.   .
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Beschlüsse des Gemeinderates 5x5trans.gif (846 Byte) Planungen -sofern vorhanden 5x5trans.gif (846 Byte) der Haushalt -demnächst 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
. Informationen, Transparenz, Bürgervertretung .
.  Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Ratssitzung vom 14.12.2009 war eine der wichtigsten Ratssitzungen des Jahres. 
Am 14.12.2009 wurde der Haushaltsplan der Gemeinde NSW für das Jahr 2010 beschlossen.

Es fehlten trotz mehrfacher Anmahnung folgende Unterlagen des Haushaltsplanes:
Der Vorbericht , ebenso die Eröffnungsbilanz und die Produktdarstellung.

Der Bürgermeister Stefan Koch nahm die Feststellung der fehlenden Unterlagen zur Kenntnis. 
Er verweigerte die Herausgabe der geforderten Unterlagen.

Der Vertagungsantrag von Axel Burdt wegen unzureichender Aktenvorlage wurde mit 5 Gegenstimmen abgelehnt.

Ratsmitglied Axel Burdt wurde die Beratung des Haushaltes verweigert.

Stattdessen wurde das Haushaltsvolumen mit einem "Federstrich" verdoppelt.
Verdoppelt? Jupp. Ohne weitere Aktenvorlage wurde durch Hr. Weins -Verbandsgemeinde- dem Rat empfohlen, Zahlen massiv zu verändern. Nachzuvollziehen war da nichts mehr.

Diese Haushaltsberatung dient nicht einmal als Treppenwitz.

5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) Anträge von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Anfragen von Axel Burdt an den Gemeinderat/Bürgermeister 5x5trans.gif (846 Byte) Beschlüsse des Gemeinderates 5x5trans.gif (846 Byte)
5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte) 5x5trans.gif (846 Byte)

Würde eine private Firma derart mit (treuhänderisch) zu verwaltenden Geldern umgehen 
-und es handelt sich schließlich um Ihr Geld, das Geld der BürgerInnen, 
sind m.E. mildernde Umstände allenfalls noch bei Nachweis eines dementiellen Syndromes anzuwenden.

Ein Gemeindehaushalt soll die finanzielle, vermögensmäßige Situation der Gemeinde wirklichkeitsgetreu abbilden. 
Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Haushalt lesen und verstehen können.

Wenn der Bürgermeister auf Nachfragen die Positionen des Haushaltes nicht erklären kann 
-wohlgemerkt die Positionen, nicht das Zahlenwerk-
dann wird klar: Gemeinderäte und Bürgermeister gehören geschult -Fortbildung tut not.

Und damit Sie, liebe Leserinnen und Leser, etwas vom Haushalt verstehen, werde ich versuchen Ihnen das Zahlenwerk -laienhaft- ein wenig näher zu bringen.

Und wie immer gilt: glaube keiner Statistik, die man nicht selber gefälscht hat.

Jetzt sind wir mitten im Thema.

Die Anforderungen an einen Haushaltsplan waren früher kaum anders: ehrlich, transparent, umfassend.
Erfasst wurden die Zahlen in der Buchhaltungsform der Kameralistik.

Leider kamen einige Zeitgenossen auf die Idee, diese kameralistische Buchführung für eigene Zwecke umzumünzen.

In der Kameralistik wurde lediglich der Zahlungsverkehr:
also Einnahmen, Ausgaben, ggf. Verbindlichkeiten (Kredite) und Forderungen (z.B. offene Beitragsrechnungen an BürgerInnen) festgehalten.

Der Vermögenswert der Gemeinde (Forst, Strassen, Infrastruktur, Gebäude aber auch Geräte, Fahrzeuge, EDV) wurde nicht erfasst.

Die Rücklagenbildung, das A und O einer seriösen und nachhaltigen, gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltspolitik wurde ebenfalls nicht erfasst.

So ließ sich unter der Kameralistik trefflich das Gemeindevermögen versilbern, beleihen, verschenken, und Gelder, Einnahmen aus Unterhaltung, wiederkehrenden Beiträgen zweckentfremden, neue Abgaben, Beiträge und Steuern erfinden.

Hauptsache die Kasse stimmt!

Und genau das wird Ihnen suggeriert -die Kasse stimmt.

Gehen wir aber ein Stück weiter als bekanntes Milchmädchen in eigener Rechnung, beachten wir die Vermögenswerte, den Unterhaltungszustand der gemeindlichen Anlagen, die demographische Entwicklung, ist augenblicklich:

schluß mit Lustig.

Wer möchte schon als Milchmädchenrechnungskünstler verstanden werden.

Um dieses "tarnen, tricksen, täuschen zu unterbinden, aber auch um endlich gesicherte Einsicht in Kostenfaktoren zu erhalten, wurde die doppische Buchhaltung eingeführt. 

Werden die Gesetze und Ausführungsverordnungen der doppischen Buchführung beachtet, 
ist der Haushaltsplan tatsächlich einfacher zu verstehen und transparent.

Soviel doppisches Licht im kameralistischen Dunkel kann erhellend wirken.

Die den Bürgern in der Vergangenheit aufgedooften Haushaltspläne wurden nicht in Unkenntnis erstellt, 
sondern unter Ausnutzung des trübenden Blickes kameralistischer Funzeln.

Um noch einmal klarzustellen: nicht die kameralistische Buchführung ist das Problem, sondern die Kreativität unserer, uns hinters Licht führenden, meist hauptamtlichen Mandatsträger.

Das ein "ehrenamtlich" arbeitender Rat dieses Zeug dann auch noch abnickt, 
beweist -vornehm ausgedrückt- die Vielschichtigkeit der menschlichen Natur.

Aber keine Angst. 
In der Haushaltsverratung NSW vom 14.12.2009 hatten die Altvorderen der VG-Manderscheid die Untiefen 
doppischer Ehrlichkeit und Transparenz längst umschifft.

Das dabei aus meiner Sicht gegen so ziemlich alle Anforderungen an doppischer Buchführung verstoßen wurde, entspricht -ebenfalls aus meiner Sicht, den unguten alten Gepflogenheiten aus kameralistischen Haushaltszeiten.

Denn nicht die Kameralistik war Murks, sondern die "kreative Buchführung" ist die Grundlage jeder Finanzlüge.
So gesehen bestehen für die doppische Buchführung erhebliche Geburtsängste.

Wem das nun zu theoretisch ist, der möge noch ein wenig Geduld aufbringen, 
die Praxis kommt spätestens mit der nächsten Beitragsrechnung.

Kameralistik:
Früher wurden nur die Finanz-, also Geldgeschäfte in einer Gewinn und Verlustrechnung
dargestellt. Vermögenswerte wurden nicht erfasst und somit den Begehrlichkeiten ausgeliefert.
Rücklagen wurden nicht gebildet, es wurde von der Hand in den Mund gelebt.
Niemand erfuhr vom Verheizen öffentlicher Vermögen.

Bürgermeister zur Frage der Rücklagenbildung / Erhalt der Vermögenswerte
Sowas haben wir noch nie gemacht - das werden wir auch nicht machen.
Wenn wir ein neues Gemeindehaus bauen, einen neuen Dorfplatz, 
dann haben wir doch kein Geld für Rücklagen -Beides geht nun nicht!

DOPPIK:
Heute wird mit der Doppik nicht der Geldverkehr in den Vordergrund gestellt, sondern der gesamte Vermögenshaushalt.
Alle Ausgaben, Einnahmen, Abschreibungen, Rücklagen, Vermögen werden zudem als Einzelwert erfasst:
( z.B.: Strasse X, Haus Y: Unterhalt, Abschreibung, Rücklage, Instandsetzung)

Ziel ist, den Wert der Gemeinde festzustellen, zu erhalten oder zu erhöhen.
Genau diese Nachhaltigkeit  wurde bei der alten Haushaltsführung, der Kameralistik, unterschlagen.
Simpel ausgedrückt: Es wurde Geld ausgegeben, welches man nicht hatte oder nicht für diesen Zweck hatte.
Als einfachster Anzeiger dient der Bilanzwert. 

Ist der Bilanzwert der Gemeinde gesunken, hat die Gemeinde über Ihre Verhältnisse gelebt
.

Erfolg: Transparenz und Vergleich der gemeindlichen Entwicklung, damit Steuerung und Eingriff bei Fehlentwicklungen.

DOPPISCHE BUCHFÜHRUNG

Der Haushalt unserer  Gemeinde wird seit 2009 "doppisch" geführt. 
Dieser Begriff wird Ihnen noch lange begegnen, daher lassen Sie diesen Begriff mich kurz erklären.

Doppik bedeutet, doppelte Buchführung in Konten.

Ein praktisches Beispiel zum "Werteverzehr":
Sie besitzen ein Auto, Wert 20.000 EUR, funkelnagelneu.
Bei angemessener  Nutzung ist die Kiste in 10 Jahren wertlos (in Niederscheidweiler geht das zur Zeit schneller ;-).
Sie brauchen daher in 10 Jahren wieder 20.000 EUR, mindestens.

Bilanzwert "Auto" 20.000 EUR
Kauf 20.000 
(aus Vermögen)
Bilanzwert:
konstant 20.000
tatsächlicher Wert 
20.000
Rücklage 0
Wertverlust 10% / 1. Jahr 18.000 2.000
Wertverlust 10% / 2. Jahr 16.000 4.000
Wertverlust 10% /3. Jahr 14.000 6.000
Wertverlust 10% / 10. Jahr 0 20.000

 Durch Rücklagenbildung von 2000.00 EUR pro Jahr haben Sie den Wert des Fahrzeuges erhalten -sie können nach Ablauf der Nutzungszeit von 10 Jahren ein neues Fahrzeug erwerben -ohne Finanzierung durch Kredite, Beitragsbescheiden, Steuern

Nehmen wir eine fiktive Gemeinde:
Der Wert aller Gebäude, Strassen und Einrichtungen sei 10 Mio. EUR.
In 40 Jahren ist die gesamte Einrichtung, der Besitz, abgenutzt und wertlos.
(Tatsächlich wird in einem  Modus zwischen 20-100 Jahren abgeschrieben, Durchschnitt ca. 2.5% Jahr)

Die Gemeinde müßte demnach in 40 Jahren 10 Mio EUR als Rücklagen ansparen um den Wert zu ersetzen.
Macht 250.000 EUR, jedes Jahr, Jahr für Jahr.

Wie hoch sind die Einnahmen unserer Gemeinde: ca. 260.000 EUR
Wie hoch sind die Ausgaben unserer Gemeinde (ohne Investitionen): ca. 192.000 EUR

Unsere Gemeinde legt derzeit im Jahr als "gebundene Rücklage" zurück: 0.00 EUR.

UPPS, sagt der begreifende Bürger -wie kann das sein, wer zahlt die Musik?

Ganz simpel: 
per Einmalbescheiden,  zahlbar durch die BürgerInnen
per Kreditaufnahmen, zahlbar durch nachfolgende Generationen
per Steuern, Umlagen, Abgaben,  zahlbar durch die BürgerInnen

Noch Fragen? Bei riesigen Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren gewählten Mandatsträger.

Aber halt;
gibt es nicht derzeit eine der größten "Banken-/Wirtschaftskrise"
 -hervorgerufen durch Manager, welche die Kohle der Anleger verbraten haben.

gibt es nicht derzeit eine der umfassenden Haushaltskrisen der öffentlichen Hand
-hervorgerufen durch Mandatsträger, welche die Kohle der BürgerInnen verbraten haben.

gibt es nicht derzeit eine der umfassenden Rentenkrisen der öffentlichen Hand
-hervorgerufen durch Mandatsträger, welche die Rentenrücklagen der BürgerInnen verbraten haben.

gibt es nicht derzeit eine der größten Vernichtungsaktionen öffentlichen Eigentums
-hervorgerufen durch Mandatsträger welche weder Unterhalt noch Rücklagen für den Eigentumserhalt bereitstellen.
gibt es nicht derzeit eine der größten Staatseigentumsverscherbelungsaktionen
-hervorgerufen durch Mandatsträger welche die Ausverkäufe des gemeindlichen, öffentlichen Eigentums eingeläutet und vollzogen haben.

gibt es nicht derzeit eine der größten Verschuldungsaktionen der öffentlichen Hand,
-hervorgerufen durch Mandatsträger, die über Kreditaufnahme und Gelddrucken den Besitz des  Mittelstandes auf nachhaltige Weise vernichten.

Für mich sieht eine solide Haushaltswirtschaft allerdings anders aus.

Daher erlauben Sie mir ein wenig Aufklärung in das Mysterium "Haushalt".
(
Zweck dieser Übung ist eine allgemein verständliche Darstellung -keine wissenschaftliche Abhandlung.)

Sinn eines Haushaltes ist die Darstellung des "Ist- Zustandes" der Gemeinde, der Entwicklung, Planung und Lenkung in wirtschaftlicher Hinsicht und in jährlichem Vergleich.

Grundlagen der (doppischen) Haushaltsplanung (Beispiel Haushaltsplan 2009 NSW).

Der doppische Haushalt besteht aus drei Teilen (Komponenten).

1. Ergebnishaushalt -Wertveränderung der Gemeinde -was hat es gebracht- (Erfolgsrechnung).

2. Finanzhaushalt -Geld, Einnahmen und Ausgaben -was hat es gekostet-
(Liquiditätsrechnung).

3. Bilanz -Ergebnis- und Finanzhaushalt bilden die Bilanz -wie ist die Lage- (Gesamtsituation der Gemeinde).

Vorab:
Um überhaupt bilanzieren zu können, wird eine Eröffnungsbilanz benötigt. 
Die Eröffnungsbilanz wird mittels Inventur der gesamten gemeindlichen Werte und Verpflichtungen erstellt.
Die Inventur wurde 2007/2008 durchgeführt.

Ohne Eröffnungsbilanz -keine ordentliche Haushaltsführung. 
Die Eröffnungsbilanz für NSW (gilt ebenso für alle Gemeinden der VG-Manderscheid) fehlt  (Stand 5/2010).

Vereinfachte Darstellung einer Bilanz 
(Doppik -Beispiel Haushaltsplan NSW 2009-)

Finanzhaushalt Bilanz Ergebnishaushalt
(beinhaltet a. Finanzhaushalt)

 

 

 

Saldo: Defizit  -16.816,00
 

 

 

 

 

 

Saldo: Defizit
(includiert Finanzhaushalt)
-61.352,00
 
Im Jahresvergleich wird der "Wert der Gemeinde" festgestellt.
Das Maß der Dinge ist der Ergebnishaushalt und der Bilanzwert

Gesunkener Wert, (negativer Ergebnishaushalt) die Gemeinde hat über Ihre Verhältnisse gelebt. Die BürgerInnen werden über kurz oder lang weiter abgekocht.
Gleicher Wert, (ausgeglichener Ergebnishaushalt) die Gemeinde lebt u.U. von der Hand in den Mund. Unvorhergesehene Ereignisse können die Gemeinde gefährden. Abschreibungen und Rücklagen sind zu prüfen.
Steigender Wert, (positiver  Ergebnishaushalt) die Gemeinde hat einen echten Gewinn erwirtschaftet. Gratulation - BürgerInnen und Gemeindevertreter verdienen ein dickes Lob!

 


Schlussfeststellung (Meinung d. Autors und Ratsmitglied Axel Burdt)

Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt sind defizitär, Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes, in dem auch die Abschreibungen zu erwirtschaften sind, war in 2009 nicht möglich.
Die Einnahmenseite verbessert sich zwar voraussichtlich noch um +14.620,00 EUR (Nachtragshaushalt - Steinbruch) -ändert aber nichts an dem defizitären Ergebnishaushalt für 2009.

Mit -61.352,00 € (-46.732,00 m. Nachtragshaushalt) ist das Ergebnis äußerst unbefriedigend und gefährdet den gemeindlichen Bestand.

Erheblichen Anteil hat die Art und Weise der Berechnung der Umlagen aus der gemeindlichen Steuerkraft. Diese Berechnung erfolgt aus der Vorjahres-Steuerkraft, die aber in 2009 erheblich gesunken ist. Der Ausgleich aus dieser Berechnung erfolgt in 2010.

Der Haushalt ist nach § 18 GemHVO m.E. nicht ausgeglichen und widerspricht der Verpflichtung nach § 93 Abs. 4 GemO, den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen (s.a. Bericht Kreisverwaltung f. Haushaltsjahr 2009)

In 2010 kann sich die Lage zwar verbessern, tatsächlich fehlen aber die Rücklagen für den Erhalt der gemeindlichen Werte.

Dieser "Mißstand", die Verweigerung der ausreichenden Rücklagenbildung halte ich für äußerst verwerflich, für eine unmoralische, wenn nicht sogar für eine rechtswidrige Haushaltsführung.

Für 2010 und 2011 ist der Umbau des Dorfplatzes für insgesamt mehr als 300.000,00 EUR geplant.

Es ist nicht beabsichtigt, jemals ausreichende Rücklagen zu bilden -so die Auskunft der Gemeindeverwaltung. "Zitat: Wenn wir Rücklagen bilden würden, können wir keine neuen Baumaßnahmen (Busplatz) durchführen..."

Aussicht:

Für den Umbau des Dorfplatzes sind Fördermittel beantragt. Es ist beabsichtigt, mit dem Bau der Maßnahme zu beginnen, auch wenn nicht alle Förderzusagen erfolgt sind. Ich halte dieses Vorgehen für skandalös, so es denn erfolgen sollte. Mir als Gemeinderat wurden zur Einsicht alle Unterlagen der Baumaßnahme verweigert. Bis heute ist mir weder eine Kosten/Nutzenanalyse, Statik, Bauumfang, Baugestaltung, Sicherung der beteiligten Gebäude, Beitragspflicht bzw. Finanzierung etc. bekannt. 

 Die Aussage der Busplatzumbau wäre notwendig, da Busse nicht wenden können, ohne zurückzusetzen, wird durch folgendes Foto mehr als in Frage gestellt. Jedenfalls drehen Busse aller Größen ohne zu wenden, wie auch folgendes Foto anhand der Reifenabdrücke belegt.

Im Gemeinderat wurde mein Antrag der Feststellung der Beitragsfreiheit für die BürgerInnen zu der Umbaumaßnahme Dorfplatz mit 5 Gegenstimmen abgeschmettert (s. Niederschrift), obwohl in der Vergangenheit den BürgerInnen suggeriert wurde, es würden keine Kosten auf die BürgerInnen umgelegt. Eine Beitragspflicht ist also allgegenwärtig.

Auch hinsichtlich der Widersprüche für die Beitragsbescheide für Gehweg und Beleuchtung sind keine Rücklagen im Haushalt eingestellt worden. Man darf gespannt sein, wie sich die Gemeinde erklären will, wenn die Widerspruchsführer alleinig die Beiträge wegen Rechtswidrigkeit zurückerstattet bekommen.


Fazit: Das dicke Ende kommt.

Erklärung / Darstellung Gemeindehaushaltswirtschaft

Über allem schwebt die Haushaltssatzung:
Die Haushaltssatzung umfasst den Haushaltsplan (Ergebnis-,Finanzhaushalt, Bilanz), den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und Ermächtigungen, die Steuersätze der Gemeinde (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) sowie die Gebühren (von den Grabstätten bis zur Schutzhütte). Lt. bundeseinheitlicher Rechtsprechung ist die Vorgabe an die Ratsmitglieder zur Beratung der Satzung an sehr strenge Vorgaben geknüpft.

Da die Satzung schlichtweg nicht beraten, sondern von der VG-Manderscheid der Ortsgemeinde vorgegeben wurde, dürfte die gesamte Satzung keinerlei Rechtswirksamkeit aufweisen.

Keinerlei Einblick erhielten die Ratsmitglieder in die Berechnung der Gebühren, Steuern und Abgaben. Meine Nachfrage wurde abgelehnt -mir wurde die Beratung verweigert

Finanzhaushalt / Bilanz / Ergebnishaushalt.

Haushaltsplan
Vorbericht
In dem Finanzhaushalt 
werden die Einnahmen und Ausgaben dargestellt (Liquiditätsrechnung).

Im Finanzhaushalt sehen Sie also nur was an Geld eingenommen bzw. ausgegeben wurde.

Sie können nicht erkennen, ob die Gemeinde Ihren Wert erhalten hat.

 

Sie stellen also lediglich fest, ob die Gemeinde "das laufende Geschäft" bezahlen konnte. Ist das der Fall, wird gerne von einem "ausgeglichenem" Haushalt gesprochen.

 

Fazit:

Sie können nicht erkennen, ob Gelder zweckentfremdet verwendet wurden, ob Eigentum verscherbelt wurde.

Sie können nicht erkennen, ob Rücklagen (ausreichend) gebildet wurden.

Sie können nicht erkennen ob für besondere "Risiken" Vorsorge getroffen wurde

 

In der (Eröffnungs)-bilanz 
werden die Werte einer Gemeinde festgestellt. 

Es wird schlichtweg alles gezählt und erfasst, was die Gemeinde besitzt.

1. Sachwerte werden nach Zustand bewertet (Zeitwerte).

2. Verbindlichkeiten werden erfasst (Kredite).

3. Forderungen werden erfasst
(z.B. Rücklagen, die bei der Verbandsgemeinde "treuhänderisch" verwaltet werden).

Es ergibt sich zusammenfassend der "Wert der Gemeinde", dargestellt in Euro und Cent.



Dieser Wert ist das Maß der Dinge für den Haushalt. Dieser Bilanzwert wird Jahr für Jahr verglichen.

So können sie die Wertentwicklung der Gemeinde nachvollziehen.

In dem Ergebnishaushalt 
wird der Ertrag und der Aufwand dargestellt (Ressourcenrechnung).

Die Ergebnisrechnung ist der Teil, an dem sie die Solidität der gemeindlichen Haushaltsführung erkennen können.

Die Ergebnisrechnung erfasst zusätzlich zum Finanzhaushalt den Zustand der gemeindlichen Werte (Abschreibung: Strassen, Häuser, Einrichtungen etc.).

Ist die Ergebnisrechnung negativ, ist der Wurm sicher drin.

Wenn z.B. Wartungsarbeiten und Rücklagen nicht (ausreichend) geleistet worden sind, sinkt der Wert der Gemeinde. Denn die baulichen Anlagen sind irgendwann "verbraucht" -tolle Beitragsbescheide werden alsbald folgen.


Doch auch ein positiver Ergebnishaushalt ist nicht immer Anlaß zur Freude. Denn werden Rücklagen für "neue" (Prestige)-bauten verbraten, erhöht sich zwar der Wert der Gemeinde durch den "Neubau". Da die alten Anlagen aber vor die Hunde gehen, gilt auch hier: -tolle Beitragsbescheide
werden alsbald folgen.

So läßt sich trefflich das Geld der BürgerInnen "verbraten", welches für den Erhalt der Gemeinde bestimmt war.

 

Was ist zu tun! - Fazit

Bilanzwerte jährlich vergleichen!

Ergebnishaushalt auf Rücklagen und Abschreibungen prüfen!

Nur wenn die Rücklagen ausreichen die Anlagen insgesamt nach der berechneten Nutzungszeit zu erneuern, ist eine Gemeinde "solide".

Als Maßstab können Sie für den Rücklagenbedarf die Abschreibungen nehmen.

Beispiel:
Bei 2.5% Abschreibung muß die Gemeinde pro 1 Mio. EURO Anlagenwert jährlich 25.000,00 EURO Rücklagen bilden. Gehen wir von einem durchschnittlichen Alter unserer Anlagen von 20 Jahren aus, sollten 500.000,00  EUR (20x2.5%) Rücklagen vorhanden sein.

Wurde mit diesen Mitteln etwa ein "Bürgerhaus" finanziert, 
gibt es dafür jetzt noch einen Busplatz...?


 

Für Niederscheidweiler gilt:


Finanzhaushaltsplan 
2009

Einzahlungen: 
199.179,00 EUR
Auszahlungen: 
215.955,00 EUR

Ergebnis:
Defizit: 
-16.816,00 EUR

Um ein Defizit auszugleichen, müssen Rücklagen aufgebraucht werden.

Bilanz:  2009/2010
(Eröffnungs)-bilanz fehlt.

Spätestens bis Nov. 2009 sollte die Eröffnungsbilanz vorliegen.

In der gesamten VG-Manderscheid
wurden den Gemeinden nach meiner Information keine Eröffnungsbilanzen vorgelegt 
(WIR SCHREIBEN DAS JAHR 2010, im Monat Juli!)

Die VG-Manderscheid selbst hat für Ihren Haushalt nach meinen Informationen ebenfalls keine Eröffnungsbilanz vorgelegt.


Ergebnishaushaltsplan 
2009

Erträge: 
199.179,00 EUR
Aufwendungen: 
260.531,00 EUR

Ergebnis (vorläufig):
Defizit: 
-61.352,00 EUR

 


Da die Eröffnungsbilanz immer noch fehlt (zweites Haushaltsjahr der Doppik!), 
ist eine solide Haushaltswirtschaft nicht möglich.

Warum: 
Sachwerte der Gemeinde nutzen ab -es tritt ein Wertverlust ein. 
Dieser Wertverlust wird in der Abschreibung dargestellt.

Um den Wert der Gemeinde gleichzuhalten, müssen die Abschreibungen ausgeglichen werden.
Dieser Ausgleich erfolgt in der Form von (zweckgebundenen) Rücklagen.

Die Rücklagen sind aus den laufenden Einnahmen zu bilden.

Ist der Wertverlust des gemeindlichen Eigentums unbekannt,
können auch nicht ausreichend Rücklagen (zweckgebunden) gebildet werden.

!DIES IST DAS EINFALLSTOR UNSOLIDER HAUSHALTSPOLITIK!

Denn Rücklagenbildung wird meist (generell) verweigert. 
Bürgermeister Koch: Rücklagenbildung zum Erhalt des Gemeindevermögens? 
Brauchen wir nicht - haben wir noch nie gemacht - dazu fehlt das Geld.

Jupp -dazu fehlt das Geld, das wird in ein Bürgerhaus, in einen Busplatz gesteckt.
Und ist das gemeindliche Eigentum erst mal Fracke, gibt es die Lösung per "einmaligen" Beitragsbescheid.

Wir erinnern uns: Unser Gehweg, Baujahr 1981/82, wurde 2007 für den Bürger "kostenpflichtig" ersetzt -Begründung des Rates in 2007- ist abgeschrieben, wir machen das alle 20 Jahre.

Nachdem mit Begriffen wie "ausgeglichen, schuldenfrei, nicht kassenwirksamen Verlusten, etc.
schmerzfrei herumgeworfen wird, empfiehlt sich ein Rückbesinnung auf die eigentlichen Werte.

Dazu eine kurze Einführung in die Grundlagen der Haushaltsplanung:

Grundlagen der Haushaltsplanung
Ausgaben 1.Teil

Direkte Kosten der Gemeinde
Indirekte Kosten der Gemeinde - Einfallstor für unsolide Haushaltpolitik.

 

Der Kostenbedarf einer Gemeinde ist zu ermitteln.

In der doppischen Buchführung wird jeder Ausgabeposten separat erfasst und erklärt.

Damit ist die doppische Buchführung gefährlich für unseriöse Ausgabenpolitik.

Der Wertverlust: "der späte Hammer"

Der größte Einzelposten "versteckter" Kosten besteht im Wertverlust -im jahrelang dauernden Niedergang gemeindlicher Anlagen.

Sie finden den Wertverlust u.a. in den Abschreibungen wieder -nehmen Sie die Abschreibungen, addieren Sie diese Werte und schon haben Sie Klarheit, wieviel Geld Sie jedes Jahr benötigen, um den Wertverlust auszugleichen.

Die BürgerInnen haben ein gesetzliches Recht auf den Erhalt Ihrer Werte in der Gemeinde.  Der Erhalt muß durch Rückstellungen abgesichert werden.

Wartung, Instandsetzung und Modernisierung sind ebenfalls Aufgaben der Gemeinde.

Diese Aufgaben werden durch wiederkehrende Beiträge, 
Benutzungsgebühren und aus Steuermitteln bezahlt -das Geld ist also vorhanden!

Diese Gelder werden regelmäßig zweckentfremdet.

ERGEBNIS:
Die Gemeinde verfällt, oder die BürgerInnen bekommen immer wieder "neue, einmalige Beitragsbescheide".
Außerdem steigen die Betriebskosten, je länger die Anlagen vernachlässigt werden.

Gelobt sei nun die DOPPIK:
Seit 2009 müssen endlich diese Kosten (Werteverzehr) der Gemeinde ausgewiesen werden -dazu dient die doppische Haushaltsführung.
In der vorherigen  Buchführung (Kameralistik) wurde der "Werteverzehr" nicht ausgewiesen.

Für mich gilt: die BürgerInnen wurden (und werden) bedooft.

Den BürgerInnen  wurde meist erkärt, sie hätten immer und immer wieder für die gleichen Anlagen zu zahlen. 

Damit ist nun Schluß - die VBB e.V. kämpft für Nachhaltigkeit und nicht für billige Effekthascherei.

Der Gerichtserfolg beim VG-Gericht Trier stellt die Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide für  Kanal und Wasser eindeutig fest-

Gleichzeitig bedeutet dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes, daß endlich die Rücklagen gebildet werden müssen, statt aus diesem Geld  "Prestigebauten" zu finanzieren....

Allerdings versucht das Oberverwaltungsgericht nun aktuell,  Tür und Tor für willkürliche erstellte Beitragsbescheide zu öffnen. Wir kämpfen dagegen! Unterstützen Sie bitte unseren Spendenaufruf.

Mit einem Klick auf den "Spendenaufruf" leiten wir Sie zu weiteren Hintergrundinformationen. Im "download" stellen wir das Spendenflugblatt in pdf-Version bereit.
 

Das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bringt endlich Rechtssicherheit für alle BürgerInnen in Deutschland. Obwohl wir von einem klaren Obsiegen ausgehen, ist das finanzielle Risiko für die KlägerInnen immens.
Helfen Sie uns, indem Sie sich selbst helfen.


Seriöse Finanz- und Gemeindepolitik mit dem zweckgebundenen Umgang unserer Steuern, Abgaben und Beiträgen will so manchem Ratsmitglied und Bürgermeister offensichtlich noch nicht so ganz eingehen.

Helfen wir den Entscheidungsträgern bei der Einsicht!

 -Die kommunale Selbstverwaltung-

Mittel der Einsicht -die kommunale Selbstverwaltung-

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung von Rheinland Pfalz
Artikel 28, Abs. 2, Grundgesetz:

2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.... Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung...
daraus folgt 
Art. 28
Abs. 2 S. 1 GG (gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie) gibt den Gemeinden die Zuständigkeit für alle Aufgaben, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln. Diese Zuständigkeitsvermutung erübrigt einzelne spezielle Kompetenztitel: Gemeinden sind in der örtlichen Ebene allzuständig (Universalitätsprinzip), sie haben ein Aufgabenfindungsrecht.
Soviel zur Theorie - in der Praxis ergibt sich jedoch:

Probleme der kommunalen Selbstverwaltung 

 

In der Verwaltungspraxis der Bundesländer ist die Tendenz erkennbar, Aufgaben durch Gesetz hochzuzonen, das heißt den Kommunen zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier in ständiger Rechtsprechung eine Grenze gezogen und festgelegt, dass bei den Gebietskörperschaften ein Kernbereich eigener Kompetenzen verbleiben muss. Hierzu zählen:
  Andererseits werden Gemeinden aber auch neue Aufgaben übertragen. Nicht zuletzt durch zusätzliche Pflicht- und Auftragsangelegenheiten ohne ausreichende Kostendeckung durch Bund und Länder sind viele Gemeinden finanziell handlungsunfähig geworden, sodass sie die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung faktisch nur noch eingeschränkt nutzen können. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde das Grundgesetz nun um eine Formulierung erweitert, wonach den Gemeinden durch Bundesrecht keine zusätzlichen Aufgaben auferlegt werden dürfen (Neufassung des Art. 84 Abs. 1 und des Art. 85 Abs. 1 GG).
   

- Grundlagen der Haushaltsplanung - 

- Grundlagen der Haushaltsplanung - 
Ausgaben 2.Teil

Umlagen: Willkürliche Selbstbedienung - oder die Enteignung der Gemeinden

Der größte Einzelposten in den Ausgaben der Gemeinde sind die Umlagen der Verbandsgemeinde und des Kreises.

Umlagen haben nichts, aber auch gar nichts, mit dem ortsgemeindlichen Betrieb zu schaffen.

Die Umlagenhöhe wird von dem Verbandsgemeinderat, bzw. dem Kreistag beschlossen.

Die Gesamtumlagen betragen mehr als 83% der umlagenpflichtigen Einnahmen. 

 

Verbandsgemeinde und Kreis legen den eigenen Kostenapparat auf die Ortsgemeinden um
-ein Selbstbedienungsladen erster Güte!

Dabei werden die Umlagen nicht einmal erklärt -jedenfalls ist mir in meiner Funktion als Gemeinderat keine Erklärung vorgelegt worden.

Unsere VG-Manderscheid und der Kreis sind zusammen so hoch verschuldet, daß die Umlagen niemals ausreichen, um die Schulden zu bezahlen -nicht einmal das laufende Geschäft kann bezahlt werden

Bei einer völligen Enteignung der umlagenpflichtigen Einnahmen der  Ortsgemeinde -"also einem Umlagensatz von 100%"- sind die Schulden der Verbandsgemeinde Manderscheid und des Kreises Bernkastel-Wittlich nicht mehr zu bezahlen -auch nicht in Raten. Zinslast und Kostenapparat übersteigen die Einnahmen der Ortsgemeinden.

Ein besonderer Service Ihrer Politiker in OG, VG, Kreis, Land und Bund.

Über die Umlagen werden der Gemeinde die Einnahmen 
aus Steuern, Schlüsselzuweisungen & Jagd-/Fischereipacht etc. entzogen.

Niederscheidweiler wurden in 2009 knapp
11.000 EUR höhere Umlagen & Steuern berechnet, als die Gemeinde aus den umlagepflichtigen Einnahmen eingenommen hatte.

Die Gemeinde durfte also den Sparstrumpf plündern, bzw. andere Einnahmen (Steinbruch) abführen.
Gemeinden ohne "weitere" Einnahmen sind zur Kreditaufnahme gezwungen, oder müssen gemeindliches Eigentum verhökern (Forst, Grundstücke, Kanalisation, Kindergarten, Wasserversorgung.....)

Und genau das wird Ihnen suggeriert -die Kasse stimmt.

Gehen wir aber ein Stück weiter als bekanntes Milchmädchen in eigener Rechnung, beachten wir die Vermögenswerte, den Unterhaltungszustand, die demographische Entwicklung, ist augenblicklich:

Schluß mit Lustig.

.
. .
.


Der Rat von Niederscheidweiler, besteht aus der Wählerliste "für Niederscheidweiler" mit 6 Ratsmitgliedern (incl. Bürgermeister) und der Liste VBB e.V. mit einer Stimme, dem Ratsmitglied Axel Burdt.

Sitzungsablauf

Vor Eintritt in die Tagesordnung müssen Einwendungen gegen die Niederschrift, welche die Ratsmitglieder erhalten, erhoben werden. 
Da nicht nur die Niederschrift, sondern auch die zugehörigen amtlichen Veröffentlichungen "regelmäßig" -bewußt- fehlerhaft gehalten sind, ist den Niederschriften und amtl. Veröffentlichungen bei "erheblichen Abweichungen" zu widersprechen. Dies ist die Pflicht eines jeden Ratsmitgliedes.

Sodann werden dem Rat die Abweichungen dargestellt.

Es gehört leider zum Tagesgeschäft, Unwahrheiten zu verbreiten, Beschlusstexte abzuändern, zum Beschluss und zu Protokoll gegeben Erklärungen ebenfalls zu verändern und ebenso, fehlerhaft, unvollständig, oder gar nicht "amtlich" zu veröffentlichen.

Der Beweis gelingt regelmäßig durch die Mitschriften der Besucher, der Presse, der Ratsprotokolle und der Niederschrift, welche die Ratsmitglieder persönlich erhalten.
 Solange dieser Zustand anhält, werde ich diesen Mißstand veröffentlichen.

Regelmäßig lehnt der Rat -unter Empfehlung des Bürgermeisters Stefan Koch- eine geänderte, amtl. Veröffentlichung ab.

Hinweis

Um überhaupt über eine Sachangelegenheit zu beraten, bedarf es (umfangreicher) Informationen. 
Ich bin u.a. in diversen Ausschüssen auf Kreis- und VG Ebene tätig. Dort werden den Mitgliedern umfangreich Akten bis ca. 14 Tage vor Sitzungsbeginn zugesandt. Ohne fundamentale Information geht dort gar nichts. Das einige der Volksvertreter die Unterlagen schlichtweg ignorieren ist zwar ebenfalls Tagesgeschäft, entspricht aber weder den gesetzlichen, noch den moralischen Ansprüchen und schon gar nicht der Verantwortung gegenüber dem Wähler.

Während es also bei lernresistenten Volksvertretern obigen Zuschnittes um die Verweigerung der Aufnahme "vorhandener" Informationen geht, sind wir in Niederscheidweiler einen entscheidenden Schritt weiter.

 

Der Bürgermeister verweigert mittlerweile jede schriftliche Unterlage 
als Vorlage an das Ratsmitglied Axel Burdt.

Damit m.E. sind alle Beschlüsse nichtig, deren Beratung zuvor nicht korrekt erfolgte, mind. aber:

-Haushaltsplan und Haushaltssatzung
- Dorferneuerung Buswendeplatz
-Beitragssatzungen

 

Unser Bürgermeister Stefan Koch (der Vorsitzende -"Liste für Niederscheidweiler") verweigert dem Ratsmitglied Axel Burdt Einsicht in Unterlagen, Akten etc. 


Sollte etwa "insgeheim" und "vorab" der Bürgermeister Koch mit seinem Trüppchen beraten und beschließen?

Gelebte Demokratie in Niederscheidweiler!
Ich sage; Schande, Schande, Schande..... Hr. Bürgermeister, Herren Gemeinderäte

Hinweis: § 34 GemO betrifft zwar nicht die Informationspflicht, da verwundert die Einstellung zum "Mündlichkeitsprinzip" wenig. Das Mündlichkeitsprinzip gilt selbstverständlich nicht bei komplexen Vorgängen. Hr. Koch mißbraucht m.E. so seine Stellung als Bürgermeister.

 

Hr. Burkhard Born, Leiter Kommunalaufsicht.

Dazu die recht interessante, von "tiefem demokratischen Bewußtsein" geprägte Einstellung des Leiters der Kommunalaufsicht, des Hr. Burkhard Born. Ich empfehle die Lektüre des GG, der Verfassung RLP, hilfreich auch -einiger Urteile.
Zitat "Burkhard Born" mail v. 7.12.2009:
Aus der Gemeindeordnung und der Rechtssprechung ergibt sich (im Gegensatz zu Baden-Württemberg) keine Verpflichtung mit der Einladung die einzelnen Tagesordnungspunkte schriftlich zu erörtern oder Satzungen, die beschlossen werden sollen, den Ratsmitgliedern vorab zur Verfügung zu stellen. Es gilt das Mündlichkeitsprinzip. Sofern die Ratsmitglieder bspw. bei der Beratung des Haushaltsplanes mehrheitlich der Auffassung sind, dass der mündliche Vortrag nicht ausreicht und eine weitere Vorbereitung für notwendig erachten, kann eine Vertagung beschlossen werden.

Hochinteressante Gedankengänge;
Die Gemeindeordnung als "Negativkatalog". 

Grundgesetz, Landesverfassung, Kommunalabgabengesetz.... alles Mumpitz.

Das Bundesverwaltungsgericht, die Oberverwaltungsgerichte reagieren auf diese Feudalmentalität. Entweder wird anständig, nachvollziehbar, produktbezogen und im Ermessensspielraum beraten -oder die Beschlüsse, Satzungen, Haushalte sind nichtig.
´

Auf der  Ratssitzung v. 14.12.2009 stellte Axel Burdt den Antrag:

Zu TOP 3 
Haushaltsberatung
ANTRAG -1-

Der Gemeinderat möge beschließen:
Antrag:
Absetzung des TOP Haushaltsplan und Haushaltsatzungen 2010

Begründung: 
die ausgehändigten Unterlagen besitzen nicht die benötigten Informationen.

Beschlussergebnis: 
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung die 
Ablehnung meines Antrages mit 5 Gegenstimmen.

"Axel Burdt, Liste VBB e.V."
stimmte für den Antrag "Absetzung TOP3" !

Liste "für Niederscheidweiler e.V."
stimmte gegen den Antrag
"Absetzung TOP3"

Zu TOP 3 
Haushaltsberatung
ANTRAG -2-

Der Gemeinderat möge beschließen:
Antrag:

Die gesamte Baumaßnahme 
(Umbau Buswendeplatz, Dorferneuerungsmaßnahme) 
ist für den Bürger beitragsfrei.

Begründung:
Die Beitragsfreiheit wurde den BürgerInnen im Vorfeld suggeriert. Die Zustimmung zur Baumaßnahme seitens der BürgerInnen begründet sich auf diese Aussage. Ich gehe davon aus, das eine Beitragspflicht vor meiner Ratstätigkeit satzungsgemäß geprüft wurde. Mir liegen dergestalt keine Unterlagen vor.

Die Beitragspflicht und ggf. Beitragshöhe ist jedoch anhand des Umfanges und der Ausführung der Baumaßnahme in Bezug zur Beitragssatzung zu beraten. Um den Bürger vor unerwarteten Belastungen zu schützen und der Informationspflicht ggf. zu erwartender Kosten nachzukommen, ist eine Beratung entsprechend der Satzung der OG-NSW unerlässlich.

Beschlussergebnis: 
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung die 
Ablehnung meines Antrages zur Beitragsfreiheit mit 5 Gegenstimmen.

"Axel Burdt, Liste VBB e.V."
stimmte für den Antrag der Beitragsfreiheit!

Liste "für Niederscheidweiler e.V."
stimmte gegen den Antrag zur Beitragsfreiheit.
Bedeutung: 
Die Beitragsfreiheit wurde nicht beschlossen. 
Der Bürger muß mit Beitragsbelastungen rechnen.

Mit der Veröffentlichung ("Blättchen" Ausgabe 42/2009) 
der Beitragsfreiheit für die BürgerInnen wurden m.E. die BürgerInnen aus Sicht der Abstimmung  v. 14.12.2009 gegen eine Beitragsfreiheit getäuscht.

Zu TOP 3 
Haushaltsberatung -
Feststellung

Feststellung -unwidersprochen-
Es fehlt  zu den bereits angemahnten Unterlagen zusätzlich der RWE-Konzessionsvertrag und der Forstwirtschaftsplan. Zahlen und Fakten sind nicht nachprüfbar.

Zu TOP 3 
Haushaltsberatung - Verweigerung

Haushaltsberatung:
Die Haushaltsberatung wurde Hr. Burdt von dem Bürgermeister Stefan Koch persönlich verweigert.
Wörtlich: Ich (BM Koch) verweigere Ihnen hiermit die weitere Haushaltsberatung.

Nach Disput dieser Unglaublichkeit wurde zu Protokoll gegeben und aufgenommen:
Ratsmitglied Axel Burdt wurde von dem Bürgermeister Koch die weitere Beratung des Haushaltes verweigert.

Diese oben angegebene Protokollierung wurde im Rat verlesen. 
Tatsächlich wurde diese Protokollierung dann außerhalb der Ratssitzung geändert 
-insgesamt ein ungeheuerliches Vergehen gegen demokratische Grundsätze.

Veröffentlich wurde stattdessen

Bei derartigem Verhalten ist bei mir Schluß!

Zu TOP 3
Haushaltsberatung - Beschluss

Der Gemeinderat möge beschließen:
Antrag:
Beschluß Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2010.

Vor der Beschlussfassung wurde von Hr. Burdt zu Protokoll gegeben:

Aufgrund fehlender Unterlagen, Eröffnungsbilanz, Produktdarstellung, Konzessionsvertrag, Beleuchtungsvertrag, Forstwirtschaftsplan 2010,
fehlender Informationen zu Rücklagenbildung, Abschreibung, wegen Verweigerung der Haushaltsberatung allgemein, widerspreche ich dem Haushalt.

Beschlussergebnis: 
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung
den Haushalt und die Haushaltssatzung.

"Axel Burdt, Liste VBB e.V." stimmte gegen den Antrag

Liste "für Niederscheidweiler e.V."
stimmte für den Antrag.
Meine Meinung:
Das ist kein Haushalt, das ist finanzpolitischer Wahnsinn.

 Den weiteren Verlauf finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten Ratssitzung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

V.i.S.d.P.: Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de

.
.  Alle diese Informationen basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und können gerne eingesehen werden. Wir stehen für Transparenz und Information!
Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur.
.
.
Links
.