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 Ratssitzungen sind kein Hexenwerk, sondern öffentliche Veranstaltungen an denen die BürgerInnen teilnehmen können und sollen. 
Wir laden Sie herzlich ein. Machen Sie mit. 

Diese Ratssitzung 
fand am 18.12.2013 um 19.00 im Bürgerhaus statt.

In dieser Ratssitzung erfolgte die Beratung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2014.
Außerdem wurde eine neue Beitragssatzung für Erschließungsmaßnahmen beraten.


Diese Ratssitzung war für die BürgerInnen daher inhaltlich wesentlich. 
Es wurden u.a. Steuer-/Beitrags- und Abgabenerhöhungen beraten und beschlossen.

Ratsmitglied Axel Burdt verweigerte der Grundsteuererhöhung "B" und der Gewerbesteuererhöhung seine Zustimmung.

Begründung für die Grundsteuererhöhung B: 

>wer jetzt mehr zahlt, der muss später weniger mehr zahlen<
-der Spruch des Tages-

 

Interessant wurde auch die Brennholzpreisfeststellung. 
(Schon jetzt sind Braunkohlebriketts preislich günstiger als Brennholz aus unserem eigenen Gemeindewald!)

Neben der Erhöhung der Grundsteuer/Gewerbesteuer ist eine neue Beitragsatzung für Erschließungskosten beraten und ggf. erlassen werden. Es ging um Ihr Geld - und es wurde teuer!

Tagesordnung Gemeinderatssitzung 18.12.2013

I. Öffentlicher Teil:

1) Einwohnerfragestunde
2) Haushaltplan& Haushaltssatzung 2014
z.B. Erhöhung Grundsteuer B
z.B. Erhöhung Gewerbesteuer
3) Spenden, Sponsoring und ähnliche Zuwendungen
4) Böschungs- und Wegesicherung
(Wirtschaftswege an der Alf)
5)  Erlaß einer Erschließungsbeitragssatzung
6)  Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
 

II. Nichtöffentlicher Teil:

7) Personalangelegenheiten
8) Grundstücksangelegenheiten
7) Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
 
Einleitung

Die Ratssitzung zur Aufstellung eines Haushaltes einer Gemeinde ist meist die wichtigste Veranstaltung des Jahres. Hier wird die Entwicklung der Gemeinde festgelegt. Eine Gemeinde kostet -und zahlen dürfen die BürgerInnen. Wie tief der Griff in die Geldbörse der BürgerInnen erfolgt, hängt von den Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister ab. Doch das ist nicht alles. Auch ohne kostenträchtige Maßnahmen der Gemeinde erfolgt der Griff in Ihre Tasche -denn Verbandsgemeinde & Landkreis bedienen sich schon vorab sehr ausgeprägt an den Einnahmen der Gemeinde, letztendlich an Ihrem Geld. Dieser Vorgang wird gerne verschwiegen und ist den meisten BürgerInnnen unbekannt.

In den letzten Jahren ist die finanzielle Ausstattung der Gemeinden soweit reduziert worden, daß kaum eine Gemeinde mehr die gemeindlichen Werte erhalten kann. 

Bedenken Sie bitte, daß alleinig Ortsgemeinden und Städte die tatsächlichen Eigentümer aller öffentlichen Sachanlagen (Infrastruktur) sind. Die Grundlage jedes gesellschaftlichen Lebens ist die Gemeinde oder die Stadt. Dem Bund, dem Land, den Kreisen und VGs gehört nichts, gar nichts. 

Zwar eignen sich diese Gebietskörperschaften gerne Anlagen an, reduzieren wir aber die Betrachtungsweise auf die allgemeingültige Formel, der Bezahlende ist der Eigentümer, dann können alle Sachanlagen nur den BürgerInnen gehören. 

Betrachten wir dazu noch die Eigenschaft des Standortes als Eigentumskriterium, dann steht alles öffentliche Eigentum in den Gemeinden und Städten. Bund, Länder, Landkreise und VGs sind lediglich virtuelle, theoretische Konstrukte und damit bar jeden Eigentums. Aus dieser Sicht ist auch den Ortsgemeinde- und Städteverwaltungen lediglich die vertrauensvolle Aufgabe des Bewirtschaftens unserer öffentlichen Werte übertragen worden. 

Schlußfolgernd muß also die Ortsgemeinde als Grundlage der demokratischen Gesellschaft die finanzielle Mindestausstattung erhalten, um die öffentlichen Werte der BürgerInnen zu erhalten und zu schützen. Daneben muß jede OG auch eine finanzielle Ausstattung erhalten, die eine prosperierende, nachhaltige Einwicklung der Gemeinde ermöglicht. Erst wenn diese Ziele erfüllt sind, erst dann, dann können Gelder für andere Zwecke freigegeben werden.

Fazit: Erst kommt die OG/Stadt, dann die virtuellen Gebietskörperschaften.

Dazu der GStB (Gemeinde und Städtebund RLP) 
Link: http://www.gstb-rlp.de

GStB (Gemeinde und Städtebund RLP)

Kommunale Finanzen:
Ortsgemeinden brauchen eine finanzielle Mindestausstattung!

Der GStB hat anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 11.11.2013 in Nieder-Olm eine finanzielle Mindestausstattung für die Ortsgemeinden im Land gefordert. Ihnen müssen finanzielle Handlungsspielräume verbleiben, um neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können.

Die Ortsgemeinden sind die Keimzelle der Demokratie in unserem Land. Um in den Ortsgemeinden das große ehrenamtliche Engagement und die Bürgernähe in der Zukunft zu erhalten, ist es erforderlich, dass auch freiwillige Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung umsetzbar sind. Dies erfordert eine finanzielle Mindestausstattung der Ortsgemeinden. 

In Hessen hat der dortige Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.05.2013 festgestellt, dass die Gemeinden einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten verfassungsrechtlichen Anspruch gegen das Land auf angemessene Finanzausstattung haben. Unabhängig von seiner Finanzkraft habe das Land den Gemeinden den erforderlichen Mindestbedarf zu gewähren, wobei dieser auch Mittel für freiwillige Leistungen zu enthalten habe. 

In Rheinland-Pfalz ist die Forderung des Verfassungsgerichtshofs vom 14.02.2012, nämlich durch ein neues Finanzausgleichsgesetz eine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation auf allen Ebenen zu schaffen, nicht erfüllt worden.

Aus Sicht des GStB ist festzustellen:

  • Die Finanzausgleichsmasse wurde lediglich um 50 Mio. Euro aufgestockt. Die geschätzte strukturelle Lücke in den Kommunalfinanzen liegt demgegenüber bei 900 Mio. Euro.

  • Der Finanzausgleich wird weiter mit systemfremden Belastungen befrachtet (Wohngeld, Bezirksverband Pfalz, Landesforsten u.a.m.). Die Aufstockung um 50 Mio. Euro wird auf diesem Wege bereits weitgehend wieder aufgezehrt.

  • Die Kommunen haben über die Anhebung der Realsteuersätze bereits einen deutlich größeren eigenen Beitrag geleistet, geschätzt über 100 Mio. Euro. 

Die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs hat, wie Modellrechnungen eindeutig belegen, zur Folge, dass die Ortsgemeinden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umlagenlasten in fast allen Fällen schlechter gestellt sind als vorher. Im Ergebnis bewirkt das neue Gesetz eine Umverteilung zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die dramatischen Finanzprobleme der Kommunen im Land werden demgemäß nur zwischen den Ebenen verschoben.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der GStB spricht sich nachdrücklich für eine Verbesserung der Finanzausstattung der Landkreise und der kreisfreien Städte aus. Aber gerade auch für die Ebene der Ortsgemeinden mit unverändert hoher Umlagenbelastung muss die Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Ergebnis zu Verbesserungen führen. Die Landesregierung hat bei der Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs die Ebene der Ortsgemeinden deutlich vernachlässigt. 
Dies ist aus Sicht des GStB nicht akzeptabel.

 

Haushaltsberatung 2013/2014

Vorab-Info: 
Weitere Informationen folgen in Kürze. 
Für Rückfragen richten Sie sich bitte an das Ratsmitglied Ihres Vertrauens oder direkt an Ihren Bürgermeister.

Der Gemeinderat berät einen Haushalt, ohne daß die Jahresbilanz für 2011/2012 vorliegt.  Weiter fehlen die Haushaltsprüfungen für 2011/2012. 

Es ist also kaum möglich, den tatsächlichen Istzustand der Gemeinde und damit den Finanzbedarf für die Gemeinde festzustellen. Ohne Vorlage der geprüften Vorjahresbilanzen ist zwar eine Beratung eines Haushaltes möglich -ein Haushaltsbeschluß widerspricht unter diesen Umständen den Vorgaben ordentlicher Geschäftsführung.

Wie in der Einleitung ausgeführt, hängt das Wohl und Wehe unserer Gemeinde an der finanziellen Ausstattung. Die finanzielle Ausstattung teilt sich grundsätzlich in zwei Bereiche.

Teil 1:  "staatliche Zuweisungen und gemeindliche Steuern" 
Dieser Teil muß in der Summe die "Werterhaltung" der Gemeinde sicherstellen. Die Gelder müssen also ausreichen, den Verbrauch der Infrastruktur auszugleichen (Rücklagenbildung), die Verwaltung zu finanzieren, sowie die Finanzierung notwendiger Ausgaben, z.B. den Bau und den Unterhalt ggf. gesetzlich geforderter Einrichtungen (Kindergärten etc.) sicherzustellen. 
Zusätzlich sind entsprechend der Forderung der VBB e. V. -Vereinigung Bürger für Bürger (s.a. Stellungnahme des GStB) und der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtshofes weitere, freie finanzielle Mittel zur Entwicklung der Gemeinde bereitszustellen.

Denken Sie bitte immer daran; 
Verschenkt wird hier nichts -es ist Ihr Geld, was den Gemeinden verweigert wird- um damit z.B. Posten und Pöstchen zu finanzieren, oder Großflughäfen unter die Erde zu bekommen.

Teil 2:  "gemeindliche Einnahmen" (s.a. Ausführung, unten)
Hierunter sind Einnahmen aus speziellen Leistungen der Gemeinde zu verstehen. Unter diesen Leistungen verstehe ich Einnahmen, z.B. aus dem Forst, dem Steinbruch, der Windkraft (falls diese doch noch kommt), der Photovoltaik etc.

Damit werden Gemeinden befähigt, besondere Ansprüche der BürgerInnen zu erfüllen. Z.B. würde ich die Senkung oder Abschaffung der Gewerbesteuer und der Grundsteuern empfehlen, die Brennholzversorgung der BürgerInnen zum gemeindlichen Selbstkostenpreis, eine Eigenenergieversorgung in die Wege leiten und soziale Projekte anstoßen; über die private Kinderbetreuung, einen Dorfladen oder einer Versorgung mit Gemeindeschwestern -kurzum, die Gemeinde möglichst attraktiv gestalten.

Im Prinzip fordert selbst der GStB eine derartige Finanzausstattung. 

Die Realität schaut dagegen wie folgt beschrieben aus:

Die finanzielle Mindestausstattung (s.u. Teil1) erhalten wir vom Land ggf. vom Bund. Doch noch bevor wir diese Gelder für unsere Gemeinde verwenden können, haben Verbandsgemeinde und Landkreis diese Gelder unserer Gemeinde entzogen. Das System des Entzuges der Mittel funktioniert wie bei Ihrer Gehaltsabrechnung. Sozialabgaben und Steuern schmälern viele Einkommen bis unterhalb des Existenzminimums

Umlagen -kalte Enteignung-

Derzeit beträgt der Abgabensatz = Umlagesatz 
für die VG-Manderscheid 37% 
und für den 
Landkreis Bernkastel-Wittlich 45,73%,
die Landesumlage des Fonds dt.Einheit wird ebenfalls bedient. 

Summa summarum wird unsere Gemeinde um mehr als 84% der Haupteinnahmen gebracht. 
(Haupteinnahmen = Einnahme aus Steuern und Zuweisungen (s. Teil1))

Für 2013 erhalten wir "Haupteinnahmen" von über 145.000,00 EUR. 
Bis auf ca. 12.000 EUR werden wir geschröpft. Die Abgabenquote liegt bei über 90%!

Für 2014 erwarten wir "Haupteinnahmen" von über 177.000,00 EUR. 
Bis auf ca. 25.000 EUR werden wir geschröpft. Die Abgabenquote liegt bei über 85%!


Kosten der Gemeinde -schleichender Verlust durch Abnutzung der Infrastruktur

Der Wert einer Gemeinde hängt im wesentlichen am Zustand der baulichen Anlagen. 
Angenommen wird bei baulichen Anlagen buchhalterisch eine Wertverminderung = Verbrauch von 2% der baulichen Anlagen.

Die Bilanzsumme einer Gemeinde gibt den finanziellen Wert der Gemeinde an.
Mit der Bilanzsumme, dem Eigenkapital, wird also die Gesamtheit aller Werte dargestellt. Es ist aber nicht ersichtlich, wie sich diese Werte zusammensetzen.

Wurden in einem Jahr neue Anlagen angeschafft (z.B. Strassen, Wege oder auch Inventar) müßte sich die Bilanzsumme um den Anschaffungswert erhöhen, zumindest dann, wenn die Anschaffungen aus BürgerInnens Tasche finanziert wurden.

Tut uns die Bilanzsumme diesen Gefallen nicht, hat neben des Zuwachses des Bilanzwertes durch die Neuanschaffungen ein Werteverbrauch stattgefunden, der nicht ausgeglichen wurde (z.B. durch Rücklagenbildung). Uns so kann jeder Bürger tendenziell erkennen, ob sich eine Gemeinde "finanziell gesund" entwickelt, oder lieber mit Neubauten liebäugelt...

Hätten wir die z.B. 145 TSD EUR für 2013 oder die 145 TSD EUR für 2014 zur Verfügung, wäre der Erhalt der Infrastruktur gesichert.

Wer einen Einstieg in den gemeindlichen Haushalt wünscht, kann sich unter folgendem Link informieren:

 

Zustand der Infrastruktur -Problemchen statt Probleme.

Um zu erfassen, in welchem Zustand sich Strassen, Wege, gemeindliche Häuser etc. pp. tatsächlich befinden, benötigt man ein Kataster. Praktischweise melden die BürgerInnnen der Gemeindeverwaltung wenn Defekte an der Infrastruktur auffallen. Zudem begeht die Gemeindeverwaltung die Gemeinde -vorzugsweise vor & nach dem Winter- die Gemeinde und listet Schäden auf. So wird schon früh erkannt, wo Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturen durchgeführt werden müssen. 

Ein Kataster hat aber einen gravierenden Nachteil. 
Es listet kleine Probleme auf, bevor "kleine" Probleme zu "großen" Problemen werden. 

Ein Kataster wurde bisher nicht eingerichtet.

Für den "Service" der Behebung kleinerer Probleme muß die Gemeinde Geld in die Hand nehmen.
Geld, nicht für den Kataster darselbst, sondern für Unterhaltungsarbeiten in werterhaltendem Umfang.

Merke: 
1. Große Probleme treten meist dann auf, wenn kleine Problemchen nicht gelöst wurden. 
2. Kommt es nach P.1 zu größeren Problemen, wurde meist gemeindlich verantwortungslos gehandelt.

Bauliche Anlagen sind im Neuzustand zu erhalten.

Nach der Rechtslage sind nun endlich von der Gemeinde bauliche Anlagen im Neuzustand zu unterhalten. 

Diese Verpflichtung der Gemeinden bedeutet in der Praxis, daß erstmals erstellte Anlagen nie wieder als "nochmaliger" Erschließungsbeitrag oder Ausbaubeitrag finanziert werden dürfen. 
In der Vergangenheit (s.Haushaltsjahr 2009) wurde seitens der Gemeinde einfach erklärt, eine Anlage sei verbraucht, der Bürger darf erneut per Ausbaubeitragsbescheid zahlen. 
Nach geltender Gesetzeslage ist dies unrecht -und dieser Sachverhalt ist den Gemeinden sehr wohl bekannt.

Hintergrund ist die "Harmonisierung" von Beitragsrecht und Wirtschaftrecht. Nach dem Wirtschaftsrecht sind unterhaltende Maßnahmen grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen (Kreditverbot!"), während investive Maßnahmen (Neubau) auch kreditfinanziert werden können. Nach dem Ausbaubeitragsrecht sind aber nur investive Maßnahmen ggf. ausbaubeitragspflichtig.

Ein Rechnungsprüfer muß bei der Prüfung der Finanzierung von baulichen Maßnahmen zwischen "Unterhaltung" und "Investitionen" unterscheiden. Das hört sich kompliziert an, ist aber meistens recht simpel.

Es gilt: 
a) investiv = ggf. kreditfinanziert und ggf. ausbaubeitragspflichtig
b) unterhaltend = ausschließlich aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen (Tagesgeschäft), keine Kredite erlaubt.

Führt eine Entscheidung der Rechnungsprüfer dazu, eine bauliche Maßnahme nicht als investive, sondern als unterhaltende Maßnahme einzustufen, hat dies nicht nur die Auflösung ggf. aufgenommener Kredite zur Folge, sondern es hat eben auch zu einer Aufhebung von erstellten Ausbaubeitragsbescheiden zu führen. 

Die Rechnungsprüfer erfüllen mit einer Prüfung somit indirekt die Feststellung ausbaubeitragsfrei - oder ggf. ausbaubeitragspflichtig.

Und als Unterhaltungsmaßnahme ist der Aufwand zu werten, den die betreffende Anlage benötigt, um im "Neuzustand" erhalten zu bleiben. Damit darf eine Anlage nie als "abgenutzt" abgeschrieben werden -denn einer "Abgängigkeitsfeststellung" liegt regelmäßig eine Pflichtverletzung in Form unterlassenener Unterhaltungsmaßnahmen zugrunde.

Unser Gehweg und die Beleuchtungsanlage waren m.E. unterhaltende Maßnahmen. Das Rechnungsprüfungsgremium entschied jedoch, diese Sachverhalte nicht zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuß entscheidet mehrheitlich, auf eine einzelne Stimme kommt es also nicht an. Das Problem wurde also simpel gelöst.

Aus diesem Grund habe ich als Gemeinderat die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und des VG-Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 verweigert. Eine amtliche Niederschrift hierzu wurde nicht veröffentlicht -die Nichtveröffentlichung einer Erklärung eines Ratsmitgliedes zu einem Beschlußantrag stellt ebenfalls eine Amtspflichtverletzung dar -doch wen kümmerts?

Zurück zum Haushaltplan und der Haushaltssatzung:
Nach den Unterlagen schließt der Ergebnishaushalt (Plus ca. 3.700 EUR) mit Überschuß ab.

Allerdings müßte der Überschuß wesentlich höher ausfallen.

Ein positiver Ergebnishaushalt zeigt wie dargestellt nicht auf, ob die gemeindlichen Anlagen, die wir BürgerInnnen z.B. per Erschließungsbeitrag, Steuern und Abgaben schon bezahlt haben, auch "ordnungsgemäß-werterhaltend" unterhalten werden. 

Vergleichen wir einmal auszugsweise den Verlust durch Abnutzung bei Strassen, Wege, Plätzen mit dem tatsächlich geleisteten Aufwand bei Unterhaltung und Bewirtschaftung:

Kosten der Infrastruktur Teil -I-

Frage: Erhalten wir unsere Infrastruktur?

Anlage Jahr Wertverzehr Aufwand zur Unterhaltung  Differenz/Saldo
Strassen, Wege, 2013 17.836,00 EUR 4.000,00 EUR -13.836,00 EUR
Plätze 2014 17.836,00 EUR 4.000,00 EUR -13.836,00 EUR

Antwort: Nein, in der Gemeinde verringert sich das Infrastrukturvermögen für Strassen, Wege, Plätze um knapp 14 TSD EUR/Jahr. Rücklagen wurden nicht gebildet.



Die Straßenbeleuchtungsanlage
- Kosten der  Beleuchtungsanlage
Betrachten wir die Sache genauer:

Vergleichen wir nun einmal auszugsweise den Verlust durch Abnutzung bei der Straßenbeleuchtung mit dem tatsächlichen Aufwand der geleisteten Unterhaltung und Bewirtschaftung. Erstaunlicherweise übersteigen hier die von der Gemeinde erstatteten "Wartungskosten" den Werteverzehr. 

Hier erfolgt also eine vermeintlich werterhaltende Unterhaltung. Schön wäre es, wenn diese Anlage der Gemeinde auch gehören würde. 

Interessant: Die Beleuchtungsanlage gehört dem RWE -nicht der Gemeinde

Denn die Beleuchtungsanlage hat die Gemeinde verschenkt. Während kleine Geschenke die Freundschaft erhalten, so der Volksmund, scheinen größere Geschenke mit Verpflichtungen einherzugehen. 

Der Verpflichtung, die verschenkte Anlage auch gleich noch bis zum Sanktnimmerleinstag für das RWE zu unterhalten und deren Strom bezahlend zu beziehen. Für größere Geschenke gibt es selbstredend eine kleine Gabe -oder frei nach dem Volksmund, eine Hand wäscht die Andere. Die "kleine" Gabe nennt sich "Konzessionsabgabe" -mehr dazu später.

Zu erwähnen wäre noch, das vor dem Verschenken natürlich das Bezahlen kam -bezahlt wurde die Anlage per Ausbaubeitragsbescheid, na von wem? Richtig, von den BürgerInnen.

Beleuchtungsanlage

Anlage Jahr Wertverzehr Aufwand zur Unterhaltung  Differenz/Saldo
Straßenbeleuchtung 2013 2.056,00 EUR 2.150,00 EUR +  96.00 EUR
2014 2.056,00  EUR 2.233,00  EUR + 177.00 EUR

Daß wir die Unterhaltung der Anlage so gewissenhaft übernehmen, wird´s freuen, das RWE.

Anlage Jahr Stromkosten Erhöhung  Differenz/Saldo
Straßenbeleuchtung 2013 4.000,00 EUR
2014 5.200,00 EUR +30% + 1.200,00 EUR


RWE folgt damit seinem Werbeslogan voRWEgehen zumindest konsequent -bei der Preiserhöhung.

RWE: teure Beleuchtung 
-Stromkosten steigen in 2014 um 30%-


Zur "kleinen" Gabe: 
gemeindlich finanziert wird diese Anlage letztendlich durch die Konzessionsabgaben -eine Einnahmequelle der Gemeinde.

Die Konzessionsabgabe ist vom RWE an die Gemeinde zu erstatten. Dafür erhält das RWE von der Gemeinde das Recht, Strom in und durch unsere Gemeinde zu leiten, zu den Endverbrauchern und ...zu der RWE-eigenen Beleuchtungsanlage.

Für den Bürger ist die Konzessionsabgabe wenig vorteilhaft; 
denn die Konzessionsabgabe holt sich das RWE direkt von den BürgerInnen per Stromrechnung zurück -über die Stromrechnung.
So schließt sich dann der Kreis der Finanzierung von Privatunternehmen durch die BürgerInnen.

Konzessionsabgabe = 2013/8.700 EUR  -  2014/ 8.400 EUR
Macht pro Haushalt ca. 80 EUR/jhrl. -ohne Konzessionsabgabe wäre Ihre Stromrechnung um mind. 80 EUR niedriger.

Bei diesem Hintergrund relativieren sich auch RWE Spendenaktionen für Gemeinden.

Kosten der Infrastruktur Teil -II-

Ein Gemeindehaus ist der Treffpunkt für die BürgerInnen -oder sollte es sein. Neben dem "rein" finanziellen Aspekt, gilt es die soziale Aufgabe als Begegnungsstätte nicht außer Acht zu lassen. Daher sollte das Gemeindehaus m.E. für nichtkommerzielle Veranstaltungen "allen" BürgerInnen kostenfrei (außer direkten Betriebskosten -Strom/Wasser/Heizung/Abfall) zur Verfügung stehen.

Unterhaltung: Betrachten wir nun unser Bürgerhaus bzgl. der Werterhaltung.

Anlage Jahr Wertverzehr
(Haus und Inventar)
Aufwand zur Unterhaltung  Differenz/Saldo
Bürgerhaus 2013 9.905,00 EUR 2.000,00 EUR -7.905,00 EUR
2014 9.905,00  EUR 500,00  EUR -9.405,00 EUR
In 2 Jahren verliert das Haus knapp 20.000,00 EUR an Wert, wir erhalten die Substanz mit nur 2.500,00 EUR. Rücklagen werden nicht gebildet. Das bedeutet, pro Jahr verlieren wir über 8.000 EUR.

Betrachten wir nun die "soziale" Nutzung durch private Veranstaltungen. Dazu sehen wir uns die Einnahmen an. Für die Jahre 2013 und 2014 erwarten wir jeweils rund 2.000,00 EUR Einnahmen. Etwa 500.- bis 1000.- EUR bringen uns "gewerbliche" Einnahmen.
Bei durchschnittlich 150.00 EUR Kosten/Tag pro "private" Vermietung, dürfte das Haus also rund 10 Tage im Jahr vermietet sein.
Akzeptanz bei den BürgerInnen sieht anders aus.

Fazit: 
Das Bürgerhaus dient kostenfrei gemeindlichen Veranstaltungen.
Jagd-/Fischergenossenschaft, Gemeinde und VG-Manderscheid, Forstzweckverband, Pfarrgemeinde, sowie Gruppen und Vereine nutzen das Haus ebenfalls "kostenfrei". 

Zahlen dürfen:
-die Theatergruppe bei Aufführungen, 
-ortsansässige politische Wählergruppen
-Veranstaltungen der BürgerInnen (z.B. Familienfeiern). 

Diese "Gruppen" dürfen zahlen. Interessanterweise zahlen BürgerInnen und Wählergruppe (gemeinnützig, ein e.V.) die höchste Miete -nochmals 10.00 EUR mehr als die Theatergruppe, aber damit die Sache richtig Spaß macht, knöpft man der Wählergruppe auch noch erhöhte Betriebskosten ab. 

Das läßt nicht nur vermuten, daß Veranstaltungen der Information und politischen Willensbildung gleichgesetzt werden mit Familienfeiern, sondern das der Qualität von Familienfeiern und Informationsveranstaltungen (hier der VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger) zumindest theatralisches Niveau zugeschrieben wird. 

Demokratie als Burleske. Tenor: brauchen wir nicht.

Sinnvollerweise sollten wir nun die finanzielle Gesamtsituation "Bürgerhaus" betrachten. Wir stellen dazu Einnahmen und Ausgaben gegenüber.

Bürgerhaus
Einnahmen
(Miete, Zuwendung) /Ausgaben
(incl. Heizung, Strom, Abfall, Versicherung...Abschreibung) 

Anlage Jahr Kosten
(Haus und Inventar)
Einnahmen
Vermietung
Einnahmen
Zuwendung
(Landesmittel)
 Differenz/Saldo
Bürgerhaus 2013 19.184,00 EUR 2.000,00 EUR 2.557,00 EUR -14.627,00 EUR
2014 16.909,00 EUR 2.000,00 EUR 2.557,00 EUR -12.352,00 EUR

Das "Bürgerhaus" kostet uns also pro Jahr mehr als 12.000,00 EUR -oder jeden Haushalt pro Jahr ca. 1.200,00 EUR

FAZIT: 
1. Offensichtlich ist das Bürgerhaus den BürgerInnen "zu teuer". 
Räume in "Gaststätten" bekommt man für eine Familienfeier kostenfrei.
Für "mehr Leben" sollte die Preisgestaltung privater Nutzung überdacht werden -für mehr Demokratie scheint der Gemeindeverwaltung allerdings kein Preis zu hoch.

2. Erst bezahlen die BürgerInnen das Gemeindehaus mit Ihre Steuern und Abgaben, anschließend dürfen Sie für die Nutzung nochmals blechen.

Wirtschaftswege

Anlage Jahr Kosten
Abnutzung/
Abschreibung
Unterhaltung/
Bewirtschaftung
Personal-
kosten
 Wertverlust/Jahr
Wirtschafts-
wege
2013 13.258,00 EUR 6.000,00 EUR 1.300,00 EUR ca. 7.000,00 EUR
2014 13.258,00 EUR 6.000,00 EUR 1.300,00 EUR ca. 7.000,00 EUR

Anhand des Beispieles "Wirtschaftswege" ist ersichtlich, daß eine mangelnde Unterhaltung eines Tages zum "Totalverlust" der Infrastruktur führt und so auf einen Schlag exorbitante Kosten anfallen.

Tatsächlich waren in 2012/13 mehrere Wege erneuerungspflichtig, d.h. eine Reparatur war wirtschaftlich nicht möglich.

Kosten der Erneuerung: für 2013/14 jeweils 103.000,00 EUR. 

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt bei dieser Investitionsmaßnahme pro Jahr ca. 50.000,00 EUR und wird finanziert aus der Einnahmen der Jagdpacht. Damit werden diese Gelder zweckbestimmt verwendet.

HINWEIS: Bei vielen Gemeinden fließen die Jagdpachteinnahmen in den "normalen" Haushalt, dienen also der gemeindlichen Finanzierung. Dies ist oft der Hintergrund verschlissener, unbrauchbarer Wirtschaftswege. Die Mittel wurden zweckentfremdet verbraucht. "Verbraucht" für andere Kosten in der Gemeinde, weil die finanzielle, verfassungrechtlich garantierte finanzielle Mindestausstattung seitens des Landes verweigert wird.

 

Internetseite

Niederscheidweiler hat einen neuen Internetauftritt. Der alte Auftritt erschien einigen Ratsmitgliedern als veraltet. Zwar war der vorherige Auftritt einfacher Bauart, da aber eine Website nicht durch Design, sondern erst durch Inhalt zu glänzen pflegt, ist die Kritik nur dann berechtigt wenn erstens neue Inhalte folgen und zweitens das alte Design den Einbau dieser Inhalte nicht ermöglicht.

Ich danke jedenfalls dem "Ersteller und Betreuer" der alten Seite von ganzem Herzen, zumal diese Tätigkeit der Gemeinde nicht in Rechnung gestellt wurde.

Apropos kostenfrei: 
Da Webportale keine Hexenkunst benötigen, sondern meist mit viel Schall und Rauch sowie handwerklichem Geklappere ahnungslosen "Kunden" angedient werden, habe ich der Gemeinde mehrfach angeboten ein kostenfreies Portal zu erstellen und für kleines Geld jährlich zu hosten. 

Mit bis zu 60.00 EUR dürfte z.B. die jährlichen Betriebskosten abgegolten sein. Will man ein paar nette funktionale Sachen einbauen, z.B. Kartenbestellungen, Brennholzverkauf oder auch private Kleinverkäufe ermöglichen oder Angebote von Dienstleistungen buchungsfähig darstellen, dann braucht es noch ein wenig Geld fürs Script. So mit 200.00 bis 250.00 EUR ist man letztendlich aber "uptodate".

Selbstverständlich würden alle Rechte des "Eigenbaus" von mir auf die Gemeinde übertragen, ebenso erfolgt der Zugriff und die Verwaltung unter hoheitlicher Verantwortung.

Kommen wir zur Sache. Bevor irgendwas online geht, sollte man sich ein paar Gedanken machen. Z.B. welche Anforderungen und Wünsche haben die BürgerInnen und die ortsansässigen Betriebe, welche Anforderungen die Gemeindeverwaltung, welche Wünsche haben die Vereine und Gruppierungen.

Da macht eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Sinn. Dies habe ich mehrfach auf Ratssitzungen eingefordert mit dem Ergebnis der Ablehnung -BürgerInnens Wünsche scheinen da eher uninteressant.

Ohne eine Vorstellung wurde dann eine Firma beauftragt, die Firma Cox. Diese Firma sollte eine Präsentation erarbeiten und auf einer Ratssitzung vorstellen. Diese Firma hielt allerdings nichts von "Vorarbeiten" und Vorab-Präsentationen. Ohne Vorauszahlung, ohne Beschluß zum kostenpflichtigen Auftrag (EUR 2.500,00), weigerte sich Hr. G., der Geschäftsführer, irgendwas zu präsentieren. Auch über die Folgekosten wurde kein Wort erklärt.

Wesentlich sind neben der Erstellung des "Webportals" die Nutzungs- und Eigentumsrechte. Und diese Rechte hat der Gemeinderat in seiner für mich unergründlichen Weisheit erst gar nicht abgeklärt. Statt dessen erfolgte der Mehrheitsbeschluss (meine Gegenstimme) für die pauschale, freibriefliche Webseitenerstellung mit kleinem Vorschuß von 1250,00 EUR an Hr. G.

Und so präsentierte sich die Webseite dann kurze Zeit später in durchaus gefälligem Design, angereichert mit Animationen, Schreibfehlern und fehlerhaften Angaben. Inhaltsmäßig wurde die Seite zwar (noch) unter dem Gehalt der alten Webseite angelegt, aber für den Inhalt zeichnet der Webentwickler eher nicht verantwortlich. Aber wenigstens waren die Rechte geklärt; Alle Rechte beim Autor (einem mir unbekannten Hr. J.S.) oder bei der Firma Cox. 

Es stellt sich nun die Frage, für wen die Homepage eigentlich kreiert wurde? Zumindest sollte der geneigte Besucher über einen DSL-Anschluß verfügen. Mit Analogtechnik oder gedrosseltem Datendurchsatz dürfte vor dem Aufbau der Seite der Kaffeeverbrauch drastisch ansteigen.

Denn sich ständig wiederholende Filmsequenzen nerven nicht nur, es braucht einfach zu viel Zeit. Zeit zur Selbstfindung?
M
eist sind es daher eher narzistisch angehauchte Webdesigner, die dem faktischen Kunden derartige Intros andienen. 

Nach dem Motto, bringt nichts, kostet aber, und läuft ohne Unterlass...wünscht man sich einen Schalter zum Abschalten.
Professionelle Webdesigner versehen Filmchen daher nicht mit einem Ausschalter, sondern mit einem Einschalter!

Zu beobachten sind also "Animationen" in Form kleiner, sich ständig wiederholender Filmsequenzen. Dem Besucher jedenfalls mutet eine derartige Webseite einiges an Langmut ab. Eine Eigenschaft, die Internetnutzern eher fremd ist.

Bleibt noch der Vertragstext, welcher dem Gemeinderat bisher nicht vorgelegt wurde. Rechte und Pflichten, Kosten und Nutzung, der Vertragstext dürfte aufgrund der vorliegenden Webseite interessant sein. Ebenso mit Spannung dürfte die erste Rechnung der Fa.Cox, respektive des Autors für die Nutzung und Veröffentlichung, sei es im Internet oder zusätzlich in den Printmedien, erwartet werden dürfen.

Rechtlich gesehen sind die Nutzungs- und Eigentumsrechte für den Anbieter/Autor gegenüber der Gemeinde ggf. frei kalkulierbar. 
Bei solchen Basta-Beschlüssen darf nach "cui bono" durchaus gefragt werden. 

Auszug: Webseiten metatext, Webseiten: "author" content="Jan Schiffer"

Auszug: Impressum 

1. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. 

Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Thema Einnahmen
-Steuern, Abgaben, Beiträge-

Bisher wurde hauptsächlich die Kostensituation betrachtet. Kommen wir nun zu den Einnahmen. 

Hier habe ich die Einnahmen zum besseren Verständnis aufgeteilt: 
Teil 1 -Haupteinnahmen (Landeszuweisungen) -Ausführung dazu finden Sie am Anfang der Seite
Teil 2 -gemeindliche Einnahmen aus Steuern, Beiträgen, Abgaben und insbesondere der Forstwirtschaft sowie der Energieerzeugung.

Jede Gemeinde hat ein Recht auf "eigene" Einnahmen. Dieses Recht dient der Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit außerhalb der vom Land/Bund zugeführten Mittel. 

Die Bundes-/Landesmittel dienen "rechtlich" der "Sicherstellung" der gemeindlichen Existenz, garniert mit ein paar finanziellen Brotkrumen für eine vermeintliche Weiterentwicklung einer Gemeinde. "Weniger" läßt das Gesetz einfach nicht zu. 

Daher gibt man den Gemeinden notgedrungen diese Gelder, allerdings nur um unverzüglich die Mittel weitestgehend in Form von Umlagen wieder abzugreifen.

Als wenn diese Burleske nicht ausreichen würde, erhöhen Land und Bund seit Jahren die finanziellen Verpflichtungen der Gemeinden. 

So zahlen wir z.B. für die Kita Niederöfflingen in 2013 über 5.000 EUR und in 2014 über 7.000 EUR. 

Tatsächlich wären die Kita-Kosten vom Land zu bezahlen, respektive vom Bund. 
Denn es gilt das Konnexitätsprinzip, bei gesetzlichen Verpflichtungen zahlt die Institution, welche den Gesetzgeber includiert.

Wie schon ausgeführt wurde, ist verfassungsmäßig geklärt, daß weder das Land noch der Bund der grundgesetzlich garantierten Finanzausstattung auch nur im Ansatz nachkommt. Unserer Gemeinde dürften für eine verfassungsgemäße Finanzierung sicherlich 100.000,00 EUR/pro Jahr fehlen.

Umso lieber benutzt jetzt die Landesregierung mit den Aufsichtsbehörden die Forderung nach Ausschöpfen der gemeindlichen Steuer-/Abgaben- und Beitragserhebung. 

Sprich, die Aufsichtsbehörde (ADD) und die Kommunalaufsicht des Kreises verlangt spätestens zur "Schuldensanierung" eine drastische Erhöhung der kommunalen Steuern, Beiträgen, Abgaben. 

Das Zauberwort heißt Entschuldungsfonds. 

Gemeinden, welche an dem Entschuldungsfonds teilnehmen, werden gezwungen die eigenen Bürger bis aufs Äußerste finanziell zu belasten. 

Die gemeindlichen Einnahmen müssen derart erhöht werden, daß innerhalb von 10 Jahren eine Gemeinde schuldenfrei ist. 

Beispiel: 
Verschuldung 1 Mio EUR, bei 100 Haushalten in einer OG macht das 1.000 EUR Mehreinnahmen pro Jahr/Haushalt. 
Unbedarft könnte BürgerIn nun annehmen, daß jeder Haushalt 1000 EUR mehr Kosten pro Jahr zu tragen hätte.  

Das wäre bitter, doch die Wahrheit ist viel grausamer. 
Denn von den meisten gemeindlichen Einnahmen werden, wie ausgeführt, erst einmal die Umlagen bedient. 

Muß die Gemeinde z.B. 1.000 EUR/Jahr pro bürgerlichem Haushalt zusätzlich und real zur Verfügung haben, dann werden die BürgerInnen bei umlagepflichtigen Einnahmen mehr als das 6-fache berappen dürfen. Denn bei umlagepflichtigen Einnahmen, bedient sich mit über 85% Abzug die VG-Manderscheid und der Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Zu den umlagepflichtigen Einnahmen dürften die Grundsteuer A/B, jede Aufwandssteuer (z.B. Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Gartenzaunsteuer..) und per Gewerbesteuerumlage auch die Gewerbesteuer zählen.

Es macht daher aus gemeindlicher Sicht keinen Sinn, umlagepflichtige Steuersätze zu erheben. Diese Steuern verärgern die BürgerInnen, die Gemeinde bekommt von diesen Steuereinnahmen nur Peanuts, alleinig Kreis und VG sind hocherfreut. 

Eine Gemeinde existiert demnach in erster Linie zur Freude der Verbandsgemeinden und der Landkreise -nur nicht zur Freude der BürgerInnen.

Wer jetzt aber glaubt, daß der Gemeinderat in hoheitlicher Aufgabenfüllung die Hebesätze (Multiplikatoren) einfach auf null setzten könnte, der irrt gewaltig. Um nämlich nicht leer auszugehen, hat man das hoheitliche Recht der Gemeinden zur Festsetzung der Hebesätze ein wenig "modifiziert". 

Modifiziert mit der Verpflichtung, z.B. bei der Grundsteuer B, Umlagen an den Kreis und die VG "zwangsweise" abzuführen -derzeit bezogen auf einen "virtuellen" Mindestsatz von ca. 360 v.H.

Klartext: 
Wenn unsere Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer B auf null setzen würde (der Autor hätte dafür ein offenes Ohr), zahlen wir dennoch Umlagen an die VG und den Kreis, derzeit in Höhe von ca. 13.000 EUR. Nochmals: bei null EUR Grundsteuererinnahmen.

Diese Persiflage von Rechten  finden Sie, lieber Leser, in diesem Land strukturell. Freiheiten werden garantiert -und sehr wirksam durch die Hintertür eingeschränkt. Sollten Sie z.B. bei einem Gesetz  lesen "jeder Mensch ist frei," achten Sie auf den Zusatz " Näheres regelt ein Gesetz".

Um aus dem Dilemma der gemeindewertenteigneten Umlagenpflicht zu kommen, hilft nur das Durchsetzen der Forderung der finanziellen Mindestausstattung und hier sowohl fordernd für Ortsgemeinden, als auch für Verbandsgemeinden und für Landkreise.

Haushaltsberatung
-Steuererhöhung-

1. Beraten wird über die Grundsteuer B mit derzeitigem Hebesatz von 320 v.H. 
Die Erhöhung wird vorgeschlagen auf 340 v.H.

2. Beraten wird über die Gewerbesteuer mit derzeitigem Hebesatz von 330 v.H. 
Die Erhöhung wird vorgeschlagen auf 340 v.H.

Für die Gemeinde bedeutet ein Verzicht auf eine Anhebung der Hebesätze auch kein nennenswertes Minus. Die Gemeinde zahlt nicht "drauf", die Gemeinde führt einfach einen höheren Anteil ab.

Klartext:
Die Einnahmen der Grundsteuer B gehen "einfach" komplett an die VG und den Kreis -mit einem herzlichen Dank an die VG und den Landkreis.

Aus der o.a. Ausführung ist ersichtlich, daß ich als Ratsmitglied keiner Erhöhung 
-der Grundsteuern
-der Gewerbesteuer (die gehört m.E. abgeschafft)
-und irgendwelcher Aufwandsteuern (etc. Hundesteuer)

zustimmen werde.

Keine Steuererhöhung mit Ratsmitglied Axel Burdt

Weitere Einnahmen -umlagenfrei-

Umlagenfrei sind die Einnahmen z.B. aus der Forstwirtschaft. Für unsere BürgerInnen dürfte insbesondere der Brennholzpreis für angedientes Langholz am Wegesrand, Buche oder Eiche interessant sein.

Der Forstzweckverband schreibt schwarze Zahlen. Die Einnahmen sind äußerst erfreulich, zumindest für die Gemeinden und den Forstzweckbverband darselbst. Aufgrund der explodierend gestiegenen Holzpreise schwimmen die Forstwirtschaften im Geld. Unser Fortzweckverband hat in wenigen Jahren eine Rücklage an freien Finanzmitteln in Höhe von mehr als 200.000,00 EUR erwirtschaftet. Zuzurechnen sind noch die Ausschüttungen an die Gemeinden. Für 2014 (2013>6.000,00 EUR) erwarten wir eine Steigerung der Ausschüttung von über 50 %, respektive mehr als 10.000 EUR.

Diese Einnahmesituation muß in Bezug zum Brennholzpreis gesehen werden. Laut der Gemeindeordnung dient ein Gemeindewald auch der Versorgung der BürgerInnen -mit z.B. Brennholz. Ich habe weder als Ratsmitglied, noch als Bürger irgendein Verständnis dafür, den BürgerInnen Brennholz zum Verkauf oberhalb des Entstehungspreises anzudienen. 

Für mich ist der Selbstkostenpreis der Forstwirtschaft bei der Bereitstellung des Brennholzes maßgebend. 
Die Zahlen zur Kalkulation des Einstandspreises "Brennholz" unserer Forstwirtschaft sind mir nicht bekannt und auch nicht Gegenstand der mir vorliegenden Beratungsunterlagen. 

Der Betrieb "Landesforsten" und andere Quellen geben durchschnittliche Kalkulationen zum Selbstkostenpreis bekannt:
Lt. mir vorliegender Information kalkuliert sich demnach ein FM Langholz durchschnittlich mit 18.00 EUR als Selbstkostenpreis.

Brennholz für Eigenbedarf 
Der Preis für die BürgerInnen darf die Selbstkosten des Erzeugers (Forstzweckverband)  nicht übersteigen.

Rechnen wir aus BürgerInnens Sicht -was kostet Brennholz, wie teuer ist die Alternative?

1. Kosten für die Verbringung des Langholzes zur Verarbeitungsstätte
(Traktor, LKW, PKW-Hänger, Motorsäge)
Kosten: ca. 10 EUR/RM

2. Kosten zur Aufarbeitung des Holzes (sägen/spalten -Strom/Betriebsstoffe, Gerätekosten) 
Kosten: ca. 15 EUR per RM

3. Arbeitszeit pro RM ca. 2h 
Kosten: ca. 20,00 EUR (eher eine Aufwandsentschädigung)

Fazit:
Preis, ohne den Rohstoff Holz, ohne Arbeitskraft: 25.00 EUR/RM
Preis, ohne den Rohstoff Holz, mit Arbeitskraft: 45.00 EUR/RM

Frage: Was darf der Rohstoff kosten, um den Rohstoff wirtschaftlich einzuordnen? 
Als Vergleich nehmen wir einen anderen Festbrennstoff, z.B. Braunkohlebriketts. 

Braunkohlebriketts:
Kosten für 1 Tonne Braunkohlebriketts: ca. 200.00 EUR
Umrechnung Buche / Braunkohle: ca. 3 zu 1
D.h. ca. 3 RM Buche werden als Ersatz für eine Tonne Braunkohlebriketts benötigt.

Wirtschaftlichkeitsberechnung: 
200 EUR : 3 = 66.66 EUR = max. wirtschaftlicher Preis für einen RM Buchenbrennholz
66.66 EUR, abzgl. Kosten 45.00 EUR = 21.66 EUR / RM Buchenholz
21.66 EUR x 1.42 (Umrechnung RM zu FM) = 30.75 EUR / FM Buchenholz, lang

Fazit: 
1. Bei wirtschaftlicher Berechnung ist ein Holzpreis oberhalb von 30.00 EUR/FM schlichtweg unrentabel.
2. Der forstwirtschaftliche Selbstkostenpreis dürfte unter ca. 20.00 EUR/FM für Langholz, am Wegesrand gelagert, liegen.
3. Der Forst würde bei 30.00 EUR/FM einen Gewinn von 50% einfahren.

Unsere Gemeinde berät jedoch über einen Holzpreis in Höhe von 44.00 EUR/FM. 

Stimmen die Informationen zum Selbstkostenpreis, kalkuliert der Forst/die Gemeinde mit 120% Aufschlag.

Das ist nicht nur unsozial, es beleidigt diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Überzeugung der Verwendung heimischer Energien mit Brennholz heizen.

Forderung:

Senkung des Holzpreises (Buche, Langholz, am Wegesrand) für den Eigenbedarf auf den Selbstkostenpreis des Forstzweckverbandes, jedoch max. 30.00 EUR/FM


Rückfragen bitte an Ratsmitglied Axel Burdt -a.burdt(aet)vbbev.de

 

 

Für weitere Informationen stehen wir gerne und selbstverständlich zur Verfügung.

Besuchen Sie bitte diese Ratssitzung.

Axel Burdt, VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger, im Dezember 2013


 

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Grundsätze der Ehrlichkeit, Moral und Ethik

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. Was,wann,wo - wieso, weshalb,warum -wer nicht fragt, bleibt dumm

Dorfentwicklung ist Vertrauenssache.
Vertrauen bedarf der Kontrolle - durch Sie, die BürgerInnen. 

Die BürgerInnen erhalten alle Informationen, die für Planung, Entscheidung & Dúrchführung von Maßnahmen vorliegen.

Unser Programm stellt einen Vorschlag dar. Die BürgerInnen entscheiden letztendlich über die Projekte.

Hilfe zur Selbsthilfe

Es gibt viel weniger dumme Fragen, als dämliche Antworten! Das hat ein Ende.

Fragen Sie uns.

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.   Unser Programm: informieren, diskutieren, entscheiden .
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Da werden einige nervös -zurecht. 

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.    Kassensturz

Grundlage aller Maßnahmen und Ideen ist eine solide Finanzbasis.
Daher werden wir den Haushalt für den Bürger transparent darstellen.

Einnahmen und Ausgaben werden sachbezogen dargestellt.
Der Bürger erfährt, welche Steuern und Abgaben von der Gemeinde vereinnahmt werden, inwieweit die Gemeinde an der Festsetzung der Steuern, Abgaben und Gebühren beteiligt ist.

Rücklagen für die Instandhaltung der gemeindlichen Anlagen werden ausgewiesen.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, für alle Anlagen ausreichend Rücklagen zu bilden um eine Werterhaltung der Anlagen zu garantieren. 
Leider ist zu befürchten, daß Rücklagen nicht nennenswert vorhanden sind. 
Unser Bürgerhaus benötigt z.B. dringend eine Reparatur/Sanierung der Fassade. 

Der Gehweg hätte über diese Rücklagen finanziert werden müssen.
Die BürgerInnen haben diesen Gehweg 1982/83 komplett bezahlt!

Schulden: Kredite und Hypotheken werden ausgewiesen, ebenso, wie die Rückführung erfolgt ist.
Rückführungen dürfen nicht aus der Auflösung von Rücklagen, die für den Betrieb und Unterhalt von Anlagen bestimmt sind, erfolgen.

Zuweisungen und Zuschüsse
Unserer Information nach, werden Zuschüsse oft in Abhängigkeit der Inanspruchnahme der Bürger vergeben.
Im Klartext heißt das, nur wenn eine Baumaßnahme "beitragspflichtig" erklärt wird, erhält die Gemeinde Zuschüsse.

Diese Beitragspflichtigkeit orientiert sich daher (oft)  nicht an Recht und Gesetz, sondern an den Wünschen nach Zuschüssen, um "Prestigeobjekte" zu finanzieren oder um versäumte Wartungsarbeiten durch eine "Neuerstellung" nachzuholen.

Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zum allgemeinen Abkochen der Bürger.

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. Engagierte BürgerInnen - das Herz jeder Gemeinde .
.  Personalstruktur, Personal- und Betriebskosten

Wir fordern engagierte Ortsbürgermeister und Gemeinderäte. 

Die Anforderungen an den Gemeinderat sind enorm, aber machbar. 
Wer lernen will, der lernt. Wer verstehen will, versteht. Wer handeln will, handelt.

Unsere Bürgermeisterin hat zahlreiche Aufgaben an die VG-Manderscheid abgetreten. 
Was glauben Sie wohl, welche Interessen die VG-Manderscheid vertritt?

Wir erinnern nur an den Gestank im Dorf  - ein ERGEBNIS der unsäglichen Kanalisation.
Ursache war die Bildung von H2S (Schwefelwasserstoff) am Übergabeschacht (Forsthaus).
Auf dem Weg von OSW nach NSW wurde das Abwasser anaerob zersetzt, dabei entstand das Nervengift H2S in erheblichen Mengen.

Die VG-Manderscheid hat mitgeteilt, wir BürgerInnen müßten eine Geruchsbelästigung bis 50 ppm H2S (Schwefelwasserstoff) ertragen. H2S ist hochgiftig. Ab 0.01 ppm ist der zulässige Immissionswert (MIK) überschritten.
Ab 3ppm zerlegt sich jedes Betonrohr. Ab 30 ppm sind massive Gesundheitsschäden zu erwarten.

Haben Sie es gemerkt; es stinkt nicht mehr - seit nunmehr 10 Jahren (1998-2009) ist es endlich vorbei mit dem Gestank -mit der Gesundheitsgefährdung, mit der Zerstörung der Kanalrohre. 

Lesen Sie unsere Dokumentation zu der Kanalisation -es werden Ihnen die Haare zu Berge stehen.

Auch wenn es abgestritten werden sollte; Die BI BKM hat mit massivem Druck den Einbau der Gestankvernichtungsanlage durchgesetzt. Selbstverständlich mit Ihrer Hilfe, Ihren Beschwerden.

Oder nehmen wir den Bereich Tourismus:

Abgegeben an die VG-Manderscheid. 
Wo sind unsere touristischen Merkmale, Initiativen, Aktivitäten, Angebote?
Womit "holen" wir den Tourismus in den Ort?

Es ist unabdingbar!

Die gemeindlichen Aufgaben gehören in die Gemeinde. 

Wir werden das Zepter wieder übernehmen. Wir werden Sie, liebe BürgerInnen, einbinden. 
Mit Rat und Tat -es ist unser Dorf und unser Leben.

Thema Personalkosten:

Personal- und Betriebskosten werden gerne "vernachlässigt". 

Es wird schnell klar, daß die ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitglieder und die Stelle des Bürgermeister zukünftig anders bewertet werden sollten. Wir stellen dieses Thema zur öffentlichen Diskussion.

Es kann nicht sein, daß ein VG-Bürgermeister ein sattes Gehalt bezieht und wir die Arbeit vor Ort erledigen (müssen). 
Die Aufgaben eines engagierten Gemeinderates kann niemand für "null" erledigen. 
Wenigstens die Grundausstattung muß vorhanden sein, gestellt werden.

Wir haben nicht einmal einen eigenen Schriftführer 
-die Protokolle der Sitzungen haben oft nicht den Wert des Papieres, auf dem veröffentlicht wird.

Es muß eine Finanzausstattung der Gemeinden geben, mit der wir handlungsfähig sind.

Diese Sünden addieren sich bis zur finanziellen Katastrophe. 
Wir werden den Bürger aufklären, was welche Anlagen kosten, bzw. kosten werden. Sie werden staunen und zukünftige Objekte sicherlich ein wenig kritischer bewerten.

Transparenz in den Personalkosten verhindern Neid und Mißgunst. 

 

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. der Hammer -kalte Enteigung- und wo war unser Gemeinderat i.d.letzten Jahren .
. Umlagen

Unsere Gemeinden werden geplündert.

Wußten Sie, daß die Ortsgemeinden in der VG-Manderscheid von Ihren Einnahmen 
82.3 % Zwangssteuer abführen (Umlage)? 
Bei 100.00 EUR Einnahmen (Ihre Steuern, Abgaben, Gebühren) werden sofort 82.30 EUR zwangsabgeführt.
Der Gemeinde verbleiben also nur noch 17.70 EUR - ein Skandal per excellence.

Die VG-Manderscheid kassiert dabei 43%, also von 100.00 EUR werden satte 43.00 EUR abgeführt.

Der Kreis bedient ich mit 39.3 %, erhält also von 100.00 EUR stattliche 39.30 EUR.

Unsere Bürger werden geplündert.
Was bedeutet praktisch die Umlagenhöhe von 82.3%

Die 10.000  EURO Frage

Die Gemeinde erhält eine Rechnung , sagen wir über 1770.00 EURO

Wieviel kostet das die BürgerInnen?

Auswahl Antwort - Möglichkeiten ja nein EUR/Einwohner (245)
Auswahl
per Klick
Antwort 1 Steuern und Abgaben in Höhe von   1770.00 EURO EUR pro EW 7.22
Antwort 2 Steuern und Abgaben in Höhe von   5000.00 EURO EUR pro EW 20.41
Antwort 3 Steuern und Abgaben in Höhe von 10000.00 EURO EUR pro EW 40.82
Antwort 4 Egal, ich lasse immer die anderen zahlen erübrigt sich

Nochmals: Diese Umlagen werden "willkürlich" festgesetzt, die Ortsgemeinden dürfen blechen. 
Und trotzdem werden weitere Steuern, Gebühren, Abgaben erhoben.

Wir werden dieses Thema nicht nur zur Diskussion stellen, sondern aktiv mit anderen Ortsgemeinden diese Praxis öffentlich anprangern und abschaffen!

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. Energie -Stromversorgung-

Die Stromversorgung erfolgt derzeit dezentral. 
Damit das RWE überhaupt Strom in das Dorf liefern darf, bezahlt das RWE an Niederscheidweiler Gebühren.
Dieses Geld gehört den BürgerInnen.

Während um uns herum die Photovoltaikanlagen wie Pilze aus dem Boden gestampft werden, tut sich in NSW nichts. Alleine private Hausbesitzer statten Ihre Dächer mit Photovoltaik aus.

Wir stellen zur Diskussion:
Ist es möglich, flächendeckend und nach Bedarf möglichst alle geeigneten Dächer mit Photovoltaik auszustatten?
Grundgedanke ist eine Finanzierung über staatl. Subventionen (Einspeisevergütung). Für den finanziellen Restbedarf ist zu klären, ob die Gemeinde nicht entsprechend in Vorleistung bzw. Absicherung treten kann.

Letztendlich sollen die Anlagen vom Hausbesitzer komplett bezahlt werden - die Absicherung/Vorleistung dient nur der in jedem individuellen Fall möglichen Finanzierung.

Größere Dachflächen können ggf. auch im Verbund der Bürger bestückt werden. So erhält jeder Bürger die Vorteile einer eigenständigen Energieversorgung.

Ziel ist eine komplette Stromversorgung der Haushalte in Niederscheidweiler.

Energie -Warmwasserversorgung-

Die solare Warmwassererzeugung dient der Brauchwasserversorgung und der Heizung. 
Selbst bei bei älteren Heizanlagen rechnet sich eine solare Warmwassererzeugung als "Unterstützung".
Auch hier könnte ein Modell nach o.a. Prinzip möglich sein.

Noch einmal zum Verständnis: 
Die Gemeinde unterstützt die Vorhaben hinsichtlich Konzeption, Planung und Finanzierung. 
Letztendlich wird der nur entstehende Kostenvorteil genutzt.

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Unser Dorf besitzt derzeit weder einen "Dorfladen", noch ein Treffpunkt für jung und alt. 
Das mit viel Publicity eingerichtete Jugendhaus wurde komplett vernachlässigt. Das angrenzende Gebäude wurde von der Gemeinde übernommen und seitdem in einen Zustand der totalen Verwahrlosung überführt.

Dabei stellen diese Gebäude den Dorfkern dar und bilden mit Brunnen, Bushaltehäuschen und dem Dorfplatz das eigentliche Ambiente.

Es ist schier unglaublich.

Anstatt die o.a. Gebäude für eine gemeindliche oder private Nutzung zu erhalten, soll nun der gesamte Platz für 300.000 Euro umgebaut werden.

Die Häuser sollen abgerissen werden und schlußendlich könnte man am Dorfplatz mit einem Gelenkbus Rallye fahren.

Von den 300.000 Euro werden ca. 100.000 Euro am Zuschüssen eingeplant. Die restlichen 200.000 Euro dürfen die BürgerInnen dann selbst finanzieren -entweder in bekannter Manier über Beitragsbescheide, oder eben über Steuern, Abgaben und Gebühren.

Wir halten das für mehr als skandalös. 
Skandalös schon deshalb, weil die BürgerInnen nicht einmal befragt wurden.

Wir stellen diese Baumaßnahme zur Option einer Bürgerabstimmung. Vorher werden wir eine Bürgerbefragung organisieren. Wir werden Alternativen anbieten, die unseren Dorfkern erhalten und in einen schmucken und zugleich funktionellen Treffpunkt verwandeln. 
Die Sanierung der Gebäude wird aufwendig, aber letztendlich preiswert sein.

Wir bitten alle BürgerInnen um Vorschläge für die Nutzung des Dorfplatzes und der Gebäude.
Wer will die Gebäude nutzen - wer ist bereit, mitzuhelfen? 
Übernehmen wir zusammen die Initiative, die Verantwortung.

Innenausbau vor Aussenausbau

Es ist bekannt. Die Dorfkerne verzeichnen zunehmenden Leerstand,  während ausserhalb Neubaugebiete
entstehen. Die Neubaugebiete sind oft gnadenlos überdimensioniert.

Die Dorfkerne verfallen dagegen.

Kostenmäßig sind Außengebiete in der Erschließung exorbitant teuer, die Betriebskosten der Versorgungsleitungen, der Infrastruktur, steigen gegenüber den Immobilien in den Zentren um ein Vielfaches.
Leben spielt  sich dagegen im Dorf, in der Gemeinde ab. 
Der Abriss "alter" Gebäude mit anschließender Baulücke ist wohl keine Lösung.

Thema Gemeindeschwester/Bruder

In der Vergangenheit gab es diese Einrichtung. Im Wandel der Altersstruktur brauchen wir dringend eine Anlaufstelle für die Hilfe unserer älteren Mitbürger. 
Lächeln Sie nicht, bevor der Einzelne sich versieht, gehört er selbst dieser Gruppe an. 

Wer soll in einer Zeit, in der uns die Wirtschaft um die Ohren zu fliegen droht, diese Aufgaben übernehmen. 
Einkaufen, Haushaltshilfe, soziale Kommunikation, Pflegehilfe, Behördengänge, Arztbesuche 
-wie sollen unsere hilfebedürftigen Mitbürger diese Anforderungen erfüllen. 

Schon jetzt wird von uns Arbeitnehmern verlangt, flexibel bis zum Umfallen, für einen "Hungerlohn" zu arbeiten.

Wollen, können, wir dann auch noch diese Aufgaben erfüllen? Geht das zeitlich? Ist es nicht besser, eine soziale Hilfe einzurichten? Bietet sich dafür nicht ein saniertes "Jugendhaus"?

Niederscheidweiler hat fleißige BürgerInnen, zeigt bewundernswerten, ehrenamtlichen Einsatz. 

Es sollte doch möglich sein, einen derartigen Service einzurichten. Denken Sie auch an die Mitbürger, die durch das Arbeitsmarktraster gefallen sind. Ich bin sicher, auch dort finden wir hilfe- und einsatzbereite Mitbürger. In Zukunft sicherlich mehr, als uns lieb sein kann.

 

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. ÖPNV

Der öffentliche Nahverkehr ist ein Witz -über den keiner mehr lacht. 
Man munkelt, das die Busse sogar noch täglich wiederkommen. 

Gefragt ist ein ÖPNV, der an den Bedürfnissen der BürgerInnen ausgerichtet ist. 
Der bezahlbar ist. Gerade für die Jugendlichen und die Senioren ist ein funktionierender
öffentlicher Nahverkehr ein entscheidendes Kriterium für lebendige Dörfer und Gemeinden.
Wir müssen sicherstellen, daß zumindest ein Mitfahrdienst bereit steht.

Mobilität ist gerade heutzutage unabdingbar.

Es gibt sie, die Alternativen. 
Kleinbusse, Sammeltaxis, Fahrten über organisierte, regelmäßige Nachbarschaftshilfe.

Innerhalb der Verbandsgemeinde und des Kreises sollte ein Aufbau eines Rufsäulennetzes zur
Sicherung der Mobilität kein Problem sein. Vorstellbar sind ständig abruffähige Sammeltaxis oder Kleinbusse.

Wir werden diese Möglichkeiten ausarbeiten. 
Mit Ihnen zusammen. 
Teilen Sie uns mit, welche Verbindung Sie benötigen oder wünschen, wie oft und wann.

 

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 Milch für 24 cent/Liter?

Das ist diesmal kein Witz, das ist das Ende.

Kann es hingenommen werden, daß unsere landwirtschaftlichen Betriebe in eine mehr als ungewisse Zukunft blicken?
Das komplette Lebenswerke den Bach runter zu gehen drohen. 

Wir wissen alle, Landwirte schuften, schuften, schuften.

Gleichzeitig bilden diese Betriebe die Grundlage unserer Daseinsvorsorge, der ländlichen Pflege, der Nutzung und Kultivierung. 

Wollen Sie die Wiesen selber mähen, wenn der letzte Betrieb geschlossen hat? 
Kommt bei uns die Milch "eh" aus der Tüte, so daß uns eine Milchviehwirtschaft egal ist? 

Egal sein kann?

Fallen unsere Lebensmittel als Manna vom Himmel?

Es ist skandalös.

Unsere Vorstellung ist eine nachhaltige Landwirtschaft. Eine Landwirtschaft, die sich rechnet. Eine Landwirtschaft, die eine Selbstversorgung der Gemeinden, der Region ermöglicht.

Die Produktionskapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe wurden über die Jahre maximiert. Es wurde ein Angebot aufgebaut, daß die Nachfrage bei weitem überstieg. Dies führt zu drastischen Preiseinbrüchen, die mit Milliardensubventionen aufgefangen wurde. Bei "Lockerung" der Subventionen, verfällt der erzielbare Preis bis ins Bodenlose, so daß der produzierende Betrieb drastisch sinkende Gewinne verzeichnet und letztendlich insolvent wird. 

Das Hofsterben ist hier das Beste Beispiel.

Die Ursache der Verelendung der landwirtschaftlichen Strukturen liegt also in der ausufernden Industrialisierung der landwirtschaftlichen Produktion.

Die Maxime schneller, größer, weiter stößt dabei regelmäßig an die Grenzen wirtschaftlichen Handelns, da das Angebot nicht mehr durch den Produzenten (Landwirt) geregelt werden kann.

Es ist bekannt: eine Kuh macht Muh, viele Kühe machen Mühe.

Der Landwirt wird abhängig von dem Abnehmer. Der Abnehmer ist die genossenschaftlich geführte Molkerei -und diese Institution unterliegt ebenso dem Zwang der Vermarktung um jeden Preis.

Lachender Dritter sind die Großkonzerne.

Diese Großkonzerne diktieren den Preis der Ware, in unserem Beispiel den Preis der Milch.

Wer nun glaubt, es gäbe einen Hoffnungsschimmer am Horizont, der irrt gewaltig.

Aus diesem Karussel der Verelendung der landwirtschaftlichen Betriebe kann es kein entrinnen geben.
Ist in Deutschland die Landwirtschaft "platt", gibt es sicherlich zumindest für einige Zeit, irgendwo weltweit, Betriebe die das Produkt unter noch unsäglicheren Bedingungen produzieren werden.
Denken Sie nur an die Betriebe für die Legehennen.

Der Kunde ist König -selten so gelacht. 

Die preiswerte Milch ist tatsächlich sauteuer. 

Denn der Literpreis bei Aldi und Co. ist nur der sichtbare Preis. Unsichtbar sind die versteckten Kosten, die Milliardensubventionen, die Kosten der aufgegebenen Betriebe, der Zerstörung der Natur durch extensive Nutzung von Grund und Boden.

Unsere Landwirte sind keine Bittsteller, keine Almosenempfänger. Unsere Landwirte sind das Rückrat unserer Lebensmittelversorgung. Unsere Landwirte sind unsere Kultur.

Zwangsläufig stellt sich die Frage:

Wie kann das System der Lebensmittelerzeugung nachhaltig sein?
Wenn Angebot und Nachfrage einander wirtschaftlich bedingen, sind regionale Märkte das Instrument der Zukunft. 

Es ist die Daseinsvorsorge der Bevölkerung, die uns am Herzen liegt. 
Und die Bevölkerung sind wir, die BürgerInnen. 
Sicherlich ist ein Umbau der Landwirtschaft nicht ad hoc zu bewerkstelligen.

Wir rufen die Landwirte auf, mit uns zusammen Lösungen zu erarbeiten. 
Wir stehen hinter Ihnen. Garantiert!


Ist  z.B. eine Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen machbar,
-oder gefährdet eine derartige Entwicklung gar unsere Landwirte?

Sind Biogasanlagen wirtschaftlich zu betreiben?
Welche Konzepte dienen den Landwirten? -befahrbare Gehwege wohl eher weniger.

Hier sind die Landwirte gefragt, hier fragen wir nach Spezialisten, nach Erfahrungen mit entsprechenden Projekten.

Kleinbäuerliche Betriebe

Es ist schon erstaunlich, wieviele "landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe" es in Niederscheidweiler noch gibt.

Und das es diese Betriebe, es die Möglichkeiten dazu noch gibt, ist zu unterstützen.

Wir sind wahrscheinlich näher an einer wirtschaftlichen Katastrophe, als manche noch glauben.
Lassen Sie es sich gesagt sein. Eines, nicht allzu fernen Tages werden wir für jeden Acker, für jede Wiese, für jede Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung dankbar sein. 

Wenn unsere Regierungen es endlich geschafft haben, das Finanzsystem schlußendlich vor die Wand zu fahren, sind wir dann auf der sichereren Seite. 
Mit nachhaltiger Nutzung und Erzeugung von Lebensmitteln, Brennstoffen, Energie.

Prestigeobjekte kann man nicht essen!

Übernehmen wir Verantwortung, übernehmen wir die Zukunft.

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Der Mittelstand schafft Arbeitsplätze! Der Mittelstand ist das Rückgrat jeder sozialen Gemeinschaft. 
Kleinere und mittlere Betriebe sind eine Säule des Mittelstandes. 
Diese Betriebe sind die Gewähr für eine stabile Marktwirtschaft. 

Daher brauchen wir diese Betriebe. Meist arbeitet die ganze Familie mit -oft rund um die Uhr. Und zunehmend am Rand des Existenzminimums. Wer selbständig ist, weiß wovon wir schreiben. Man reißt sich sprichwörtlich die Beine aus, tanzt auf mehren Hochzeiten gleichzeitig. 

Und was bleibt übrig? Nach der unsäglichen Finanzpolitik gleich welcher Regierung, nach immer höheren Steuern, Abgaben, Gebühren? Bei einer nicht zu bremsenden Verwaltungsflut?

Zunehmend bleibt nix übrig - alles Vermögen wird vom Staat, den Gemeinden, Zug um Zug vereinnahmt. 
Denken Sie an die Beitragsbescheide der Kanalisation, der Wasserversorgung, der Gehwege, der Beleuchtung.

Der Trick ist simpel. Mittelständische und Kleinbetriebe haben keine Lobby. Also werden die Betriebe kalt enteignet. Durch die Vordertür, die Hintertür, durch jede Ritze des Systems.

Mit uns geht das nicht.
Die gemeindliche Verwaltung kann helfen. Einmal durch direkte Unterstützung bei Anträgen und Problemen innerhalb der Behörden und zum Anderen bei der Änderung gemeindlicher Abgaben und Steuern.

 

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„Warum heißen Gemeinkosten eigentlich Gemeinkosten? Ganz einfach, weil sie die gemeinsten Kosten sind. Gemeinkosten sind jene Kosten, die auch laufen, wenn sonst nichts läuft.“
Zitat "Institut Dr. Sliwka"

Wo er Recht hat, hat er Recht!

80% aller Kosten, die dem Bürger auferlegt werden, werden auf Gemeindeebene umgesetzt. 

Geschieht die Umsetzung indirekt, z.B. per Umlagen, Steuerschlüssel oder ähnlicher Methodik,
 ist eine Änderung oft nur durch nachhaltiges, konsequentes Einfordern auf höherer politischer Ebene erfolgreich. 

Dafür brauchen wie einen starken Rückhalt und Ihre Wählerstimmen.
Wählen Sie die VBB e.V. in der VG-Manderscheid und im Kreis Berkastel-Wittlich.
Axel Burdt ist Ihre Vertretung in der VG-Manderscheid.

Wählen Sie zum Landrat Holger Knippschild.
Holger Knippschild ist Ihr Kandidat aus Niederscheidweiler.

Wir werden diese Bretter bohren -versprochen.

Werden die Abgaben und Steuern, Beiträge und Gebühren durch den Gemeinderat festgesetzt, dann sind wir Ihr direkter Ansprechpartner. 
Wir stellen alle diese Kostenfaktoren zur Disposition des Bürgers. Wir denken an die Hebesätze für die Grundsteuer, an die Hundesteuer, an die unsäglichen Beitragsbescheide für Gehweg und Beleuchtung. 
Lassen Sie uns sehen, was zu ändern ist.

Lassen Sie uns eine Gemeinde gestalten, in der viele Menschen leben möchten, leben können. Sie werden sich wundern, wie die Wertigkeit Ihres Besitzes steigt.

Nehmen wir die Grundsteuer (B).

In Kürze dürfte diese Grundsteuer kassiert werden -ein entsprechende Urteil des BGH wird erwartet. Hintergrund ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es ist schlichtweg unzulässig, privates Grundvermögen (durch Steuern) zu verschlechtern.

Wer setzt diese Steuer fest: Den Meßbetrag der Kreis, den Hebesatz die Gemeinde. 
Lassen sie uns sehen, ob wir den Hebesatz nicht auf null setzen können. 
Wir empfehlen: Erheben Sie gegen den nächsten Grundsteuerbescheid Widerspruch, vorbehaltlich der Rückforderung des zu erwartenden, o.a. Urteiles.

Oder nehmen wir die Beitragsbescheide für den Frischwasserhausanschluß.

Wir sind der Überzeugung, daß die Bescheide komplett unzulässig waren 
-und wir können, wir werden es beweisen. 

Aber wußten Sie, daß der von der VG-Manderscheid abgerechnete MwSt.-Satz von 
19% unzulässig war (Urteil v. 81.10.2008 BFH).

Nur der "erniedrigte" MwSt-Satz von 7% wäre zu berechnen gewesen. 
Ihnen wurden also und auf jeden Fall 12% zuviel abgerechnet. 
Macht pro Tausend Euro, 120 Euro Abzocke.

Und es kommt noch besser: die VG-Manderscheid pfändet derzeit diejenigen, die diese erhöhte, unzulässige MwSt. nicht zahlen wollen.

Das ist Bürgerservice a´la VG-Manderscheid.
Ihre derzeitige Interessenvertretung, auf die Sie gerne verzichten können.

Lesen sie hierzu unsere Doku "Abgekocht und Abgezockt"

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Niederscheidweiler besitzt ausgiebige Waldflächen. 
Der Forst wurde in 2008 in den Forstzweckverband Öfflingen überführt, an dem neun Gemeinden beteiligt sind. 

Wir stehen für eine nachhaltige Forstwirtschaft, welche die Bürger der Ortsgemeinden mit bezahlbarem, kostendeckenden Brennholz versorgen kann. Gleichzeitig ist eine nachfrageorientierte, zeitnahe Vermarktung von Qualitätsholz und Industrieholz durch eine entsprechende Bewirtschaftung unabdingbar.

Wir stellen zur Diskussion:

Die ideale Verbindung von nachhaltiger und wirtschaftlicher Forstbewirtschaftung wird durch die Umwandlung des vorherrschenden Altersklassenwaldes hin zum Mehrgenerationen-Mischwald, sprich Dauerwald, erzielt. 

Das übliche Waldbild ist geprägt durch nebeneinander aufgereihte Monokulturen, wo es nur Buchenkonzentration, Douglasienkonzentration, Fichtenkonzentrationen usw. gibt. 
In diesen nebeneinandergereihten Monokulturen wird in der Regel von 20 m entfernten Rückengassen aus mit schweren Holzerntemaschinen (z.B. Harverster) bodenverdichtend eingegriffen. 

Gefördert werden dabei nach dem (Zukunftsbaumausleseverfahren) bestimmte gradwachsenen Bäume, die von "Bedrängerbäumen, die zu dicht stehen freigestellt werden. Zur Wertholzgewinnung werden derartige Z-Bäume entastet, um astlochfreies Holz zu erzielen. 

Der Durchforstungsdurchgang durch einen Alterklassenwald erfolgt alle 4 - 5 Jahre. 

Vollkommen anders erfolgt die Dauerwald-Bewirtschaftung. 
Hier erfolgt keine Z-Bäume-Auswahl, sondern in einem 2-3-Jahresrythmus werden alle schwachen und kranken Bäume konsequent herausgeholt und es erfolgt eine Durchlichtung, damit spontan eine Naturverjüngung durch Aussamung erfolgen kann.

Voraussetzung für eine derartige Naturverjüngung und dem weitgehenden Verzicht auf Anpflanzung auf Kahlflächen durch Kahlschlag bzw. auf Windwirdflächen, ist eine konsequente Bejagung von Reh- und Rotwild. 

Der aus Jagdzwecken erfolgte teilweise extrem hochgezüchtete Überbesatz durch Reh- und Rotwild verunmöglicht eine andauernde Naturverjüngung. 

Künstliche großflächige Anflanzungen, die durch Wildverbißschutz geschützt werden müssen, sind trotz Zuschüße durch das Land extrem kostenintensiv. Die Gemeinden als Waldbesitzer müssen sich dafür entscheiden, ob sie durch eine nachhaltig betriebe Forstwirtschaft auf Dauer die Selbstversorgungsstrukturen einer Gemeinde absichern wollen oder ab sie sich allen von den Jadgpächterinteressen abhängig machen wollen. 

Jagd- und Forstwesen liegen seit Jahrhundertem im Dauerstreit. 
Eine Vermittlung beider Interessen ist aber notwendig und geboten, wenn eine Gemeinde als Waldbesitzer ihre Interessen wahren will.

Wenn Holzpreise breiten Schwankungen unterliegen, ist eine Holzernte nur bei entsprechendem Preis vorzunehmen. 

Vorrang hat dabei das Selbstwerberverfahren, d.h. einem forstlichen Dienstleistungsübernehmer wird das zu erntende und zu vermarktende Holz auf "auf dem Stock" verkauft. 

Das beauftragte forstliche Dienstleistungsunternehmen verpflichtet sich zur bodenschonenden Holzentnahme wie nachfolgend dargestellt, sowie zum sofortigen Abtransport der Holzernte. 

Ebenfalls wird die Vermarktung beim "Auf-dem-Stock-Verkauf" dem erntenden Holzunternehmen überlassen. 

Wenn Holzernte, Abtransport und Vermarktung an ein Forst-Dienstleistungunternehmen vergeben wird, dann entstehen für alle Seiten bis hin zu den Holzabnehmern, z.B. Sägewerke, Win-Win-Situationen. 

Dies ermöglicht eine Direktvermarktung in der Region zwischen den gemeindlichen Gemeindewaldbesitzern über regionale und lokale Forst-Dienstleiter hin zu regionalen Holzabnehmern.

Die Bewirtschaftung ist daher so zu gestalten, daß die entsprechende Entnahme grundsätzlich nicht per Kahlschlag, sondern bodenschonend und eher punktuell durchgeführt werden kann.

Konkret: 
Schwere Holzrückemaschinen usw. werden auf Rückengassen zugelassen. 

Anzustreben sind dabei Rückengassenabstände von 40 Meter. Das Fällen der Bäume erfolgt motormanuell. Zu den Rückegassen werden die gefällten Bäume von geschulten Holzrückpferde oder aber von Seilwinden vorgezogen. Bei extremen Hanglagen werden die gefällten Bäume mit schwebenden Seilzügen, wie in den Alpenregionen, üblich schonend zu den Abfahrtswegen herangezogen.

Voraussetzung einer solchen an den unmittelbaren Bedürfnissen der gemeindlichen Waldbesitzers ist allerdings in hohem Maße, dass es ein enges Vertrauensverhältnis, zwischen den Ortsgemeinderäten, dem/der Ortsbürgermeister/in auf der einen Seite sowie den regionalen Forst-Dienstleistern und Holzabnehmern anderseits gibt.

Bei extensiven Kostenstrukturen befürchten wir allerdings eine zwangsgeführte Bewirtschaftung. Diese Problematik finden wir in zahlreichen Bereichen der Landwirtschaft, wo eine mengenorientierte Produktion regelmäßig die Produzenten in die Abhängigkeit der Industrie treibt.

Der Wald bleibt dann auf der Strecke. 

Diese Fehler dürfen sich keinesfalls wiederholen. 

Der Wald ist aber eine der tragenden Säulen unseres Daseins und darf nicht für kurzfristige Profitgier geopfert werden:

Das Stichwort ist hier der Dauerwaldbewirtschaftung.

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Wir unterstützen Sie. Wir unterstützen Ihre Aktivitäten. Wir sind da, wo Sie uns brauchen. 

Die VBB e.V. ist nun in vielen Gremien vertreten.

Die Vereinigung Bürger für Bürger ist keine Einbahnstrasse.
Nur zusammen sind wir stark - bitte machen Sie mit, überlegen Sie zu spenden, bringen Sie sich ein.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, informieren Sie sich:

mail: verein (aet) vbbev.de
oder direkt bei Ihren Mandatsträgern.

Vielen, herzlichen Dank.

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.  Alle diese Informationen basieren auf vorliegendem Material, wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und können gern eingesehen werden. Wir stehen für Transparenz und Information!
Wir bitten um Verifizierung und sofern sich Fehler eingeschlichen haben, um Mitteilung und Korrektur.
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