I. Windkraft
Nachdem sich der
Gemeinderat Niederscheidweiler in den vergangenen Jahren
gegen "Windkraftanlagen" ausgesprochen hat,
findet nun eine Umorientierung statt.
Die VBB
e.V. Niederscheidweiler hat mehrfach in der
Vergangenheit Anträge zur Erstellung eines
Gesamtenergiekonzeptes für unsere Gemeinde eingebracht.
Ziel war und ist es, anhand des ermittelten und
prognostizierten Gesamtenergiebedarfes eine mindestens
autarke Stromversorgung für die gesamte Gemeinde
sicherzustellen.
Dazu gehört
u.a. die Nutzung der Sonnen- und Windenergie. Neben der
gemeindlichen Nutzung entsprechender Flächen und
Anlagen ist die gemeindliche Kooperation mit privaten
Betreibern auszuloten. Hierbei geht es zum Einen um die
Verpachtung gemeindlicher Flächen an private, auch überregionale,
Anlagenbetreiber, zum Anderen auch um eine mögliche
Kooperation mit privaten Anbietern. Gleichzeitig ist zu
erörtern, wie die BürgerInnen der Gemeinde zu direkt
privatem Betrieb zu Windkraftanlagen stehen.
Während
der "Gewinn" aus gemeindlichem Betrieb
und/oder Verpachtung / Kooperation der Gemeinde zu
"Gute" kommt und damit allen BürgerInnen
kostenmäßige Entlastung bringen kann, dienen direkt
private Betreiber derartiger Anlagen der Gemeinde nicht
direkt.
Direkt
betroffen sind hingegen alle BürgerInnen nicht nur
durch den Anblick dieser Anlagen, sondern auch durch die
Umweltbelastung mit den entsprechenden Auswirkungen auf
unsere Erholungsgebiete, der Landwirtschaft, des
Tourismus. Jedoch belasten annähernd alle Betriebe in
irgendeiner Weise ihre Umgebung.
Vergessen
wir dabei aber auch nicht die steuerlichen Einnahmen der
Gemeinde bei florierenden einheimischen Betrieben, unabhängig,
ob diese Einnahmen durch Landwirtschaft, Handel,
Handwerk, touristische Unternehmungen oder Windkraft
erzielt werden.
Daher
sind m.E. "einheimische" private Betreiber zu
unterstützen, sofern für die Gemeinde die
Eigenversorgung und/oder Nutzung mit Windkraftanlagen
sichergestellt ist.
Es gilt
also ein allseits tragfähiges Konzept zu erarbeiten.
Grundlage
für Standorte der Windkraftanlagen ist der
entsprechende Raumordnungsplan:
Eine
interessante Einführung zu dem Thema finden Sie hier:
http://www.geacarta.de/landesplanung-rlp/planungsgeschichte.htm
Nach den
mir vorliegenden Informationen ist das
Raumordnungsverfahren des Landes RLP für unseren
Bereich noch nicht abgeschlossen.
Später
wird das Ergebnis des Raumordnungsplanes im Flächennutzungsplan
umgesetzt (Zuständigkeit VG-Manderscheid) und schließlich
im Bebauungsplan bzw. im Ermessenspielraum der Gemeinde
umgesetzt.
Der
Gemeinderat NSW bittet alle BürgerInnen zur Teilnahme
an der Einwohnerversammlung. Sinnvoll ist es sicherlich,
sich schon vorab ein paar Gedanken zu dem Thema zu
machen, ggf. zu notieren und sich persönlich am
26.09.2011 einzubringen.
Siehe
hierzu auch:
Information "das Blättchen", Ausgabe 37/2011
II.
Kommunalreform
Der Sinn
der anstehenden Kommunalreform erschließt sich mir
(Axel Burdt, Ratsmitglied NSW) nicht einmal im Ansatz.
"Alles
soll preiswerter, bürgernäher, einfacher" werden.
Also Friede, Freude, Eierkuchen.
Tatsächlich
hat bisher jede Reform nicht den BürgerInnen genutzt,
sondern der "Regierbarkeit".
Die Eigenständigkeit der Ortsgemeinden wurde mit Einführung
der Verbandsgemeinden Zug um Zug faktisch
aufgehoben.
Derzeit
zahlen die Gemeinden für
"den Service Entmündigung durch die
Verbandsgemeinde(n) und des Kreises"
Summen in Höhe fast der gesamten gemeindlichen
Einnahmen (ca. 85% der gemeindlichen Einnahmen gehen an
die VG und den Kreis).
Das
Ergebnis dieses Services sind ein bankrotter Kreis
(Landrätin Läsch-Weber a.D.) mit ca. 70 Mio. Schulden,
ebenso wie eine wirtschaftlich desolate VG-Manderscheid.
Die Zeche
wird jedoch gezahlt werden, und wer zahlt ist der Bürger.
Nur einen kleinen Vorgeschmack bedeuten da die
verbandsgemeindlichen Erschließungskosten, die in der Höhe
jedes Baugrundstück wertmäßig regelrecht enteignen
und deren Beiträge mit kreativer Begründung Jahrzehnt
um Jahrzehnt erneut berechnet werden sollten (hier ist
allerdings aufgrund der geführten Gerichtserfahren
seitens der Mitglieder der VBB e.V. "Schluß mit
Lustig")
Auch die
Grundsteuern steigen und steigen. Mit der anstehenden
Neubewertung von Immobilien dürften auch hier noch
einige hundert EUR pro Jahr und Grundstück zusätzlich
abzuzocken sein.
Die
Vernachlässigung der gemeindlichen Infrastruktur kostet
uns pro Bürger zumindest rechnerisch derzeit 1000.00
EUR, bezogen auf ein Anliegergrundstück
durchschnittlich ca. 2500.00 EUR.
s.a.
http://www.vbbev.de/Niederscheidweiler/ratssitzungen/ratssitzungen-bilanz-teil1.htm
Es stellt sich aus meiner Sicht primär für uns die
Frage:
-Was
kostet uns die VG-Manderscheid derzeit?
-Was kostet uns die Auflösung der VG-Manderscheid und
der Beitritt zu einer anderen VG?
-Welcher Vor- oder Nachteil wird sich für unsere
Gemeinde ergeben?
-Inwieweit ist eine Stärkung der Ortsgemeinde geplant
und wie soll diese Stärkung umgesetzt werden?
-Ist z.B. eine finanzielle Mindestausstattung der
Ortsgemeinden gesichert?
-Inwieweit
werden der Gemeinde Zuständigkeiten übertragen (z.B.
Stimmrecht bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes,
Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten...)?
-Wie wird die Forderung der Erstattung von gemeindlichen
Kosten, welche den Gemeinden als gesetzliche Maßnahmen
durch Vorgaben des Landes/Bundes auferlegt werden
(Betrieb v. Kitas, Schulen, Sozialkosten....),
umgesetzt?
Wenn tatsächlich eine Stärkung der Gemeinden Ziel
einer Kommunalreform sein soll, müssen die Gemeinden
finanziell mindestausgestattet werden und in ihren
Belangen direkt entscheidungsbefugt werden.
Zur
Kommunalreform sollen nun lt. Auskunft des Bürgermeisters
die BürgerInnen ihre persönlichen Vorstellungen
einbringen.
Es geht
also um die Zukunft der Gemeinde. Es geht um Ihre
Zukunft.
Am 16.11.2011 im Bürgerhaus Niederscheidweiler.
Axel
Burdt
Vorsitzender
VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger
Ratsmitglied NSW
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