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5x5trans.gif (846 Byte) Spenden:
Stichwort
"gegen Abgabenwillkür"
5x5trans.gif (846 Byte) Zweck:
Finanzierung
Revisionsverfahren gegen u.a. OVG-Urteil

Danksagung:
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren individuellen Einsatz.

5x5trans.gif (846 Byte) Spenderliste
(Auszug)
Es erfolgt keine Veröffentlichung von Daten ohne Ihre Zustimmung.

Gruppierungen, Namen und Beträge werden gerne auf ausdrücklichen Wunsch ausgewiesen.
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Betrifft:
"alle BürgerInnen"
Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer,
Mieter

Ziel:
"Allgemeinheit"
-Rechtssicherheit
-Schutz des Eigentums
-Schutz vor Abgabenwillkür

Herzlichen Dank 
an:

Personen / Gruppierungen

Fr. H.W., Grosslittgen
"Arbeitsbienchen", (NRW)
Ortsgruppe Graach a.d.Mosel (500.- EUR)
Klägergruppe Niederscheidweiler
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger
Hr. W.E., Graach
Hr. M.E., Andel
Hr. A.P., Graach
Hr. O.P., Graach
FWG VG-Thalfang e.V.
J.Rehmann
Kr. Cochem/Zell
Bitte spenden Sie. Jede Spende ist willkommen und unterstützt die Sache.

Spendenaufruf als Download 
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Informationen & Fragen:
Ansprechpartner:
Axel Burdt
06574 / 900 058 ab 14.00 Uhr
mailto: a.burdt@vbbev.de
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-Wer nicht kämpft, hat schon verloren-

FAQs - die meisten Fragen mit kurzer Antwort.

Worum geht es? Beitragsbescheide für  bereits vorhandene, mehrfach bezahlte Erschließungsanlagen.
Wen betrifft es? Alle BürgerInnen! -Haus-/GrundstückbesitzerInnen und auch MieterInnen.
Was hat das Verwaltungsgericht geurteilt/festgestellt? "Nochmalige" Beitragsbescheide sind vollständig rechtswidrig.
Ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes "einseitig" erfolgt? Das VG-Urteil ist allumfassend begründend erfolgt.
Was machte das Oberverwaltungsgericht? Das OVG-Urteil hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf.
Wo ist jetzt das Problem? Das OVG-Urteil setzt auf Willkür statt Gesetz.
Wie kann das sein? Ein OVG urteilt in "letzter" Landesinstanz.
Welche Tragweite hat das OVG-Urteil? "Unbeschränkte" Einnahmen durch die Gemeinden -für alle Zeit.
Welche "Summen" können abverlangt werden? Nach oben offene Skala; in der Regel ab 10.000,00 EUR aufwärts.
Sind die Erschließungsmaßnahmen nicht irgendwann "fertig"? Laut OVG wäre eine Anlage über "Wesensänderungen" immer "neu" beitragspflichtig.
Was sind Wesensänderungen? Das Wesen einer Abwasseranlage wäre lt. OVG  unergründlich....
Wer zahlt ist raus? Im Gegenteil: wer gibt schon sprudelnde Einnahmequellen auf?
Zahlen die Bürger auch "Modernisierungs-/Reparaturgebühren"? Jupp, es wird doppelt, drei- und vierfach abgekocht, immer für die gleiche Anlage.
Wird das Verfahren nicht aus "Eigenwohl" geführt? Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhältnis zur individuellen Beitragsbelastung.
Wie hoch war bisher der Aufwand? Es wurden 3 Jahre "Arbeit" investiert und zahlreiche (gerichtliche) Vorverfahren geführt.
Was ist zu tun? Mit einer Spende, mit Öffentlichkeit, reden Sie mit Ihren Nachbarn.
Ist die Spende "steuerlich" absetzbar? Spenden sind steuerlich absetzbar -im Regelfall mit 50% des Wertes.

Zu den Urteilen

Verwaltungsgericht -Urteil:
keine Beitragspflicht....

Feststellung des Gerichtes:
1. lt. Entwässerungsplanung ist Kanalisation mind. seit 1999 fertiggestellt
2. Entwässerungskonzept  v. 2004 -2009 weist keine Anlagenänderung aus
3. Trennsystem stellt keine "Wesensänderung" der Anlage dar
4. Austausch/Zubau Abwasserrohre in 2007
5. Satzung enthält keine Kalkulationsgrundlage für vorgenommene Abrechnung in 2007
6. Instandsetzung, Ausbau, Erneuerung, Modernisierung, Verbesserung ist nicht (einmalig) beitragsfähig, sondern wird über wiederkehrende Beiträge abgerechnet
7. wiederkehrende Beiträge werden seit spätestens 1996 den Klägern berechnet

wenn (lt. Gericht)

-kein beitragsrelevanter Vorteil vorliegt
-keine Kalkulationsgrundlage vorhanden ist
-keine Beitragssatzung für Bescheid Grundlage ist
-Beiträge nach "erster Herstellung" berechnet wurden
-seit 1995 "modifiziertes" Trennsystem vorhanden ist
-etwaige Ansprüche spätestens 2001verjährt sind

-Verrechnung Kosten "alter + neuer" Anlage unzulässig ist

folgt für das Verwaltungsgericht:
-keine Wesensänderung der kompletten Anlage

-keine "erneute erste Herstellung"

Oberverwaltungsgericht -Urteil: 
erneute Beitragspflicht für 2007 (die Dritte!)

Feststellung des Gerichtes:
1. erste Herstellung ist erfolgt seit ca. 1935/1982
2. ordnungsgemäße Entwässerung war seit ca. 1935/1982 gegeben
3. Flächenkanalisation mit Erschließung der Hausgrundstücke war seit Jahrzehnten vorhanden
3. kein "Provisorium" bis 1997/2007
4. keine "erste Herstellung" in 2007
5.
keine "Verbesserung" der Kanalisation in 2007
6. Wesenänderung der Anlage liegt nicht vor, wenn Anlage auf den neuesten Stand gebracht wird
7. Wesenänderung der Anlage liegt nicht vor, wenn Funktion (Abwasserbeseitigung) erhalten bleibt

8. kein beitragsrelevanter Vorteil (kann nur durch eine eigenständige, neue Anlage ausgelöst werden )

wenn (lt. Gericht)

-keine korrekte Beitragssatzung für 2007 vorliegt
-keine "erneute, erste Herstellung" Satzungsgegenstand ist
-keine korrekte Kalkulation für "erneute, erste Herstellung" vorliegt
-Trennsystem nicht Satzungsgegenstand ist

folgt für das Oberverwaltungsgericht:
-eine Wesensänderung der kompletten Anlage
(Bei Austausch von 250 Metern Abwasserrohr und den Zubau von 400 mtr. Abwasserrohr)
-eine "erneute erste Herstellung"

Urteil VG  - Download 
 
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Urteile OVG  - Download 
1. Käger H.K. -mit Leitsätzen
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 2. Kläger Bu/Ma
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5x5trans.gif (846 Byte) Leitsätze des OVG Urteiles:
-eine korrekte Beitragssatzung muß nicht vorliegen
-kein Recht des Beitragspflichtigen zur Überprüfung der Beitragshöhe bei nicht korrekter Abrechnung
-kein Recht des Beitragspflichtigen zur Neukalkulation nicht korrekter Beitragssätze


Und das "Sahnehäubchen"
Revision wird nicht zugelassen -sondern muß per Beschwerde durchgesetzt werden-
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-Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht-

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.  Liebe BürgerInnen und Bürger

es gibt grundsätzlich 2 Wege um unsere Rechte, die Rechte aller BürgerInnen zu wahren und ggf. Veränderungen herbeizuführen.

Der erste Weg:

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1.
Der eine Weg führt über  die "politische" Auseinandersetzung, über Information der BürgerInnen und Bürger zu Bürgerbeteiligung, über Gespräch und Diskussion zur abschließenden Meinungsfindung. 
Es ist die Pflichtaufgabe für die gewählten Volksvertreter, die Interessen der Bürgerinnen zu wahren und Schaden vom Volk abzuwehren.
Zur erhellenden Erkenntnis unserer Volksvertreter helfen Bürgerbegehren, Einwohneranträge, Volksentscheide.

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Der zweite Weg:

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2. 
Der zweite Weg ist der Weg über die Gerichtsinstanzen. 
Werden Gesetze und die Rechte des Bürgers verletzt, wenn Fahrlässigkeit, Eitelkeit, Unvermögen oder schlichtweg 
Willkür herrscht, müssen die BürgerInnen die Gerichte anrufen.

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Unsere Gesetze basieren auf dem Grundgesetz. 

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Dem Grundgesetz folgen alle weiteren Gesetze. 
Dem Bundesgesetz/Bundesrecht folgt das Landesgesetz/Landesrecht. 

Bundesgesetze und Landesgesetze können niemals das Grundgesetz brechen.
Landesrecht kann niemals Bundesrecht brechen.

Die Macht über die Gesetze vertreten die RichterInnen. 
"Im Namen des Volkes" - und "das Volk" sind wir, wir alle.

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Kontrolle über die Gerichte -die Instanzen

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Das Gerichtswesen besteht aus drei Instanzen um die Macht der RichterInnen zu kontrollieren:

Im Verwaltungsrecht
-Landesebene-
1. Verwaltungsgericht
2. Oberverwaltungsgericht

-Bundesebene-
3. Bundesverwaltungsgericht.

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Macht der Richter: Landesrecht und Bundesrecht

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Auf Landesebene ist die Macht der RichterInnen durch das Oberverwaltungsgericht das Maß der Dinge.
Faktisch können die RichterInnen jedes Landesgesetz nach Gutdünken auslegen.
Unserer Ansicht nach ist das derzeit leider im negativen und gefährlichen Sinne der Fall. Nicht immer - aber zu oft.

Aber es gibt Schranken: 
wird mit der "richtereigenen" Auslegung (auch) Bundesrecht verletzt, ist Schluß mit lustig.
Denn nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.

Aber nur, wenn die BürgerInnen dieses Gericht anrufen.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Sinne aller BürgerInnen. 
Es schafft grundsätzliche Klarheit, es schafft (hoffentlich) Transparenz.

Nur so ist es möglich, die Rechte der Allgemeinheit zu wahren, 
nur so ist es möglich fehlerhafte, gefährliche, rechtsverletzende Entscheidungen zu korrigieren.

Nur so kann "allgemeines Recht und Gesetz" kontrolliert werden. 
Nur so ist Auswüchsen der Rechtsprechung auf Landesebene Einhalt zu gebieten.

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Allgemeininteresse 
-Einer für Alle-

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Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dienen in erster Linie allgemeiner Rechtssicherheit.
Das Bundesrecht ist ein Allgemeinrecht, kein Individualrecht. Vor dem Bundesverwaltungsgericht werden Verfahren mit allgemeinem Hintergrund entschieden.

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Der lange Weg 
-nervenzehrend und teuer-

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Für den Weg durch die Instanzen benötigen die BürgerInnen:
Mut, Engagement, Sachkenntnis

und 

viel, viel Geld.

Für die anstehenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der Kläger aus Niederscheidweiler ruft die VBB e.V. zu einer Spende auf.
Vorsichtig geschätzt, werden für diesen Rechtszug, für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht 
EUR 8000.00 benötigt.

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Bitte Spenden Sie. 

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Jeder noch so kleine Beitrag hilft. 
Und spart ggf. Steuern -die VBB e.V. erstellt jedem Spender eine Spendenquittung nach EStG 34 G-
Geben Sie bitte Ihre komplette Anschrift bekannt.

Wir haben ein Sonderkonto eingerichtet:
Stichwort: gegen Abgabenwillkür
Sparkasse Mittelmosel, Eifel - Mosel - Hunsrück
Blz: 587 512 30   KNr: 32330748

Spendenaufruf als Download 
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Wir danken für Ihre Unterstützung. 

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5x5trans.gif (846 Byte) Bitte lesen Sie auch die Dokumentation zu diesem Verfahren. 5x5trans.gif (846 Byte)
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Wer vertritt uns:

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5x5trans.gif (846 Byte) Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind für die Kläger aus Niederscheidweiler zwei Anwaltskanzleien tätig.
Eine Kanzlei ist in Nordrhein-Westfalen (Bonn) , die andere Kanzlei ist in Koblenz.

Und die Empfehlung ist eindeutig: Das OVG-Koblenz bricht Bundesrecht.


Beide Kanzleien arbeiten selbstverständlich zusammen.
Denn Gemeinsamkeit mach stark.

Für den Sachvortrag ist unser "Mann vom Fach": Axel Burdt.
Für die Durchführung der Auskunftsverfahren (bis zum OVG) -Wissen ist Macht- 
zeichnet Holger Knippschild verantwortlich.

Und für die Informationen insgesamt: 
zahlreiche BürgerInnen, weitere Anwaltskanzleien, Universitäten, Ingenieure, Mitarbeiter von Abwasserbetrieben, 
Chemiker, Architekten, Gutachter...

Wir sagen: herzlichen Dank

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And the winner is...

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5x5trans.gif (846 Byte) Wird im Verfahren vollständig obsiegt, fallen die o.a. Kosten nicht an.

Bitte geben Sie an, ob Sie in diesem Fall Ihre Spende zurückgezahlt haben wollen, oder ob wir Ihre Spende für weitere Verfahren "gegen Abgabenwillkür" verwenden können.

Bitte beachten:
Bei Option "Rückzahlung im Fall des Obsiegens" kann die Spendenquittung erst nach dem Abschluß des Verfahrens ausgestellt werden.
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.  Alle diese Informationen basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und können gerne eingesehen werden. Wir stehen für Transparenz und Information!
Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur.
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