bei 6 WEAs auf gemeindeeigenem Grund kann die Gemeinde Gewinne von 3.3 Mio EUR für die "eigene" WEA zzgl. ca. 5 Mio. EUR für die restlichen 5 WEAs erzielen -vor Steuern und auf Grundlage des EEGs.

Im Ergebnis ständen dann mind. 8 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

b) 
Die Gemeinde beteiligt sich an der Planungsgesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete Kapital nicht ein. Damit wird keine einzelne WEA finanziert.

Die Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung von 822.000 EUR.
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor Steuern

Im Ergebnis ständen dann mind. 5.77 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

c) 
Die Gemeinde beteiligt sich an gar nichts, sondern begnügt sich mit der Verpachtung.

Die Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung von 510.000 EUR
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor Steuern.


Im Ergebnis ständen dann mind. 5.46 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren, zur Verfügung.

Halten wir jedoch fest:
Bevor die Anlage gebaut werden kann, sind schon einmal ein paar Hunderttausend EUR aufzubringen.

Das ist die Krux, warum nicht Hänschen Klein einen Windpark bauen kann, selbst wenn er ausreichend Grundstücke hätte.

Wenn erst am Ende ein Wert entsteht, vorher aber Kosten in Höhe hunderttausender EUR auflaufen, braucht man zwangsläufig einen solventen Partner.

Diesen Partner stellt die "Planungs- und Betreibergesellschaft auf der Mehrheitsseite". Die Betreibergesellschaft zahlt den "Kaufpreis" für das Recht, die Anlagen zu bauen, an die Planungsgesellschaft.

Ab dann wird es richtig teuer. Um die Anlagen zu bauen und in Betrieb zu nehmen sind gewaltige Investitionen zu stemmen.

Dazu braucht die "Betreibergesellschaft" Investoren. Sitzt die Gemeinde nicht mit am Tisch, weil in vorauseilender Verheißung des Füllhorns mit den Pachtverträgen jede Einflussnahme ausgeschlossen wurde, liegt es in fremden Händen, was passiert.

Investoren aus "weitweg" haben dabei sicherlich andere Interessen als "heimische" Investoren. Großinvestoren haben andere Interessen als "bürgerlich" organisierte Betreibergesellschaften. Während die "bürgerlich-gemeindlichen Interessen eher in solider Technik mit möglichst leise laufenden Windrädern liegen, gilt für rein wirtschaftlich orientierte Unternehmen eher die "billigste" Version als wünschenswert. Hauptsache das Teil übersteht die Garantiezeit, evtl. abgekürzt durch einen Weiterverkauf an wen auch immer.

Für die VBB e.V. ist von besonderem Interesse, daß die Wertschöpfung so weit wie möglich in der Region verbleibt. Das bedeutet, daß die Gemeinde, daß die BürgerInnen so weit wie irgend möglich an den Gesellschaften beteiligt werden.

Wer "seine" WEA vor der Haustür findet, sieht bildlich wie mit jeder Rotorumdrehung Geld in seinen Geldbeutel geschaufelt wird.

Eine "eigene" Anlage liefert zudem Strom, ohne Inflationsgefahr und ohne Brennstoffkosten. Was das Ding dagegen kostet, ist auf 20 Jahre kalkuliert. Zumindest wenn staatliche Begehrlichkeiten außen vorgehalten werden.

Zurück zum MIT-ENTSCHEIDUNGSRECHT:
Wie wichtig das MIT-Entscheidungsrecht ist möchte wir kurz erläutern:

1. Steuern:
Es werden Gewerbesteuern in erheblichem Umfang anfallen. Diese Gewerbesteuern werden (hauptsächlich) am Unternehmenssitz fällig. Liegt der Unternehmensitz am Ort des Windparkes beheimatet, profitieren in erster Linie der Kreis und die betreffende VG.

Zwar erhält die Gemeinde diese Gelder, darf diese aber freundlichweise sofort per Kreis-/VG Umlage an den Kreis und die VG weiterleiten. In den Gemeinden werden derzeit von 100.000 EUR Gewerbesteuern mehr als 83.000 EUR an Kreis und VG abgeführt.

Freut den Kreis, freut die VG -und freut die Gemeinden, wenn mit diesen Geldern endlich verantwortungsvoll umgegangen wird, z.B. zur Senkung der Umlagen ;-).

So weit, so gut.

Schlechter ist es, wenn der Sitz des "Windparkunternehmens" in Timbuktu liegt. Dann bekommt Timbuktu die Gelder. Und um diese Gelder zu bekommen, dürfte es einen echten Wettbewerb der Vergünstigungen für Firmen geben, die sich in dem jeweiligen "Timbuktu" ansiedeln wollen würden - Briefkasten reicht. Selbst wenn gesetzliche Regelungen die Gewerbesteuer vor Ort "sichern". Wenn Eines in Deutschland gilt, dann die Unberechenbarkeit von Politikern und deren Gesetzgebung.

Beispiel:
Gewisse Wasserkraftwerke waren jahrzehntelang an der Mosel mit dem Betriebssitz in der entsprechenden Moselgemeinde beheimatet. Diese Betriebsgesellschaft zahlte vor Ort (reichlich) Gewerbesteuren, der Gemeinde ging es wirtschaftlich gut. Gemeindlich konnten langfristige Maßnahmen angeschoben werden, dachte man....

Irgendwann kam die Betriebsgesellschaft auf die Idee, daß es noch viel "schönere" Orte für einen Betriebssitz geben könnte -und wurde fündig. VoRWEg ging man mit dem Betriebssitz nach Essen, gelegen im wunderschönen Ruhrgebiet, welches jetzt noch ein wenig schöner werden konnte. Mit den Einnahmen aus der Stromrechnung der Kunden an der Mosel....

Die Moselgemeinde hat seitdem ein weiteres Problem. Die Wasserkraftanlagen benötigen schließlich auch Infratruktur, die unterhalten werden will.

Diese Beispiele gibt es zuhauf. Kaum ein Großkonzern, der nicht voRWEg ging, meist direkt in "Offshore" Länder.

So was brauchen wir hier nicht, garantiert.

2. Pachteinnahmen
Selbst wenn in unserem Beispiel die "Pachteinnahmen" vor Ort in der Moselgemeinde verbleiben, ist dies nur ein Wermutstropfen.

Denn "diese" Pachteinnahmen wurden vor Jahrzehnten festgelegt. Sind diese Einnahmen für Jahrzehnte festgeschrieben aber plötzlich nicht mehr marktgerecht, haben wir ein gewaltiges Problem.

Wer garantiert uns heute, daß wir nicht in eine ähnliche Falle tappen?

Werden die Pachteinnahmen nicht "weitsichtig" geregelt, also in unserem Beispiel sowohl unter Berücksichtigung der in Zukunft zu erwartenden Strompreisentwicklung, als auch (hyper)inflationsbereinigt, kann die Pachteinnahme sehr schnell zum Brot ohne Butter werden.

Ggf. sogar noch "ohne Brot", wenn Vertragsverpflichtungen gegenüber der Betreibergesellschaft die Gemeinde zu Kosten verpflichten, die eines Tages nicht durch die Pachteinnahme gedeckt werden können.

Fazit:
Vom Füllhorn zum finanziellen Signalhorn, (s-o-s....mayday), kann es ein kurzer Weg sein.
Soweit darf es nicht kommen. Daher stellt die anteilige, eigene Energieerzeugung immer den sicheren Weg dar.

Wie schwierig es ist, bei "reinen" Pachtverträgen die Einnahmen in realistischer Höhe abzusichern, zeigt auch folgendes, zugegeben kreatives Beispiel:

Betragen die Pachteinnahmen (vertraglich abgesichert) z.B. 10% des erzielten Strompreises, stellt sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle des tatsächlich erzielten Strompreises, sondern auch ob der Strom marktgerecht verkauft wurde.

Eine rein gewinnorientierte Betreibergesellschaft könnte Anlaß sehen, den Strom aus "unserem" Windpark, sagen wir zum "Selbstkostenpreis" faktisch zu verschenken.

Bilanztechnisch machen Verluste Sinn, nämlich dann, wenn mit (exorbitanten) Gewinnen, die an anderer Stelle erzeugt wurden, verrechnet werden kann.

Da wir in diesem Beispiel nur den Anteil am Stromverkaufspreis erhalten, wäre Schluß mit Lustig mit den Gemeindefinanzen. Ebenso wenn die Anlage an eine "Heuschrecke" vertickt würde.
Oder an einen Investor z.B. aus China, denn unsere Rechtsansprüche liegen dann ebenfalls in China, Prost Mahlzeit.

Um es klar und deutlich zu sagen:
Wir unterstellen niemanden ein unredliches Interesse oder Verhalten.
Nur, wer seine Verantwortung abgibt, wer lieber zockt statt zu arbeiten, den bestraft das Leben.
Und, über den "Tisch" gezogen werden kann nur der, der sich ziehen läßt.
Schnelles Geld ist nicht alles.

Wir kommen zum Kernpunkt:
Energiegewinnung ist das A und O, seit die Menschheit das Feuer gefunden hat.
Mit Energie (und mit Abfall) wird das große Rad beim Geldverdienen gedreht. 

Energie kostet faktisch in der Erzeugung wenig, der Gewinn ist umso gewaltiger.

Vor nicht allzu langer Zeit wäre man bei diesen Gewinnspannen wegen Wucher angezeigt worden.

Mit Energie wird die Zukunft gesichert.
Es muss daher in essentiellem Interesse der Gemeinden sein, ja im vorrangigen Interesse der Gemeinden liegen, eine dezentrale, eine eigene Energieversorgung für alle BürgerInnen und der heimischen Betriebe als mittel- bis langfristiges Ziel sicherzustellen.

Das hat absolute Priorität -vor jedem schnellen Euro.
Ein erster Schritt: die Senkung der Strompreise zur Entlastung der BürgerInnen und als Wettbewerbsvorteil zur Sicherung der gemeindlichen Wirtschaft.

Doch nur wenn wir Einfluss auf die Energiegewinnung haben, nur wenn wir
MIT-entscheidungsberechtigt und -verpflichtet einer Planungs-/Betreibergesellschaft angehören, nur wenn wir Verantwortung übernehmen, dann haben wir die Möglichkeit die Daseinsvorsorge für unsere Gemeinden und BürgerInnen umzusetzen.

Das macht sich bezahlt, wieviel zeigt ein kleines Zahlenbeispiel:
Eine einzige WEA, 3 Megawatt-Klasse, bringt bei uns voraussichtlich einen Stromertrag von
ca. 7.3 Mio kw/h pro Jahr.

Eine kleine Rechnung:
7.300.000 kw/h / WEA x 9.2 cent EEG = 671.000, 00 EUR Stromeinnahmen pro Jahr.
Liegt der Strompreis oder der Stromertrag höher, steigen die Einnahmen. Denn das neue EEG erlaubt auch den Freiverkauf an der Leipziger Strombörse, so man akkreditierter Stromverkäufer ist.

Ein anderes Beispiel:
Anlagenpreis, geschätzt: ca. 5 Mio EUR, verteilt auf 15 Jahre, Zinssatz 3% fest, Finanzierung 100%:
Macht eine Jahresrate von ca. 414.000,00 EUR. Verbleiben also knapp 260.000 EUR pro Jahr.

Abzüglich weiterer Kosten für Unterhalt + Wartung = 88.000 EUR (All-In-Vertrag), zzgl. Steuern und Netzentgelten etc. , dürfte ein noch mehr als erkleckliches Sümmchen übrigbleiben.

Auf jeden Fall mehr, als die und angebotenen ca. 50.000 EUR in Form der alleinig monetären Verpachtung der Grundstücke.

Nach Ablauf von 12 - 15 Jahren wird es dann richtig interessant: für die letzten Jahre bis zum Ablauf der garantierten wirtschaftlichen Laufzeit der WEAs von 20 Jahren, gibt es bei garantiertem "Restrisiko" nach obiger Rechnung mind. 671.000 EUR Einnahmen, abzgl. der Kosten.

Da aber in 20 Jahren ein ganz anderer Strompreis anzunehmen ist, dürfte der "Gewinn" nochmals sprunghaft ansteigen und die nächste WEA komplett vorfinanzieren.

Noch ist die Sache aber nicht perfekt:
Uns ist es einem bezahlbaren Strompreis für die BürgerInnen und Betrieben in unseren Gemeinden gelegen. Das hat Priorität.

Ein weiteres "Gedankenspiel":
Wir kalkulierten bei allen vorangegangenen Überlegungen einen Stromverkaufspreis von
ca. 9.2 cent/kwh.

Für diesen Strompreis würden uns alle BürgerInnen um den Hals fallen, so er an die Haushalte weitergeleitet werden könnte.

Kann er natürlich nicht.
Berücksichtigen wir die weiteren Kosten, wie Netzengelte, Steuern, Abgaben etc., so kann aus unserer Sicht ein Endverbraucherpreis von unter 19 cent/kwh durchaus erreicht werden.

Dabei ist ein Stromverkaufspreis aus unserem Windpark von ca. 13 cent angedacht, zzgl. Steuern und Abgaben müßte, incl. Gewinn des Partners, ein Endverbraucherpreis von 19 cent/kwh realisiert werden können.

Derzeit werden die BürgerInnen mit mind. 23 cent/kwh belastet.
Unser Modell ergäbe dagegen eine über 15 prozentige Senkung des Strompreises.

Und, ist es aufgefallen?
Wenn wir den Strom für 13 cent, statt der 9.2 cent "verkaufen", dann sieht die gemeindliche Rechnung wie folgt aus: 13 cent x 7.3 Mio kwh = 949.000 EUR/Jahr. Das hat was.

Bleibt die Frage der Bürgerbeteiligung:
Die Betreibergesellschaft braucht jede Menge Geld. Für 19 WEAs dürften roundabout 90-100 Mio. EUR an Kosten bis zur Fertigstellung aufzubringen sein.

Dafür benötigt man unbedingt einen "solventen" Partner. Unser Wunschgeschäftspartner, der mehrheitlich die Planungs-/Betreibergesellschaft ausstattet, ist hier die richtige Adresse. Diese Firmen verfügen über das benötigte Mindestkapital um eine Kreditfinanzierung anzuschieben. Wobei wir in Erinnerung bringen sollten, daß Gemeinden die derzeit günstigten Kreditfinanzierungen erhalten können.

Es ist Aufgabe unseres Partners diese Finanzierung sicherzustellen. Unsere Landeskreditinstitute sollten möglichst eingebunden werden.
Wir erinnern uns, wer z.B. derzeit die Führung der Sparkassen innehat.

Da wäre doch eine positive Kreditvergabe anzunehmen, oder?

Aber es gibt ein noch überzeugenderes Modell:
Die BürgerInnen einbinden. Über eine Beteiligung könnten die BürgerInnen, z.B. in Form einer verzinslichen Einlage die Investitionen stemmen.

Und da wir möglichst viele BürgerInnen beteiligen wollen, müßte man über eine Deckelung nachdenken, schließlich öffnet man sonst einem Großinvestor oder einer Heuschrecke die Türe allzuweit.

Gehen wir beispielhaft von Einlagen im Bereich von 5.000 - 50.000 EUR / BürgerIn aus:

100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 5.000 = 4.000 BürgerInnen als Beteiligte
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 50.000 = 400 BürgerInnen als Beteiligte

Wir sehen, die Sache ist durchaus realistisch. Und da diese Einlagen je nach Form der Einlage nicht zurückgezahlt werden müssen, ist eine gewaltige Rendite für die Einlegenden zu erwarten.

Das wäre Leistung aus Leidenschaft, statt Leistung - die Leiden schafft.
Die Rendite ergibt sich aus dem erzielten Stromverkaufspreis abzgl. der Kosten und dürfte zwischen 6% und 8% liegen.

Klingt fast wie Weihnachten, nur irgendwie besser.
Denn es gibt diese Geschäftspartner tatsächlich. Zumindest liegen Angebote vor, die o.a. Ausführungen im Prinzip entsprechen. Die hier angegebenen Zahlen, Fakten, Daten sind jedoch als sehr vorläufig anzusehen, aber durchaus substantiell.

Tatsächlich wird ein derartiges Modell, zumindest in Teilen bereits Zug um Zug umgesetzt. Eine Moselgemeinde befindet sich im Aufbau eines Windparkes.

Auch liegen erste Genehmigungen der KOM-Aufsicht vor.

Aus diesem Szenario habe ich die Strukturen übernommen, mit eigenen Recherchen angereichert und unsere Standpunkte mit eingebaut. Es soll lediglich ein Arbeitspapier darstellen.

Was hier vorliegt ist also kein fertiger Gebrauchsvorschlag, niemand soll ins Abseits gestellt werden.

Uns liegt es an einem gedanklichen Anstoß, an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Zahlungsströme
Besonders auffällig sind für mich die Zahlungsströme aus der Energiegewinnung und -Verteilung. Nach unserem Modell profitieren alle Beteiligten, dabei kostet es den Bürger weit weniger als die bisherige Stromversorgung.

Es werden also lediglich die Zahlungsströme umgeleitet, es wird die regionale Wertschöpfung in den Vordergrund gestellt.

Da wird für mich der Slogan voRWEg gehen glatt zum schweißtreibenden Bildnis.
Dem Bildnis, von Geldkoffer schleppenden Großkonzernen, schwerst angefüllt mit des Bürgers Geld.

Zukunft
Da in Zukunft entgegen allen Unkenrufe auch die denzentrale Stromspeicherung für den Hausgebrauch zur Verfügung stehen wird, ist es jetzt an der Zeit, nicht nur den Fuß in die Tür der kommunalen Daseinsvorsorge zu bekommen, zu der unbedingt die Energieversorgung gehört.

Sondern für die Zukunft eine Energieversorgungsstruktur zu entwickeln, die uns unabhängig von Großkraftwerken macht.

Und es wird solidarisch:
Wir sind uns in den Gemeinden im Prinzip einig, daß es eine Art der Beteiligung an den Gewinnen für alle Gemeinden in der VG geben wird. Damit gleichen wir nicht nur Standortnachteile aus, sondern es partizipieren auch die Gemeinden, denen keine Windkraft vergönnt ist.

Sicherlich gibt es auch noch einige, wenige Egoisten. Ob hier eine Kommunalreform dringlich ist?

Kreis und VG werden dagegen indirekt an der Windkraft partizipieren. Diese Institutionen erhalten über die Umlagen beträchtliche Summen aus den einzunehmenden Gewerbesteuern.

Der Verbandsgemeinde sei als Hilfe zur Selbsthilfe empfohlen, uns zu unterstützen, so z.B. den Raumordnungsplan des Landes eins zu eins in den Flächennutzungsplan, möglichst adhoc und ohne weitere Einschränkungen umzusetzen.
Der Kreis kann ebenfalls mit vorbildlicher Gestaltung der notwendigen Genehmigungen Punkte sammeln und so auf dringend benötigtes Geld hinarbeiten.

Arbeiten alle Hand in Hand zusammen, steht einer baldigen Umsetzung von Windparks an geeigneter Stelle nichts mehr entgegen.

Wir hoffen in einer anschaulichen und kurzweiligen Lektüre die Chancen und Möglichkeiten einer "regenerativen" Stromerzeugung im Allgemeinen und im Besonderen in der Form von Windkraftanlagen zusammengefasst zu haben. 

Wichtig ist uns, daß diese Anlagen eine "Partnerschaft darstellen" -regional und zusammen mit den Gemeinden und BürgerInnen, sowie einem verantwortlich handelndem "Partner"  errichtet und betrieben. 

Eine reine Verpachtung von Grundstücken zum Betrieb v. Windkraftanlagen lehnen wir ebenso ab, wie den Ausschluß privater BürgerInnen.

Wenn wir etwas übersehen haben sollten oder sich Fehler eingeschlichen haben, bitten wir um Nachsicht und Nachricht.

Axel Burdt
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger- im Dezember 2011
Ratsmitglied NSW
Mitglied des Kreisausschußes BKS-Wittlich: Umwelt, Abfall & Energie


 

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