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FAQs - die meisten
Fragen mit kurzer Antwort.
FAQs
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1. |
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Worum
geht es? |
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Es geht um Beiträge
der "ersten Herstellung" für bereits vorhandene Erschließungsanlagen. |
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2. |
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Wen
betrifft es?
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Es betrifft alle BürgerInnen;
Hausbesitzer und Mieter! Mieter zahlen diese Kosten in der Miete, Haus-
und Grundbesitzer werden vorab belastet.
"Neu" abgerechnet werden Anlagen, die von dem Bürger längst
(und oft schon mehrfach) bezahlt wurden.
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3. |
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Was hat das
Verwaltungsgericht festgestellt?
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Das Verwaltungsgericht
hat die vorgelegten Unterlagen und Dokumente (mind. 500 Seiten)
durchgearbeitet.
Es ist dem Vortrag der Kläger vollumfänglich gefolgt.
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4. |
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Ist das Urteil des
Verwaltungsgerichtes "einseitig" erfolgt?
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Das VG-Gericht hat sehr
umfassend geprüft.
Es hat die totale Rechtswidrigkeit der Bescheide auf allen Ebenen
festgestellt.
Es hat die Anlagen in der Gesetzesgrundlage (KAG / AO) als beitragsfrei
bewertet, ebenso die Abrechnung der Bescheide nach den Satzungen als rechtswidrig verurteilt. Es hat den Sachvortrag der
"Verbandsgemeinde" als unrichtig erklärt.
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5. |
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Was machte das
Oberverwaltungsgericht?
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Das OVG-Urteil hob das
Urteil des Verwaltungsgerichts auf.
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6. |
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Wo
stellt sich jetzt das
Problem?
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"Willkürlich"
erstellte Beitragsbescheide werden "rechtsfähig".
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7. |
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Wie kann das sein?
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Das
Oberverwaltungsgericht Koblenz urteilt als "letzte"
landesgerichtliche Instanz.
Recht und Gesetz sind in der Hand der Richter des Senates.
In diesem Fall urteilte der 6.Senat unter Richter Dr. Mildner, Dr.
Beuscher und Hr. Kröger (Verwaltungsgericht Trier! ).
Mit krassen Fehlurteilen wird somit Unrecht "rechtlich" faktisch
zum
"Gesetz".
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8. |
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Welche
Tragweite hat das OVG-Urteil?
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"Unbeschränkte"
Einnahmen durch die Gemeinden -für alle Zeit.
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9. |
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Welche Intention wird
vom OVG verfolgt?
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Die Intention ist nicht
nachweisbar. Bei derartigem Urteilsspruch liegt jedoch die Vermutung nahe,
daß die öffentlichen "Schulden" durch exorbitante Beitragsmaßnahmen
ausgeglichen werden sollen -zugleich werden die Ausgaben jeder Kontrolle
entzogen -Willkür pur.
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10. |
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Welche
"Summen" können abverlangt werden? |
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Für eine 1000 qm große
Grundstücksfläche können je nach Umfang der "nochmaligen Erschließungsmaßnahmen"
Beträge in fast unbegrenzter Höhe berechnet werden.
Im Regelfall dürften sich diese Kosten ab 10.000,00 EUR aufwärts
bewegen.
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11. |
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Sind die Erschließungsmaßnahmen
nicht irgendwann "fertig"?
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Laut
OVG wäre eine Anlage über "Wesensänderungen" immer
"neu" beitragspflichtig.
Durch das
OVG-Urteil ist eine "al-gusto" Abrechnung in zeitlich
unbegrenzter Abfolge möglich -so wurden in diesem Fall über einen
Zeitraum von ca. 25 Jahren, die gleiche "Anlage" dreimal
"total" abgerechnet.
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12. |
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Was sind Wesensänderungen?
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Das Wesen einer
Abwasseranlage ist laut OVG wohl unergründlich....
(HINWEIS: Das Wesen der
Abwasserbeseitigungsanlage besteht in der Aufnahme und Abgabe von
Abwasser -denn lt. Gesetz ist Abwasser jedes zum Fortleiten gesammeltes Wasser -§ 54
Wasserhaushaltsgesetz).
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13. |
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Wer zahlt ist raus?
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Nein. Wer einmal
zahlt, zahlt nochmal, wer zweimal zahlt, zahlt nochmals.
Gegenfrage:
Wer gibt schon sprudelnde Einnahmequellen
auf?
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-eine never ending story- |
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14. |
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Zahlen die Bürger nicht
auch Modernisierungs-/Instandsetzungsgebühren"?
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Jupp, die BürgerInnen
zahlen zu den x-maligen "Einmalbescheiden" für die Anlagen
(z.B. Kanal & Wasser) auch noch "Unterhaltungskosten,
Modernisierungskosten, Reparaturen in Form der wiederkehrenden Beiträge
-Gelder, die anderweitig verbraten werden.
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15. |
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Wird das Verfahren nicht
aus "Eigenwohl" geführt?
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Aufwand und Kosten stehen
in keinem Verhältnis zur individuellen Beitragsbelastung.
Bei Eigenwohl geht es
um den persönlichen "wirtschaftlichen Vorteil".
Der "Wert" der Beitragsbescheide steht in keinem Verhältnis zur
Arbeit, dem Aufwand, der Zeit und den Kosten.
Den Klägern ging es nie um das "Eigenwohl".
Stattdessen haben die Kläger vor der Baumaßnahme alle betroffenen BürgerInnen
aufgerufen, sich an den Verfahren selbst zu beteiligen und Widerspruch
einzulegen.
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16. |
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Wie hoch war
bisher der Aufwand?
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Nach
wirtschaftlichem Maßstab dürften hier Kosten in Höhe von mind.
100.000 EUR angefallen sein. Es stecken in diesem Projekt die Arbeit
von drei Jahren, "hunderte" Arbeitsstunden, mehrere gerichtliche
Vorverfahren, die Hilfe dutzender Ingenieure, Rechtswissenschaftler,
länderübergereifend
arbeitender Anwaltskanzleien, BürgerInnen, Universitäten...
Allein zur
Verfahrensvorbereitung war aufgrund der Akteneinsichtsverweigerung ein Auskunftsverfahren nach dem LUIG bis vor
das OVG notwendig.
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17. |
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Was ist zu tun?
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Schließen Sie sich uns
an.
Diese Urteile des OVG gehen alle BürgerInnen an.
Die Revisionskläger kämpfen hier nicht für das "Eigenwohl",
sondern für eine allgemeine Rechtssicherheit.
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18. |
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Wie kann "ich"
unterstützen?
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A.
Durch
Öffentlichkeit, Öffentlichkeit, Öffentlichkeit!
Benutzen Sie unser Informationsangebot, reden Sie mit Ihrem Nachbarn,
Ihrem "politischen Vertreter", lassen Sie niemals locker. |
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B. Durch
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Anzeigen, Fahrtkosten, Telefon, Vorträge...).
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C.
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Mitgliedsantrag
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19. |
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Haben Sie weitere Fragen
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Kontaktadresse:
Axel Burdt: mailto:
a.burdt(aet)vbbev.de
V.i.S.d.P. Axel Burdt,
VBB e.V. - Vereinigung Bürger für Bürger
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