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FAQs zur Aktion "gegen Abgabenwillkür"
-die meisten Fragen mit kurzer Antwort-
 

 

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5x5trans.gif (846 Byte) Spenden:
Stichwort
"gegen Abgabenwillkür"
5x5trans.gif (846 Byte) Zweck:
Finanzierung
Revisionsverfahren gegen u.a. OVG-Urteil

Kosten:
EUR 8000.00

Spenden - Stand:
ca. "Halbzeit"

Danksagung:
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren individuellen Einsatz.

5x5trans.gif (846 Byte) Spenderliste
(Auszug)
Es erfolgt keine Veröffentlichung von Daten ohne Ihre Zustimmung.

Gruppierungen, Namen und Beträge werden gerne auf ausdrücklichen Wunsch ausgewiesen.
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Betrifft:
"alle BürgerInnen"
Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer,
Mieter

Ziel:
"Allgemeinheit"
-Rechtssicherheit
-Schutz des Eigentums
-Schutz vor Abgabenwillkür

Herzlichen Dank 
an:

Personen / Gruppierungen

Fr. H.W., Grosslittgen
"Arbeitsbienchen", (NRW)
Ortsgruppe Graach a.d.Mosel (500.- EUR)
Klägergruppe Niederscheidweiler
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger
Hr. W.E., Graach
Hr. P.S., Schladt
Hr. M.E., Andel
Hr. A.P., Graach
Hr. O.P., Graach
FWG VG-Thalfang e.V.
J.Rehmann
Kr. Cochem/Zell
Bitte spenden Sie. Jede Spende ist willkommen und unterstützt die Sache.

Spendenaufruf als Download 
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Informationen & Fragen:
Ansprechpartner:
Axel Burdt
06574 / 900 058 ab 14.00 Uhr
mailto: a.burdt@vbbev.de
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FAQs - die meisten Fragen mit kurzer Antwort.

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1.
Worum geht es?
Es geht um Beiträge der "ersten Herstellung" für bereits vorhandene Erschließungsanlagen.
2.
Wen betrifft es?
Es betrifft alle BürgerInnen; Hausbesitzer und Mieter! Mieter zahlen diese Kosten in der Miete, Haus- und Grundbesitzer werden vorab belastet.
"Neu" abgerechnet werden Anlagen, die von dem Bürger längst (und oft schon mehrfach) bezahlt wurden.
3.
Was hat das Verwaltungsgericht festgestellt?

Das Verwaltungsgericht hat die vorgelegten Unterlagen und Dokumente (mind. 500 Seiten) durchgearbeitet. 
Es ist dem Vortrag der Kläger vollumfänglich gefolgt.

4.
Ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes "einseitig" erfolgt?

Das VG-Gericht hat sehr umfassend geprüft.
Es hat die totale Rechtswidrigkeit der Bescheide auf allen Ebenen festgestellt.
Es hat die Anlagen in der Gesetzesgrundlage (KAG / AO) als beitragsfrei bewertet, ebenso die Abrechnung der Bescheide nach den Satzungen als rechtswidrig verurteilt. Es hat den Sachvortrag der "Verbandsgemeinde" als unrichtig erklärt.

5.
Was machte das Oberverwaltungsgericht?

Das OVG-Urteil hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf.

6.
Wo stellt sich jetzt das Problem?

"Willkürlich" erstellte Beitragsbescheide werden "rechtsfähig".

7.
Wie kann das sein?
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz urteilt als "letzte" landesgerichtliche Instanz.
Recht und Gesetz sind in der Hand der Richter des Senates.
In diesem Fall urteilte der 6.Senat unter Richter Dr. Mildner, Dr. Beuscher und Hr. Kröger (Verwaltungsgericht Trier! ).

Mit krassen Fehlurteilen wird somit Unrecht "rechtlich" faktisch zum "Gesetz".
8.
Welche Tragweite hat das OVG-Urteil?

"Unbeschränkte" Einnahmen durch die Gemeinden -für alle Zeit.

9.
Welche Intention wird vom OVG verfolgt?

Die Intention ist nicht nachweisbar. Bei derartigem Urteilsspruch liegt jedoch die Vermutung nahe, daß die öffentlichen "Schulden" durch exorbitante Beitragsmaßnahmen ausgeglichen werden sollen -zugleich werden die Ausgaben jeder Kontrolle entzogen -Willkür pur.

10.
Welche "Summen" können abverlangt werden?
Für eine 1000 qm große Grundstücksfläche können je nach Umfang der "nochmaligen Erschließungsmaßnahmen" Beträge in fast unbegrenzter Höhe berechnet werden.
Im Regelfall dürften sich diese Kosten ab 10.000,00 EUR aufwärts bewegen.
11.
Sind die Erschließungsmaßnahmen nicht irgendwann "fertig"?

Laut OVG wäre eine Anlage über "Wesensänderungen" immer "neu" beitragspflichtig.
Durch das OVG-Urteil ist eine "al-gusto" Abrechnung in zeitlich unbegrenzter Abfolge möglich -so wurden in diesem Fall über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren, die gleiche "Anlage" dreimal "total" abgerechnet.

12.
Was sind Wesensänderungen?
Das Wesen einer Abwasseranlage ist laut OVG wohl unergründlich....
(HINWEIS: Das Wesen der Abwasserbeseitigungsanlage besteht in der Aufnahme und Abgabe von Abwasser -denn lt. Gesetz ist Abwasser jedes zum Fortleiten gesammeltes Wasser -§ 54 Wasserhaushaltsgesetz).
13.
Wer zahlt ist raus?

Nein. Wer einmal zahlt, zahlt nochmal, wer zweimal zahlt, zahlt nochmals.
Gegenfrage: Wer gibt schon sprudelnde Einnahmequellen auf?

-eine never ending story-
14.
Zahlen die Bürger nicht auch Modernisierungs-/Instandsetzungsgebühren"?

Jupp, die BürgerInnen zahlen zu den x-maligen "Einmalbescheiden" für die Anlagen (z.B. Kanal & Wasser) auch noch "Unterhaltungskosten, Modernisierungskosten, Reparaturen in Form der wiederkehrenden Beiträge -Gelder, die anderweitig verbraten werden.

15.
Wird das Verfahren nicht aus "Eigenwohl" geführt?

Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhältnis zur individuellen Beitragsbelastung.
Bei Eigenwohl geht es um den persönlichen "wirtschaftlichen Vorteil". 
Der "Wert" der Beitragsbescheide steht in keinem Verhältnis zur Arbeit, dem Aufwand, der Zeit und den Kosten.
Den Klägern ging es nie um das "Eigenwohl".
Stattdessen haben die Kläger vor der Baumaßnahme alle betroffenen BürgerInnen aufgerufen, sich an den Verfahren selbst zu beteiligen und Widerspruch einzulegen.

16.
Wie hoch war bisher der Aufwand?

Nach wirtschaftlichem Maßstab dürften hier Kosten in Höhe von mind. 100.000  EUR angefallen sein. Es stecken in diesem Projekt die Arbeit von drei Jahren, "hunderte" Arbeitsstunden, mehrere gerichtliche Vorverfahren, die Hilfe dutzender Ingenieure, Rechtswissenschaftler, 
länderübergereifend arbeitender Anwaltskanzleien, BürgerInnen, Universitäten... 

Allein zur Verfahrensvorbereitung war aufgrund der Akteneinsichtsverweigerung ein Auskunftsverfahren nach dem LUIG bis vor das OVG notwendig.

17.
Was ist zu tun?

Schließen Sie sich uns an. 
Diese Urteile des OVG gehen alle BürgerInnen an. 
Die Revisionskläger kämpfen hier nicht für das "Eigenwohl", sondern für eine allgemeine Rechtssicherheit.

18.
Wie kann "ich" unterstützen?
A. Durch Öffentlichkeit, Öffentlichkeit, Öffentlichkeit!
Benutzen Sie unser Informationsangebot, reden Sie mit Ihrem Nachbarn, Ihrem "politischen Vertreter", lassen Sie niemals locker.

B. Durch Ihre Spende!
Dieser Verfahren sind teuer.
Die Öffentlichkeit zu informieren ist teuer (Flugblätter, Anzeigen, Fahrtkosten, Telefon, Vorträge...). 
Auch dieser Webinhalt benötigt einen leistungsstarken Server.

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie unsere Arbeit und gewinnen selbst für einen sehr bescheidenen Beitrag Rechtssicherheit und damit Sicherheit für Ihre eigene Zukunft!

C. Durch Ihre Mitgliedschaft!
Werden Sie Mitglied der VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit, auf Ihre Sachkenntnis.

 

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19.
Ist die Spende "steuerlich" absetzbar?

Die VBB e.V. erstellt nach EStG 34 G eine abzugsfähige Spendenquittung.
Die "Hälfte" Ihrer Spende können Sie so steuersenkend einsetzen.
Beachten Sie bitte hierzu die "Höchstgrenzen" und weitere Vorgaben Ihren Finanzamtes.

 

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Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie zusätzliche Informationen?
Kontaktadresse:
Axel Burdt: mailto: a.burdt(aet)vbbev.de

 V.i.S.d.P. Axel Burdt, VBB e.V. - Vereinigung Bürger für Bürger

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