Ein klares Beispiel und vorab ein Versprechen:
Die Beitragsabrechnungen der Baumaßnahmen
für die Kanal/Abwasserversorgung, Frischwasserversorgung und den
Gehweg halten wir nach dem KAG (Kommunalabgabengesetz), der GemO
(Gemeindeordnung) und den entsprechenden Satzungen für schlichtweg
rechtswidrig und illegal.
Alleinig verantwortlich für die
Beitragsbescheidung des Gehweges und der Beleuchtung zeichnet der
Gemeinderat Niederscheidweiler und unsere Bürgermeisterin.
Obwohl wir seit 2007 auf die
Unrechtmäßigkeit einer Beitragsbescheidung hingewiesen haben, wurde
den Anliegern nun ein faules Osterei in Form der Bescheide für den
Gehweg und der Beleuchtung ins Nest gelegt.
Mit der Wahl von Hr. Burdt zum Ortsbürgermeister
ist damit Schluß -endgültig!
Mit der Wahl unserer
Gemeinderatsliste ist mit solchem Vorgehen Schluß -endgültig!
Wenn ich, Axel Burdt, als Ortsbürgermeister
gewählt werde, erkläre ich die Bescheidung der Herstellungskosten
des Gehweges für unzulässig.
Ich erkläre die Baumaßnahme als das, was tatsächlich
gebaut wurde.
Als Reparatur, als Instandsetzung ohne wesentliche Verbesserung für den Anlieger.
Derartige Baumaßnahmen sind
beitragsfrei!
Wenn ich, Axel Burdt, als Ortsbürgermeister
gewählt werde, erkläre ich die Bescheidung der Herstellungskosten
der Beleuchtung für unzulässig.
Ich erkläre
die Baumaßnahme als das, was tatsächlich gebaut wurde.
Als "Designerleuchten -
"Vulkanmastansatzleuchten" - als modischen Luxus.
Derartige Baumaßnahmen sind
beitragsfrei!
Ich empfehle also dringend, gegen
die Beitragsbescheidung fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Die Frist beträgt 4 Wochen ab Zugang der Bescheidung.
Außerdem empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Aussetzung des
Vollzuges stellen.
Nach meiner Wahl werde ich ggf. der Aussetzung des Vollzuges
entsprechen.
Für den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung des Vollzuges halten wir entsprechende Formulare bereit.
Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat.
Weitere Informationen zu
Beitragsrecht, KAG, GemO und den entsprechenden Satzungen finden Sie
mit einem Klick auf die entsprechenden Buttons der Hauptseite.
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