Neues
aus dem Gemeinderat
Am 05.10.2011 fand um 19.00 Uhr im Gemeindesaal eine
weitere Sitzung des Gemeinderates statt.
Nach Begrüßung der Anwesenden stellte der
Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung fest,
dass keine Ergänzungen/Änderungen zur Tagesordnung
gewünscht wurden und keine Einwendungen gegen die
Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
(19.05.2011) geltend gemacht wurden.
Sodann wurde in öffentlicher Sitzung folgende
Tagesordnung behandelt:
1.
Einwohnerfragestunde
Es
lagen keine Wortmeldungen vor.
2.
Kommunal- und Verwaltungsreform
Der
Vorsitzende verwies an die in dieser Angelegenheit
stattgefundene Einwohnerversammlung und fasste deren
Ergebnisse kurz zusammen. Darüber hinaus erläuterte
er den Anwesenden nochmals die für eine etwaige
Fusion maßgeblichen Kriterien.
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat
(Hinweis: Antragserweiterung d. Axel Burdt VBB e.V.)
folgenden Beschluss:
Die Ortsgemeinde Niederscheidweiler empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat ein Positionspapier über die
Ist-Situation der Verbandsgemeinde Manderscheid zu veröffentlichen.
Der Erhalt einer Verbandsgemeinde Manderscheid steht für
den Gemeinderat Niederscheidweiler an oberster Stelle.
Für den Fall der Ablehnung des Ausnahmeantrages oder
für den Fall einer Zwangsfusion spricht sich die
Ortsgemeinde für eine Eingliederung in die
Verbandsgemeinde Wittlich-Land aus.
3. Bündelausschreibung für den kommunalen
Strombedarf
Der
Vorsitzende erläuterte kurz den Hintergrund der vom
Gemeinde- und Städtebund geplanten Strombündelausschreibung
und verwies auf die Sitzungsvorlage.
Aus der Mitte des Rates (Axel Burdt, VBB e.V.) wurde
darum gebeten, Einblick in den Ausschreibungstext
vorangegangener Ausschreibungen nehmen zu können.
Dies wurde, sofern der Text vorliegt, von der
Verwaltung zugesagt.
Im übrigen beschloss der Rat:
Der Gemeinderat von Niederscheidweiler nimmt das
Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes nebst
Anlagen zur Kenntnis. Der Ortsbürgermeister wird in
Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung
bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der
Stromlieferung der Ortsgemeinde zum 01.01.2014 zu
beauftragen. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das
Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich
verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur
Stromabnahme von dem/den Lieferanten, der/die den
Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der
Vertragslaufzeit.
4. Grundstücksangelegenheiten grundsätzlicher Art
Ortsbürgermeister
Koch führte aus, dass es für die Entwicklung der
Gemeinde wichtig sei, im Bedarfsfall auf der einen
Seite über Baugrundstücke und auf der anderen Seite
über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu
verfügen, um diese im Bedarfsfall nahezu zum
Selbstkostenpreis an Bauwillige weiter veräußern zu
können und um geeignete Flächen aus Ausgleichsflächen
für etwaige Baumaßnahmen ausweisen zu können. Unter
Hinweis u.a. auf den im Laufe der Ratssitzung noch zu
diskutierenden Endausbau der Straßen im Neubaugebiet
könnten Grundstückseigentümer von daraus
resultierenden Beitragsforderungen und den
Grundbesitzabgaben entlastet werden. Im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft könnten so eventuell gut zu
bewirtschaftende Flächen erhalten bleiben und weniger
gut zu bewirtschaftende oder ertragsschwache Flächen
für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt
werden.
Der Vorsitzende wies auf Nachfrage ausdrücklich
darauf hin, dass ein Beschluss über diese
Angelegenheit lediglich eine öffentliche
Interessensbekundung sein solle. Die Beschlussfassung
über einen konkreten Erwerb bleibe nach wie vor dem
Gemeinderat vorbehalten. Mit dieser Maßgabe ermächtigte
der Gemeinderat den Ortsbürgermeister, mit etwaigen
Interessenten Grundstücksverhandlungen im Rahmen der
ortsüblichen Preise zu führen.
5. Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr
Der
Vorsitzende informierte den Rat, dass das einige Jahre
im Dienst der FFW stehende Fahrzeug mit einem
wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nicht mehr zu
reparieren gewesen sei. Aus diesem Grunde habe man in
Absprache mit der Verbandsgemeinde ein gebrauchtes TSF
erworben. Das Fahrzeug sei vorher bei einer
Berufsfeuerwehr im Einsatz gewesen und entsprechend
gut gepflegt. Die Verbandsgemeinde habe zugesagt, sich
mit einem Betrag von 5.000 EUR an den
Anschaffungskosten zu beteiligen.
Die Finanzierungslücke von 2.500 EUR habe sich u.a.
durch die Spenden (Vorschlag VBB e.V.) anlässlich der
Einwohnerversammlung auf aktuell 1.600 EUR reduziert.
Nach Abschluss der Beratung fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat bedankt sich ausdrücklich bei den
Spendern und bei der Verbandsgemeinde für die
zugesagte Förderung und gewährt einen einmaligen
Zuschuss zur Finanzierung der Beschaffung von 1.500
EUR.
6. Anpassung der Friedhofssatzung an die
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Der
Vorsitzende setzte den Rat davon in Kenntnis, dass die
bestehende Friedhofssatzung im Hinblick auf geltendes
EU-Recht zu überprüfen sei. Dabei habe sich
herausgestellt, dass insbesondere in der Satzung
aufgeführte handwerkliche Arbeiten und
Dienstleistungen (§§ 4, 5) nicht der
EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen und somit
gegen geltendes Recht verstoßen. Seitens der
Verwaltung war daher der Entwurf einer Änderungssatzung
erstellt worden, welcher den Ratsmitgliedern als
Sitzungsvorlage bekannt war. Die Änderungen, so der
Vorsitzende, seien mit der Ortsgemeinde
Oberscheidweiler abgestimmt. Schließlich beschloss
der Rat den vorgestellten Entwurf der Änderungssatzung.
7. Fortschreibung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes
Bereits
in der Einwohnerversammlung war über Windkraft
gesprochen worden. Es wurden dazu viele Fragen
gestellt und es wurde sehr sachlich und intensiv
diskutiert. Unter den knapp 50 Interessierten, die der
Einwohnerversammlung beigewohnt hatten, kam man zu dem
Ergebnis, dass fast alle grundsätzlich für Windkraft
in Niederscheidweiler sind. Damit überhaupt
festgestellt werden kann, ob in der Gemarkung
Niederscheidweiler Flächen dafür geeignet sind, ist
eine Fortschreibung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes
erforderlich. Ebenso ist es wichtig eine
rechtsunsichere Situation hinsichtlich der
Raumordnungsplanung für Windkraft zu vermeiden. Je
nach Verlauf der weiteren Untersuchungen und Gespräche,
kann es erforderlich sein, zu gegebener Zeit Vorverträge
mit Investoren zu machen. Die Verwaltung hat zugesagt,
derzeit bereits für andere Ortgemeinden vorliegende
Vorverträge umgehend juristisch prüfen zu lassen.
Wenn in Niederscheidweiler das Aufstellen von
Windkraftanlagen möglich sein sollte und
Niederscheidweiler will, dass dann Windkraftanlagen
auch aufgestellt werden sollen, muss die Gemeinde dies
auch zeitig die Investoren wissen lassen. Es bestand
Einigkeit darüber die Einwohner auf geeignetem Weg
mitzunehmen und zu informieren. Der Gemeinderat hat
beschloss daher: Unter anderem vor dem Hintergrund der
Beschlüsse der Regionalvertretung der
Planungsgemeinschaft Region Trier zur Raumordnung,
beantragt die Ortsgemeinde Niederscheidweiler bei der
Verbandsgemeinde die umgehende Fortschreibung des
Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes
8. Erschließung der Straßen im Neubaugebiet
Schollesflur "Im Bongert", Stichstraße
"Im Bongert", "In den Gärten",
"Schollesflur"
- Auftragsvergabe zur Planung
Ortsbürgermeister Koch hatte nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes wegen Sonderinteresse im Zuhörerraum
Platz genommen. Die Sitzung leitete der Beigeordnete
Joachim Wahsweiler.
Dieser führte aus, dass die genannten Straßen
derzeit als Baustraßen ausgeführt seien. Um zu
vermeiden, dass bei einem späteren Endausbau auch
noch die jetzt vorhandene Tragschicht wegen Schäden
oder gar Abgängigkeit ausgetauscht werden müsse, was
wiederum eine zusätzliche Belastung der Anlieger
darstelle, stehe ein zeitnaher Endausbau zur
Diskussion. Im Verlauf der Beratung bestand Einigkeit
darüber, dass die Anlieger in die Planung im Rahmen
einer Anliegerversammlung einbezogen werden müssten.
Anlässlich dieser Versammlung könnte die Verwaltung
auch eine Aussage über die ungefähre
Beitragsbelastung der Anlieger treffen.
Der
Rat war der Auffassung, die Anliegerversammlung möglichst
noch im November d.J. durchzuführen, damit nach
erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der
Endausbau ab Winter / Frühjahr 2012 durchgeführt
werden könnte.
Daher beschloss der Rat unter Beachtung von
Sonderinteressen, den Auftrag zur Planung des
Endausbaus etc. an das Ing.-Büro Max & Reihsner,
Wittlich, welches auch den Vorstufenausbau geplant und
geleitet hatte, zu vergeben und in einer noch zu
terminierenden Anliegerversammlung vorzustellen.
9. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der
Vorsitzende informierte den Rat über ein Schreiben
der VBB. Darin habe man Aktivitäten u.a. von der
Seniorenarbeit bis zu Veranstaltungen im Ort angeregt.
Der Rat war der Auffassung, konkrete Projekte, soweit
möglich, zu unterstützen, wenn ein entsprechendes
Konzept vorliegt.
Des Weiteren berichtete der Vorsitzende über geplante
Bohrarbeiten der Fa. LHW im Umfeld des Steinbruches.
Man beabsichtige, im Winter für ca. 1 Monat
Erkundungsbohrungen hinsichtlich des Abbaumaterials
durchzuführen. Derzeit würden seitens der Firma die
erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Forst, Jagd-
und Landpächter würden hiermit um Beachtung gebeten.
Der Ortsbürgermeister bat darum, bei auftretenden
Problemen oder Nachfragen mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in deren
Verlauf weitere Tagesordnungspunkte behandelt und
Beschlüsse dazu gefasst wurden.