. |
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Ratssitzung vom
14.12.2009 war eine der wichtigsten Ratssitzungen des
Jahres.
Am 14.12.2009 wurde der Haushaltsplan der Gemeinde NSW für das Jahr
2010 beschlossen.
|
Es fehlten trotz mehrfacher Anmahnung folgende Unterlagen des
Haushaltsplanes:
Der Vorbericht , ebenso die Eröffnungsbilanz
und die Produktdarstellung.
|
|
Der Bürgermeister Stefan Koch nahm die Feststellung der
fehlenden Unterlagen zur Kenntnis.
Er verweigerte die Herausgabe der geforderten Unterlagen.
Der Vertagungsantrag von Axel
Burdt wegen unzureichender Aktenvorlage wurde mit 5 Gegenstimmen
abgelehnt.
|
Ratsmitglied
Axel Burdt wurde die Beratung des Haushaltes verweigert. |
|
Stattdessen wurde das Haushaltsvolumen mit einem
"Federstrich" verdoppelt.
Verdoppelt? Jupp. Ohne weitere Aktenvorlage wurde durch Hr.
Weins -Verbandsgemeinde- dem Rat empfohlen, Zahlen massiv zu
verändern. Nachzuvollziehen war da nichts mehr.
|
Diese Haushaltsberatung
dient nicht einmal als Treppenwitz.
|
|
Würde eine private Firma
derart mit (treuhänderisch) zu verwaltenden Geldern umgehen
-und es handelt sich schließlich um Ihr Geld, das Geld der BürgerInnen,
sind m.E. mildernde Umstände allenfalls noch bei Nachweis eines
dementiellen Syndromes anzuwenden.
Ein Gemeindehaushalt soll
die finanzielle, vermögensmäßige Situation der Gemeinde
wirklichkeitsgetreu abbilden.
Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Haushalt lesen und
verstehen können.
Wenn der Bürgermeister auf Nachfragen die Positionen des
Haushaltes nicht erklären kann
-wohlgemerkt die Positionen, nicht das Zahlenwerk-
dann wird klar: Gemeinderäte und Bürgermeister gehören geschult
-Fortbildung tut not.
Und damit Sie, liebe
Leserinnen und Leser, etwas vom Haushalt verstehen, werde ich
versuchen Ihnen das Zahlenwerk -laienhaft- ein wenig näher zu
bringen.
Und wie immer gilt: glaube
keiner Statistik, die man nicht selber gefälscht hat.
Jetzt sind wir mitten im
Thema.
Die Anforderungen an einen
Haushaltsplan waren früher kaum anders: ehrlich, transparent,
umfassend.
Erfasst wurden die Zahlen in der Buchhaltungsform der
Kameralistik.
Leider kamen einige Zeitgenossen auf die Idee, diese
kameralistische Buchführung für eigene Zwecke umzumünzen.
In der Kameralistik wurde lediglich der Zahlungsverkehr:
also Einnahmen, Ausgaben, ggf. Verbindlichkeiten (Kredite) und
Forderungen (z.B. offene Beitragsrechnungen an BürgerInnen)
festgehalten.
Der Vermögenswert der
Gemeinde (Forst, Strassen, Infrastruktur, Gebäude aber auch
Geräte, Fahrzeuge, EDV) wurde nicht erfasst.
Die Rücklagenbildung, das A
und O einer seriösen und nachhaltigen, gesetzlich
vorgeschriebenen Haushaltspolitik wurde ebenfalls nicht erfasst.
So ließ sich unter der
Kameralistik trefflich das Gemeindevermögen versilbern,
beleihen, verschenken, und Gelder, Einnahmen aus Unterhaltung,
wiederkehrenden Beiträgen zweckentfremden, neue Abgaben,
Beiträge und Steuern erfinden.
Hauptsache die Kasse stimmt!
Und genau das wird Ihnen
suggeriert -die Kasse stimmt.
Gehen wir aber ein Stück
weiter als bekanntes Milchmädchen in eigener Rechnung,
beachten wir die Vermögenswerte, den Unterhaltungszustand der
gemeindlichen Anlagen,
die demographische Entwicklung, ist augenblicklich:
schluß mit Lustig.
|
Wer möchte schon als Milchmädchenrechnungskünstler
verstanden werden.
|
|
Um dieses "tarnen,
tricksen, täuschen zu unterbinden, aber auch um endlich
gesicherte Einsicht in Kostenfaktoren zu erhalten, wurde die
doppische Buchhaltung eingeführt.
Werden die Gesetze und Ausführungsverordnungen
der doppischen Buchführung beachtet,
ist der Haushaltsplan tatsächlich einfacher zu verstehen und
transparent.
Soviel doppisches Licht im
kameralistischen Dunkel kann erhellend wirken.
Die den Bürgern in
der Vergangenheit aufgedooften Haushaltspläne wurden nicht
in Unkenntnis erstellt,
sondern unter Ausnutzung des trübenden Blickes
kameralistischer Funzeln.
Um noch einmal klarzustellen: nicht die kameralistische Buchführung
ist das Problem, sondern die Kreativität unserer, uns hinters
Licht führenden, meist hauptamtlichen Mandatsträger.
|
Das ein "ehrenamtlich" arbeitender Rat dieses Zeug dann auch
noch abnickt,
beweist -vornehm ausgedrückt- die Vielschichtigkeit der
menschlichen Natur.
|
|
Aber keine Angst.
In der Haushaltsverratung NSW vom 14.12.2009 hatten die
Altvorderen der VG-Manderscheid die Untiefen
doppischer Ehrlichkeit und Transparenz längst umschifft.
Das dabei aus meiner Sicht
gegen so ziemlich alle Anforderungen an doppischer Buchführung
verstoßen wurde, entspricht -ebenfalls aus meiner Sicht, den
unguten alten Gepflogenheiten aus kameralistischen
Haushaltszeiten.
Denn nicht die Kameralistik
war Murks, sondern die "kreative Buchführung" ist die Grundlage
jeder Finanzlüge.
So gesehen bestehen für die doppische Buchführung erhebliche
Geburtsängste.
Wem das nun zu theoretisch
ist, der möge noch ein wenig Geduld aufbringen,
die Praxis kommt spätestens mit der nächsten
Beitragsrechnung.
Kameralistik:
Früher wurden nur die Finanz-, also Geldgeschäfte in einer
Gewinn und Verlustrechnung
dargestellt. Vermögenswerte wurden nicht erfasst und somit
den Begehrlichkeiten ausgeliefert.
Rücklagen wurden nicht gebildet, es wurde von der Hand in den
Mund gelebt.
Niemand erfuhr vom Verheizen öffentlicher Vermögen.
Bürgermeister
zur Frage der Rücklagenbildung / Erhalt der Vermögenswerte |
Sowas
haben wir noch nie gemacht - das werden wir auch nicht
machen.
Wenn wir ein neues Gemeindehaus bauen, einen neuen
Dorfplatz,
dann haben wir doch kein Geld für Rücklagen -Beides
geht nun nicht!
|
DOPPIK:
Heute wird mit der Doppik nicht der Geldverkehr in den
Vordergrund gestellt, sondern der gesamte Vermögenshaushalt.
Alle Ausgaben, Einnahmen, Abschreibungen, Rücklagen, Vermögen
werden zudem als Einzelwert erfasst:
( z.B.: Strasse X, Haus
Y: Unterhalt, Abschreibung, Rücklage, Instandsetzung)
Ziel ist, den Wert der
Gemeinde festzustellen, zu erhalten oder zu erhöhen.
Genau diese Nachhaltigkeit wurde bei der alten
Haushaltsführung, der Kameralistik, unterschlagen.
Simpel ausgedrückt: Es wurde Geld ausgegeben, welches man
nicht hatte oder nicht für diesen Zweck hatte.
Als einfachster Anzeiger dient der Bilanzwert.
Ist der Bilanzwert der Gemeinde gesunken, hat die Gemeinde über
Ihre Verhältnisse gelebt.
Erfolg: Transparenz und Vergleich der gemeindlichen
Entwicklung, damit Steuerung und Eingriff bei
Fehlentwicklungen.
DOPPISCHE BUCHFÜHRUNG
Der Haushalt unserer Gemeinde wird seit 2009 "doppisch" geführt.
Dieser Begriff wird Ihnen noch lange begegnen, daher lassen
Sie diesen Begriff mich kurz erklären.
Doppik bedeutet, doppelte
Buchführung in Konten.
Ein praktisches Beispiel zum
"Werteverzehr":
Sie besitzen ein Auto, Wert 20.000 EUR, funkelnagelneu.
Bei angemessener Nutzung ist die Kiste in 10 Jahren
wertlos (in Niederscheidweiler geht das zur Zeit schneller
;-).
Sie brauchen daher in 10 Jahren wieder 20.000 EUR, mindestens.
Bilanzwert
"Auto" 20.000 EUR |
Kauf 20.000
(aus Vermögen)
|
Bilanzwert:
konstant 20.000
|
tatsächlicher
Wert
20.000 |
Rücklage
0 |
Wertverlust
10% / 1. Jahr |
18.000 |
2.000 |
Wertverlust
10% / 2. Jahr |
16.000 |
4.000 |
Wertverlust
10% /3. Jahr |
14.000 |
6.000 |
Wertverlust
10% / 10. Jahr |
0 |
20.000 |
Durch
Rücklagenbildung von 2000.00 EUR pro Jahr haben Sie den Wert
des Fahrzeuges erhalten -sie können nach Ablauf der
Nutzungszeit von 10 Jahren ein neues Fahrzeug erwerben -ohne
Finanzierung durch Kredite, Beitragsbescheiden, Steuern
Nehmen wir eine fiktive
Gemeinde:
Der Wert aller Gebäude, Strassen und Einrichtungen sei 10
Mio. EUR.
In 40 Jahren ist die gesamte Einrichtung, der Besitz,
abgenutzt und wertlos.
(Tatsächlich wird in einem Modus zwischen 20-100 Jahren
abgeschrieben, Durchschnitt ca. 2.5% Jahr)
Die Gemeinde müßte demnach in 40 Jahren 10 Mio EUR als Rücklagen
ansparen um den Wert zu ersetzen.
Macht 250.000 EUR, jedes Jahr, Jahr für Jahr.
Wie hoch sind die Einnahmen
unserer Gemeinde: ca. 260.000 EUR
Wie hoch sind die Ausgaben unserer Gemeinde (ohne
Investitionen): ca. 192.000 EUR
Unsere Gemeinde legt derzeit
im Jahr als "gebundene Rücklage" zurück: 0.00 EUR.
UPPS, sagt der begreifende Bürger
-wie kann das sein, wer zahlt die Musik?
Ganz simpel:
per Einmalbescheiden, zahlbar durch die BürgerInnen
per Kreditaufnahmen, zahlbar durch nachfolgende Generationen
per Steuern, Umlagen, Abgaben, zahlbar durch die BürgerInnen
Noch Fragen? Bei riesigen
Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren gewählten Mandatsträger.
Für mich
sieht eine solide Haushaltswirtschaft allerdings anders aus.
Daher
erlauben Sie mir ein wenig Aufklärung in das Mysterium
"Haushalt".
(Zweck
dieser Übung ist eine allgemein verständliche Darstellung
-keine wissenschaftliche Abhandlung.)
Sinn eines
Haushaltes ist die Darstellung des "Ist- Zustandes"
der Gemeinde, der Entwicklung, Planung und Lenkung in wirtschaftlicher
Hinsicht und in jährlichem Vergleich.
Grundlagen
der (doppischen) Haushaltsplanung (Beispiel
Haushaltsplan 2009
NSW).
Der doppische
Haushalt besteht aus drei Teilen (Komponenten).
1. Ergebnishaushalt -Wertveränderung der Gemeinde
-was hat es gebracht- (Erfolgsrechnung).
2. Finanzhaushalt -Geld, Einnahmen und Ausgaben -was
hat es gekostet- (Liquiditätsrechnung).
3. Bilanz
-Ergebnis- und
Finanzhaushalt bilden die Bilanz -wie ist die Lage-
(Gesamtsituation
der Gemeinde).
Vereinfachte
Darstellung einer Bilanz
(Doppik -Beispiel Haushaltsplan NSW 2009-)
|
Finanzhaushalt
|
Bilanz
|
Ergebnishaushalt
(beinhaltet a.
Finanzhaushalt)
|
|
|
|
|
Saldo:
Defizit
(includiert
Finanzhaushalt) |
-61.352,00 |
|
|
|
Im Jahresvergleich wird
der "Wert der Gemeinde" festgestellt.
Das Maß der Dinge ist der Ergebnishaushalt und der
Bilanzwert
|
Gesunkener Wert, (negativer Ergebnishaushalt) die Gemeinde hat über Ihre
Verhältnisse gelebt. Die BürgerInnen werden über
kurz oder lang weiter abgekocht.
|
|
|
Gleicher
Wert, (ausgeglichener
Ergebnishaushalt)
die Gemeinde lebt u.U. von der Hand in den Mund.
Unvorhergesehene Ereignisse können die Gemeinde gefährden.
Abschreibungen und Rücklagen sind zu prüfen.
|
|
|
Steigender
Wert, (positiver
Ergebnishaushalt) die Gemeinde hat einen echten
Gewinn erwirtschaftet. Gratulation - BürgerInnen und
Gemeindevertreter verdienen ein dickes Lob!
|
|
|
Schlussfeststellung
(Meinung d. Autors und Ratsmitglied Axel Burdt)
Finanzhaushalt
und Ergebnishaushalt sind defizitär, Ein
Ausgleich des Ergebnishaushaltes, in dem auch die
Abschreibungen zu erwirtschaften sind,
war in 2009 nicht möglich.
Die
Einnahmenseite verbessert sich zwar voraussichtlich noch um
+14.620,00 EUR (Nachtragshaushalt - Steinbruch) -ändert
aber nichts an dem defizitären Ergebnishaushalt für
2009.
|
Mit -61.352,00
€ (-46.732,00
m. Nachtragshaushalt)
ist das Ergebnis äußerst unbefriedigend und gefährdet den
gemeindlichen Bestand. |
Erheblichen Anteil hat die Art und Weise der
Berechnung der Umlagen aus der gemeindlichen
Steuerkraft. Diese Berechnung erfolgt aus der
Vorjahres-Steuerkraft, die aber in 2009 erheblich
gesunken ist. Der
Ausgleich aus dieser Berechnung erfolgt in 2010.
|
Der
Haushalt ist nach §
18 GemHVO m.E. nicht ausgeglichen und widerspricht der
Verpflichtung nach § 93 Abs. 4 GemO, den Haushalt in Planung und
Rechnung auszugleichen (s.a. Bericht Kreisverwaltung f. Haushaltsjahr
2009) |
In 2010 kann sich die
Lage zwar verbessern, tatsächlich fehlen aber die Rücklagen
für den Erhalt der gemeindlichen Werte.
Dieser
"Mißstand", die Verweigerung der
ausreichenden Rücklagenbildung halte ich für äußerst
verwerflich, für eine unmoralische, wenn nicht sogar
für eine rechtswidrige Haushaltsführung.
Für
2010 und 2011 ist der Umbau des Dorfplatzes für
insgesamt mehr als 300.000,00 EUR geplant.
|
Es ist nicht beabsichtigt,
jemals ausreichende Rücklagen zu bilden -so die Auskunft der
Gemeindeverwaltung. "Zitat: Wenn wir Rücklagen bilden würden, können
wir keine neuen Baumaßnahmen (Busplatz) durchführen..." |
Aussicht:
|
Für den Umbau des Dorfplatzes sind Fördermittel
beantragt. Es ist beabsichtigt, mit dem Bau der Maßnahme
zu beginnen, auch wenn nicht alle Förderzusagen
erfolgt sind. Ich halte dieses Vorgehen für
skandalös, so es denn erfolgen sollte. Mir
als Gemeinderat wurden zur Einsicht alle Unterlagen der Baumaßnahme
verweigert.
Bis heute ist mir weder eine Kosten/Nutzenanalyse,
Statik, Bauumfang, Baugestaltung, Sicherung der
beteiligten Gebäude, Beitragspflicht bzw.
Finanzierung etc. bekannt.
Die Aussage
der Busplatzumbau wäre notwendig, da Busse nicht
wenden können, ohne zurückzusetzen, wird durch
folgendes Foto mehr als in Frage gestellt. Jedenfalls
drehen Busse aller Größen ohne zu wenden, wie auch
folgendes Foto anhand der Reifenabdrücke belegt. |
|
|
|
Im
Gemeinderat wurde mein Antrag der Feststellung der Beitragsfreiheit für die BürgerInnen zu der Umbaumaßnahme
Dorfplatz mit 5 Gegenstimmen abgeschmettert (s.
Niederschrift), obwohl in der
Vergangenheit den BürgerInnen suggeriert wurde, es würden
keine Kosten auf die BürgerInnen umgelegt. Eine
Beitragspflicht ist also allgegenwärtig. |
|
|
|
Auch
hinsichtlich der Widersprüche für die
Beitragsbescheide für Gehweg und Beleuchtung sind
keine Rücklagen im Haushalt eingestellt worden. Man
darf gespannt sein, wie sich die Gemeinde erklären
will, wenn die Widerspruchsführer alleinig die Beiträge
wegen Rechtswidrigkeit zurückerstattet bekommen.
|
Fazit: Das dicke Ende kommt.
|
Erklärung / Darstellung
Gemeindehaushaltswirtschaft
Über allem schwebt die
Haushaltssatzung:
Die Haushaltssatzung umfasst den Haushaltsplan (Ergebnis-,Finanzhaushalt,
Bilanz), den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und Ermächtigungen,
die Steuersätze der Gemeinde (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Hundesteuer) sowie die Gebühren (von den Grabstätten bis zur Schutzhütte).
Lt. bundeseinheitlicher Rechtsprechung ist die Vorgabe an die
Ratsmitglieder zur Beratung der Satzung an sehr strenge Vorgaben geknüpft.
Da die Satzung schlichtweg nicht beraten,
sondern von der VG-Manderscheid der Ortsgemeinde vorgegeben wurde, dürfte die
gesamte Satzung keinerlei Rechtswirksamkeit aufweisen.
Keinerlei Einblick erhielten die
Ratsmitglieder in die Berechnung der Gebühren, Steuern und Abgaben. Meine
Nachfrage wurde abgelehnt -mir wurde die Beratung verweigert
Finanzhaushalt / Bilanz / Ergebnishaushalt.
Haushaltsplan
|
Vorbericht |
In
dem Finanzhaushalt
werden die Einnahmen und Ausgaben dargestellt
(Liquiditätsrechnung).
Im Finanzhaushalt
sehen Sie also nur was an Geld eingenommen bzw.
ausgegeben wurde.
|
Sie
können nicht erkennen, ob die Gemeinde Ihren
Wert erhalten hat.
|
Sie stellen also
lediglich fest, ob die Gemeinde "das laufende
Geschäft" bezahlen konnte. Ist
das der Fall, wird gerne von einem
"ausgeglichenem" Haushalt gesprochen.
|
In
der (Eröffnungs)-bilanz
werden die Werte einer
Gemeinde festgestellt.
Es wird schlichtweg
alles gezählt und erfasst, was die Gemeinde besitzt.
1. Sachwerte werden
nach Zustand bewertet (Zeitwerte).
2. Verbindlichkeiten werden erfasst (Kredite).
3. Forderungen werden erfasst
(z.B. Rücklagen, die bei der Verbandsgemeinde "treuhänderisch"
verwaltet werden).
Es ergibt sich
zusammenfassend der "Wert der Gemeinde",
dargestellt in Euro und Cent.
Dieser Wert ist das Maß der Dinge für den Haushalt.
Dieser Bilanzwert wird Jahr für Jahr verglichen.
So können sie die
Wertentwicklung der Gemeinde nachvollziehen.
|
In
dem Ergebnishaushalt
wird der Ertrag und der Aufwand dargestellt
(Ressourcenrechnung).
Die Ergebnisrechnung
ist der Teil, an dem sie die Solidität der
gemeindlichen Haushaltsführung erkennen können.
Die Ergebnisrechnung
erfasst zusätzlich zum Finanzhaushalt den Zustand der
gemeindlichen Werte (Abschreibung: Strassen, Häuser, Einrichtungen
etc.).
|
Ist
die Ergebnisrechnung negativ, ist der Wurm sicher
drin. |
Wenn z.B.
Wartungsarbeiten und Rücklagen nicht (ausreichend)
geleistet worden sind, sinkt der Wert der Gemeinde. Denn die baulichen Anlagen sind irgendwann
"verbraucht" -tolle Beitragsbescheide werden
alsbald folgen.
Doch auch ein positiver Ergebnishaushalt ist nicht
immer Anlaß zur Freude. Denn werden Rücklagen für
"neue" (Prestige)-bauten verbraten, erhöht
sich zwar der Wert der Gemeinde durch den
"Neubau". Da die alten Anlagen aber vor die
Hunde gehen, gilt auch hier: -tolle Beitragsbescheide
werden alsbald folgen.
|
So läßt sich
trefflich das Geld der BürgerInnen
"verbraten", welches
für den Erhalt der Gemeinde bestimmt war.
|
|
Als Maßstab können
Sie für den Rücklagenbedarf die Abschreibungen
nehmen.
Beispiel:
Bei 2.5%
Abschreibung muß die Gemeinde pro 1 Mio. EURO
Anlagenwert jährlich
25.000,00 EURO Rücklagen bilden. Gehen wir von einem
durchschnittlichen Alter unserer Anlagen von 20 Jahren
aus, sollten 500.000,00 EUR (20x2.5%) Rücklagen
vorhanden sein.
|
Wurde
mit diesen Mitteln etwa ein "Bürgerhaus"
finanziert,
gibt es dafür jetzt noch einen
Busplatz...? |
|
Für
Niederscheidweiler gilt:
|
Finanzhaushaltsplan
2009
Einzahlungen:
199.179,00 EUR
Auszahlungen:
215.955,00
EUR
Ergebnis:
Defizit:
-16.816,00 EUR
Um
ein Defizit auszugleichen, müssen Rücklagen
aufgebraucht werden.
|
Bilanz: 2009/2010
(Eröffnungs)-bilanz fehlt.
Spätestens bis Nov.
2009 sollte die Eröffnungsbilanz vorliegen.
In der gesamten
VG-Manderscheid
wurden den Gemeinden nach meiner Information keine Eröffnungsbilanzen
vorgelegt
(WIR SCHREIBEN DAS JAHR 2010, im Monat Juli!)
Die VG-Manderscheid selbst hat für Ihren Haushalt
nach meinen Informationen ebenfalls keine Eröffnungsbilanz
vorgelegt. |
Ergebnishaushaltsplan
2009
Erträge:
199.179,00 EUR
Aufwendungen:
260.531,00
EUR
Ergebnis
(vorläufig):
Defizit:
-61.352,00 EUR
|
|
|
|
Da
die Eröffnungsbilanz immer noch fehlt (zweites
Haushaltsjahr der Doppik!),
ist eine solide
Haushaltswirtschaft nicht möglich.
Warum:
Sachwerte der Gemeinde nutzen ab -es tritt ein
Wertverlust ein.
Dieser Wertverlust wird in der Abschreibung
dargestellt.
Um den Wert der
Gemeinde gleichzuhalten, müssen die Abschreibungen
ausgeglichen werden.
Dieser Ausgleich erfolgt in der Form von
(zweckgebundenen) Rücklagen.
Die Rücklagen
sind aus den laufenden Einnahmen zu bilden.
Ist der Wertverlust
des gemeindlichen Eigentums unbekannt,
können auch nicht ausreichend Rücklagen
(zweckgebunden) gebildet werden.
!DIES IST DAS
EINFALLSTOR UNSOLIDER HAUSHALTSPOLITIK!
|
Denn Rücklagenbildung
wird meist (generell) verweigert.
Bürgermeister Koch:
Rücklagenbildung zum Erhalt des Gemeindevermögens?
Brauchen wir nicht - haben wir noch nie gemacht - dazu
fehlt das Geld.
|
Jupp -dazu fehlt das Geld, das wird in ein Bürgerhaus,
in einen Busplatz gesteckt.
Und ist das gemeindliche Eigentum erst mal Fracke,
gibt es die Lösung per "einmaligen"
Beitragsbescheid.
|
Wir erinnern uns: Unser Gehweg, Baujahr 1981/82, wurde 2007 für den Bürger
"kostenpflichtig" ersetzt -Begründung des Rates in 2007-
ist abgeschrieben, wir machen das alle 20 Jahre.
|
|
Nachdem mit Begriffen wie "ausgeglichen,
schuldenfrei, nicht kassenwirksamen Verlusten, etc.
schmerzfrei herumgeworfen wird, empfiehlt sich ein Rückbesinnung
auf die eigentlichen Werte.
Dazu eine kurze Einführung
in die Grundlagen der Haushaltsplanung:
Grundlagen
der Haushaltsplanung
Ausgaben 1.Teil
Direkte Kosten der Gemeinde
Indirekte Kosten der Gemeinde - Einfallstor für
unsolide Haushaltpolitik.
|
|
Der
Kostenbedarf einer Gemeinde ist zu ermitteln.
In der doppischen
Buchführung wird jeder Ausgabeposten separat erfasst
und erklärt.
Damit ist die
doppische Buchführung gefährlich für unseriöse
Ausgabenpolitik.
|
|
Der
Wertverlust: "der späte Hammer" |
|
Der
größte Einzelposten "versteckter" Kosten
besteht im Wertverlust -im jahrelang dauernden
Niedergang gemeindlicher Anlagen.
Sie finden den Wertverlust u.a. in den Abschreibungen
wieder -nehmen Sie die Abschreibungen, addieren Sie
diese Werte und schon haben Sie Klarheit, wieviel Geld
Sie jedes Jahr benötigen, um den Wertverlust
auszugleichen.
|
Die BürgerInnen haben ein gesetzliches Recht auf den
Erhalt Ihrer Werte in der Gemeinde.
Der Erhalt muß durch Rückstellungen abgesichert
werden. |
|
Wartung, Instandsetzung und Modernisierung sind
ebenfalls Aufgaben der Gemeinde.
Diese Aufgaben werden durch wiederkehrende Beiträge,
Benutzungsgebühren und aus Steuermitteln bezahlt -das
Geld ist also vorhanden!
Diese Gelder werden regelmäßig zweckentfremdet.
ERGEBNIS:
Die Gemeinde verfällt, oder die BürgerInnen bekommen
immer wieder "neue, einmalige
Beitragsbescheide".
Außerdem steigen die Betriebskosten, je länger die
Anlagen vernachlässigt werden.
Gelobt
sei nun die DOPPIK:
Seit 2009 müssen endlich diese Kosten (Werteverzehr) der Gemeinde
ausgewiesen werden -dazu
dient die doppische Haushaltsführung.
In der vorherigen Buchführung (Kameralistik)
wurde der "Werteverzehr" nicht ausgewiesen.
|
Für
mich gilt: die BürgerInnen wurden (und
werden) bedooft.
|
|
Den BürgerInnen wurde meist erkärt, sie hätten immer und
immer wieder für die gleichen Anlagen zu
zahlen.
Damit ist nun Schluß - die VBB e.V. kämpft für
Nachhaltigkeit und nicht für billige Effekthascherei.
Der Gerichtserfolg beim VG-Gericht Trier stellt die
Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide für Kanal und Wasser eindeutig
fest- Gleichzeitig
bedeutet dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes, daß endlich die Rücklagen
gebildet werden müssen, statt aus diesem Geld
"Prestigebauten" zu finanzieren....
Allerdings versucht
das Oberverwaltungsgericht nun aktuell, Tür und
Tor für willkürliche erstellte Beitragsbescheide zu
öffnen. Wir kämpfen dagegen! Unterstützen Sie bitte
unseren Spendenaufruf.
Mit einem Klick auf den "Spendenaufruf"
leiten wir Sie zu weiteren Hintergrundinformationen.
Im "download" stellen wir das
Spendenflugblatt in pdf-Version bereit.
Das
Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
bringt endlich Rechtssicherheit für alle BürgerInnen
in Deutschland. Obwohl wir von einem klaren Obsiegen
ausgehen, ist das finanzielle Risiko für die KlägerInnen
immens.
Helfen Sie uns, indem Sie sich selbst helfen.
Seriöse Finanz- und Gemeindepolitik mit dem
zweckgebundenen Umgang unserer Steuern, Abgaben und
Beiträgen will so manchem
Ratsmitglied und Bürgermeister offensichtlich noch
nicht so ganz eingehen.
Helfen wir den Entscheidungsträgern bei der Einsicht!
|
-Die kommunale Selbstverwaltung-
Mittel
der Einsicht -die kommunale Selbstverwaltung-
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die
Landesverfassung von Rheinland Pfalz |
Artikel 28, Abs. 2,
Grundgesetz:
|
2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der
Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.... Die Gewährleistung
der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen
Eigenverantwortung... |
daraus folgt |
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (gemeindliche
Selbstverwaltungsgarantie) gibt den Gemeinden die Zuständigkeit
für alle Aufgaben, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln.
Diese Zuständigkeitsvermutung erübrigt einzelne spezielle
Kompetenztitel: Gemeinden sind in der örtlichen Ebene allzuständig
(Universalitätsprinzip), sie haben ein Aufgabenfindungsrecht. |
Soviel
zur Theorie - in der Praxis ergibt sich jedoch: |
Probleme
der kommunalen Selbstverwaltung
|
In
der Verwaltungspraxis der Bundesländer ist die Tendenz
erkennbar, Aufgaben durch Gesetz hochzuzonen, das heißt den
Kommunen zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht
hat hier in ständiger Rechtsprechung eine Grenze gezogen und
festgelegt, dass bei den Gebietskörperschaften ein Kernbereich
eigener Kompetenzen verbleiben muss. Hierzu zählen:
|
|
Andererseits werden
Gemeinden aber auch neue Aufgaben übertragen. Nicht zuletzt
durch zusätzliche Pflicht- und Auftragsangelegenheiten ohne
ausreichende Kostendeckung durch Bund und Länder sind viele
Gemeinden finanziell handlungsunfähig geworden, sodass sie die
Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung faktisch nur noch
eingeschränkt nutzen können. Im Rahmen der Föderalismusreform
wurde das Grundgesetz nun um eine Formulierung erweitert, wonach
den Gemeinden durch Bundesrecht keine zusätzlichen Aufgaben
auferlegt werden dürfen (Neufassung des Art. 84 Abs. 1 und des
Art. 85 Abs. 1 GG). |
|
|
-
Grundlagen
der Haushaltsplanung -
-
Grundlagen
der Haushaltsplanung -
Ausgaben 2.Teil
Umlagen: Willkürliche Selbstbedienung - oder die
Enteignung der Gemeinden
|
|
Der
größte Einzelposten in den Ausgaben der Gemeinde sind die Umlagen
der Verbandsgemeinde und des Kreises.
Umlagen
haben nichts, aber auch gar nichts, mit dem ortsgemeindlichen Betrieb zu schaffen.
Die Umlagenhöhe
wird von dem Verbandsgemeinderat, bzw. dem Kreistag
beschlossen.
Die Gesamtumlagen
betragen mehr als 83% der umlagenpflichtigen
Einnahmen.
|
|
Verbandsgemeinde und Kreis legen den eigenen
Kostenapparat auf die Ortsgemeinden um
-ein Selbstbedienungsladen erster Güte!
Dabei werden die Umlagen
nicht einmal erklärt
-jedenfalls ist mir in meiner Funktion als Gemeinderat
keine Erklärung vorgelegt worden.
|
|
Unsere VG-Manderscheid und der Kreis sind zusammen so
hoch verschuldet, daß die Umlagen niemals ausreichen,
um die Schulden zu bezahlen -nicht einmal das laufende
Geschäft kann bezahlt werden
Bei
einer völligen Enteignung der
umlagenpflichtigen Einnahmen der
Ortsgemeinde -"also einem Umlagensatz von
100%"- sind die Schulden der
Verbandsgemeinde Manderscheid und des Kreises
Bernkastel-Wittlich nicht mehr zu bezahlen
-auch nicht in Raten. Zinslast und
Kostenapparat übersteigen die Einnahmen der
Ortsgemeinden. Ein
besonderer Service Ihrer Politiker in OG, VG,
Kreis, Land und Bund. |
Über die Umlagen
werden der Gemeinde die Einnahmen
aus Steuern, Schlüsselzuweisungen &
Jagd-/Fischereipacht etc. entzogen.
Niederscheidweiler wurden in 2009 knapp 11.000
EUR höhere Umlagen
& Steuern berechnet, als die Gemeinde aus den umlagepflichtigen Einnahmen eingenommen
hatte.
Die Gemeinde durfte also den Sparstrumpf plündern,
bzw. andere Einnahmen (Steinbruch) abführen.
Gemeinden ohne "weitere" Einnahmen sind zur
Kreditaufnahme gezwungen, oder müssen gemeindliches
Eigentum verhökern (Forst, Grundstücke,
Kanalisation, Kindergarten, Wasserversorgung.....)
|
Und genau das wird Ihnen
suggeriert -die Kasse stimmt.
Gehen wir aber ein Stück
weiter als bekanntes Milchmädchen in eigener Rechnung,
beachten wir die Vermögenswerte, den Unterhaltungszustand,
die demographische Entwicklung, ist augenblicklich:
Schluß mit Lustig.
|
. |
. |
Der Rat von Niederscheidweiler, besteht aus der Wählerliste
"für Niederscheidweiler" mit 6 Ratsmitgliedern (incl.
Bürgermeister) und der Liste VBB e.V. mit einer Stimme, dem
Ratsmitglied Axel Burdt.
Sitzungsablauf
Vor Eintritt in die
Tagesordnung müssen Einwendungen gegen die Niederschrift,
welche die Ratsmitglieder erhalten, erhoben werden.
Da nicht nur die Niederschrift, sondern auch die zugehörigen
amtlichen Veröffentlichungen "regelmäßig" -bewußt-
fehlerhaft gehalten sind, ist den Niederschriften und amtl.
Veröffentlichungen bei "erheblichen Abweichungen" zu widersprechen.
Dies ist die Pflicht eines jeden Ratsmitgliedes.
Sodann werden dem Rat die Abweichungen dargestellt.
Es gehört leider zum
Tagesgeschäft, Unwahrheiten zu verbreiten, Beschlusstexte
abzuändern, zum Beschluss und zu Protokoll gegeben Erklärungen
ebenfalls zu verändern und ebenso, fehlerhaft, unvollständig,
oder gar nicht "amtlich" zu veröffentlichen.
Der Beweis gelingt regelmäßig
durch die Mitschriften der Besucher, der Presse, der
Ratsprotokolle und der Niederschrift, welche die
Ratsmitglieder persönlich erhalten.
Solange dieser Zustand anhält,
werde ich diesen Mißstand veröffentlichen.
Regelmäßig lehnt der Rat
-unter Empfehlung des Bürgermeisters Stefan Koch- eine geänderte,
amtl. Veröffentlichung ab.
Hinweis
Um überhaupt über eine
Sachangelegenheit zu beraten, bedarf es (umfangreicher)
Informationen.
Ich bin u.a. in diversen Ausschüssen auf Kreis- und VG Ebene
tätig. Dort werden den Mitgliedern umfangreich Akten bis ca.
14 Tage vor Sitzungsbeginn zugesandt. Ohne fundamentale
Information geht dort gar nichts. Das einige der
Volksvertreter die Unterlagen schlichtweg ignorieren ist zwar
ebenfalls Tagesgeschäft, entspricht aber weder den
gesetzlichen, noch den moralischen Ansprüchen und schon gar
nicht der Verantwortung gegenüber dem Wähler.
Während es also bei
lernresistenten Volksvertretern obigen Zuschnittes um die
Verweigerung der Aufnahme "vorhandener"
Informationen geht, sind wir in Niederscheidweiler einen
entscheidenden Schritt weiter.
Hr. Burkhard
Born, Leiter Kommunalaufsicht.
Dazu
die recht interessante, von "tiefem demokratischen Bewußtsein"
geprägte Einstellung des Leiters der
Kommunalaufsicht, des Hr. Burkhard Born. Ich empfehle
die Lektüre des GG, der Verfassung RLP, hilfreich
auch -einiger Urteile. |
|
Zitat
"Burkhard Born" mail v. 7.12.2009:
Aus der Gemeindeordnung und der Rechtssprechung ergibt
sich (im Gegensatz zu Baden-Württemberg) keine
Verpflichtung mit der Einladung die einzelnen
Tagesordnungspunkte schriftlich zu erörtern oder
Satzungen, die beschlossen werden sollen, den
Ratsmitgliedern vorab zur Verfügung zu stellen. Es
gilt das Mündlichkeitsprinzip. Sofern die
Ratsmitglieder bspw. bei der Beratung des
Haushaltsplanes mehrheitlich der Auffassung
sind, dass der mündliche Vortrag nicht ausreicht und
eine weitere Vorbereitung für notwendig erachten,
kann eine Vertagung beschlossen werden.
|
|
|
Hochinteressante Gedankengänge;
Die Gemeindeordnung als
"Negativkatalog".
Grundgesetz, Landesverfassung,
Kommunalabgabengesetz.... alles Mumpitz.
Das
Bundesverwaltungsgericht, die Oberverwaltungsgerichte
reagieren auf diese Feudalmentalität. Entweder wird
anständig, nachvollziehbar, produktbezogen und im
Ermessensspielraum beraten -oder die Beschlüsse,
Satzungen, Haushalte sind nichtig.
´
|
Auf der Ratssitzung v. 14.12.2009
stellte Axel Burdt den Antrag:
Zu TOP
3
Haushaltsberatung
ANTRAG
-1-
Zu TOP
3
Haushaltsberatung
ANTRAG -2-
Zu TOP
3
Haushaltsberatung - Feststellung
Feststellung
-unwidersprochen- |
Es
fehlt zu den bereits angemahnten Unterlagen zusätzlich
der RWE-Konzessionsvertrag und der
Forstwirtschaftsplan. Zahlen und Fakten sind nicht
nachprüfbar. |
Zu TOP
3
Haushaltsberatung - Verweigerung
Haushaltsberatung:
Die Haushaltsberatung wurde Hr. Burdt von dem Bürgermeister
Stefan Koch persönlich verweigert.
Wörtlich: Ich (BM Koch) verweigere Ihnen hiermit die
weitere Haushaltsberatung.
|
Nach Disput dieser Unglaublichkeit wurde zu Protokoll
gegeben und aufgenommen:
Ratsmitglied Axel Burdt wurde von dem Bürgermeister
Koch die weitere Beratung des Haushaltes verweigert.
|
|
Diese
oben angegebene Protokollierung wurde im Rat verlesen.
Tatsächlich wurde diese Protokollierung dann außerhalb
der Ratssitzung geändert
-insgesamt ein
ungeheuerliches Vergehen gegen demokratische Grundsätze.
|
Veröffentlich
wurde stattdessen
|
|
|
|
Bei
derartigem Verhalten ist bei mir Schluß! |
Zu TOP 3
Haushaltsberatung - Beschluss
Der
Gemeinderat möge beschließen: |
Antrag:
|
Beschluß
Haushaltsplan und Haushaltssatzung
2010.
|
|
Vor der
Beschlussfassung wurde von Hr. Burdt zu Protokoll
gegeben:
Aufgrund fehlender Unterlagen,
Eröffnungsbilanz, Produktdarstellung,
Konzessionsvertrag, Beleuchtungsvertrag,
Forstwirtschaftsplan 2010,
fehlender Informationen zu Rücklagenbildung,
Abschreibung, wegen Verweigerung der Haushaltsberatung
allgemein, widerspreche ich dem Haushalt.
|
Beschlussergebnis:
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung
den Haushalt und die Haushaltssatzung. |
"Axel
Burdt, Liste VBB e.V." stimmte gegen den Antrag
|
|
Liste
"für Niederscheidweiler e.V."
stimmte für den Antrag. |
|
Meine
Meinung:
|
Das ist kein Haushalt, das ist finanzpolitischer
Wahnsinn. |
|
|
Den weiteren Verlauf
finden Sie unter den entsprechenden Rubriken oder der nächsten
Ratssitzung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. * * * * * * * * * * * * * *
* * * * * * * * * * * * * V.i.S.d.P.:
Axel Burdt, Niederscheidweiler, Hauptstrasse 2
mailto: a.burdt@vbbev.de
|
. |