Sondermeldung:
Baustopp B50-Neu
Die "GRÜNEN" haben mit
der "SPD" einen vorläufigen Baustopp der B50-Neu, sowohl
hinsichtlich der Bautätigkeit, als auch der Vergabe von Bauaufträgen
vereinbart.
Die
VBB e.V. kämpft seit Jahrzehnten gegen die B50-Neu und den
Hochmoselübergang.
Wir hoffen nun, daß die "GRÜNEN" bei Ihrer
Einstellung gegen den Hochmoselübergang und die B50-Neu
bleiben.
Das Wahlergebnis verpflichtet insbesondere die "GRÜNEN"
zum verantwortlichen Umgang der erteilten Mandate.
Wir begrüßen den vorläufigen Bau- und Vergabestop.
Weiter so! |
Dieser Bau- und Vergabestopp soll mind. bis zu den
Koalitionsverhandlungen (Mai 2011)
Gültigkeit haben.
Der erste Schritt zum Ende des
Hochmoselüberganges / B50-Neu ist damit erfolgt.
Wir fordern zudem einen sofortigen Stopp der anhängigen
Zwangs-Enteignungsverfahren gegen betroffene BürgerInnen / GrundstücksbesitzerInnen.
Aussetzungsantrag
Einem Aussetzungsantrag, gestellt
durch die in den laufenden Verfahren Betroffenen, muss nach unserer
Rechtsauffassung von der Enteignungsbehörde stattgegeben werden.
Unserer Vorstellung nach könnte ein
Aussetzungsantrag, gerichtet an die Enteigungsbehörde, wie folgt
formuliert werden.
Im Zweifelsfall sollten die Betroffenen anwaltliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Hiermit stelle ich ........
(Betroffener) einen Aussetzungsantrag in dem Enteignungsverfahren Az............
bis zur endgültigen Regierungsbildung in RLP unter Berücksichtigung
der letztendlichen Entscheidung in Sachen Hochmoselübergang /
B50-Neu, getroffen durch die neu zu bildende Landesregierung.
Begründung:
Mit der pressewirksamen Veröffentlichung der Verfügung eines Bau-
und Vergabestoppes in Sachen B50-Neu / Hochmoselübergang ist ein
Enteignungsverfahren auszusetzen.
Die Aussetzung muß bis zur endgültigen
Klärung des Bauprojektes B50-Neu /Hochmoselübergang seitens der
"neuen" Landesregierung Bestand haben.
Viel Erfolg.
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