Bekannt ist
daß die VG-Manderscheid entschiedener Gegner der
Windkraftnutzung ist und dieser VG-Rat das Projekt seit
Jahren nicht nur "nicht" unterstützt, sondern
äußerst kreativ zu verhindern versucht.
Dazu wird
sich verschiedenster Instrumente bedient.
Äußerst
wirkungsvoll sind dabei die Festlegung genereller
Ausschlußkriterien.
Ein
Beispiel:
Die TA Lärm regelt, was, wo, wann lärmtechnisch gebaut
und betrieben werden darf.
Bei einem Abstand von ca. 500 mtr. ist eine WEA
akustisch nicht mehr wahrnehmbar -die Windgeräusche des
Windes sind lauter als die WEA darselbst.
Also macht
es aus Schallschutzgründen keinen Sinn, eine WEA in
eine Entfernung von mehr als 500 mtr. zu bewohntem Gelände
zu verbannen.
Denn -wäre die WEA "lauter", dürfte diese
weder gebaut, noch betrieben werden. Bei Überschreiten
der Lärmgrenzen wäre die WEA abzuschalten.
Eine
Verbannung von WEAs in einen größeren Radius stellt
demnach kein sachliches, sondern ein politisches Auschlußkriterium
dar und ist schallemmissionsmäßig nicht begründbar.
Je größer
der Radius der Entfernung, desto weniger WEAs sind in
begrenzter Fläche planbar.
Die politische Abstandsvergrößerung stellt eine
willkommene Verhinderungsmöglichkeit dar -denn der räumliche
Platz ist natürlicherweise begrenzt.
Eine
weiteres Werkzeug ist das Ausschlußkriterium
"Konzentrationsfläche".
Konzentrationsfläche bedeutet:
Wenn nicht eine Mindestanzahl an WEAs (VG-Manderscheid;
-mind. drei WEAs in räumlicher Nähe) zu realisieren
sind, dann sind auch die ggf. zwei verbleibenden WEAs
nicht genehmigungsfähig.
Wir
erkennen:
Eine Konzentrationsforderung wirkt in Verbindung mit
z.B. Abstandsgrenzen als umso effektiveres
Verhinderungsmittel. Jede verhinderte WEA entzieht der
Gemeinde, oder den Bürgerinnen ca. 50.000 EUR/Jahr
Einnahmen.
Bezogen
auf NSW:
Drei WEAs wären
in NSW derzeit realisierbar.
Alle "anderen" von der VG-Manderscheid
eingesetzten Verhinderungskriterien greifen bei uns (bisher)
nicht...
...wenn da nicht das Kriterium "Vorrangfläche"
zur Rohstoffgewinnung vorhanden wäre.
Mit
Rohstoffgewinnung ist aber nicht etwa der Rohstoff
"Wind" als Windernte gemeint, sondern der
Abbau unserer Bodenschätze, unser Steinbruch.
Die
VG-Manderscheid hat erklärt, daß "Vorrangflächen"
zur Rohstoffgewinnung das "Aus" für
Windkraftanlagen bedeutet. Und auch unsere
Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am
10.4.2014 bestätigt, daß NSW zuallerserst auf
Einnahmen des Steinbruches setzt.
Und
so wurde auf der Ratssítzung vom 10.04.2014 den
Ratsmitgliedern eine neue "erweiterte Vorrangfläche"
für den Steinbruch vorgestellt -und zwar in aller
Transparenz! Denn im Amtsblatt, dem Blättchen (Ausgabe
14/2014), wurde eine Karte der zu beabsichtigten
Erweiterung veröffentlicht. Nicht daß ein(e) BürgerIn
später behaupten möchte, ....davon haben wir
nichts gewußt.
Pikant:
Zu dieser Ratssitzung erschien ein Vertreter des
Steinbruches. Einen Vertreter der Windparkgesellschaft
konnten wir nicht begrüßen.
Während die
Firma zum Betrieb des Steinbruches informiert wurde,
erhielten die Vertreter der Windparkgesellschaft (AgRo
WEA) offensichtlich keine Information zur Brisanz des
Themas "Erweiterung der Vorrangflächen".
Wie konnte
dieses Informationsdefizit entstehen?
Nun, die
VG-Manderscheid "vergaß" die Ausweisung von
Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung auf dem
aktuellen Raumordnungsplan.
Im Klartext;
die Planungsgesellschaft von AgRo WEA plant auf
Grundlage unbrauchbarer Dokumente -vorgelegt durch die
VG-Manderscheid.
Somit war
keine Information vorhanden, daß Standorte der WEAs gefährdet
sein könnten.
Keine
Information?
Keine "öffentliche"
Information. Inoffiziell muss die Information der
Vorrangflächenerweiterung zumindest bis zu den
Steinbruchbetreibern durchgedrungen sein. Jedenfalls war
unsere Gemeindevertretung informiert.
Zur
Abstimmung wurde den Ratsmitgliedern ein vorformulierter
Beschluß vorgelegt, nachdem die Vorrangflächen
entsprechend erweitert werden soll.
Keinerlei
Information erfolgte vorab, daß diese Fläche einer WEA
zugeordnet war. Sollte wirklich keiner Bescheid gewußt
haben?
Erst als das
Ratsmitglied der VBB e.V. -Vereinigung Bürger für Bürger
in NSW, Axel Burdt, nachhakte wurde offenbar:
Wenn wir die Vorrangflächen erweitern, ist das Projekt
Windkraftnutzung in NSW mindestens gefährdet, wenn
nicht tot. Denn übrig blieben nur noch zwei Standorte für
WEAs und wie zuvor ausgeführt, sind zwei WEAs ein
Ausschlußkriterium.
Merken Sie
was (Konzentrationsflächen!)?
Jetzt sollte
BürgerInnen meinen, daß der Rat den Beschluss
dergestalt abändert, daß, nur insofern keine
Windkraftnutzung möglich ist, über eine Vorrangfläche
für den Steinbruch beraten werden könne.
Simpler
Beschlusstext:
Hiermit beschließt der Rat NSW keine Erweiterung der
Vorrangflächen für die Rohstoffgewinnung im Bereich zu
projektierender WEAs.
Da NSW
durchaus den Steinbruchbetrieb unterstützt -in der
Vergangenheit wurden alle Wünsche des Betreibers
seitens des Rates erfüllt- hätte der Beschluß um die
Absichtserklärung der Erweiterung der Vorrangflächen
bei Wegfall der WEA Nutzung erweitert werden können.
Denn schließlich müssen sich Steinbruch und WEA nicht
ausschließen -ergänzen wäre das Stichwort.
Seitens der
VG-Manderscheid (Hr. Weins) oder des Rates NSW oder des
Gemeindevertreters NSW konnte kein
erfolgreicherTextvorschlag eingebracht werden. Ein
ratseigenformulierter Beschlusssatz kratzt in der
VG-Manderscheid nahe am Revoluzzertum, zumindest, wenn
der Beschlusstext so gar nicht dem VG-Ratsfürsten
entspricht, könnte man hier bedarfterweise denken.
Und so wurde
eine mündlich formulierte "Absichtserklärung"
beschlossen die obigen Tenor ausdrücken soll, aber in
der Ausgestaltung dem Ermessen des Schriftführers, bzw.
dessen Vertreters der VG-Manderscheid, überantwortet
wurde.
DIeser VG-Manderscheid-oder-von-wem-auch-immer
geschriebene "Beschluss" liegt nun den
Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vor.
Ein
Beschluss mit prioritär gewünschter Ausweisung der
erweiterten Vorrangflächen für den
Steinbruch....nachgeschaltet mit dem Vermerk, daß im
Bewußtsein der Interessenskollision zur dort geplanten
WEA, entsprechende Abklärungsgespräche stattfinden
sollen.
Stattzufindende
Gespräche mit der VG-Manderscheid und dem Kreis, Gespräche
mit AgRo-WEA und deren Planungsbüro finden keine Erwähnung.
Am 15.5.2014
wird über die Fortschreibung des Raumordnungsplanes
beraten. Eine Einwohnerfragestunde ist nicht vorgesehen.
Liebe BürgerInnen, zeigt Präsenz. Ohne zusätzliche
Einnahmen (z.B. aus der WEA Nutzung) schaut es für die
Gemeinden finanziell düster aus. Lassen Sie sich nichts
vormachen.
Selbst in
NSW sind für den Erhalt der Gemeinde Defizite in
Millionenhöhe aufgelaufen. Es gibt keine Rücklagen.
Unser Haushalt weist zwar über 150 TSD EUR in der
Finanzrechnung aus, im Bilanzwert der Gemeinde steht
aber lediglich etwas mehr als eine schwarze Null.
Mit den
Einnahmen aus der Nutzung einer WEA können diese Rücklagen
gebildet werden, kann der Strom für unsere Gemeinde
erzeugt werden.
Unterstützen Sie dieses Projekt und fordern Sie Ihre
RatsmitgliederInnen. Es ist Ihr Geld, um das es geht.
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