Unsere
Gemeinde Niederscheidweiler plant mit 4 weiteren Gemeinden einen Windpark zu
errichten. Allererste Untersuchungen sind vorgenommen worden,
so daß bis zu 19 Windkraftanlagen vom 3 Megawatt-Typ
angedacht sind. Diese Anlagen würden bei uns etwa ca. 7.3 Mio
kw/h Strom pro Jahr produzieren. Das EEG verspricht über 9.2
cent/kw/h und Jahr. Pro Windkraftanlage sind demnach Einnahmen
von ca. 671.000,00 EUR/Jahr zu erwarten.
Der
Strompreis, ermittelt an der Leipziger Strombörse liegt
jedoch zeitweise und zunehmend höher als 9.2 cent/kw/h, so daß derzeit Überlegungen
angestellt werden diese Windkraft direkt an der Börse zu
vermarkten. Damit würden die Betreiber einen noch höheren
Erlös erzielen, während die BürgerInnen allein schon über
die nichtabgerufenen Mittel aus dem EEG eine deutliche
Strompreissenkung erwarten dürfen.
Weiteres dazu später...
Unsere Gemeinde lud zu einer allgemeinen
Bürgerinformation mit Abstimmung zur Windkraft in unser
Gemeindehaus.
Diese
gut besuchte Bürgerversammlung fand ohne die Teilnahme
unseres ehemaligem Kreistagsmitgliedes Hr. Knippschild statt.
Da wir im Landkreis den Ausschuß für Umwelt, Abfall &
Energie besetzen, konnten von uns weitergehende Informationen
und vor allem die Intentionen der Kreisverwaltung zum Thema
Windkraft eingebracht werden.
Hier
warnt der Kreis vor allzu schnellen Aktionen der
"Verpachtung" von gemeindlichen Flächen an
Windparkbetreibergesellschaften.
Dargelegt
habe ich zudem meine Überzeugung, daß die Gemeinden
keinesfalls der Verlockung am schnellen Geld erliegen sollten.
Denn
schon im Vorfeld wird seitens vermeintlicher Betreiberfirmen
bei derartigen Anlagenprojekten mit "frei"
verfügbaren Beträgen in Summen gewunken, daß die
derzeitigen, "normalen" Haushaltseinnahmen eher als
armselige Zuwendung erscheinen.
Spätestens
bei den dann noch zugesicherten, alljährlich wiederkehrenden
Summen (>50.000/EUR/Jahr/WEA) aus den
"Pachteinnahmen", hatte ich durchaus das Gefühl der
aufblitzenden Dollarzeichen im Angesicht einiger Kollegen. Es
ist halt verführerisch.
Da
wunderte es mich nur noch Anfangs, daß unser Bürgermeister
in NSW die Einnahmen (auch) als notwendiges Mittel zur
kommunalen Daseinsversorgung einsetzen möchte, zur Sicherung
der Infrastruktur per Rücklagenbildung, Seniorenhilfe,
schnelles Internet.
Kurzfristig so dachte ich noch, verliest unser BM jetzt unser
kleines, feines VBB e.V. Programm zur Entwicklung unserer
Gemeinde, mit Dorfladen, Gemeindeschwestern, Fahrdiensten...
Und
tatsächlich, bei den BürgerInnen kam diese Darstellung der
Mittelverwendung für nachhaltige Maßnahmen recht gut an.
Von den
BürgerInnen wurde nun ein überaus positives Votum zur
Windkraft abgegeben. Lediglich mit einer Gegenstimme erteilte
die Bürgerabstimmung dem Rat die Aufgabe, ein
Windkraftprojekt anzuschieben und nach weiteren öffentlichen
Bürgerversammlungen ggf. umzusetzen.
Um sich
einen Einblick vor Ort in einem Windpark zu verschaffen wurden
alle BürgerInnen der Gemeinden Scheidweiler (OSW u. NSW) zu
einem Besuch des Windparkes in Reckershausen eingeladen. Per
für die BürgerInnen kostenfreiem Bustransfer konnte so alle
BürgerInnen Eindrücke und Informationen aus erster Hand
erfahren. Hr. Knippschild glänzte mit Abwesenheit.
Die freundliche und informative Führung vor Ort wurde von der
Bürgermeisterin Fr. Kreutzer durchgeführt und wird mir noch
lange in angenehmer Erinnerung bleiben.
Der
Besuch des noch z.T. im Bau befindlichen Windparkes
überraschte eigentlich alle Teilnehmer.
Die
Anlagen vom Typ Enercon 101 mit einer Nabenhöhe von bis zu
135 mtr. waren z.T. schon im Betrieb. Die Geräuschentwicklung
war aus der Distanz von ca. 400 mtr. nicht oder kaum
wahrnehmbar. Selbst unmittelbar vor dem drehenden Windrad war
es derart ruhig, daß die Umgebungsgeräusche lauter waren.
Offensichtlich
hat die aerodynamische Entwicklung der Flügelprofile mit
druckausgleichenden Winglets, die langsamen Drehzahlen von ca.
14 - 19 U/min in Abstimmung der Bauform der Türme den
Geräuschpegel derart gesenkt, daß zusammen mit dem
getriebelosen Direktantrieb ein technischer Standard erreicht
worden ist, bei der die Geräuschemissionen dieser Anlagen
keine wesentlichen Beeinträchtigungen bedeuten.
Wichtig
scheint mir folgender Hinweis, daß ENERCON nur
direktangetriebene, getriebelose Anlagen baut. Der Enercon-Generator
dreht daher mit der gleichen Drehzahl wie der Rotor. Andere
Hersteller benutzen Getriebe, um die Rotordrehzahl von ca. 20
U/min auf die
benötigten 1500 U/min eines "Standardgenerators"
anzuheben.
ENERCON
scheint der einzige Hersteller zu sein, der die 1500 U/min
für "gewöhnliche" Generatoren auf die 14-19 U/min
des Rotors reduzieren kann. Die Lösung liegt in einem
"speziellen" hochpoligen Ringgenerator mit einem
Durchmesser von mehreren Metern, während schnelllaufende
Systeme niedrigpolige Generatoren verwenden.
Da
langsam drehende Teile gegenüber Schnellläufern
grundsätzlich ein geringeres Geräuschpotential besitzen und
naturgemäß ein wesentlich geringeres Verschleißpotential
aufweisen, spricht aus meiner Sicht einiges für getriebelose
Anlagen.
Technisch
ist eine Getriebeübersetzung von ca. 1:100 auch alles andere
als effizient, schließlich müssen nicht nur die Massen der
Zahnräder bewegt werden, es gilt auch noch bis zu 300 Ltr.
Getriebeöl zu verquirlen (und zu kühlen).
Zudem
werden Getriebe mit fortdauernder Einsatzzeit lauter. Fast
jeder kennt (s)ein PKW-Getriebe nach längerer Laufzeit. Mit
steigenden Betriebsstunden geht zunehmendes Flanken- und Lagerspiel der sich drehenden
Bauteile in ein fröhliches Mahlen der Zahnräder u.
Lager über. Dies beeinträchtigt zwar lange Zeit nicht die
Funktion, die Geräuschemissionen dürften mit zunehmendem
Verschleiß in einer ganz
anderen Liga spielen, als bei getriebelosen Anlagen.
Auch die
Art der Geräuschkulisse ist wesentlich. An den Rotorenden
entstehen durch den Druckausgleich Verwirbelungen in der Luft.
Diese Luftwirbel erzeugen bei der Entstehung
"Lärm". Doch es ist ein anderer "Lärm",
als der, der durch mechanische Laufgeräusche erzeugt wird.
Dieses "Singsang" oder "Mahlen" eines
Getriebes wird
subjektiv anders, meist als störender wahrgenommen.
Daß die
Effizienz bei verschleißenden Getriebeteilen durch
ansteigenden Reibungsverlust sinkt, ist ebenfalls wenig
hilfreich.
Und
sollte ein Getriebe tatsächlich einmal in den Getriebehimmel
aufsteigen, verbleibt das beinhaltete ÖL in der Umgebung.
Sicherlich kann mit BIO-Ölen eine Umweltgefährdung
eingeschränkt werden.
Aus
technischer Sicht macht m.E. ein Getriebe keinen Sinn. So
werden wohl aus kaufmännischer Sicht WEAs mit Getriebe
gebaut. Die Frage ist, welcher Anlagentyp ist statt billiger
tatsächlich "preiswerter"?
Und
damit wären wir beim "Interesse" reiner
Fremdbetreibergesellschaften. Denen kann es nämlich
schlichtweg egal sein, was vor unserer Türe ggf. radaubrudern
könnte. Es ist sogar für (diese) Betreiber in Bezug auf den
"Gewinn" fast gleichgültig, ob die WEAs sich drehen
oder nicht. Denn der komplette Betrieb wird durch weitere
Fremdfirmen auch finanziell abgesichert.
Hier
gilt es sich weiter zu informieren und technische Details
einzufordern. Das Interesse daran, was man da eigentlich bauen
will, läuft Gefahr im Zeichen des schnellen Geldes
unterzugehen.
Mit
modernen WEAs kann über einen Zeitraum von 20 Jahren eine
97%ige Funktionsbereitschaft garantiert werden. Die
Abschreibung erfolgt im Regelfall über einen geringeren
Zeitraum, so daß in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach
12-15 Jahren der Entstehungspreis des erzeugten Stromes
sukzessive sinkt.
Die
"Stromentstehungskosten", all in, belaufen sich nach
mir vorliegenden Informationen zwischen
9 und 4.5 cent/kwh/WEA/Jahr.
Die Funktionsgarantien werden bis zu einer Maschinenlaufzeit
von 20 Jahren angeboten.
Nochmals
im Klartext:
Die WA ist nach 12-15 Jahren "bezahlt". In dieser
Zeit sinkt der Stromentstehungspreis von ca. 9 cent auf ca.
4.5 cent/kwh/Jahr.
Sofern
sich diese (sehr vorläufigen) Zahlen verifizieren lassen,
bedeutet der Einstieg in die Windenergie zur kommunalen
Daseinsvorsorge das Füllhorn zur Erledigung gemeindlicher
Aufgaben. Mit einem Schlag rekonvaleszieren die Gemeinden zu
finanzstarken, autarken Kommunen.
Andererseits
stellt dieser "Geldregen", diese Verheißung des
Füllhorns, eine gefährliche Verlockung für die
Bürgermeister und die Gemeinderäte bei vorschnellem Handeln
dar.
Nix tun,
null Verantwortung, aber reichlich abkassieren ist zwar das
Motto unserer Zeit.
Nur zu Verschenken hat keiner was, schon gar keine
privaten "Betreibergesellschaften".
Diese Feststellung ist auch nicht negativ gemeint, diese
Feststellung ist eine Binsenweisheit.
Betrachten
wir also die "gewöhnliche" Unternehmensstruktur zum
Bau und Betrieb eines Windparkes:
Wir gehen dabei von einer
lediglich geklärten Grundstücksbereitstellung aus. Alles
"andere" ist
offen.
Es wird
eine Planungsgesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft,
meist in Haftung einer GmbH, übernimmt alle Aufgaben bis zur
Baugenehmigung. Gegenstand, Geschäftszweck ist die komplette
Abwicklung aller Formalitäten bis die Anlagen tatsächlich
gebaut werden können.
Die
Planungsgesellschaft ist daher von entscheidender Bedeutung.
Hier gilt es Einfluß
zu nehmen, sich ein Stimmrecht zu sichern und mit dem
Vertragspartner zusammen die geplante Maßnahme zu entwickeln.
Nur wer
in der Planungsgesellschaft als Geschäftsführer mitvertreten
ist, kann mitentscheiden.
Ist die Gemeinde da nicht vertreten, kann geplant werden was
will...
Voraussetzung
ist selbstverständlich ein zuvor getroffenes Abkommen
zwischen Gemeinde und "Investor", daß ein Windpark errichtet werden soll und ein
Pachtvertrag abgeschlossen wurde.
Der Pachtvertrag regelt u.a. die Grundstücksnutzung und die
zu zahlende Pacht.
Wie der Pachtvertrag gestaltet wird, ist ebenfalls von
entscheidender Frage.
Mir sind
Pachtverträge bekannt, wo pauschal jede Art der regenerativen
Energiegewinnung gestattet wird. Wurden Pachtverträge im
Sinne der Planung von erneuerbaren Energiequellen
bedingungslos von der Gemeinde mit der
Planungs-/Betreibergesellschaft abgeschlossen, kann auf dem
gemeindlichen Grundstück so ziemlich alles geplant und,
sofern genehmigt, gebaut werden.... Windräder, Photovoltaik
aber auch Containments (ggf. a. mit thermonuklearer
Energiegewinnung aus Restwärme, Stichwort Peltier- kein Witz,
derartige Überlegungen wurden auch schon angestellt).
Wir
sehen, wie wichtig eine Beteiligung am Planungsprozess ist.
Und es lohnt sich.
Wir
suchen also nach einem Vertragspartner, mit dem wir zusammen
die Planungsgesellschaft bilden.
In der Sache benötigen wir dort ein Entscheidungsrecht, die
Höhe der Beteiligung in dieser Gesellschaft ist eher
unwesentlich. Finden wir einen Vertragspartner, der uns z.B.
eine Sperrminorität einräumt, dann reicht uns das eigentlich
aus.
Der
Einstieg in die Planungsgesellschaft kostet weniger, als
allgemein erwartet.
Da nur eine
Minderheitsbeteiligung benötigt wird, die aber zwingend
eine Sperrminorität beinhalten muß, darf die Höhe der
Einlage gering sein. GmbHs benötigen 25.000 EUR Eigenkapital.
Ein uns vorliegendes Angebot geht z.B. von einem 26%igen
Geschäftsanteil der Gemeinde mit Sperrminorität aus.
In diesem Beispiel besteht die Sperrminorität bei 25%.
Wir hätten als "26%ig-geschäftsführender"
Mitgesellschafter also ein absolutes Entscheidungsrecht
innerhalb dieser Planungsgesellschaft, in allen Belangen.
Klartext:
Ohne uns geht da nix, der finanzielle Anteil der Gemeinde
betrüge dann 6.500,00 EUR.
(26% von 25.000,00 EUR Eigenkapital der GmbH).
Hier gibt es Angebote,
die uns den finanziellen Anteil, also 6.500 EUR komplett vorfinanzieren.
Das Risiko für die Gemeinde beträgt somit "null", da der Betrag
nicht einmal rückzahlungspflichtig ist, selbst wenn aus der
gesamten Planung am Ende nichts wird.
Der
Hintergrund zu diesen Angeboten:
Diese Angebote sind aus
meiner Sicht sehr großzügig. Nicht aus
"freundschaftlichen" Gründen, sondern aufgrund der
Tatsache, daß es den Gemeinden "verboten" ist
"finanzielle Risiken" einzugehen.
Unsere
Gemeinden werden rechtlich derart gegängelt, daß eine
eigenverantwortliche Gestaltung der Gemeinde nach Willen der
Bundes-/Landesregierung am gemeindlichen Sandkasten
aufzuhören hat.
Das
"zwingt" faktisch zu solchen Geschäftsmodellen,
will eine Firma mit der Gemeinde ins Geschäft kommen.
Weiter:
Die
Planungsgesellschaft ist jetzt aufgestellt, die Pachtverträge
sind abgeschlossen. Ab jetzt kostet die Sache
"echtes" Geld. Denn die Planungsgesellschaft muß
alle Ausgaben vorfinanzieren, bis die Baugenehmigung für den
Windpark erteilt ist. Damit ist die Arbeit der
Planungesellschaft beendet.
Auch
diese Kosten der Planung werden in unserem Beispiel von
unserem Vertragspartner vorfinanziert, es geht halt nicht
anders.
Erst am
Ende der erfolgreichen Planung entsteht erstmals ein
echter Geldwert, womit die Planungsgesellschaft eine
Wertschöpfung vorgenommen hat. Der Wert besteht in der
Berechtigung zum Bauen, der Baugenehmigung. Das genehmigte
Baurecht ist daher ein oft durchaus millionenschwerer Wert,
dieser Wert ist bei Investoren und Banken
"beleihbar".
Die Höhe der Wertschöpfung ergibt sich aus den Kosten und
dem kalkulierten "Gewinn".
Insgesamt wird so ein "Kaufpreis" ermittelt, der auf
der einen Seite alle Kosten und Risiken finanztechnisch
includiert und auf der anderen Seite dem Marktwert entspricht.
Dieser Marktwert ist beeinflußbar.
Die
Planungsgesellschaft berechnet also einen Aufschlag auf die
Kosten, den eigenen Gewinn. Wie hoch der "eigene"
Gewinn ist, legt die Planungsgesellschaft selbst fest. Sind
wir mit bei der Musik, bestimmen wir als Gemeinde
(mit), wie hoch der Gewinn sein soll -und damit auch, wieviel
die Anlage später kosten wird. Wir beeinflussen damit denn
Marktwert.
Mit
Abschluß des Verkaufes der Baugenehmigung aus der
Plaungsgesellschaft haben wir als gemeindlicher Mitgesellschafter mit der
Planungsgesellschaft erstmals Geld "verdient", und
das ohne jedes Risiko für die Gemeinde(n).
Doch Vorsicht:
Verantwortliches Handeln ist angesagt. Je höher der
"Planungsgewinn", desto teurer ist am Ende die
Anlage.
Greift
die Planungsgesellschaft durch einen hohen Kaufpreis viel Geld ab, z.B. um die Gemeinden
mit hohen Einmalzahlungen zu bedenken, dann ist die
anschließende Rendite umso geringer.
Denn die Windmühle, der Windpark muß letztlich alle
Kosten erwirtschaften.
Mit dem
"Verkauf" der Baugenehmigung ist die Arbeit der
Planungsgesellschaft erledigt. Die Gesellschaft zahlt die
Gewinnanteile aus (Gemeinde & Partner) und wird
aufgelöst.
Mit der
Auszahlung gelingt der Einstieg in die tatsächliche
Beteiligung der Gemeinden an der Betreibergesellschaft. Es
ist der Beginn einer eigenständigen, nachhaltigen
Energieerzeugung.
Die Gemeinde erhält somit die Möglichkeit der Eintrittskarte
für die schöne, neue, höchsteffektive und zukunftssichere
Energieversorgung. Die Gemeinde kann jetzt Miteigentümer an
Windkraftanlagen werden.
Folgende Zahlen
wären bei einer Planungsbeteiligung realistisch, sofern die
Anlage genehmigt wird:
Einmalzahlungen pro WEA an Gemeinde
(Gemeinde ist Grundstücksbesitzer) 65.000 TSD EUR
zzgl. Planungsgewinn (anteilig): 52.000 TSD EUR
---------------------------------------------------------------------------------------
sicher Zahlungen an die Gemeinde pro WEA 117.000 TSD
EUR
Manche
Firmen legen noch "Eilzuschläge" drauf. Diese
Zahlungen bewegen sich bei
20 TSD EUR/WEA und wären ggf. noch hinzuzurechnen.
Im
"günstigsten" Fall verfügt die Gemeinde über
137.000 EUR pro WEA.
Bei mehreren WEAs stände dementsprechend ein Vielfaches zur
Verfügung.
Das Geld
könnte die Gemeinde nun nehmen und sich zurücklehnen. Oder
die Gemeinde investiert.
Betreibergesellschaft:
In o.a. Beispiel ist
die Betreibergesellschaft an einem Investment von Gemeinden
und Bürgern interessiert. Die Gemeinde und die BürgerInnen
können sich also beteiligen und Anteile an dem Windpark, an
den Windmühlen erwerben.
Ca. 1.1
Mio EUR (20-25% der Baukosten) werden zur Finanzierung eine
einzigen WEA benötigt. Würde die Gemeinde also 1.1 Mio EUR
aufbringen, gehört eine WEA prinzipiell der Gemeinde.
Die
Finanzierung einer WEA ergäbe über eine Laufzeit von 20
Jahren, bei voll abgedecktem Risiko, ein Betriebsergebnis von ca. 3.3
Mio EUR.
Diese Ausschüttung wird jährlich verteilt in Beträgen von
aufsteigend 150.000 - 600.000 EUR pro Jahr (vor Steuern)
garantiert.
Dieses Beispiel includiert einen Vollwartungsvertrag und
basiert auf der EEG Einspeisevergütung.
Fazit; bei 1.1 Mio Eigenkapital werden in 20 Jahren mind. 3.3
Mio EUR ausgeschüttet.
Die WEA
als "eigene" Anlage der Gemeinde:
Für eine Gemeinde, die
z.B. 6 Anlagen auf eigenem Gelände aufstellen kann und sich
an der Planungsgesellschaft beteiligte, ergibt sich
überschlagsmäßig folgende Kalkulation:
Eigenkapitalbedarf:
1.1 Mio EUR (Rest wird kreditfinanziert)
Vorhandenes Kapital: 137.000 EUR (Planungsgelder x 6 WEAs) =
822.000 EUR
Restbedarf: 278.000 TSD EUR
Für die
einzelne WEA, deren Beispiel wir hier in einer Finanzierung
durchspielen, gäbe es natürlich keine "Pacht" von
der Betreibergesellschaft, für die 5 weiteren WEAs fallen
Pachtzahlungen an.
Aus den
Grundstückspachten werden ab Anlagenbetrieb dann jährlich
zwischen 35.000-55.000 EUR ausgezahlt. Die "eigene"
WEA erzeugt im ersten Jahr einen Gewinn von ca. 150.000 EUR.
Mit diesen Zahlungen ließen sich sicherlich die fehlende
Differenz (278.000 TSD EUR) des Eigenkapitales ausgleichen.
Fassen
wir zusammen (6 WEAs):
a)
Die Gemeinde beteiligt
sich an der Planungs- und Betreibergesellschaft und bringt das
dort erwirtschaftete Kapital ein. Damit wird eine einzelne WEA
finanziert.
Bei 6 WEAs auf gemeindeeigenem Grund kann die Gemeinde Gewinne
von 3.3 Mio EUR für die "eigene" WEA zzgl. ca. 5
Mio. EUR für die restlichen 5 WEAs erzielen -vor Steuern und
auf Grundlage des EEGs.
Im
Ergebnis ständen dann mind. 8 Mio EUR, verteilt auf 20Jahren,
zur Verfügung.
b)
Die Gemeinde beteiligt sich an
der Planungsgesellschaft und bringt das dort erwirtschaftete
Kapital nicht ein. Damit wird keine
einzelne WEA finanziert.
Die
Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung
von 822.000 EUR.
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus
Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor
Steuern
Im
Ergebnis ständen dann mind. 5.77 Mio EUR, verteilt auf
20Jahren, zur Verfügung.
c)
Die Gemeinde beteiligt
sich an gar nichts, sondern begnügt sich mit der Verpachtung.
Die
Gemeinde erhält bis zum Betrieb der Anlage eine Einmalzahlung
von 510.000 EUR
Ab Betrieb erhält die Gemeinde für die 6 WEAs Einnahmen aus
Pachtzahlungen, verteilt auf 20 Jahren von 4.95 Mio EUR -vor
Steuern.
Im Ergebnis ständen dann mind. 5.46 Mio EUR, verteilt auf
20Jahren, zur Verfügung.
Halten
wir jedoch fest:
Bevor die Anlage gebaut
werden kann, sind schon einmal ein paar Hunderttausend EUR
aufzubringen.
Das ist
die Krux, warum nicht Hänschen Klein einen Windpark
bauen kann, selbst wenn er ausreichend Grundstücke hätte.
Wenn
erst am Ende ein Wert entsteht, vorher aber Kosten in Höhe
hunderttausender EUR auflaufen, braucht man zwangsläufig
einen solventen Partner.
Diesen
Partner stellt die "Planungs- und Betreibergesellschaft
auf der Mehrheitsseite". Die Betreibergesellschaft zahlt
den "Kaufpreis" für das Recht, die Anlagen zu
bauen, an die Planungsgesellschaft.
Ab dann
wird es richtig teuer. Um die Anlagen zu bauen und in Betrieb
zu nehmen sind gewaltige Investitionen zu stemmen.
Dazu
braucht die "Betreibergesellschaft" Investoren.
Sitzt die Gemeinde nicht mit am Tisch, weil in vorauseilender
Verheißung des Füllhorns mit den Pachtverträgen jede
Einflussnahme ausgeschlossen wurde, liegt es in fremden
Händen, was passiert.
Investoren
aus "weitweg" haben dabei sicherlich andere
Interessen als "heimische" Investoren.
Großinvestoren haben andere Interessen als
"bürgerlich" organisierte Betreibergesellschaften.
Während die "bürgerlich-gemeindlichen Interessen eher
in solider Technik mit möglichst leise laufenden Windrädern
liegen, gilt für rein wirtschaftlich orientierte Unternehmen
eher die "billigste" Version als wünschenswert.
Hauptsache das Teil übersteht die Garantiezeit, evtl.
abgekürzt durch einen Weiterverkauf an wen auch immer.
Für die
VBB e.V. ist von besonderem Interesse, daß die Wertschöpfung
so weit wie möglich in der Region verbleibt. Das bedeutet,
daß die Gemeinde, daß die BürgerInnen so weit wie irgend
möglich an den Gesellschaften beteiligt werden.
Wer
"seine" WEA vor der Haustür findet, sieht bildlich
wie mit jeder Rotorumdrehung Geld in seinen Geldbeutel
geschaufelt wird.
Eine
"eigene" Anlage liefert zudem Strom, ohne
Inflationsgefahr und ohne Brennstoffkosten. Was das Ding
dagegen kostet, ist auf 20 Jahre kalkuliert. Zumindest wenn
staatliche Begehrlichkeiten außen vorgehalten werden.
Zurück
zum MIT-ENTSCHEIDUNGSRECHT:
Wie wichtig das MIT-Entscheidungsrecht ist möchte wir kurz
erläutern:
1.
Steuern:
Es werden
Gewerbesteuern in erheblichem Umfang anfallen. Diese
Gewerbesteuern werden (hauptsächlich) am Unternehmenssitz
fällig. Liegt der Unternehmensitz am Ort des Windparkes
beheimatet, profitieren in erster Linie der Kreis und die
betreffende VG.
Zwar
erhält die Gemeinde diese Gelder, darf diese aber
freundlichweise sofort per Kreis-/VG Umlage an den Kreis und
die VG weiterleiten. In den Gemeinden werden derzeit von
100.000 EUR Gewerbesteuern mehr als 83.000 EUR an Kreis und VG
abgeführt.
Freut
den Kreis, freut die VG -und freut die Gemeinden, wenn mit
diesen Geldern endlich verantwortungsvoll umgegangen wird,
z.B. zur Senkung der Umlagen ;-).
So weit,
so gut.
Schlechter
ist es, wenn der Sitz des "Windparkunternehmens" in
Timbuktu liegt. Dann bekommt Timbuktu die Gelder. Und um diese
Gelder zu bekommen, dürfte es einen echten Wettbewerb der
Vergünstigungen für Firmen geben, die sich in dem jeweiligen
"Timbuktu" ansiedeln wollen würden - Briefkasten
reicht. Selbst wenn gesetzliche Regelungen die Gewerbesteuer
vor Ort "sichern". Wenn Eines in Deutschland gilt,
dann die Unberechenbarkeit von Politikern und deren
Gesetzgebung.
Beispiel:
Gewisse
Wasserkraftwerke waren jahrzehntelang an der Mosel mit dem
Betriebssitz in der entsprechenden Moselgemeinde beheimatet.
Diese Betriebsgesellschaft zahlte vor Ort (reichlich)
Gewerbesteuren, der Gemeinde ging es wirtschaftlich gut.
Gemeindlich konnten langfristige Maßnahmen angeschoben
werden, dachte man....
Irgendwann
kam die Betriebsgesellschaft auf die Idee, daß es noch viel
"schönere" Orte für einen Betriebssitz geben
könnte -und wurde fündig. VoRWEg ging man mit dem
Betriebssitz nach Essen, gelegen im wunderschönen Ruhrgebiet,
welches jetzt noch ein wenig schöner werden konnte. Mit den
Einnahmen aus der Stromrechnung der Kunden an der Mosel....
Die
Moselgemeinde hat seitdem ein weiteres Problem. Die
Wasserkraftanlagen benötigen schließlich auch Infratruktur, die unterhalten werden will.
Diese
Beispiele gibt es zuhauf. Kaum ein Großkonzern, der nicht
voRWEg ging, meist direkt in "Offshore" Länder.
So was
brauchen wir hier nicht, garantiert.
2.
Pachteinnahmen
Selbst wenn in unserem
Beispiel die "Pachteinnahmen" vor Ort in der
Moselgemeinde verbleiben, ist dies nur ein Wermutstropfen.
Denn
"diese" Pachteinnahmen wurden vor Jahrzehnten
festgelegt. Sind diese Einnahmen für Jahrzehnte
festgeschrieben aber plötzlich nicht mehr marktgerecht, haben
wir ein gewaltiges Problem.
Wer
garantiert uns heute, daß wir nicht in eine ähnliche Falle
tappen?
Werden
die Pachteinnahmen nicht "weitsichtig" geregelt,
also in unserem Beispiel sowohl unter Berücksichtigung der in
Zukunft zu erwartenden Strompreisentwicklung, als auch (hyper)inflationsbereinigt,
kann die Pachteinnahme sehr schnell zum Brot ohne Butter
werden.
Ggf. sogar noch "ohne Brot", wenn
Vertragsverpflichtungen gegenüber der Betreibergesellschaft
die Gemeinde zu Kosten verpflichten, die eines Tages nicht
durch die Pachteinnahme gedeckt werden können.
Fazit:
Vom Füllhorn zum finanziellen Signalhorn, (s-o-s....mayday),
kann es ein kurzer Weg sein.
Soweit darf es nicht kommen. Daher stellt die anteilige,
eigene Energieerzeugung immer den sicheren Weg dar.
Wie
schwierig es ist, bei "reinen" Pachtverträgen die
Einnahmen in realistischer Höhe abzusichern, zeigt auch
folgendes, zugegeben kreatives Beispiel:
Betragen
die Pachteinnahmen (vertraglich abgesichert) z.B. 10% des
erzielten Strompreises, stellt sich nicht nur die Frage nach
der Kontrolle des tatsächlich erzielten Strompreises, sondern
auch ob der Strom marktgerecht verkauft wurde.
Eine
rein gewinnorientierte Betreibergesellschaft könnte Anlaß
sehen, den Strom aus "unserem" Windpark, sagen wir
zum "Selbstkostenpreis" faktisch zu verschenken.
Bilanztechnisch
machen Verluste Sinn, nämlich dann, wenn mit (exorbitanten)
Gewinnen, die an anderer Stelle erzeugt wurden, verrechnet
werden kann.
Da wir in diesem Beispiel nur den Anteil am Stromverkaufspreis
erhalten, wäre Schluß mit Lustig mit den Gemeindefinanzen.
Ebenso wenn die Anlage an eine "Heuschrecke"
vertickt würde.
Oder an einen Investor z.B. aus China, denn unsere
Rechtsansprüche liegen dann ebenfalls in China, Prost
Mahlzeit.
Um es
klar und deutlich zu sagen:
Wir unterstellen
niemanden ein unredliches Interesse oder Verhalten.
Nur, wer seine Verantwortung abgibt, wer lieber zockt statt zu
arbeiten, den bestraft das Leben.
Und, über den "Tisch" gezogen werden kann nur der,
der sich ziehen läßt.
Schnelles Geld ist nicht alles.
Wir
kommen zum Kernpunkt:
Energiegewinnung ist
das A und O, seit die Menschheit das Feuer gefunden hat.
Mit Energie (und mit Abfall) wird das große Rad beim
Geldverdienen gedreht.
Energie kostet faktisch in der Erzeugung wenig, der
Gewinn ist umso gewaltiger.
Vor nicht allzu langer Zeit wäre man bei diesen Gewinnspannen
wegen Wucher angezeigt worden.
Mit Energie wird die Zukunft gesichert.
Es muss daher in essentiellem Interesse der Gemeinden
sein, ja im vorrangigen Interesse der Gemeinden liegen, eine
dezentrale, eine eigene Energieversorgung für alle
BürgerInnen und der heimischen Betriebe als mittel- bis
langfristiges Ziel sicherzustellen.
Das hat
absolute Priorität -vor jedem schnellen Euro.
Ein erster Schritt: die Senkung der Strompreise zur Entlastung
der BürgerInnen und als Wettbewerbsvorteil zur Sicherung der
gemeindlichen Wirtschaft.
Doch
nur
wenn wir Einfluss auf die Energiegewinnung haben, nur wenn wir
MIT-entscheidungsberechtigt und -verpflichtet einer
Planungs-/Betreibergesellschaft angehören, nur wenn wir
Verantwortung übernehmen, dann haben wir die Möglichkeit die
Daseinsvorsorge für unsere Gemeinden und BürgerInnen
umzusetzen.
Das
macht sich bezahlt, wieviel zeigt ein kleines Zahlenbeispiel:
Eine einzige WEA, 3 Megawatt-Klasse, bringt bei uns
voraussichtlich einen Stromertrag von
ca. 7.3 Mio kw/h pro Jahr.
Eine
kleine Rechnung:
7.300.000 kw/h / WEA x
9.2 cent EEG = 671.000, 00 EUR Stromeinnahmen pro Jahr.
Liegt der Strompreis oder der Stromertrag höher, steigen die
Einnahmen. Denn das neue EEG erlaubt auch den Freiverkauf an
der Leipziger Strombörse, so man akkreditierter
Stromverkäufer ist.
Ein
anderes Beispiel:
Anlagenpreis,
geschätzt: ca. 5 Mio EUR, verteilt auf 15 Jahre, Zinssatz 3%
fest, Finanzierung 100%:
Macht eine Jahresrate von ca. 414.000,00 EUR. Verbleiben also
knapp 260.000 EUR pro Jahr.
Abzüglich
weiterer Kosten für Unterhalt + Wartung = 88.000 EUR (All-In-Vertrag),
zzgl. Steuern und Netzentgelten etc. , dürfte ein noch mehr
als erkleckliches Sümmchen übrigbleiben.
Auf
jeden Fall mehr, als die und angebotenen ca. 50.000 EUR in
Form der alleinig monetären Verpachtung der Grundstücke.
Nach
Ablauf von 12 - 15 Jahren wird es dann richtig interessant:
für die letzten Jahre bis zum Ablauf der garantierten
wirtschaftlichen Laufzeit der WEAs von 20 Jahren, gibt es bei
garantiertem "Restrisiko" nach obiger Rechnung mind.
671.000 EUR Einnahmen, abzgl. der Kosten.
Da aber in 20 Jahren ein ganz anderer Strompreis anzunehmen
ist, dürfte der "Gewinn" nochmals sprunghaft
ansteigen und die nächste WEA komplett vorfinanzieren.
Noch ist
die Sache aber nicht perfekt:
Uns ist es einem
bezahlbaren Strompreis für die BürgerInnen und Betrieben in
unseren Gemeinden gelegen. Das hat Priorität.
Ein
weiteres "Gedankenspiel":
Wir kalkulierten bei
allen vorangegangenen Überlegungen einen Stromverkaufspreis
von
ca. 9.2 cent/kwh.
Für
diesen Strompreis würden uns alle BürgerInnen um den Hals
fallen, so er an die Haushalte weitergeleitet werden könnte.
Kann er
natürlich nicht.
Berücksichtigen wir
die weiteren Kosten, wie Netzengelte, Steuern, Abgaben etc.,
so kann aus unserer Sicht ein Endverbraucherpreis von unter 19
cent/kwh durchaus erreicht werden.
Dabei
ist ein Stromverkaufspreis aus unserem Windpark von ca. 13
cent angedacht, zzgl. Steuern und Abgaben müßte, incl.
Gewinn des Partners, ein Endverbraucherpreis von 19 cent/kwh
realisiert werden können.
Derzeit
werden die BürgerInnen mit mind. 23 cent/kwh belastet.
Unser Modell ergäbe dagegen eine über 15 prozentige Senkung
des Strompreises.
Und, ist
es aufgefallen?
Wenn wir den Strom für 13 cent, statt der 9.2 cent
"verkaufen", dann sieht die gemeindliche Rechnung
wie folgt aus: 13 cent x 7.3 Mio kwh = 949.000 EUR/Jahr.
Das hat was.
Bleibt die Frage
der Bürgerbeteiligung:
Die Betreibergesellschaft
braucht jede Menge Geld. Für 19 WEAs dürften roundabout
90-100 Mio. EUR an Kosten bis zur Fertigstellung aufzubringen
sein.
Dafür
benötigt man unbedingt einen "solventen" Partner.
Unser Wunschgeschäftspartner, der mehrheitlich die
Planungs-/Betreibergesellschaft ausstattet, ist hier die
richtige Adresse. Diese Firmen verfügen über das benötigte
Mindestkapital um eine Kreditfinanzierung anzuschieben. Wobei
wir in Erinnerung bringen sollten, daß Gemeinden die derzeit
günstigten Kreditfinanzierungen erhalten können.
Es ist
Aufgabe unseres Partners diese Finanzierung sicherzustellen.
Unsere Landeskreditinstitute sollten möglichst eingebunden
werden.
Wir erinnern uns, wer z.B. derzeit die Führung der Sparkassen
innehat.
Da wäre doch eine positive Kreditvergabe anzunehmen, oder?
Aber es
gibt ein noch überzeugenderes Modell:
Die BürgerInnen
einbinden. Über eine Beteiligung könnten die BürgerInnen,
z.B. in Form einer verzinslichen Einlage die Investitionen
stemmen.
Und da
wir möglichst viele BürgerInnen beteiligen wollen, müßte
man über eine Deckelung nachdenken, schließlich öffnet man
sonst einem Großinvestor oder einer Heuschrecke die Türe
allzuweit.
Gehen
wir beispielhaft von Einlagen im Bereich von 5.000 - 50.000
EUR / BürgerIn aus:
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 5.000 =
4.000 BürgerInnen als Beteiligte
100 Mio EUR Investition, 20% Anteil = 20 Mio EUR. : 50.000 =
400 BürgerInnen als Beteiligte
Wir
sehen, die Sache ist durchaus realistisch. Und da diese
Einlagen je nach Form der Einlage nicht zurückgezahlt werden
müssen, ist eine gewaltige Rendite für die Einlegenden zu
erwarten.
Das wäre Leistung aus Leidenschaft, statt Leistung - die
Leiden schafft.
Die Rendite ergibt sich aus dem erzielten Stromverkaufspreis
abzgl. der Kosten und dürfte zwischen 6% und 8%
liegen.
Klingt
fast wie Weihnachten, nur irgendwie besser.
Denn es gibt diese
Geschäftspartner tatsächlich. Zumindest liegen Angebote vor,
die o.a. Ausführungen im Prinzip entsprechen. Die hier
angegebenen Zahlen, Fakten, Daten sind jedoch als sehr
vorläufig anzusehen, aber durchaus substantiell.
Tatsächlich
wird ein derartiges Modell, zumindest in Teilen bereits Zug um
Zug umgesetzt. Eine Moselgemeinde befindet sich im Aufbau
eines Windparkes.
Auch
liegen erste Genehmigungen der KOM-Aufsicht vor.
Aus
diesem Szenario habe ich die Strukturen übernommen, mit
eigenen Recherchen angereichert und unsere Standpunkte mit
eingebaut. Es soll lediglich ein Arbeitspapier darstellen.
Was hier
vorliegt ist also kein fertiger Gebrauchsvorschlag, niemand
soll ins Abseits gestellt werden.
Uns
liegt es an einem gedanklichen Anstoß, an einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Zahlungsströme
Besonders auffällig
sind für mich die Zahlungsströme aus der Energiegewinnung
und -Verteilung. Nach unserem Modell profitieren alle
Beteiligten, dabei kostet es den Bürger weit weniger als die
bisherige Stromversorgung.
Es
werden also lediglich die Zahlungsströme umgeleitet, es wird
die regionale Wertschöpfung in den Vordergrund gestellt.
Da wird
für mich der Slogan voRWEg gehen glatt zum schweißtreibenden
Bildnis.
Dem Bildnis, von Geldkoffer schleppenden Großkonzernen,
schwerst angefüllt mit des Bürgers Geld.
Zukunft
Da in Zukunft entgegen
allen Unkenrufe auch die denzentrale Stromspeicherung für den
Hausgebrauch zur Verfügung stehen wird, ist es jetzt an der
Zeit, nicht nur den Fuß in die Tür der kommunalen
Daseinsvorsorge zu bekommen, zu der unbedingt die
Energieversorgung gehört.
Sondern
für die Zukunft eine Energieversorgungsstruktur zu
entwickeln, die uns unabhängig von Großkraftwerken macht.
Und es
wird solidarisch:
Wir sind uns in den
Gemeinden im Prinzip einig, daß es eine Art der Beteiligung
an den Gewinnen für alle Gemeinden in der VG geben wird.
Damit gleichen wir nicht nur Standortnachteile aus, sondern es
partizipieren auch die Gemeinden, denen keine Windkraft
vergönnt ist.
Sicherlich
gibt es auch noch einige, wenige Egoisten. Ob hier eine
Kommunalreform dringlich ist?
Kreis
und VG werden dagegen indirekt an der Windkraft partizipieren.
Diese Institutionen erhalten über die Umlagen beträchtliche
Summen aus den einzunehmenden Gewerbesteuern.
Der
Verbandsgemeinde sei als Hilfe zur Selbsthilfe empfohlen, uns
zu unterstützen, so z.B. den Raumordnungsplan des Landes eins
zu eins in den Flächennutzungsplan, möglichst adhoc und ohne
weitere Einschränkungen umzusetzen.
Der Kreis kann ebenfalls mit vorbildlicher Gestaltung der
notwendigen Genehmigungen Punkte sammeln und so auf dringend
benötigtes Geld hinarbeiten.
Arbeiten
alle Hand in Hand zusammen, steht einer baldigen Umsetzung von
Windparks an geeigneter Stelle nichts mehr entgegen.
Wir
hoffen in einer anschaulichen und kurzweiligen Lektüre die
Chancen und Möglichkeiten einer "regenerativen"
Stromerzeugung im Allgemeinen und im Besonderen in der Form von
Windkraftanlagen zusammengefasst zu haben.
Wichtig
ist uns, daß diese Anlagen eine "Partnerschaft
darstellen" -regional und zusammen mit den Gemeinden und BürgerInnen,
sowie einem verantwortlich handelndem "Partner"
errichtet und betrieben.
Eine reine Verpachtung von Grundstücken zum Betrieb v.
Windkraftanlagen lehnen wir ebenso ab, wie den Ausschluß
privater BürgerInnen.
Wenn wir etwas
übersehen haben sollten oder sich Fehler eingeschlichen
haben, bitten wir um Nachsicht und Nachricht.
Axel Burdt
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger-
im Dezember 2011
Ratsmitglied NSW
Mitglied des Kreisausschußes BKS-Wittlich: Umwelt, Abfall
& Energie