-Vorwort-
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von
Niederscheidweiler,
nachdem die Ortsgemeinde in NSW am 17.4.2012 eine weitere Einwohnerversammlung
zum Thema Windkraft durchgeführt hat und das Ergebnis der bisherigen Arbeit
erfreuliche Zustimmung -vielleicht auch ein wenig Begeisterung- erfährt, gilt
es nun, den "Windpark Sammethöhe" formal auf den ersten Weg zu
bringen.
Hierzu sind einige Beschlüsse zu fassen, um eine rechtssichere
Grundlage für die weiter auf den Weg zu bringenden Verträge und Untersuchungen
zu schaffen.
Gegenstand dieser Sitzung ist daher in der Hauptsache die
Fassung der notwendigen Beschlüsse zum "Windpark Sammethöhe".
"Verschiedenes"
(TOP 6)
Im untergeordneten Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
(TOP 6) möchten wir eine Spendenbeteiligung für das gemeinnützige
Eifeltierheim Altrich
und der Katzenhilfe Wittlich e.V. erörtern und beschließen.
Beide Einrichtungen kümmern sich
mit viel persönlichem Einsatz um den Tierschutz und die
Unterbringung/Versorgung von herrenlosen Tieren und Fundtieren.
Information:
Rechtlich wird zwischen herrenlosen Tieren (Katzen) und
Fundtieren (Katzen) hinsichtlich des Kostenträgers
unterschieden.
Daher teilen
und ergänzen sich zwei rechtlich eigenständige
Einrichtungen um den Tierschutz von herrenlosen Tieren (Katzen)
sowie der Versorgung von Fundtieren (Katzen).
Herrenlose
Tiere (Katzen) - Fundtiere (Katzen)?
Frei
umherlaufende Tiere die keinem Menschen zugeordnet
werden können, werden als herrenlose Tiere eingestuft.
Es sei denn, diese Tiere erweisen sich als handzahm oder
können einem Halter zugeordnet werden.
Wer sich nun
fragt, was das soll, dem sei mit folgender Information
geholfen. Es geht wie immer ums Geld.
Nach
entsprechender Gesetzeslage und vor allem aktueller
Rechtsprechung "genießen" herrenlose Tiere
nicht den Umfang des Schutzes des Grundgesetzes, wie
beispielsweise Fundtiere. Weil Fundtiere in der
Versorgungspflicht ihres Besitzers stehen und somit
einer häuslichen Gemeinschaft angehör(t)en, muß die
Gesellschaft und damit die Gemeinde für diese Fundtiere
insoweit aufkommen, als diesen Tieren ein
Mindeststandard an Tierschutz zusteht.
Gemeint ist
ein würdiges Tierleben, also die Achtung vor dem Leben
und der Kreatur, der Versorgung im Allgemeinen und der
Hilfe in Not und Elend.
Obwohl das
Elend oft zum Greifen nah war, schufen die Gemeinden in
der Regel keine Möglichkeiten um diese notleidenden
"Fundtiere" zu versorgen. Daher nahmen -meist
ehrenamtlich- tätige BürgerInnen die Hilfe
selbst in die Hand.
Was dieser
Einsatz für die Helferlein finanziell und arbeitsmäßig
bedeutet, kann ein Jeder bei einem kleinen Aushilfsjob
bei einem Tierheim o.ä Einrichtung gern auch persönlich
erfahren.
Tierversorgungsstellen
wurden ehrenamtlich gebaut und meist mangels anderer Möglichkeiten
im eigenen Haus und Hof eingerichtet. In der
Weiterentwicklung entstanden Tierheime, die jedoch bis
heute oft vergebens auf eine ausreichende finanzielle
und personelle Unterstützung seitens der öffentlichen
Hand warten.
Seitdem das
Grundgesetz den Tierschutz beinhaltet steht die öffentliche
Hand in der Pflicht, für diese Kosten aufzukommen.
Sicherlich ist es nachvollziehbar, HalterInnen denen ihr
Tier ausgebüxt ist, die Kosten nach dem Auffinden, ggf.
notfallmäßiger Behandlung sowie Unterbringung, in
Rechnung zu stellen.
Klar ist
jedoch, das jeder verantwortungsvolle Tierhalter ohne zu
zögern diese Kosten erstattet. Und den Zeitgenossen,
die ihr Tier aussetzen, weil es lästig, krank oder plötzlich
unerwünscht ist, kommt man im Regelfall kaum auf die
Schliche.
Obwohl
notleidende Tieren wenig Einfluss auf die Kostenfrage
haben, muß lt. öffentlicher Hand begrenzt/gespart
werden.
Aus diesem
Grund prachen unsere, in Ihrer Weisheitsfindung kaum
noch ergründlichen RichterInnen, Recht. Recht
dergestalt, wer zahlt.
Auf den
Punkt gebracht:
Wer Fundtier ist lebt, wer herrenlos ist, beißt ins
Gras -zumindest wenn das Leben an der Kostenübernahme
durch die Gemeinden hängt.
Für liebe
und verantwortungsvolle Menschen geht ein derartiger
Rechtsspruch selbstredend ins Leere. Denn diese Menschen
kümmern sich zuallererst um notleidende Tiere, nach dem
Kostenersatz wird später gefragt.
Aus dieser
rechtlichen Unterscheidung bildeten sich zwei
Institutionen;
a)
die Tierhilfen -e.V.
(z.B. der
Förderverein Eifeltierheim e.V.; zuständig
für den Tierschutz im Bereich "herrenlose
Katzen")
b) die Tierheime,
(z.B. das Eifeltierheim;
zuständig für Fundtiere)
Beide
Einrichtungen arbeiten meist hervorragend zusammen, den
Leid kennt keinen Unterschied.
Förderverein
Eifeltierheim e.V.
Der
Förderverein Eifeltierheim e.V. wurde im Oktober 2005
von Privatpersonen aus der Region Wittlich-Daun
gegründet und finanziert sich durch Spenden. Die
Hauptaufgaben sind neben der finanziellen sowie
handfesten Unterstützung bei der Gründung und Betrieb
des Eifeltierheims, auch die allgemeine Arbeit des
Tierschutzes. Zum Tierschutz gehört der Bereich "herrenlose"
Katzen.
Der
Förderverein Eifeltierheim e.V. nimmt sich dieses
Problems in beispielhafter Weise an und hat in der
Vergangenheit viele Tiere -auch aus Niederscheidweiler-
auf eigene Kosten kastrieren/sterilisieren lassen. Bei
der letzten Kastrationsaktion im Frühjahr 2011 wurden
z.B. 7 Tiere aus Niederscheidweiler kastriert und
tierärztlich behandelt.
Weiterhin
versorgt dieser Tierschutzverein Katzenbabys, mit -oder
ohne Katzenmütter.
Sind diese Katzenbabys ca. 5 bis 6 Monate alt, werden
diese vom Tierheim aufgenommen und vermittelt.
Der Förderverein
Eifeltierheim e.V. hatte im letzten Jahr einen Kostenaufwand von ca. 30.000,- EUR
(Kastrationen, med. Behandlung von herrenlosen Tieren...) zu bestreiten, das
Eifeltierheim in Altrich lag bei ca. 32.000,- EUR
Kostenaufwand.
Eifeltierheim:
Das
Eifeltierheim in Altrich wurde am Samstag, den 13.
September 2008 eröffnet.
Betrieben wird das Tierheim von der gemeinnützigen
Organisation Lernen und Arbeiten GmbH in Neuwied. Das
Eifeltierheim ist für Fundtiere zuständig.
Sollten z.B. bei den Kastrationsaktionen statt
herrenloser Tiere, handzahme Tiere (Fundtiere)
aufgegriffen werden, kommen diese ins Tierheim.
Weiterhin werden im Tierheim Nager, Reptilien und Vögel
versorgt und weitervermittelt.
Hunde dürfen aus Lärmschutzgründen nicht
im Tierheim untergebracht werden.
Aktuell befinden sich 50 Katzen, 6 Kaninchen, 2
Meerschweinchen und 4 Vögel im Tierheim.
Im Jahr 2011 wurden 320 Katzen aufgenommen,
davon waren 119 Fundkatzen. Die tierärztlichen Kosten
für diese Fundkatzen betrugen ca. 32.000 EUR. Dabei
werden ausschließlich als Mindeststandard des dt.
Tierschutzbundes vorgeschriebene Behandlungen berechnet.
Das Eifeltierheim weist eine
durchschnittliche Vermittlungszeit von lediglich 18
Tagen auf und trägt damit entschieden zu einer
Kostenreduzierung bei -die "amtliche"
Verweilzeit liegt bei 28 Tagen.
Die Einnahmen erfolgen durch
Vermittlungsgebühren und Spenden.
Durch die Vermittlungsgebühren kann jedoch
nur ein kleiner Teil der Kosten gedeckt werden.
Unterbringungskosten für länger zu betreuende Tiere
und aufwändigere Behandlungskosten für ebensolche
Tiere addieren sich zu den o.a. Behandlungskosten in
erheblichem Maße.
Wir freuen uns, daß die
Gemeinde Niederscheidweiler sich nun mit diesem Thema
befasst. Es ist bisher keinesfalls USUS, daß Gemeinden
sich hier ins Zeug legen. Mit einer finanziellen Unterstützung
würde unsere Gemeinde mit einem kleinen, aber
entscheidenden Schritt ein Zeichen setzen.
Ein Zeichen der
Anerkenntnis der Arbeit des Tierschutzes und der
Verantwortung zu einem tierwürdigem Leben unserer herrenlosen
Fundtiere.
Keinesfalls -und dies
sei abschließend allen "Tieraussetzenden"
mitgegeben- ist die gemeindliche Hilfe ein Ersatz für
eigenverantwortliches Handeln oder gar der
Freifahrtsschein zu tierfrevelhaftem Verhalten. Wir
appellieren wirklich an alle TierhalterInnen, z.B.
Katzen kastrieren zu lassen und verletzten Tieren zu
helfen.
Viele BürgerInnen aus
unserem Dorf spenden auch selbst an die entsprechenden
Einrichtungen -sei es finanziell, mit Futterspenden oder
anderen Sachleistungen.
Einen herzlichen Dank
geht daher an alle BürgerInnen, die sich einfach
"kümmern".
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne
und selbstverständlich zur Verfügung. Auch das
Tierheim mit Ansprechpartner Hr. Kordel, bzw. der
Förderverein mit Ansprechpartnerin Fr. Schmitt geben
gerne Auskunft.
|