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5x5trans.gif (846 Byte) Ratssitzung NSW 9.07.09 5x5trans.gif (846 Byte)
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5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Beschlüsse des Gemeinderates 5x5trans.gif (846 Byte) Planungen -sofern vorhanden 5x5trans.gif (846 Byte) der Haushalt -demnächst 5x5trans.gif (846 Byte)
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. Informationen, Transparenz, Bürgervertretung .
.  Liebe BürgerInnen und Bürger.

Die Ratssitzung v. 9.7.2009 war die konstituierende Sitzung, demnach die erste Ratssitzung nach der 
Kommunalwahl 2009. 

Auf dieser Sitzung wurde der vorherige Rat und die Bürgermeisterin verabschiedet.

Der Rat war komplett anwesend.

Zu Beginn der Sitzung habe ich, Axel Burdt, einige Anträge und Anfragen eingereicht.

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Es wurden die neuen Ratsmitglieder verpflichtet, der neue Bürgermeister ernannt, 
vereidigt und in das Amt eingeführt.

Der 1. Beigeordnete wurde gewählt, ernannt, vereidigt und ebenfalls in das Amt eingeführt

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5x5trans.gif (846 Byte) Bürgermeister; Liste "für Niederscheidweiler e.V."

Hr. Koch
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5x5trans.gif (846 Byte) Ratsmitglieder; Liste "für Niederscheidweiler e.V."

Hr. Wahsweiler (1.Beigeordneter), 
Hr. Klas, Hr. Götten, Hr. Mayer und Hr. Engel
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5x5trans.gif (846 Byte) Ratsmitglied; Liste "VBB e.V. Niederscheidweiler"

Hr. Burdt
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Der Rechnungsprüfungsausschuß wurde gewählt:

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5x5trans.gif (846 Byte) Hr. Klas, Hr. Götten, Hr. Burdt 5x5trans.gif (846 Byte)
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Die Geschäftsordnung wurde beschlossen -Mustergeschäftsordnung.

Unter Verschiedenes wurden o.a. Anträge eingebracht.

Der Bürgermeister informierte über einen Lehrgang der Kommunalakademie RLP
für "neue Ratsmitglieder" und erklärte seine Anmeldung bei Kostenübernahme durch die Gemeinde

Ich erklärte ebenfalls meine Anmeldung und beantragte Kostenübernahme durch die Gemeinde.

Weitere Anmeldung gab es nicht.

Weiterhin erfolgte eine Mitteilung über das RWE zur unterirdischen Verlegung der Stromversorgung.
(Hauptstromleitung)

 

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Es wurde beschlossen, wegen Dringlichkeit einen von dem Ratsmitglied Axel Burdt gestellten 
Antrag sofort zu behandeln.

Dieser Antrag betraf die Aussetzung des Vollzuges der Zahlung der Einmalbeiträge
für Gehweg und Beleuchtung an der Hauptstrasse bis zur gütlichen oder gerichtlichen Klärung.

ANTRAG -1-
Der Rat möge beschließen;

Aussetzung des Vollzuges zur Zahlung der Einmalbeiträge für Gehweg und Beleuchtung bis zur 
gütlichen oder gerichtlichen Klärung. 
Entsprechende Anträge für die Bürger werde ich, Axel Burdt VBB e.V., als Muster vorbereiten.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Die Aussetzung des Vollzuges spart den Beteiligten Bürgern und der Gemeinde 
Kosten (Rechts-/Beratungskosten, Finanzierungskosten f. die Beiträge)
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Die Kostenminderungspflicht ist Aufgabe des Bürgermeisters und der Gemeinderäte.

Durch die Aussetzung des Vollzuges können m. E. strafrechtliche Konsequenzen für 
die Entscheidungsträger vermieden, jedenfalls aber eingeschränkt werden
(StGB 352, 153, 271, 263 ff.).
Eine gütliche Einigung wird von uns (den Widerspruchsführern) angestrebt.

Dieser Antrag von Axel Burdt wurde mit 6 Gegenstimmen abgelehnt.
Begründet wurde die Ablehnung:
1. Der Rat sähe keine Gründe in ein laufendes Verfahren einzugreifen.
2. Aktuelle Erkenntnisse zum Sachverhalt lägen dem Rat nicht vor.
3. Dringlichkeit wäre nicht erkennbar.

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ANTRAG -2-
Der Rat möge beschließen;

Vorlage von Dokumenten/Unterlagen ( MGeschO § , Abs.2 )

Eine Ratssitzung wird frühestens 14 Tage nach Eingang der zu den Tagesordnungspunkten benötigten Unterlagen bei den Ratsmitgliedern angesetzt. MGeschO § , Abs.2 bleibt unberührt, 
sofern Dringlichkeit vorliegt.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Den Ratsmitgliedern müssen die entsprechenden Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung stehen. Zeitgerecht bedeutet, daß die Ratsmitglieder nicht nur zeitlich in der Lage sind, den Inhalt der Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, sondern ggf. eigene Recherchen und Nachfragen durchzuführen.

Ohne diese Mindestfrist besteht die Gefahr, daß aufgrund nicht ausreichender Informationen keine Ratsentscheidung möglich ist und eine Sitzung wiederholt werden muß.

Dieser Antrag wurden unter TOP 5 eingebracht (Geschäftsordnung),
verlesen und mit 6 Gegenstimmen abgelehnt.


Begründet wurde die Ablehnung:

Der Rat (ohne Axel Burdt) sähe keine Gründe für eine derartige Fristfestsetzung.
Der Rat
(ohne Axel Burdt) ist der Ansicht, daß die Dokumentenvorlage ausreichend frühzeitig erfolge.


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Die folgenden Anträgen wurden unter TOP 6 (Verschiedenes) eingebracht, 
verlesen und wegen "Nichtdringlichkeit" auf die nächste Ratssitzung vertagt.

HINWEIS: eingebrachte Anträge müssen bei Nichtbehandlung in der nächsten, folgenden Ratssitzung behandelt werden (Ratssitzung 29.09.2009).

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ANTRAG -3-
Der Rat möge beschließen;

Jeder Ratssitzung ist eine (Einwohnerfragestunde) für die BürgerInnen voranzustellen.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

GemO - Einwohnerfragestunde- §16A

Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, Bürger zu aktuellen Themen zu informieren und den BürgerInnen zu ermöglichen, ihrerseits Fragen und Anregungen 
-noch vor einer Entscheidung in der Sache- einzubringen.

Damit wird der Zusammenhalt im Dorf und das Vertrauen in den Rat gestärkt.

Zeitmäßig stellt eine derartige Vorveranstaltung keine wesentliche Verzögerung dar. Sind die BürgerInnen grundsätzlich informiert, wird wenig Zeit beansprucht.

Bei uninformierten BürgerInnen werden dagegen spätere, zeitintensive und damit teure Auseinandersetzungen vermieden.

Dieser Antrag wurde auf die nächste Sitzung (29.09.2009) vertagt.

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Antrag: -4- 
Der Rat möge beschließen:

Einwohnerversammlung
Es wird eine Einwohnerversammlung zum Umbau des Busplatzes innerhalb der nächsten 8 Wochen einberufen, jedenfalls vor weiteren Maßnahmen am Dorfplatz.

Es wird über den Planungsumfang, Stand der Dinge, Kosten und Kostenumlegung, zukünftige Kosten, Kosten/Nutzenanalyse, berichtet.

Es werden Vorschläge für eine alternative Nutzung der Gebäude ausgearbeitet.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Der Buswendeplatz ist der zentrale Platz des Dorfes, die Gebäude (Jugendhaus/Schwabhaus) sind Kern der innerörtlichen Struktur. Der Zustand der Verwahrlosung darf nicht alleinig zum Anlaß des Abrisses und somit der Dorfentkernung hingenommen werden.

Die Einwohnerversammlung wurde (ohne Ratsbeschluss)
für die folgende Ratssitzung (29.09.2009) einberufen.

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Antrag: -5- 
Der Rat möge beschließen:

Nutzung Dorfplatz / Gebäude

Es werden Vorschläge zur alternativen Nutzung des Dorfplatzes und der Gebäude erarbeitet. Die Beteiligung der BürgerInnen erfolgt vor der einzuberufenden Einwohnerversammlung.

Dazu werden die EinwohnerInnen von NSW aufgerufen, sich entsprechend zu beteiligen.

Eine alternative Nutzung ist z.B.: Sanierung der Gebäude mit anschließender Nutzung als Dorfladen, sozialer Treffpunkt, Jugendhaus, Seniorentreff, Wohngebäude.

Dazu werden die EinwohnerInnen von NSW aufgerufen, sich entsprechend zu beteiligen.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Für die gemeindliche Entwicklung ist die Erhaltung eines Dorfplatzes mit funktionierender Infrastruktur unumgänglich. Der demographischen Entwicklung ist zu entsprechen. Der Charakter des Dorfes ist zu erhalten.

Somit benötigen wir für die Eigenversorgung einen Dorfladen, einen zentralen Treffpunkt, ein Jugendhaus.

Mit dem Umbau des Dorfplatzes fällt für die Jugend der Treffpunkt weg, bzw. ist weggefallen. Der Ersatz des Treffpunktes kostet ebenfalls viel Geld.

Gleiches gilt für die in Zukunft benötigte Versorgungseinrichtung (Dorfladen).

Die Gebäude bieten sich nach einer entsprechenden Sanierung für die Nutzung an. Bei geplanten 270.000 EUR an Baukosten für die Umgestaltung des Dorfplatzes , dürfte eine Sanierung der Gebäude kaum teurer werden.

Es ist zu eruieren, inwieweit BürgerInnen des Dorfes Interesse an einer Übernahme der Gebäude bei Verpflichtung des Vorhaltens der zu beschließenden Nutzung derselben, haben.

Dieser Antrag wurde im Rahmen der Einwohnerversammlung am 29.09.2009 den BürgerInnen vorgestellt.

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Antrag: -6- 
Der Rat möge beschließen:

Photovoltaik:

Es wird eine Einwohnerversammlung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur photovoltaischen Nutzung der privaten und gemeindlichen Dachflächen innerhalb der nächsten 8 Wochen einberufen.

Bis zur Einwohnerversammlung werden die EinwohnerInnen befragt, in welchem Umfang grundsätzlich Interesse an der Errichtung photovoltaischer Anlagen besteht.

Es wird sodann mit den BürgerInnen ein Entwurf zur Umsetzung der Maßnahme erarbeitet.
In der Einwohnerversammlung wird dann der Stand der Dinge, Kosten und Kostenumlegung, Kosten/Nutzenanalyse berichtet.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Eine Photovoltaikanlage hilft bei der Bereitstellung der benötigten häuslichen oder gewerblichen Energie. Die Stromerzeugung vor Ort sichert die Daseinsvorsorge der Gemeinde.

Anzustreben ist eine bedarfsdeckende Energieversorgung aus eigener Produktion mittels Photovoltaik bei gleichzeitigem Ausbau anderer, alternativer Energiequellen unter Berücksichtigung effizienter Nutzung.

Da Photovoltaik subventioniert ist, die Einspeisevergütung aber jährlich reduziert wird, ist eine Errichtung der Anlagen noch in diesem Jahr anzustreben.

Ziel ist, daß jeder Hausbesitzer und die Gemeinde in den Besitz einer derartigen Anlage kommen kann. Hinderungsgrund dürfte die finanzielle Belastung sein. Daher soll der Teil der Finanzierung über gemeindliche Sicherung abgesichert werden, der der den Teil der Subventionsfinanzierung übersteigt.

Die Gemeinde wird nicht kostenmäßig belastet, sondern dient einzig und alleine als Sicherungsgeber, so dass keine Hypotheken/Kredite von den Hausbesitzern aufgenommen werden müssen.

Den die Subvention übersteigenden Finanzierungsanteil zahlt der Besitzer in festgelegten Raten an die Gemeinde zurück.

Alternativ kann die Gemeinde auch Anteilseigner an der entsprechenden Anlage werden.

Durch Grosseinkauf der Module und entsprechender Auftragsvergabe werden die entstehenden Kosten reduziert. Heimische Betriebe sind besonders zu berücksichtigten.

Es sind entsprechende Kostenvoranschläge anzufordern.

Dieser Antrag wurde auf die folgende Ratssitzung (29.09.2009) vertagt, den BürgerInnen dort vorgestellt und 
wiederum auf die nächste Sitzung vertagt.

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Antrag: -7-
Der Rat möge beschließen,

Solarenergie (Warmwassererzeugung):
Es wird eine Einwohnerversammlung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur solarenergetischen Warmwasseraufbereitung der privaten und gemeindlichen Dachflächen innerhalb der nächsten 8 Wochen einberufen.

Bis zur Einwohnerversammlung werden die EinwohnerInnen befragt, in welchem Umfang grundsätzlich Interesse an der Errichtung dieser Anlagen besteht.

Es wird sodann mit den BürgerInnen ein Entwurf zur Umsetzung der Maßnahme erarbeitet. In der Einwohnerversammlung wird dann der Stand der Dinge, Kosten und Kostenumlegung, Kosten/Nutzenanalyse berichtet.

Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich-

Eine solare Warmwassernutzung hilft bei der Bereitstellung des benötigten häuslichen oder gewerblichen Brauchwassers samt Heizungsunterstützung.
Die solare Warmwassererzeugung vor Ort sichert die Daseinsvorsorge der Gemeinde.

Anzustreben ist eine bedarfsdeckende Energieversorgung aus eigener Produktion für den Warmwasserbedarf, unter Berücksichtigung effizienter Nutzung.

Da die solare Warmwassererzeugung subventioniert wird, ist eine Errichtung der Anlagen noch in diesem Jahr anzustreben.

Ziel ist, daß jeder Hausbesitzer und die Gemeinde in den Besitz einer derartigen Anlage kommen kann. Hinderungsgrund dürfte die finanzielle Belastung sein. Daher soll der Teil der Finanzierung über gemeindliche Sicherung abgesichert werden, der der den Teil der Subventionsfinanzierung übersteigt.

Die Gemeinde wird nicht kostenmäßig belastet, sondern dient einzig und alleine als Sicherungsgeber, so dass keine Hypotheken/Kredite von den Hausbesitzern aufgenommen werden müssen.

Den die Subvention übersteigenden Finanzierungsanteil zahlt der Besitzer in festgelegeten Raten an die Gemeinde zurück.

Alternativ kann die Gemeinde auch Anteilseigner an der entsprechenden Anlage werden.

Durch Grosseinkauf der Module und entsprechender Auftragsvergabe werden die entstehenden Kosten reduziert. Heimische Betriebe sind besonders zu berücksichtigten. Es sind entsprechende Kostenvoranschläge anzufordern.

Dieser Antrag wurde auf die folgende Ratssitzung (29.09.2009) vertagt, den BürgerInnen dort vorgestellt und 
wiederum auf die nächste Sitzung vertagt.

 

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ANFRAGEN

HINWEIS: schriftliche eingereichte Anfragen müssen in angemessener Frist ( im Regelfall innerhalb von 4 Wochen),
oder (falls früher eintretend) bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beantwortet werden.

Anfragen an den Bürgermeister, gestellt auf der 
Gemeinderatssitzung NSW 9.07.2009
durch Axel Burdt, Mitglied des Gemeinderates
Beantwortung -schriftlich-

Anfrage: -1-
Bezug: Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 29.06.2009
Ablehnung des Widerspruch gegen Beitragsbescheide

Begründung: -erfolgte schriftlich-

Die Gemeinde ist Betreiber der Gehwegsanlage Hauptstrasse und hat Beiträge per Bescheid gegenüber dem Anlieger erhoben.

Die Beitragspflicht ist jedoch nicht hinreichend erklärt worden.

Unter Bezugnahme o.a. Schreibens, für dessen Sachvortrag der Bürgermeister als Vertreter der Ortsgemeinde verantwortlich ist, bitte ich wie folgt Stellung zu nehmen.

Fragen

1.
Bitte erklären Sie mir, in welcher Form der Gehweg an der Hauptstrasse seit seiner Erstellung 1982/83 gewartet und instandgesetzt wurde. Bitte legen Sie das Gutachten zur Zustandsfeststellung des Gehweges vor der Baumaßnahme in 2007 vor.

2.
Bitte erklären Sie, welchen Umfang die Arbeiten hatten, und welche Bauteile (Pflaster, Randsteine, Bordsteine, Unterbau) wo und in welcher Form in der gesamten Hauptstrasse ausgewechselt wurden.

3.
Bitte geben Sie im Wortlaut die Erklärung der Gewährleistung der bauausführenden Firma bzgl. der Wiederverwendung des bestehenden Pflasters wieder.

4.
Bitte geben Sie im Wortlaut die Erklärung der Gewährleistung bezgl. der Bauarbeiten an dem Gehweg der bauausführenden Firma wieder.

 

Diese Anfrage wurde von dem Ortsbürgermeister Stefan Koch an die Verbandsgemeinde zeitnah weitergeleitet.

Die VG-Verwaltung bat am 29.09.09 um Aufschub.

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Anfrage: -2-

Bezug: Beleuchtungsanlage Beitragsbescheide.
-Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 29.06.2009
-Ablehnung des Widerspruch gegen Beitragsbescheide.

Begründung: -erfolgte schriftlich-

Begründung:
Die Gemeinde ist Betreiber der Beleuchtungsanlage Hauptstrasse und hat Beiträge per Bescheid gegenüber dem Anlieger erhoben.

Die Beitragspflicht ist jedoch nicht hinreichend erklärt worden. Bitte erklären Sie die Beitragspflicht aus dieser Maßnahme unter Berücksichtigung des KAG.

Fragen

1.
Bitte erklären Sie mir, in welcher Form die Beleuchtungsanlage an der Hauptstrasse seit 
ihrer Erstellung 1982/83 gewartet und instandgesetzt wurde. 

2.

Bitte legen Sie das Gutachten zur Zustandsfeststellung der Beleuchtungsanlage 
vor der Baumaßnahme in 2007 vor.

3.
Bitte erklären Sie die Notwendigkeit der Lampenerneuerung unter Bezugnahme der Anforderungen 
des EEG (Energieerneuerungsgesetz) zum Austausch elektrischer Anlageteile.

 

Diese Anfrage wurde von dem Ortsbürgermeister Stefan Koch an die Verbandsgemeinde zeitnah weitergeleitet.

Die VG-Verwaltung bat am 29.09.09 um Aufschub.

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 Den weiteren Verlauf finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten Ratssitzung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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V.i.S.d.P.: Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de

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.  Alle diese Informationen basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und können gerne eingesehen werden. Wir stehen für Transparenz und Information!
Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur.
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Links
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