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Liebe BürgerInnen und Bürger.
Die Ratssitzung v. 9.7.2009
war die konstituierende Sitzung, demnach die erste Ratssitzung
nach der Auf dieser Sitzung wurde der vorherige Rat und die Bürgermeisterin verabschiedet. Der Rat war komplett
anwesend. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Es wurden die neuen
Ratsmitglieder verpflichtet, der neue Bürgermeister
ernannt,
Der Rechnungsprüfungsausschuß wurde gewählt:
Die Geschäftsordnung wurde beschlossen -Mustergeschäftsordnung. Unter Verschiedenes wurden
o.a. Anträge eingebracht. Weiterhin erfolgte eine
Mitteilung über das RWE zur unterirdischen Verlegung der
Stromversorgung.
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ANTRAG -1- Aussetzung des Vollzuges zur
Zahlung der Einmalbeiträge für Gehweg und Beleuchtung bis
zur Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich- Die Aussetzung des Vollzuges
spart den Beteiligten Bürgern und der Gemeinde Durch die Aussetzung des
Vollzuges können m. E. strafrechtliche Konsequenzen
für
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ANTRAG -2- Vorlage von
Dokumenten/Unterlagen ( MGeschO § , Abs.2 ) Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich- Den Ratsmitgliedern müssen die entsprechenden Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung stehen. Zeitgerecht bedeutet, daß die Ratsmitglieder nicht nur zeitlich in der Lage sind, den Inhalt der Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, sondern ggf. eigene Recherchen und Nachfragen durchzuführen. Ohne diese Mindestfrist besteht die Gefahr, daß aufgrund nicht ausreichender Informationen keine Ratsentscheidung möglich ist und eine Sitzung wiederholt werden muß.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ANTRAG
-3- Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich- GemO - Einwohnerfragestunde- §16A Sinn und Zweck der
Veranstaltung ist es, Bürger zu aktuellen Themen zu
informieren und den BürgerInnen zu ermöglichen, ihrerseits
Fragen und Anregungen Damit wird der Zusammenhalt im Dorf und das Vertrauen in den Rat gestärkt. Zeitmäßig stellt eine
derartige Vorveranstaltung keine wesentliche Verzögerung dar.
Sind die BürgerInnen grundsätzlich informiert, wird wenig
Zeit beansprucht.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Antrag:
-4- Es wird über den Planungsumfang, Stand der Dinge, Kosten und Kostenumlegung, zukünftige Kosten, Kosten/Nutzenanalyse, berichtet. Es werden Vorschläge für eine alternative Nutzung der Gebäude ausgearbeitet. Begründung:
-erfolgte schriftlich/mündlich-
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Antrag:
-5- Dazu werden die EinwohnerInnen von NSW aufgerufen, sich entsprechend zu beteiligen. Eine alternative Nutzung ist z.B.: Sanierung der Gebäude mit anschließender Nutzung als Dorfladen, sozialer Treffpunkt, Jugendhaus, Seniorentreff, Wohngebäude. Dazu werden die EinwohnerInnen von NSW aufgerufen, sich entsprechend zu beteiligen. Begründung:
-erfolgte schriftlich/mündlich- Gleiches gilt für die in Zukunft benötigte Versorgungseinrichtung (Dorfladen). Die Gebäude bieten sich nach einer entsprechenden Sanierung für die Nutzung an. Bei geplanten 270.000 EUR an Baukosten für die Umgestaltung des Dorfplatzes , dürfte eine Sanierung der Gebäude kaum teurer werden. Es ist zu eruieren, inwieweit BürgerInnen des Dorfes Interesse an einer Übernahme der Gebäude bei Verpflichtung des Vorhaltens der zu beschließenden Nutzung derselben, haben.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Antrag:
-6- Bis zur Einwohnerversammlung werden die EinwohnerInnen befragt, in welchem Umfang grundsätzlich Interesse an der Errichtung photovoltaischer Anlagen besteht. Es wird sodann mit den
BürgerInnen ein Entwurf zur Umsetzung der Maßnahme
erarbeitet. Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich- Eine Photovoltaikanlage hilft bei der Bereitstellung der benötigten häuslichen oder gewerblichen Energie. Die Stromerzeugung vor Ort sichert die Daseinsvorsorge der Gemeinde. Anzustreben ist eine bedarfsdeckende Energieversorgung aus eigener Produktion mittels Photovoltaik bei gleichzeitigem Ausbau anderer, alternativer Energiequellen unter Berücksichtigung effizienter Nutzung. Da Photovoltaik subventioniert ist, die Einspeisevergütung aber jährlich reduziert wird, ist eine Errichtung der Anlagen noch in diesem Jahr anzustreben. Ziel ist, daß jeder Hausbesitzer und die Gemeinde in den Besitz einer derartigen Anlage kommen kann. Hinderungsgrund dürfte die finanzielle Belastung sein. Daher soll der Teil der Finanzierung über gemeindliche Sicherung abgesichert werden, der der den Teil der Subventionsfinanzierung übersteigt. Die Gemeinde wird nicht kostenmäßig belastet, sondern dient einzig und alleine als Sicherungsgeber, so dass keine Hypotheken/Kredite von den Hausbesitzern aufgenommen werden müssen. Den die Subvention übersteigenden Finanzierungsanteil zahlt der Besitzer in festgelegten Raten an die Gemeinde zurück. Alternativ kann die Gemeinde auch Anteilseigner an der entsprechenden Anlage werden. Durch Grosseinkauf der Module und entsprechender Auftragsvergabe werden die entstehenden Kosten reduziert. Heimische Betriebe sind besonders zu berücksichtigten. Es sind entsprechende Kostenvoranschläge anzufordern.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Antrag: -7- Solarenergie
(Warmwassererzeugung): Bis zur Einwohnerversammlung werden die EinwohnerInnen befragt, in welchem Umfang grundsätzlich Interesse an der Errichtung dieser Anlagen besteht. Es wird sodann mit den BürgerInnen ein Entwurf zur Umsetzung der Maßnahme erarbeitet. In der Einwohnerversammlung wird dann der Stand der Dinge, Kosten und Kostenumlegung, Kosten/Nutzenanalyse berichtet. Begründung: -erfolgte schriftlich/mündlich- Eine solare
Warmwassernutzung hilft bei der Bereitstellung des benötigten
häuslichen oder gewerblichen Brauchwassers samt
Heizungsunterstützung. Anzustreben ist eine bedarfsdeckende Energieversorgung aus eigener Produktion für den Warmwasserbedarf, unter Berücksichtigung effizienter Nutzung. Da die solare Warmwassererzeugung subventioniert wird, ist eine Errichtung der Anlagen noch in diesem Jahr anzustreben. Ziel ist, daß jeder Hausbesitzer und die Gemeinde in den Besitz einer derartigen Anlage kommen kann. Hinderungsgrund dürfte die finanzielle Belastung sein. Daher soll der Teil der Finanzierung über gemeindliche Sicherung abgesichert werden, der der den Teil der Subventionsfinanzierung übersteigt. Die Gemeinde wird nicht kostenmäßig belastet, sondern dient einzig und alleine als Sicherungsgeber, so dass keine Hypotheken/Kredite von den Hausbesitzern aufgenommen werden müssen. Den die Subvention übersteigenden Finanzierungsanteil zahlt der Besitzer in festgelegeten Raten an die Gemeinde zurück. Alternativ kann die Gemeinde auch Anteilseigner an der entsprechenden Anlage werden. Durch Grosseinkauf der Module und entsprechender Auftragsvergabe werden die entstehenden Kosten reduziert. Heimische Betriebe sind besonders zu berücksichtigten. Es sind entsprechende Kostenvoranschläge anzufordern.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ANFRAGEN
Anfragen an
den Bürgermeister, gestellt auf der Anfrage: -1- Begründung:
-erfolgte schriftlich- Die Beitragspflicht ist jedoch nicht hinreichend erklärt worden. Unter Bezugnahme o.a.
Schreibens, für dessen Sachvortrag der Bürgermeister als
Vertreter der Ortsgemeinde verantwortlich ist, bitte ich wie
folgt Stellung zu nehmen. 2. 3. 4.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Bezug: Beleuchtungsanlage
Beitragsbescheide. Begründung: -erfolgte schriftlich- Begründung: Die Beitragspflicht ist jedoch nicht hinreichend erklärt worden. Bitte erklären Sie die Beitragspflicht aus dieser Maßnahme unter Berücksichtigung des KAG. Fragen 1. 3.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Den weiteren Verlauf
finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten
Ratssitzung. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * V.i.S.d.P.:
Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2 |
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Alle diese Informationen
basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen
und Gewissen erstellt und können gerne eingesehen werden. Wir
stehen für Transparenz und Information! Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur. |
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