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geehrter Herr Koch (Bürgermeister NSW),
hiermit stelle ich gemäß des Landesumweltinformationsgesetzes/Landesinformationsfreiheitsgesetzes
(Rhld/Pflz.) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Anträge auf
Einsicht in alle weiter unten aufgeführten Unterlagen:
Ich bitte um
Einsichtnahme/Übersendung nachfolgender Unterlagen in Kopie:
1. Haushalte NSW von 1995 - 2009
2. öffentl. Bauplanungen NSW von 1995 – 2009
3. öffentl. durchgeführte NSW Baumaßnahmen 1995-2009
4. Baumaßnahme:
Gehweg Hauptstrasse; Unterlagen ab 1979:
zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung seit der Herstellung des
Gehweges.
Aus diesen Unterlagen muss eine sowohl
qualitative, als auch quantitative Bewertung der vorhandenen Anlagen
und der zu erfüllenden rechtlichen Bestimmungen ersichtlich sein:
-Zustandsbeschreibung/Gutachten vor
der Baumaßnahme in 2007
-Wartungs- und Instandsetzungsnachweise 1982-2009
-Planungsunterlagen,
Baudurchführungsnachweise (durchgeführte Arbeiten), eingesetze
Baustoffe, Bauabnahme.
Kosten/Abrechnung:
-Berechnungsgrundlage, Kostenaufstellung- und -Verteilung.
-Verwendung der Rücklagen zu Instandsetzung/ordnungsgemäßem
Betrieb.
-Gesetzliche Abrechnungsgrundlage
gegenüber dem Anlieger.
5. Baumaßnahme:
Beleuchtung Hauptstrasse; Unterlagen ab 1979:
zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung seit der Herstellung der
Beleuchtungsanlage.
Aus diesen Unterlagen muss eine
sowohl qualitative, als auch quantitative Bewertung der vorhandenen
Anlagen und der zu erfüllenden rechtlichen Bestimmungen ersichtlich
sein:
-Zustandsbeschreibung/Gutachten vor der Baumaßnahme in 2007
-Wartungs- und Instandsetzungsnachweise 1982-2009
-Wartungsvertrag RWE
-Planungsunterlagen,
Baudurchführungsnachweise (durchgeführte Arbeiten) -eingesetze
Baustoffe, Bauabnahme
EEG:
-Nachweis der Effiziens der
Beleuchtung in Bezug auf die "alten" Peitschenlampen
(Elektrische Leistung, Lichtverteilung, Ausleuchtungsfläche,
Lebensdauer der Lampen/Leuchtmittel)
Kosten:
-Berechnungsgrundlage, Kostenaufstellung- und -Verteilung.
-Verwendung der Rücklagen zu Instandsetzung/ordnungsgemäßem
Betrieb.
-Altteileverwertung.
-Nachweis der gesetzlichen
Abrechnungsgrundlage gegenüber dem Anlieger.
Die Übermittlung
einer schriftlichen Zusammenfassung mit Belegnachweis wird hiermit
beantragt. Um bei Einsichtnahme der Unterlagen qualifiziert vorgehen
zu können, werden Kopien oder Abschriften der Informationen
notwendig.
Haben Sie Probleme mit der Erfassung einzelner
Unterlagen, legen Sie bitte einfach den kompletten Aktenvorgang vor.
Eine Vollständigkeitserklärung wird ebenfalls beantragt.
Die Fristsetzung erfolgt unter Hinweis auf den §
3, Abs. 3 (LUIG) und § 5 Abs.4 (LIFG) mit einem Monat nach
Antragseingang in Ihrem Haus. Es ist davon auszugehen, dass die
geforderten Informationen zentral vorgehalten werden.
Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Burdt
Gemeinderat NSW
Sprecher VBB e.V. AG
VG-Manderscheid
Die Fristsetzung erfolgt unter
Hinweis auf den § 3, Abs. 3 mit einem Monat nach Antragseingang in
Ihrem Haus. Es ist davon auszugehen, dass die geforderten
Informationen zentral vorgehalten werden. |