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Baustopp B50-Neu

Die "GRÜNEN" haben mit der "SPD" einen vorläufigen Baustopp der B50-Neu, sowohl hinsichtlich der Bautätigkeit, als auch der Vergabe von Bauaufträgen vereinbart. 

Die VBB e.V. kämpft seit Jahrzehnten gegen die B50-Neu und den Hochmoselübergang. 
Wir hoffen nun, daß die "GRÜNEN" bei Ihrer Einstellung gegen den Hochmoselübergang und die B50-Neu bleiben. 
Das Wahlergebnis verpflichtet insbesondere die "GRÜNEN" zum verantwortlichen Umgang der erteilten Mandate. 
Wir begrüßen den vorläufigen Bau- und Vergabestop. 
Weiter so!

Dieser Bau- und Vergabestopp soll mind. bis zu den Koalitionsverhandlungen (Mai 2011) 
Gültigkeit haben. 

Der erste Schritt zum Ende des Hochmoselüberganges / B50-Neu ist damit erfolgt. 
Wir fordern zudem einen sofortigen Stopp der anhängigen Zwangs-Enteignungsverfahren gegen betroffene BürgerInnen / GrundstücksbesitzerInnen.

Aussetzungsantrag

Einem Aussetzungsantrag, gestellt durch die in den laufenden Verfahren Betroffenen, muss nach unserer Rechtsauffassung von der Enteignungsbehörde stattgegeben werden.

Unserer Vorstellung nach könnte ein Aussetzungsantrag, gerichtet an die Enteigungsbehörde, wie folgt formuliert werden. 
Im Zweifelsfall sollten die Betroffenen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hiermit stelle ich ........ (Betroffener) einen Aussetzungsantrag in dem Enteignungsverfahren Az............
bis zur endgültigen Regierungsbildung in RLP unter Berücksichtigung der letztendlichen Entscheidung in Sachen Hochmoselübergang / B50-Neu, getroffen durch die neu zu bildende Landesregierung.

Begründung: 
Mit der pressewirksamen Veröffentlichung der Verfügung eines Bau- und Vergabestoppes in Sachen B50-Neu / Hochmoselübergang ist ein Enteignungsverfahren auszusetzen.

Die Aussetzung muß bis zur endgültigen Klärung des Bauprojektes B50-Neu /Hochmoselübergang seitens der "neuen" Landesregierung Bestand haben.

Viel Erfolg.

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Demnächst:
Beweissicherung / Hangrutsch - Flurbereinigung - Bodenbelastung- 
Wahlen: VBB-Graach Ortsgemeinderatsliste/Kandidatur
 
 
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