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. Betrifft: konstituierende Sitzung des VG-Rates Manderscheid v. 10.07.2009.

Muss jetzt Bürgermeister Schmitz/VG-Manderscheid seinen Hut nehmen?
Dies ist die Überschrift aus einem aktuellen Tacheles-Regional Artikel.

Hintergrund ist das skandalöse Geschehen in der o.a. Sitzung. 
Verbandsbürgermeister Schmitz weigerte sich, ein gewähltes Ratsmitglied zu verpflichten. 

Anschließend schloß Hr. Schmitz das Ratsmitglied aus der laufenden Sitzung aus.
Begründung: Das Ratsmitglied (Hr. Alois Debald) sei nicht wählbar gewesen.

Hr. Debald wurde an der Ausübung seines Mandates gehindert!

In der Presse wurde nur unzureichend berichtet.

Das Verwaltungsgericht in Trier hat Alois Debald mit Entscheidung v. 23.07.2009 wieder eingesetzt.

Bevor wir die Handlungsweise des Verbandsbürgermeisters Wolfgang Schmitz kommentieren, 
bedarf es einiger Erklärungen zum Handlungsablauf einer Wahl und den Rechten/Pflichten des VG-Bürgermeisters.

Zu klären ist das willkürlich in Anspruch genommene Recht des VG-Bürgermeisters, ein gewähltes Ratsmitglied seines Mandates zu entheben.

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. Lassen Sie uns den Ablauf einer Wahl darstellen;

1. -Wahlsitzung der Partei-

Um als Bewerber an einer Wahl teilnehmen zu können, muß der Bewerber "wählbar" sein.
Auf der Wahlveranstaltung (hier SPD) wird eine Mandatsprüfungskommission gebildet.

Die
Mandatsprüfungskommission, die den Wahlvorschlag erarbeitet, prüft die Wählbarkeit.

Hier wird u.a. die berufliche Position geprüft und auf Hindernisse entsprechend des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung abgeklopft.

 

Wer ist verantwortlich?

Die Mandatsprüfungs-
kommission 
(hier der SPD)

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. Ergebnis: Der Kandidat ist wählbar. .
. 2. -Amtlicher Wahlausschuss-

Der von der Partei erarbeitete Wahlvorschlag, die Liste der Kandidaten für den VG-Rat Manderscheid, wird an den amtlichen Wahlausschuß übergeben.

Welche Aufgabe hat der amtliche Wahlausschuß?

Der amtliche Wahlausschuß prüft nochmals die Wählbarkeit der Kandidaten.
Hier wird u.a. die berufliche Position nochmals geprüft und auf Hindernisse entsprechend des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung abgeklopft.

Wer ist der verantwortliche amtliche Wahlleiter?
Hr. Wolfgang Schmitz, der VG-Bürgermeister.

Sind keine Einwände gegen die Kandidaten vorhanden, beschließt der amtliche Wahlausschuß in öffentlicher Sitzung die Wählbarkeit des Wahlvorschlages/Liste. 

Kommentar des Hr. Wolfgang Schmitz am 29.04.2009;
Wir empfehlen dem amtlichen Wahlausschuß die Annahme der Wahlvorschläge.
Der amtliche Wahlausschuß tagte am 29.04.2009 und beschloß einstimmig die Annahme der Liste der SPD.
Hr. Debald als Kandidat dieser Liste wurde vorbehaltlos als wählbar bestätigt.

 

Die Zulassung des Wahlvorschlages 
der SPD 
-mithin 
Hr. Debald; Pos.5- 
wurde am 15.05.2009 amtlich veröffentlicht.

1. Wer ist verantwortlich?
Der Wahlleiter ist Hr. Wolfgang Schmitz (Vg-Bürgermeister).

2. Wer beschließt die Zulassung des Wahlvorschlages?
Der amtl. Wahlausschuß beschließt die Zulassung in öffentlicher Sitzung.

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. Ergebnis: Der Kandidat ist wählbar. .
. 3. Kommunalwahl am 7.6.2009

 

Bei der Kommunalwahl am 7.6.2009 wurde von den BürgerInnen Hr. Debald als Rat des Verbandsgemeinderates gewählt.

Die Stimmauszählung erfolgt durch den amtlichen Wahlausschuß.
Der Leiter des Wahlausschusses ist Hr. Schmitz (VG-Bürgermeister)!

Das Ergebnis wurde am 26.06.2009 amtlich veröffentlicht.
Hr. Debald wurde auf Pos. 3 der SPD Fraktion bestätigt

 


1. Wer ist verantwortlich?
Der Wahlleiter ist Hr. Wolfgang Schmitz (Vg-Bürgermeister).

2. Wer beschließt die ordnungsgemäße Wahl der Kandidaten?

Der amtl. Wahlausschuß beschließt die ordnungsgemäße Wahl der Kandidaten.

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. Ergebnis: Hr. Debald ist Ratsmitglied. .
. 4. Ratsmitglieder

Die gewählten Ratsmitglieder werden durch den Wahlausschuß informiert 
und als Ratsmitglied schriftlich bestätigt.


Was bedeutet die "Verpflichtung" der Ratsmitglieder in der konstituierenden Sitzung?
Die Verpflichtung hat keinerlei Rechtswirksamkeit bezüglich des Mandates! 
Die Verpflichtung ist ausschließlich ein feierlicher Akt.

 

Ab wann sind die Ratsmitglieder im Amt?

Alle Ratsmitglieder sind ab dem 1.7.2009 im Amt!

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. Ergebnis: Hr. Debald ist Ratsmitglied. .
. 5. Mandatsentzug durch Bürgermeister

Mit der Veröffentlichung der amtl. Feststellung des Mandates, ist das Ratsmitglied im Amt. 

Wahlanfechtungen müssen innerhalb v. 14 Tagen nach Veröffentlichung erfolgen.
Anschließend entscheidet die Aufsichtsbehörde.

Kann ein Bürgermeister einem Ratsmitglied das  Mandat wegen "Nichtwählbarkeit" ohne Weisungsverfügung/Anordnung der Aufsichtsbehörde entziehen?

Niemals

Wird festgestellt, ein Ratsmitglied war nicht wählbar, muß die gesamte Wahl wiederholt werden.
Alle Ratsmitglieder sind solange im Amt, bis ein Gericht die Wahl für rechtswidrig erklärt.

  Auszug aus der Website des Landeswahlleiters:

Gegen die Gültigkeit einer Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich beim Bürgermeister der Gemeinde oder Verbandsgemeinde, beim Landrat oder bei der Wahl zum Bezirkstag, bei dessen Vorsitzenden einzureichen. Über den Einspruch entscheidet die jeweilige Aufsichtsbehörde. Gegen diese Entscheidung ist der Verwaltungsgerichtsweg gegeben.
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. Ergebnis: Hr. Debald ist Ratsmitglied. .
. 6. Mandatsentzug - Vorgabe/Verfügung der Aufsichtbsbehörde

Nach unseren Informationen liegt kein Einspruch innerhalb 
der gesetzlichen Frist vor.

Es liegt auch keine Entscheidung der Aufsichtbehörde vor, welche eine Nichtverpflichtung 
des Ratsmitgliedes durch den VG-Bürgermeister Wolfgang Schmitz anordnet bzw. einen Ratsausschluß des Ratsmitgliedes Alois Debald anordnet.

Ohne eine derartige Anordnung/Verfügung handelt der Bürgermeister willkürlich.

  Willkürakt des VG-Bürgermeisters Wolfgang Schmitz? .
. Ergebnis: Hr. Debald wurde willkürlich an der Ausübung seines Mandates gehindert. .
. 7. Neuwahlen?

Der Kandidat war einer der TOP-Kandidaten einer politischen Partei. Seine Kandidatur brachte sowohl der Partei als auch ihm direkt derart viele Wählerstimmen, daß er zum Ratsmitglied gewählt wurde.

Ohne diesen Kandidaten wäre die Wahl anders ausgegangen. Das Volk hätte Alternativen gesucht, Alternativen, die dem Handlungsgeschehen des Kandidaten am nächsten kommen.

Wen hätte der Kandidat selbst seinen Wählern empfohlen? Wen hätte das Volk gewählt? Welche Partei oder Liste hätte statt dessen die Stimmen bekommen? Welche Person hätte das Werk des Kandidaten fortgesetzt?

Ergebnis:
Das Volk wurde getäuscht. Die Wahl ist ungültig und muß wiederholt werden.

  Neuwahlen sind notwendig, wenn Hr. Debald vom Rat ausgeschlossen wird. .
. Konsequenzen:  
Hr. Debald ist im Amt: 
Willkürakt des VG-Bürgermeisters.

Hr. Debald wird vom Rat ausgeschlossen; 
Dienstvergehen des Wahlleiters Wolfgang Schmitz.
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Ausführliche Dokumentation zum Geschehen.

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. Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgericht Trier 
(Eilentscheidung).
 
. Download  per Mausklick .
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1. Leserbrief an die Eifelzeitung v. 20.07.2009

 
. Download  per Mausklick .
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2. Leserbrief an die Eifelzeitung v. 21.07.2009

 
. Download  per Mausklick .
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Axel Burdt,
Sprecher AG VG-Manderscheid
www.vbbev.de

gez. der Vorstand
Richard Pestemer